Neuregelung der Hinzuverdienstgrenzen bei Renten
Webseite: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialversicherung/Fragen-und-Antworten-Neuregelung-Hinzuverdienst/faq-neuregelung-hinzuverdienst.html#:~:text=Im%20Jahr%202023%20wird%20diese,sie%2035.647%2C50%20Euro%20betragen.Träger/Behörde:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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