Gewaltschutzgesetz: Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt
Auf dieser Seite des Bundesministeriums für Justiz können Sie sich über das Gewaltschutzgesetz informieren, das zum Beispiel ermöglicht, dem Täter/der Täterin zu verbieten, sich dem Opfer zu nähern oder Kontakt aufzunehmen. Bei häuslicher Gewalt kann der Zugang zur gemeinsamen Wohnung untersagt werden. Es steht eine ausführliche Broschüre in mehreren Sprachen zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Webseite: https://www.hilfe-info.de/WebS/hilfeinfo/DE/EigeneRechteKennen/GewaltschutzGesetz/GewaltschutzGesetz_node.htmlTräger/Behörde:
Bundesministerium für Justiz
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