Die Palliativ-Stiftung zu Vollmachts- und Verfügungsfragen
Die Palliativ-Stiftung äußert sich kurz und verständlich zu Vorsorgevollmachten und zu Patienten- und Betreuungsverfügungen. Sie werden beschrieben, die Voraussetzungen und Anwendungsgebiete genannt und die Vor- und Nachteile aufgeführt.
Wichtig sind auch einige formale Aspekte, zum Beispiel dass alle drei jederzeit widerrufen werden können.
Träger/Behörde:
Deutsche Palliativstiftung
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