Das Gesundheitsministeriums (BMG) zu diesem Thema
Auf der Seite des Gesundheitsministeriums finden Sie eine relativ allgemeine Beschreibung der Patientenverfügung. Da die Verfügung in starkem Maße auch juristische Fragen berührt, wird auch auf das Justizministerium verwiesen.
Auch hier wird betont, welche Konsequenzen das Nicht-Vorliegen eine Patientenverfügung hat: Es kann im Notfall sein, dass Sie anders behandelt werden, als es Ihr freier Willewäre. Daraus ergibt sich auch die Notwendigkeit, die Patientenverfügung von Zeit zu Zeit zu aktualisieren und der jeweiligen Lebenssituation anzupassen.
Träger/Behörde:
Bundesministerium für Gesundheit
Sie möchten weitere Informationen suchen?
Nutzen Sie dafür den folgenden Suchfilter:
Schritt 1:
Bitte einen Themenkreis auswählen!
Jeder Themenkreis hat mehrere Unterthemen, die wiederum zahlreiche Stichworte umfassen.