Ich habe große Sorgen – wo finde ich vertrauenswürdigen Rat und Hilfe?

Lebenskrisen aller Art – Finanzielle und soziale Probleme

Dieser Überblick soll Ihnen die Bandbreite des Themas „Finanzielle und soziale Probleme“ mit Stichworten wie Armut, große Schulden, Arbeitslosigkeit oder Wohnungslosigkeit veranschaulichen. Wenn Sie aber gleich zum umfassenden Themenkreis Lebenskrisen aller Art mit seinen vielen Stichworten gehen und dabei zusätzlich gute Links und Link- Beschreibungen mit Hilfe-Tipps und -Angeboten finden wollen, klicken Sie bitte hier

Vorbemerkung und Inhalt der Seite

Die Stichwortbeschreibungen sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Webseite. Mindestens ebenso wichtig sind die sorgfältig ausgewählten, seriösen Links mit den Linkzusammenfassungen. Wenn Sie sich umfangreicher informieren wollen, wäre es besser, wenn Sie gleich auf die Seite Lebenskrisen aller Art gehen würden. Hierfür klicken Sie oben bitte auf hier.

Hier eine Liste der Stichworte:

  • Lebenskrisen durch Armut und / oder große finanzielle Probleme
  • Finanzielle Probleme durch Trennung, Scheidung oder Tod der Partnerin / des Partners
  • Große Schulden
  • Betreuung in Finanzangelegenheiten
  • Arbeitslosigkeit
  • Drohender Verlust der Wohnung
  • Wohnungslosigkeit.

Lebenskrise durch Armut und / oder große finanzielle Probleme

Armut und große finanzielle Sorgen entwickeln sich häufig – meist im Zusammenhang mit anderen negativen Ereignissen wie Trennung, Arbeitslosigkeit, Tod des Partners oder der Partnerin, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit – zu akuten, oft lange andauernden Lebenskrisen. Die angespannte finanzielle Lage führt dazu, dass viele Dinge, die ansonsten Hilfe versprechen würden, unterbleiben. Staatliche Hilfsmaßnahmen wie Grundsicherung, Bürgergeld, Wohngeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt sichern zwar das Existenzminimum, aber eben nur das – kein Raum für Lebenskrisen.

Für die Armut und finanzielle Probleme kann es viele Gründe geben: Einige davon sind (aber längst nicht alle) Arbeitslosigkeit, lange Arbeit in einem Niedriglohnsektor oder Unterbrechung der Berufstätigkeit wegen Kinderziehung oder Pflege und damit verbunden geringe Renten, wenig erfolgreiche Selbstständigkeit, lang andauernde Krankheit oder Pflegebedürftigkeit, Tod der Partnerin / des Partners und damit verbunden der Verlust eines fest eingeplanten Einkommens, Trennung, unerwartet eingeforderte Bürgschaften, ein insgesamt überzogener Lebenswandel, Spielsucht, Drogensucht oder Kaufsucht. Einige dieser Dinge können Sie, wenn Sie noch fit sind, in absehbarer Zeit durch Mehrarbeit, Minijobs oder kleinere Einsparungen reparieren, vielleicht auch durch eine Therapie oder Privatinsolvenz. Ansonsten bleiben Ihnen nur drastische Einsparungen, wenn Sie nicht ohnehin schon auf einem niedrigen Einkommensniveaus waren.

Sie sollten sich auf jeden Fall erkundigen, ob Ihnen Sozialleistungen zustehen, verzichten Sie darauf nicht und fragen Sie beim Sozialamt oder beim Jobcenter nach.

Vielleicht ist Ihnen aber oft doch manches zu viel. Falls Sie keine Vertrauenspersonen haben, mit denen Sie sich aussprechen können, wenden Sie sich an die Telefonseelsorge, die Tag und Nacht erreichbar ist. Daneben ist das Familienportal eine gute Adresse, auf der Seite finden Sie zahlreiche Notfallnummern und Anlaufstellen. Eine gute Idee sind in einer Lebenskrise auch die zahlreichen Selbsthilfegruppen, die es zu den verschiedensten Themenkreisen gibt. Vielleicht finden Sie die richtige und haben Lust, sich ihr anzuschließen.

Große Schulden

Es kann sein, dass einem die Schulden über den Kopf wachsen. Manche Menschen sehen dies eher gelassen, bei anderen führt es zumindest für einige Zeit zu einer Lebenskrise, wenn ihnen die Schulden bewusst werden.

Für Schulden kann es viele Gründe geben: Einige davon sind (aber längst nicht alle) Arbeitslosigkeit, lang andauernde Krankheit, der Tod der Partnerin / des Partners und damit verbunden der Verlust eines fest eingeplanten Einkommens, Trennung, unerwartet eingeforderte Bürgschaften, ein insgesamt überzogener Lebenswandel, Spielsucht oder Kaufsucht.

Was also tun? Zunächst müssen Sie und Ihre Familienmitglieder eine vollständige und ungeschönte Liste der Schulden, Vermögenswerte, Ausgaben und Einnahmen erstellen und dabei nichts, aber auch überhaupt nichts vergessen. Denken Sie auch an die Ausgaben, die nur alle paar Jahre oder nicht jeden Monat anfallen.

Dann überlegen Sie, welche Einsparungen Sie vornehmen oder wie Sie die Einnahmen steigern können. Das Wichtigste ist, dass Sie sich bei diesen Überlegungen und Berechnungen nichts schönreden.

Es mag sein, dass Sie zu dem Schluss kommen, dass Sie auch ohne weitere Beratung aus den Schulden herauskommen. Vielleicht ist es aber eine bessere Idee, sich an eine Schuldnerberatung zu wenden. Das muss Ihnen nicht peinlich sein, die Menschen dort verstehen Ihre Situation. Allerdings sind nicht alle Schuldnerberatungsstellen seriös. Einen guten Kriterienkatalog für die richtige Wahl finden Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentralen. Zu einer Liste mit anerkannten Beratungsstellen kommen Sie über die Webseite der gemeinnützigen ADN Schuldner- und Insolvenzberatung. Als Faustregel für die Wahl kann gelten: Nehmen Sie gemeinnützige, kommunale oder den großen Wohlfahrtsorganisationen angegliederte Beratungsstellen.

In den seriösen Schuldnerberatungsstellen sitzen Profis mit guten Ideen, die vielleicht auch schmerzliche Lücken in Ihren Aufstellungen finden (vergessen Sie bitte Ihre vollständigen Unterlagen samt Kontoauszügen nicht). Die Vorschläge der Beraterinnen und Berater mögen für Sie bitter sein, aber sie werden Ihnen weiterhelfen.

Wenn Sie Klarheit über Ihre Lage haben, sollten Sie versuchen, sich mit Ihren Gläubigern auf einen Forderungsverzicht zu einigen. Das kann gelingen, oft bleibt nur der Weg in die Privatinsolvenz (umgangssprachlich für Verbraucherinsolvenz). Die gesetzlichen Grundlagen für die Verbraucherinsolvenz finden Sie in der Insolvenzverordnung. Diese ist aus einem Grund für Laien schwer zu lesen: Es gibt zwar einen speziellen Teil für die Verbraucherinsolvenz (Teil 10 mit § 304 und den darauf folgenden Paragraphen). Diese Paragraphen beschäftigen sich aber nur mit Sachverhalten, die speziell und ausschließlich für die Verbraucherinsolvenz gelten. Andere Bestimmungen, die für Insolvenzverfahren generell gelten, aber eben auch für die Verbraucherinsolvenz, finden Sie überall in der Verordnung, z. B. die Arbeitspflicht des Schuldners in § 295 oder Auskunfts- und Mitwirkungspflicht des Schuldners in § 97. Da Sie in Beratungsstellen ohnehin auf Ihren speziellen Fall zugeschnittene Auskünfte erhalten werden, soll hier nur das eigentlich einfache Prinzip der Verbraucherinsolvenz dargestellt werden – ohne Anspruch auf Vollständigkeit und juristische Richtigkeit und Feinheiten:

Das Prinzip der Privatinsolvenz: Ziel ist es, dass Sie nach einigen Jahren schuldenfrei sind. Zum Ablauf: Sie stellen beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens und den Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung. Damit ist das Verfahren noch nicht eröffnet. Ihnen wird eine Insolvenzverwaltung an die Seite gestellt. Sie machen den oben beschriebenen Versuch, sich mit den Gläubigern zu einigen. Wenn das scheitert, wird Ihr vorhandenes Vermögen unter die Gläubiger verteilt. Sie sind verpflichtet, nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu arbeiten bzw. zumutbare Arbeit anzunehmen. Was Sie dabei verdienen, wird bis auf das Existenzminimum gepfändet und unter die Gläubiger verteilt. Das machen Sie einige Jahre (wenn Sie den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens heute stellen, sind es nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens meist 3 Jahre, früher waren es deutlich mehr). Dann sind Sie schuldenfrei, wenn Sie nicht gegen Pflichten verstoßen, die jedem verständigen Menschen einleuchten (z. B. dass Sie das Insolvenzgericht nicht belügen dürfen, in der Regel zumutbare Arbeit annehmen müssen – etwas anderes wäre für die Gläubiger nicht zumutbar). Eine schwere Zeit, aber angesichts der Höhe der Schulden durchaus zu ertragen.

Dies ist – wie erwähnt – nur eine Skizze zum Thema Privatinsolvenz. In der Insolvenzverordnung finden sich dazu noch zahlreiche Modifikationen und Ausnahmen. Es ist zum Beispiel so, dass Rentnerinnen und Rentner nicht verpflichtet sind zu arbeiten, wenn sie das gesetzlich vorgesehene Regel-Renteneintrittsalter erreicht haben.

Betreuung in Finanzangelegenheiten

Die Betreuung in finanziellen Fragen kann entlastend sein, wenn einem Menschen Dinge abgenommen werden, die er nicht mehr zu leisten vermag. Es ist gut, wenn dies einvernehmlich entschieden wird und zum Beispiel in einer Vorsorgevollmacht festgelegt ist. Dies ist häufig im Alter der Fall und ist eine gute Vorsorge für eine eventuell auftretende Demenzerkrankung und andere Krankheiten.

Bitter ist es oft und führt zu schweren Krisen und Zerwürfnissen, wenn das Betreuungsgericht die finanzielle Betreuung anordnet, weil ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, seine Finanzen zu regeln. Das kann z. B. bei erheblicher Überschuldung für Spiel-, Kauf- und Drogensucht der Fall sein. Die Betreuten fühlen sich zurückgesetzt, in ihrer Ehre getroffen, gedemütigt und nicht mehr als vollwertiger Mensch.
Die Betreuung kann aber auch friedlich und einvernehmlich durchgeführt werden, meist mit einer Vollmacht für den entsprechenden Bereich, der bereits in einer Vorsorgevollmacht festgelegt wurde.

Die gesetzliche Betreuung, die vom Betreuungsgericht entschieden wird, erfolgt auf eigenen Antrag, teilweise auf Antrag von Angehörigen oder von Amts wegen. Sie wird in § 1896 und den folgenden Paragraphen des BGB geregelt. Das eigentliche Betreuungsgesetz wurde vor einigen Jahren überarbeitet und ist seit Anfang 2023 in Kraft. Es hat das Ziel, den betreuten Menschen mehr Eigenständigkeit, Mitverantwortung und Selbstständigkeit zu belassen.

Der große Vorteil einer Vorsorgevollmacht ist, dass der / die Betroffene dort regeln kann, wen er / sie sich gegebenenfalls als Betreuungsperson wünscht und für welche Belange. Diesem Wunsch folgt das Betreuungsgericht nur in Ausnahmefällen nicht.

Die gesetzliche Betreuung ist meist auf Teilbereiche wie Finanzen, Gesundheit, Wohnen oder den Umgang mit Behörden beschränkt. Vor allem Finanzfragen nehmen hier einen breiten Raum ein: Das beginnt mit der einfachen Kontoeröffnung und dem Bezahlen von Rechnungen, setzt sich fort mit der Vermögensanlage und -verwaltung sowie Krediten und geht bis zur Beantragung von Sozialleistungen und Grundsicherung – also teils auch Maßnahmen, die die Betroffenen aus Lebenskrisen herausführen. Über alle Aktivtäten muss die Betreuungsperson Rechenschaft ablegen. Grundsätzlich gilt, dass auch in diesen Fällen der Wunsch des / der Betroffenen erste Priorität genießt und die Aktivität nach Möglichkeit selbst ausgeführt werden sollte, es sei denn, es wird ihm oder ihr damit geschadet. Bei größeren Dingen sollte mit den Betroffenen auf jeden Fall geredet werden. Streitigkeiten mit der Betreuungsperson sind möglichst gütlich zu regeln – gegebenenfalls entscheidet das Betreuungsgericht. Es ist auch für einen eventuellen Austausch der Betreuungsperson zuständig.

Drohender Verlust der Wohnung

Das Leben auf der Straße ist schwer. Und es ist schwer – aber niemals unmöglich -, zurück in ein Leben mit eigener Wohnung zu finden.

Natürlich ist es am Besten, wenn Sie gar nicht erst in diese Notlage geraten. Je eher Sie handeln, desto eher lässt sich der Verlust der Wohnung abwenden. Also verschließen Sie sich nicht vor der Wirklichkeit, wenn Miet- oder Energiekostenschulden auflaufen – der Schuldenberg wird sonst weiterwachsen. Bereits nach zwei Monaten Mietausfall kann der Vermieter fristlos kündigen.

Ein sehr guter erster Schritt ist die Kontaktaufnahme mit einer Schuldnerberatung oder auch mit einer Sozialberatung. Achten Sie bei Schuldnerberatungen unbedingt darauf, dass diese gemeinnützig und seriös sind! Diese Beratungen sind fast immer kostenlos. Wenn sich keine Beratungsstelle in Ihrer Nähe befindet, oder wenn es Ihnen leichter fällt, schriftlich und anonym Kontakt aufzunehmen: einige bieten auch eine Online-Beratung an. Hauptsache, Sie verlieren jetzt nicht unnötig Zeit, und lassen Sie sich nicht von Scham oder Unsicherheit abhalten, Hilfe zu suchen.

Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter/Ihrer Vermieterin und bieten Sie an, aufgelaufene Schulden abzubezahlen. Vielleicht ist Ihnen dies unangenehm, aber eine Zwangsräumung wäre viel unangenehmer – unterschätzen Sie bitte nicht, wieviel man manchmal mit persönlichem Kontakt erreichen kann.

Wenn Sie selbst das Geld nicht aufbringen können, übernimmt in manchen Fällen das Jobcenter oder das Sozialamt die Mietschulden – zwar als Darlehen, d. h. auch diese Schulden müssen später abgezahlt werden, aber die aktuelle Notlage wird wenigstens entschärft.

Wohnungslosigkeit

Der Verlust der eigenen Wohnung ist eine gravierende Krise, die viele Menschen sich kaum vorstellen können, bis es sie selber trifft. Ega,l wo die Gründe liegen, machen Sie sich bitte bewusst, dass es einen Weg aus dieser Situation gibt, und dass Sie Hilfe annehmen dürfen und sollten. Niemand hat es verdient, auf der Straße zu leben.

Ohne eigenen, geschützten Lebensmittelpunkt ist es oft sehr schwer, zur nötigen Ruhe zu kommen und sich um all die Probleme zu kümmern, die in diese Situation geführt haben – bzw. die durch längere Wohnungslosigkeit hinzu gekommen sind. Daher vertreten viele Hilfsorganisationen und Sozialarbeiter:innen die Ansicht, dass Wohnungslosen tatsächlich zuerst bedingungslos eine eigene Unterkunft angeboten werden sollte, damit sie Belastungen wie Sucht oder psychische Erkrankungen besser bewältigen, ihre finanzielle Situation verbessern und wieder in Arbeit kommen – anstatt von Ihnen zu verlangen, sich „erst einmal in den Griff zu bekommen“. Leider ist das deutsche Sozialsystem noch nicht so weit.

Dennoch können Ihnen gemeinnützige Hilfsorganisationen und staatliche Stellen auf unterschiedliche Weise entscheidend dabei helfen, zum einen zu überleben – und zum anderen neue Perspektiven zu entwickeln, damit Sie aus dem Kreislauf von Wohnungslosigkeit, Armut, sozialer Isolation, Angst und gesundheitlichen Belastungen herausfinden können. Und damit Sie schließlich wieder in den eigenen vier Wänden leben können.

In vielen Städten gibt es Fachstellen für Wohnungsnotfälle. Diese finden Sie im Internet z. B. in den Behördenwegweisern der Städte und Kommunen. Hier können sich Betroffene beraten und helfen lassen. U. a. beraten die Fachstellen zu Mietschulden und Räumungsklagen und können unter bestimmten Umständen auch dafür sorgen, dass Mietschulden als Darlehen übernommen werden, um eine drohende Räumung abzuwenden. Wohnungslose werden bei der Suche nach bezahlbarem Wohnraum unterstützt – allerdings stößt hier angesichts der Wohnungsnot in vielen Städten die Hilfe an ihre Grenzen. Die kommunalen Unterkünfte, die hier auch vermittelt werden, können nur eine Notlösung sein – leider eine Notlösung, auf die viele Menschen über einen langen Zeitraum angewiesen sind.

Es gibt außerdem eine Reihe von Wohlfahrtsorganisationen, die neben konkreter Überlebenshilfe wie Wärmestationen, Notunterkünften, Kleiderspenden, Essensausgaben und medizinischer Versorgung auch fundierte Beratung bieten, und z. B. dabei helfen, Sozialleistungen zu beantragen.

Weitere Stichworte zum Thema

Im Bereich Finanzielle Probleme – Arbeitslosigkeit – Wohnungslosigkeit finden Sie neben den hier beschriebenen noch folgende Stichworte:

  • Finanzielle Probleme durch Trennung, Scheidung oder Tod des Partners/der Partnerin
  • Arbeitslosigkeit

Auch diese Stichworte werden ausführlich beschrieben. Sie finden dazu, wie bei allen Stichworten, kurz kommentierte Links.

Lebenskrisen aller Art – Finanzielle und soziale Probleme

Dies ist ein Überblick, der Ihnen die Bandbreite des Themas „Rechtliche Aspekte“ veranschaulichen soll. Wenn Sie aber gleich zum umfassenden Themenkreis Einwanderung und Integration mit seinen vielen Stichworten gehen und dabei zusätzlich gute Links und Link- Beschreibungen mit Hilfe-Tipps und -Angeboten finden wollen, klicken Sie bitte hier

Nummer gegen Kummer

Man braucht meist etwas Mut, um den ersten Schritt zu tun, aber bei großen und kleineren Krisen hilft es ungemein, wenn einfach mal jemand zuhört und mit dir darüber spricht, was man tun kann, damit es dir besser geht. Hierfür sind Sorgen- und Beratungstelefone gut. Du kannst anonym und vertraulich über deine Probleme sprechen, mit jemandem, der dir glaubt und dich ernstnimmt. Du musst deinen Namen nicht nennen und niemand muss von deinem Gespräch erfahren. Zwar können diese Gespräche keine Therapie, Arztbesuch oder Rechtsberatung ersetzen, aber dir wird dabei geholfen, wenn nötig, weitergehende Hilfe zu finden. Hier kannst du dich auch melden, wenn du vielleicht gar nicht genau weißt, warum du dich unglücklich fühlst oder Angst hast.
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