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Kriminalität und Opferschutz – Präventionsmaßnahmen gegen ausgewählte Straftaten
Die Stichwörter Straftaten, Straftaten-Vorbeugung, Diebstahl im Urlaub, Kreditkartenbetrug oder Rauschgiftkriminalität sind nur Beispiele für die Bandbreite des Themas „Präventionsmaßnahmen gegen ausgewählte Straftaten“. Wenn Sie aber gleich zum umfassenden Themenkreis Kriminalität und Opferschutz mit seinen vielen Stichworten gehen und dabei zusätzlich gute Links und Link- Beschreibungen mit Hilfe-Tipps und -Angeboten finden wollen, klicken Sie bitte hier
Straftat anzeigen
Als Privatperson sollten Sie Anzeige erstatten, wenn Sie Opfer oder Zeuge / Zeugin einer Straftat geworden sind. Meist können nur dann Ermittlungen der Polizei oder Staatsanwaltschaft aufgenommen werden (manchmal erfolgt die Strafverfolgung auch ohne Anzeige, wenn die Verfolgung im öffentlichen Interesse liegt).
Die Verfolgung erfolgt in Ihrem eigenen oder dem Opfer-Interesse, schon allein, damit Ihnen Gerechtigkeit geschieht oder die Täter oder Täterinnen eventuell abgeschreckt werden, weitere Straftaten zu begehen.
Sie sollten also Anzeige erstatten, aber in der Regel müssen Sie es nicht. Eine Ausnahme liegt vor, wenn Sie erfahren, dass eine schwere Straftat geplant ist. Diese Straftaten sind in § 138 des Strafgesetzbuches genannt. Es handelt sich dabei u. a. um Hoch- oder Landesverrat, um Tötungsdelikte oder Raub und räuberische Erpressung.
Anzeige erstatten können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht. Online können Sie in vielen Bundesländern auch Strafanzeige erstatten. Auf der Seite des Bundeskriminalamts ist aufgelistet, um welche Webseiten es sich bei den Ländern handelt.
Straftaten-Vorbeugung generell
Die Vorbeugung gegen Straftaten ist oft mühsam – der Schwerpunkt der notwendigen Maßnahmen hängt stark von der Lebenssituation und dem Wohnumfeld ab. Die Situation ist bei jüngeren Menschen anders als bei Älteren, in Brennpunkten anders als in ruhigen Wohngegenden oder auf dem Lande.
Einige Punkte aber gelten für alle: Niemals jemanden Fremden wegen fadenscheiniger Gründe in die eigene Wohnung zu lassen, vorsichtig mit den eigenen Daten und eventuell Konto- oder PIN-Nummern umzugehen, nicht den Helden spielen zu wollen (das ist etwas anderes als begrüßenswerte Zivilcourage), misstrauisch bei Anrufen zu sein, wenn dabei um Geld gebeten wird. Dazu gehört auch, nicht mit Geld oder Wertsachen in der Öffentlichkeit zu protzen, nicht zu viel Geld oder Wertgegenstände in der eigenen Wohnung zu haben, und wenn doch, diese für den Fall der Fälle sorgfältig aufzulisten. Sie sollten im Internet und am Bankautomaten sehr vorsichtig sein. Ebenso wird empfohlen, dunkle und einsame Wege zu meiden und dafür lieber einen kleinen Umweg in Kauf zu nehmen. Andere gute Tipps und Details können Sie den Webseiten der Polizei entnehmen.
Für Menschen, die im eigenen Haus oder in einer Erdgeschosswohnung wohnen, empfiehlt es sich, sich mit der örtlichen Polizei in Verbindung zu setzen und zu fragen, was man gegen Einbruch tun kann. Bei der Polizei erhalten Sie oft nicht nur abstrakte Ratschläge, sondern Sie können einen Termin in der eigenen Wohnung vereinbaren. Hier wird Ihnen erklärt, wie Sie zielgenau die Sicherung der Wohnung erhöhen könnten, z, B. durch verstärkten Fenster- oder Eingangstürschutz.
Taschen- und Handtaschendiebstahl
Taschendiebstahl kann im Prinzip jede/n treffen, Handtaschendiebstahl vorwiegend Frauen. Die Kriminellen sind sehr erfindungsreich und flexibel. 2022 wurden knapp 100.000 Fälle angezeigt. Die tatsächliche Zahl dürfte höher liegen, da viele Taschendiebstähle darauf zurückgeführt werden, dass man sein Portemonnaie verloren oder irgendwo liegengelassen hat. Die Aufklärungsquote ist sehr gering, da die Opfer den Diebstahl oft erst sehr viel später bemerken.
Die Orte, an denen die Diebstähle stattfinden, sind vielfältig: In Bus oder Bahn, im Konzert, beim Spazierengehen, auf der Rolltreppe, beim Ausverkauf und an vielen anderen Orten. Die Polizei-Beratung zeigt auf ihrer Webseite sehr viele unterschiedliche konkrete Situationen und erklärt die Tricks, die die Kriminellen hierbei verwenden – die Tricks passen sich der jeweiligen Situation an.
Oft sind es Gedränge und unübersichtliche Situationen, in denen Sie bestohlen werden (z. B. Bahnhöfe, Bus und Bahn, Großveranstaltungen, Demonstrationen, Konzerte, Rolltreppen, Ausverkauf). Es kann auch sein, dass Sie abgelenkt werden und so nicht merken, dass man Sie bestiehlt (z. B. wenn ein angeblicher Tourist nach dem Weg fragt, Sie von Unbekannten begrüßt werden, dass Sie angerempelt werden). Es kann auch etwas anderes sein, z. B dass man Sie bittet, Geld zu wechseln. Es sind unterschiedliche Situationen, und so sind auch unterschiedliche Vorsichtsmaßnahmen nötig.
Einige Vorsichtsmaßnahmen sind relativ leicht zu befolgen: Halten Sie Hand- und Einkaufstasche immer verschlossen. Tragen Sie die Einkaufs- und Handtasche nicht auf dem Rücken, sondern vorne am Körper, oder klemmen Sie diese unter den Arm. Halten Sie die Tasche immer auf der Seite, die der Straße abgewandt ist. Legen Sie die Geldbörse nicht oben auf den Einkaufswagen oder die Einkaufstasche, hängen Sie weder im Restaurant noch im Geschäft Ihre Handtasche über die Stuhllehne. Seien Sie in Situationen, die Ihnen fremd sind, besonders vorsichtig und aufmerksam. Diese und weitere Tipps finden Sie auch auf der Webseite der Polizei.
Wenn Sie nicht mehr so kräftig sind und der Versuch gemacht wird, Ihnen die Tasche zu entreißen, sollten Sie überlegen, ob Sie heftigen Widerstand leisten – Sie könnten gegebenenfalls stürzen.
Wenn Sie Opfer von Taschendieben oder Zeuge / Zeugin einer solchen Straftat geworden sind, sollten Sie Anzeige erstatten. Das können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht tun. In vielen Bundesländern können Sie Strafanzeige auch online erstatten. Auf der Seite des Bundeskriminalamts ist aufgelistet, um welche Webseiten es sich bei den Ländern handelt.
Wenn eine Bank- oder Kreditkarte in der Tasche war, sollten Sie diese umgehend sperren lassen, entweder direkt bei Ihrer Bank oder bei der zentralen Sperr-Notrufnummer 116 116, die rund um die Uhr besetzt ist.
Einbruch
Wenn ins Haus oder in die Wohnung eingebrochen wird, ist es meist nicht nur ein materieller Schaden – der kann oft jedenfalls zum Teil durch die Versicherung abgedeckt werden. Vielfach stört ebenfalls, dass liebgewonnene Gegenstände entwendet wurden oder dass in die Privatsphäre eingegriffen wurde, ein oft lang andauerndes belastendes Gefühl. Wenn Bank- oder Kreditkarten gestohlen wurden, sollten Sie diese schleunigst bei Ihrer Bank sperren lassen. Das können Sie auch über den zentralen Sperr-Notruf 116116 machen. Gegen Einbrüche kann man sich allerdings vielfach mit relativ einfachen Mitteln schützen.
Einbrüche werden zum weitaus überwiegenden Teil von Gelegenheitstätern und -täterinnen ausgeübt, die meist nur kleine und unauffällige Einbruchswerkzeuge mit sich führen, z. B. einen Schraubenzieher. Professionelle Banden, die meist arbeitsteilig operieren und bei denen sich die eigentlichen Einbrecher kurz nach dem Einbruch wieder ins Ausland absetzen, sind nur zu knapp einem Viertel an den Delikten beteiligt.
Was also tun zum Schutz? Sie sollten vorsichtig und misstrauisch sein, wenn Sie unbekannte Personen in Ihrem Treppenhaus, vor dem Haus oder auf dem Nachbargrundstück sehen. Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen und keinen Besuch erwarten, sollten Sie, wenn jemand an der Haustür klingelt, nicht sofort auf den Türöffnerknopf drücken – vielleicht dringen sonst Kriminelle in eine Nachbarwohnung ein.
Daneben gibt es viele Möglichkeiten, die Sicherheit der Wohnung oder des Hauses durch mechanische Schutzmaßnahmen wie Rollläden, Gitter oder Videoüberwachung zu verbessern. Einen sehr guten, umfangreichen und ins Detail gehenden Überblick dazu finden Sie auf der Webseite des Netzwerks Zuhause sicher e. V. Der Verein weist darauf hin, dass Sie möglichst Sicherheitsaspekte in die Überlegungen einbeziehen sollten, wenn Sie einen Um- oder Neubau beginnen.
Es empfiehlt sich in vielen Fällen, sich mit der örtlichen Polizei in Verbindung zu setzen, bevor Sie mit den Schutzmaßnahmen beginnen. Bei der Polizei erhalten Sie oft nicht nur abstrakte Ratschläge, sondern einen Termin in der eigenen Wohnung. Hier wird Ihnen erklärt, wie Sie zielgenau die Sicherung der Wohnung erhöhen können, z. B. durch verstärkten Fenster- oder Eingangstürschutz. Die Polizei sorgt durch ihre Infos auch dafür, dass die Schutzmaßnahmen ineinandergreifen, dass Sie z. B. nicht nur das Türschloss austauschen, wenn das Türblatt schwach ist.
EC- und Kreditkartenbetrug
EC- und Kreditkarten sind eine populäre Alternative zum Bargeld und haben als Zahlungsmittel mittlerweile eine hohe Akzeptanz; sie ist in der Corona-Krise im Zuge des verstärkten Onlineshoppings noch deutlich gewachsen und lockt damit auch viele Kriminelle an. Der Missbrauch hat viele andere Varianten, im Internet z. B. die sogenannten Fake Shops – gefälschte Internet-Verkaufsplattformen -, bei denen Sie bestellen und bezahlen, aber Ihre Ware niemals erhalten.
Ein kleiner Einschub, um sprachliche Missverständnisse zu vermeiden: Unter dem Begriff Zahlungskarten fasst das Bundeskriminalamt (BKA) Debit- und Kreditkarten zusammen. Debit-Karten, früher als EC- Karten geläufig, sind Bankkarten, bei denen der Umsatz im Gegensatz zu Kreditkarten – abgesehen von Visa und Mastercard – sofort abgebucht wird.
Tipps, sich gegen den ungerechtfertigten Einsatz der Karte zu schützen, gibt es viele. Um den Missbrauch Ihrer Karten nicht zu einfach werden zu lassen, sollten Sie Ihre gestohlenen oder verlorenen Karten sofort unterer der Telefonnummer 116 116 (Sperr-Notruf) sperren lassen – dies auch, wenn nur der Verdacht besteht.
Sie sollten regelmäßig und möglichst zeitnah Ihre Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen auf Ungereimtheiten prüfen und sich umgehend mit dem zuständigen Institut in Verbindung setzen, wenn Sie etwas nicht verstehen.
Wie kommen die Kriminellen an Ihre Karten oder Ihre Daten? Wenn Ihnen die Karte gestohlen wird, ist es eindeutig. Der Datendiebstahl kann mehrere Gründe haben: Es kann sein, dass Sie in der Öffentlichkeit sorglos mit Ihren Daten umgegangen sind. Einfache Beispiele sind z. B.: Jemand schaut Ihnen über die Schulter, wenn Sie den PIN Ihrer Karte beim Einkaufen oder am Bankautomaten eingeben, oder sieht Ihr Passwort beim Einloggen am PC. Sie lassen Ihre Kreditkarte offen auf dem Hotel-Tresen liegen.
Am häufigsten sind es Phishing-E-Mails und -Webseiten, auf die Sie arglos hereingefallen sind und Ihre persönlichen Daten wie Name, Adresse, Passwörter, Konto- und Kreditkartennummern und anderes eingegeben haben. Der Grund: Ihnen waren Merkmale, an denen Sie Phishing-Mails oft erkennen können, nicht geläufig. Dazu gehören: Seien Sie bei unbekannten Absendern besonders vorsichtig und verlieren Sie die Besonnenheit nicht, weil Sie ein Schnäppchen oder schwer zu findendes Produkt erspäht haben. Öffnen Sie unter keinen Umständen Links oder Anhänge. Andere Kriterien: Ist die Mail in gutem und fehlerfreiem Deutsch geschrieben? Wird Ihr Name genannt? Lassen Sie sich bei Mahnungen und Zahlungsaufforderungen durch kurze Fristen keinesfalls unter Druck setzen – wenn Ihnen das wichtig ist, rufen Sie unter der Ihnen bekannten Rufnummer bei dem Ihnen bekannten Anbieter an und fragen nach, die E-Mail-Adresse könnte gefälscht sein. Wenn ein Link Sie doch auf eine Webseite führt, seien Sie ebenfalls vorsichtig. Prüfen Sie, ob die Seite in gutem Deutsch geschrieben ist, ob sie mehrere Unterseiten hat, die verständlich sind und zu der Seite passen. Schauen Sie, ob das Impressum vollständig ist und ob der Anbieter telefonisch leicht zu erreichen ist. Zahlreiche weitere gute Vorschläge erhalten Sie auf den Webseiten der Verbraucherzentralen, des BITKOM sowie des BSI und der Polizei. Es gibt außerdem allgemeine gute Tipps: Geben Sie im Internet und in den sozialen Netzwerken keine Dinge preis, die Sie nicht auch Fremden auf der Straße erzählen würden. Sorgen Sie für regelmäßige Updates Ihres Systems und der Programme. Wechseln Sie regelmäßig Ihre Passwörter. Auch hierzu gibt es weitere gute Tipps auf den vorgenannten Webseiten.
Wenn Sie doch Opfer von EC- / Kreditkartenbetrug geworden sind, sollten Sie Anzeige erstatten. Das können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht tun. In vielen Bundesländern können Sie Strafanzeige auch online erstatten. Auf der Seite des Bundeskriminalamts ist aufgelistet, um welche Webseiten es sich bei den Ländern handelt.
Erpressung
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird zwischen Erpressung und Nötigung oft nicht unterschieden. Nötigung wird in § 240 StGB definiert und mit Strafandrohung versehen, Erpressung in § 253 StGB und räuberische Erpressung in § 255 StGB. Eine Nötigung liegt vor, wenn ein Mensch rechtswidrig durch Gewalt oder Bedrohung mit einem empfindlichen Übel dazu veranlasst wird, etwas Bestimmtes zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Bei Erpressung kommt hinzu, dass durch die Nötigung eine unrechtmäßige Bereicherung erfolgt. Bei räuberischer Erpressung kommt hinzu, dass die Erpressung mit Gefahr gegen Leib und Leben des Opfers erfolgt. In allen Fällen ist auch der Versuch strafbar.
Die Regelungen und Strafandrohungen gelten sowohl im realen Leben als auch für den digitalen Raum, also auch für Erpressung im Internet. Für emotionale Erpressung gibt es keine Strafandrohung, es sei denn, sie ist mit anderen Straftaten verbunden.
Beispiele für Nötigung und Erpressung im Alltagsleben gibt es viele, kleine und große: Wenn du mich nicht zum Geburtstag einlädst, erzähle ich deiner Mutter, dass du geraucht hast. Am kleinen Beispiel wird deutlich, dass eine gute Schutzmaßnahme gegen Erpressung ist, nichts Unerlaubtes zu tun oder keine Straftat zu begehen. Der Vorteil muss nicht nur dem Täter / der Täterin zukommen, sondern auch anderen: Ich werde dich bei der Geschäftsleitung anschwärzen, wenn mein Freund nicht einen besonders günstigen Kredit erhält. Ein Standardbeispiel für räuberische Erpressung ist die Entführung mit Lösegeldforderung, bei der dem / der Entführten der Tod droht.
Wie man sich schützen kann, ist von Fall zu Fall verschieden. Es kann sein, dass die Bedrohung / Erpressung / Nötigung auf einer Tatsache beruht, die Ihnen sehr peinlich ist oder eine Straftat darstellt. Dann sind Sie in einer Zwickmühle, die Sie am besten dadurch auflösen, dass Sie die Tat / Peinlichkeit gestehen. Das mag sehr unangenehm und mit harten Folgen verbunden sein, entzieht der Erpressung aber den Boden und schützt Sie vor weiteren Forderungen. Dies gilt auch für digitale Erpressung.
Erpressung im digitalen Raum nimmt weiter zu. Dagegen wären vielfach für Privatpersonen Schutzmaßnahmen möglich: Nutzen Sie ein aktuelles Virenschutzprogramm. Halten Sie die Sicherheitsmaßnahmen an Ihrem PC oder Smartphone auf dem neuesten Stand, fahren Sie regelmäßige Updates bei Systemen und der Software. Öffnen Sie bei E-Mails keine Anhänge, die Ihnen unbekannt sind. Laden Sie keine Dateien / Webseiten herunter, die nicht eine Sicherheitszertifizierung wie https haben. Seien Sie mit der Weitergabe persönlicher Daten und Informationen sehr vorsichtig, auch und gerade in den sozialen Medien. Dadurch könnten Sie sich manches Unheil ersparen.
Bei Internet-Erpressung gibt es Varianten – allen gemein ist, dass meist Geld gezahlt werden muss, zum Teil in Bitcoins. Eine Variante ist, dass Sie beschuldigt werden – ob wahr oder nicht –, im Internet Unerlaubtes und Strafwürdiges wie Kinderpornografie geschaut zu haben. Man habe Beweise dafür, es wird gedroht, mit diesen Informationen an die Öffentlichkeit zu gehen, es z. B. in den sozialen Medien zu veröffentlichen. Stimmt die Behauptung nicht, haben Sie in der Regel nichts zu befürchten.
Eine weitere Variante ist, dass Ihre Webseite gehackt, mit einer Schadsoftware infiziert wurde und gedroht wird, sie zu verändern, lahmzulegen oder zu löschen. Sie sollten regelmäßig Sicherheitskopien machen, das ist heutzutage bei der Kapazität der Speichermedien kein Problem und verhilft Ihnen dazu, mit derartigen Situationen gelassener umzugehen.
Eine dritte Möglichkeit ist, Ihre Webseite oder Ihr Netzwerk mit Anfragen zu überfluten und zum Zusammenbruch zu bringen, sodass Sie keine Anfragen oder Aufträge entgegennehmen können. Die Webseiten / Netzwerke großer Anbieter verfügen meist über hinreichend große Kapazität, um damit fertigzuwerden, bei lokalen Anbietern und Privatpersonen ist dies anders. Bei Privatpersonen ist diese Erpressungsart unwahrscheinlich, da der Aufwand zu groß wäre.
Eine vierte Möglichkeit ist das sog. Sextortion, ein Kunstwort, zusammengesetzt aus Sex und extortion – Erpressung. Diese Erpressungsvariante läuft im Prinzip folgendermaßen ab: Der Täter / die Täterin schleicht sich mit einem falschen Profil unter falschem Namen in ein Dating-Portal / soziales Netzwerk oder ähnliches ein, nimmt Kontakt zum Opfer auf und veranlasst es im weiteren Verlauf der vermeintlichen Online-Liebesbeziehung, pornografische Bilder / Videos von sich zu senden oder sexuell eindeutig vor der Webcam zu posieren (dies wird dann aufgenommen). Der Täter / die Täterin droht, die so erlangten Bilder / Videos z. B. in den sozialen Medien zu veröffentlichen.
Was tun, wenn Sie Opfer einer Erpressung geworden sind? Die Polizei rät, die Polizei einzuschalten, keinesfalls auf Geld- oder andere Forderungen einzugehen und Anzeige zu erstatten. Zahlungen wären deshalb sinnlos, weil höchstwahrscheinlich weitere Forderungen folgen würden. Das Sichern von Beweismitteln spielt eine große Rolle, auch wenn es Ihnen peinlich ist, z. B. Dateien mit sexuellem Inhalt preiszugeben. Bei digitaler Erpressung dienen der Beweismittelsicherung z. B. auch Screenshots von Erpresserforderungen, Chatverläufe, Mails, Videos sowie andere Dateien, die mit der Erpressung zusammenhängen.
Ihnen stehen die Hilfe- und Beratungsangebote zu, die es für alle Straftaten gibt. Opfer können viele Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Bei staatlichen Stellen ist oft eine Anzeige Voraussetzung. Beratungsstellen gibt es viele, oft ganz in Ihrer Nähe. Ihre örtliche Polizeidienststelle wird Sie gern beraten und Sie gegebenenfalls an Stellen weiterleiten, die auf Ihr persönliches Problem spezialisiert sind. Die angebotenen Hilfen reichen je nach Tatbestand von Hilfetelefonen und reiner Beratung über finanzielle Unterstützung und Schadenersatz bis zu psycho-sozialer Betreuung bei Gerichtsverfahren. Sinnvoll kann es ebenfalls sein, sich in Selbsthilfegruppen mit Menschen auszutauschen, die wie Sie Opfer von Erpressung geworden sind.
Weitere Stichworte zum Thema
Im Bereich ‚Prävention bei ausgewählten Straftaten‘ finden Sie neben den hier beschriebenen noch folgende Stichworte:
- Umfassende Beratungsseiten der Polizei
- Diebstahl im Urlaub / Ausland
- Rauschgiftkriminalität / Drogenhandel
- Haustürbetrug
- Betrug am Geldautomaten
- Kinderpornographie
- Kindesmissbrauch
- Raub
- Menschenhandel und Zwangsprostitution
Auch diese Stichworte werden ausführlich beschrieben. Sie finden dazu, wie bei allen Stichworten, kurz kommentierte Links.