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Kriminalität und Opferschutz – Opferrechte und Opferschutz
Dieser Überblick soll Ihnen die Bandbreite des Themas „Opferrechte und Opferschutz“ mit Stichwörtern wie Täter-Opfer-Ausgleich, Weisser Ring oder Opfer von Gewaltverbrechen, Missbrauch oder Internetkriminalität veranschaulichen. Wenn Sie aber gleich zum umfassenden Themenkreis Kriminalität und Opferschutz mit seinen vielen Stichworten gehen und dabei zusätzlich gute Links und Link- Beschreibungen mit Hilfe-Tipps und -Angeboten finden wollen, klicken Sie bitte hier
Opferschutz generell
Opfer einer Straftat zu werden ist ungemein belastend. Nicht nur die konkreten Folgen der Tat wie körperlicher oder materieller Schaden müssen bewältigt werden. Auch die seelischen Folgen sind nicht zu unterschätzen und können noch lange nach der Tat das Leben beeinflussen. Je nach Schwere und Art der Straftat können Ängste und Traumata entstehen.
Viele fühlen sich hilflos und alleingelassen, und oft fehlt es an Informationen, welche Schritte unternommen werden können oder sollten, um mit den Folgen der Tat umgehen zu können bzw. den Täter/die Täterin zur Verantwortung zu ziehen. Hier spielen Opferhilfeorganisationen eine große Rolle: Sie unterstützen nicht nur mit Beratung, sondern können meist auch zu schwierigen Terminen begleiten und vor Ort helfen.
Das deutsche Rechtssystem garantiert Opfern von Straftaten bestimmte Rechte. Darunter fällt z. B. das Recht auf Begleitung beim Gang zur Polizei oder im Strafverfahren. Das heißt, dass auf jeden Fall Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin dabei sein darf, zusätzlich in der Regel aber auch eine andere Person Ihres Vertrauens. Dies kann z. B. auch ein/e Mitarbeiter/in einer Opferhilfeorganisation sein. Auch steht Ihnen bei Bedarf immer ein/e Dolmetscher/in zu. Kinder und Jugendliche, aber auch, mit Bewilligung durch das Gericht, Erwachsene, die Opfer schwerer Gewaltverbrechen oder Sexualdelikte geworden sind, steht außerdem eine professionelle psychosoziale Prozessbegleitung zu. Sobald der Anspruch vom Gericht bestätigt worden ist, ist die psychosoziale Prozessbegleitung kostenlos. Dabei geht es weder um Rechtsberatung noch um eine psychologische Aufarbeitung des Erlebten, sondern darum, die Betroffenen zu entlasten, Ängste abzubauen, Informationen zu vermitteln, und sie im Ermittlungs- und Strafverfahren zu begleiten und zu unterstützen.
Manchmal sind die Opfer von Straftaten sich zunächst nicht sicher, ob sie Strafanzeige erheben wollen. Vielleicht haben Sie Angst, die Belastung scheint Ihnen zu groß, oder Sie möchten nicht, dass Ihr Umfeld erfährt, was Ihnen widerfahren ist. In diesem Falle sollten Sie sich allerdings unbedingt um die Sicherung von Beweisen bemühen, für den Fall, dass Sie später Ihre Meinung noch einmal ändern sollten. Opferberatungen wie der Weiße Ring unterstützen Sie dabei, die entsprechenden Ansprechpartner zu kontaktieren und die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Z. B. können Opfer sexualisierter bzw. körperlicher Gewalt Spuren und Verletzungen gerichtsmedizinisch protokollieren lassen, ohne dass die Polizei informiert wird.
Unverarbeitete Traumata können das Leben nachhaltig und lange beeinflussen bzw. auch nach Jahren wieder aufbrechen. Dies gilt übrigens nicht nur für Straftaten, bei denen Gewalt ausgeübt oder angedroht wurde. So kann z. B. auch die Verletzung der eigenen Privatsphäre durch einen Einbruch zu einem tiefen Gefühl der Schutz- und Hilflosigkeit führen.
Wenn Sie bemerken, dass die Tat auch nach längerer Zeit immer noch psychische oder körperliche Reaktionen hervorruft, wenn Sie z. B. an Panikattacken oder Schlafstörungen leiden, sollten Sie sich ebenfalls an eine Beratungsstelle oder direkt an einen Psychotherapeuten oder eine Psychotherapeutin wenden. Traumata sind behandelbar und können durchaus überwunden werden.
Auch bei Auslandsaufenthalten sind Sie im Fall eines Verbrechens nicht allein: So kann z. B. der Weiße Ring bei Verbrechen im europäischen Ausland bzw. bei grenzüberschreitenden Verbrechen über das Netzwerk Victim Support Europe Ansprechpartner*innen entsprechender Opferschutzorganisationen vor Ort vermitteln.
Täter-Opfer-Ausgleich
Beim Täter-Opfer-Ausgleich geht es nicht um Strafe, sondern darum, dass Täter und Opfer sich verständigen und, im Idealfall, den Konflikt hinter sich lassen können. Zum Beispiel kann der Täter/die Täterin sich entschuldigen und den entstandenen Schaden ersetzen.
Besonders wichtig kann ein Täter-Opfer-Ausgleich sein, wenn klar ist, dass man sich nicht völlig aus dem Weg gehen kann; bei Kindern zum Beispiel, weil beide dieselbe Schule besuchen. Außerdem steht im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke im Vordergrund: Dem Täter oder der Täterin soll die Konfrontation mit ihrem Opfer helfen, die Folgen ihres Verhaltens einzusehen, und sich zukünftig an die Gesetze zu halten.
Durch den Täter-Opfer-Ausgleich können Ermittlungs- oder Strafverfahren ohne Anklage bzw. Urteil beendet werden – bzw. das Gericht kann den Strafrahmen mindern, wenn ein Täter-Opfer-Ausgleich stattgefunden hat.
Bei Erwachsenen kommt der Täter-Opfer-Ausgleich vor allem bei mittlereren und unter Umständen auch schweren Verbrechen in Frage. Für das Opfer immer freiwillig, wird die Möglichkeit geboten, die Folgen des Verbrechens zu erklären, der Täter*in verständlich zu machen, was er oder sie dem Opfer angetan haben. Gleichzeitig können Ängste abgebaut werden, wenn das Opfer dem Täter oder der Täterin in einer kontrollierten Situation gegenübersteht, und Tatmotive, Lebensumstände und hoffentlich auch Bedauern und den Willen zur Wiedergutmachung erfährt.
Aus Täter*innenperspektive kann diese Konfrontation ebenfalls psychisch entlastende Effekte haben bzw. zur Resozialisation beitragen. Darüberhinaus können im Täter-Opfer-Ausgleich freiwillige Wiedergutmachungsvereinbarungen (Schadenersatz, Schmerzensgeld) getroffen werden, die eventuell weitere gerichtliche Verfahren erübrigen können.
Opfer von Gewaltverbrechen
Gewalt kann vieles sein, und oft gehen verschiedene Formen von Gewalt Hand in Hand: Physische Misshandlung, Schläge, sexueller Missbrauch und Vergewaltigung, aber auch psychische Misshandlung, seelische Grausamkeit, Bedrohung, Erniedrigung.
Gewalt kann von Fremden und Zufallsbekanntschaften ausgehen, aber häufig sind es auch vertraute, vielleicht sogar geliebte Personen, die die Gewalt ausüben. Gewalt, die in Form eines singulären Ereignisses wie eines brutalen Überfalls erlebt wird – oder aber über lange Zeiträume hinweg immer wieder erlitten wird.
Genauso vielfältig sind die Folgen: u. a. Angst, Schmerzen, Verletzungen, Depressionen, seelische Traumata (und ihre Folgeerkrankungen), ein Gefühl der Wertlosigkeit oder auch Schuldgefühle.
Wichtig ist: Kein Opfer ist ’selber schuld‘. Es ist der Täter oder die Täterin, die die Gewalt ausüben, und sie tragen die Verantwortung für ihr Handeln. Jedes Opfer von Gewalt braucht und verdient Hilfe und Unterstützung. Diese Hilfe umfasst u. a. natürlich konkrete Schutzmaßnahmen und eventuell nötige medizinische Versorgung, aber auch Unterstützung bei der Verarbeitung der Gewalterfahrung sowie juristische und psychosoziale Beratung.
Es ist sehr wichtig, sich Hilfe und Unterstützung zu suchen. Lassen Sie sich nicht von Selbstzweifeln oder Scham abhalten – Schweigen hilft Ihnen nicht. Ein erster Schritt kann es sein, über Ihre Erfahrungen und Ängste mit einer Person Ihres Vertrauens zu sprechen, z. B. einer Freundin/einem Freund, Angehörigen, vielleicht auch einem Lehrer/Lehrerin oder ihrem Arzt/ihrer Ärztin. Wenn Sie nicht wissen, an wen Sie sich wenden sollen, wenn Ihnen nicht geglaubt wird, oder Ihre Situation nicht verstanden bzw. verharmlost wird – geben Sie nicht auf! Es gibt Beratungsstellen und Opferhilfeeinrichtungen, wo Ihnen zugehört, geglaubt und geholfen wird.
Wenn Sie sich in Sicherheit bringen müssen, gibt es Frauenhäuser und andere Notunterkünfte, in denen Ihnen Schutz gewährt wird. In akuten Notfällen, wenn Sie oder andere in Gefahr sind, wählen Sie bitte den Polizeiruf 110.
Gewalttaten sind meist Straftaten, und können entsprechend bei der Polizei angezeigt werden. Aber auch wenn Sie dies nicht wollen oder sich unsicher sind, bzw. wenn Sie annehmen, dass die Tat schon verjährt oder kein Straftatbestand ist, steht Ihnen Unterstützung zu. Beratungsgespräche sind immer vertraulich und auf Wunsch anonym, nichts geschieht ohne Ihr Einverständnis, und niemand muss davon erfahren.
Wichtig: Wenn Sie sich (noch) unsicher sind, ob Sie eine Straftat bei der Polizei anzeigen wollen, können Sie dennoch Beweise aufnehmen lassen, ohne dass diese automatisch weitergeleitet werden. Auch hier helfen Opferschutzeinrichtungen bei der Vermittlung. In einigen Städten gibt es Gewaltschutzambulanzen, die Verletzungen anonym dokumentieren. Aber auch jeder Arzt/jede Ärztin bzw. jedes Krankenhaus können Verletzungen dokumentieren und bescheinigen.
Wenn Sie sich für eine Anzeige entscheiden, stehen Ihnen ebenfalls spezielle Opferrechte zu. Hierzu gehört zum Beispiel das Recht auf Begleitung durch eine Vertrauensperson zu den Ermittlungs- und Gerichtsterminen. Minderjährige Gewaltopfer, aber oft auch erwachsene Opfer schwerer körperlicher oder sexualisierter Gewalt können zudem eine professionelle und kostenlose psycho-soziale Begleitung beim Gericht beantragen.
Gewalterfahrungen können seelische Folgen haben, unter denen die Opfer noch Jahre oder Jahrzehnte später leiden. Manchmal brechen Traumata sogar erst im hohen Alter wieder auf. Auch in diesen Fällen ist es nicht zu spät, sich Hilfe zu suchen. Gespräche, Selbsthilfegruppen und Therapien können helfen, Traumafolgen zu bewältigen.
Opferschutz
Opfer
Opferschutz
Opfer
Opfer von Missbrauch
Kindesmissbrauch bzw. sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist eines der schwersten denkbaren Verbrechen, ausgeübt an den Hilflosesten unserer Gesellschaft. Missbrauchsopfer brauchen dringend Schutz und Unterstützung.
Jede sexuelle Handlung an Kindern und Jugendlichen, der diese nicht zugestimmt haben (oder aufgrund ihrer körperlichen, geistigen oder sprachlichen Unterlegenheit nicht zustimmen konnten), gilt als sexualisierte Gewalt. Sexuelle Handlungen an Kindern unter 14 Jahren gelten grundsätzlich als Kindesmissbrauch, unabhängig davon, ob das Kind sich gewehrt oder nein gesagt hat.
Nicht immer beinhaltet Kindesmissbrauch körperliche Gewalt oder Körperkontakt – es gilt z. B. auch als Missbrauch, wenn das Kind dazu gezwungen wird, den sexuellen Handlungen anderer zuzuschauen.
Neben körperlichen Verletzungen kann sexualisierte Gewalt Traumata hinterlassen, die die Betroffenen noch Jahrzehnte später belasten. Wenn Sie Opfer sexuellen Missbrauchs sind oder waren, sollten Sie sich professionelle Beratung und eventuell therapeutische Hilfe suchen – und zwar auch, wenn der Missbrauch vielleicht schon lange zurückliegt.
Dies gilt auch und gerade, wenn Sie schon die schlimme Erfahrung machen mussten, dass Ihnen nicht geglaubt oder Ihre Erlebnisse heruntergespielt wurden. Und auch, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das Vorgefallene einen Straftatbestand erfüllt oder vielleicht schon verjährt sein könnte – hören Sie auf Ihr Gefühl. Sie wissen selbst am besten, dass Ihnen etwas angetan wurde. Niemand sollte die Folgen eines solchen Übergriffes alleine ertragen müssen.
Es gibt eine Reihe von Anlaufstellen, wo Sie ernstgenommen werden und wo Ihnen psychologische und gegebenenfalls auch juristische Hilfe vermittelt werden kann. Diese Beratungen sind immer vertraulich und auf Wunsch anonym; niemand muss davon erfahren, wenn Sie es nicht wollen, und nichts passiert ohne Ihr Einverständnis.
Zu den gesetzlichen Rechten von Kindern und Jugendlichen, die Opfer von schweren Gewalt- bzw. Sexualverbrechen sind, gehört die psycho-soziale Prozessbegleitung. Auch schutzbedürftige erwachsene Opfer können diese professionelle Hilfe bei Gericht beantragen. Sobald der Anspruch vom Gericht bestätigt worden ist, ist die psychosoziale Prozessbegleitung kostenlos. Dabei geht es weder um Rechtsberatung noch um eine psychologische Aufarbeitung des Erlebten, sondern darum, die Betroffenen zu entlasten, Ängste abzubauen, Informationen zu vermitteln und sie im Ermittlungs- und Strafverfahren zu begleiten und zu unterstützen.
Beratungsstellen beraten auch Angehörige und Freunde/Freundinnen von Betroffenen. Beim Hilfetelefon Sexueller Missbrauch können Sie außerdem anrufen, wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Missbrauch stattfindet. In akuten Notfallsituationen rufen Sie bitte den Polizeiruf 110.
Ältere Menschen als Opfer
Die polizeiliche Kriminalprävention geht davon aus, dass ältere Opfer von Straftaten und Gewalt ausgeprägter unter den Folgen zu leiden haben als Jüngere: Angst und Unsicherheit sind stärker und bleiben länger bestehen. Hinzu kommt, dass Ältere oft aus Scham davor zurückschrecken, Anzeige zu erstatten, weil sie fürchten, dass an ihren geistigen Fähigkeiten gezweifelt wird. Bei Quälereien in der Pflege nehmen sie häufig von Anzeige Abstand, weil sie zusätzliche Repressalien fürchten (z. B. ins Heim abgeschoben zu werden oder dass Pflegekräfte sie noch schlechter behandeln als bisher schon). Angehörige, Vertrauenspersonen und Bekannte kann man nur bitten, die Opfer zu ermutigen, ihr Schweigen zu brechen, da ihnen nur dann Beratung, Hilfe und Unterstützung zuteil werden kann.
Opfer können viele Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Bei staatlichen Stellen ist dabei oft eine Anzeige Voraussetzung. Beratungsstellen gibt es viele, oft ganz in Ihrer Nähe. Ihre örtliche Polizeidienststelle wird Sie gern beraten und Sie gegebenenfalls an Stellen weiterleiten, die auf Ihr persönliches Problem spezialisiert sind. Die wohl bekannteste Hilfe- und Beratungsstelle ist der Weiße Ring mit vielen Niederlassungen in allen Bundesländern. Sie können aber auch auf anderen Portalen Beratungsstellen in Ihrer Nähe suchen.
Die angebotenen Hilfen reichen je nach Tatbestand von Hilfetelefonen und reiner Beratung über finanzielle Unterstützung bis zu psycho-sozialer Betreuung bei Gerichtsverfahren. Lassen Sie sich beraten, seien Sie mutig – Sie sind nicht allein.
Opfer von Hasskriminalität/politisch oder religiös motivierten Straftaten
Hasskriminalität ist ein tiefgreifendes Problem, das nicht nur das unmittelbare Opfer, sondern auch die gesamte Gesellschaft betrifft, da sie ein Klima der Angst und Intoleranz schafft. Es handelt sich um Straftaten, die auf Vorurteilen basieren und gegen Personen gerichtet sind, die wegen ihrer Rasse, Religion, ethnischen Herkunft, sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität, Behinderung, oder anderen Merkmalen angegriffen werden.
Für die Betroffenen ist schwer zu verkraften, Gewalt zu erfahren, nur weil sie eben „sind, wer sie sind“ – sie können dieser Rolle nicht entfliehen. Entsprechend schwerwiegend können die Auswirkungen sein – die seelischen Wunden sind oft tiefer und langanhaltender als physische Verletzungen. Die Folge können z. B. (Re-)Traumatisierung, Angst, Isolation und Misstrauen sein.
Für Opfer von Hasskriminalität in Deutschland gibt es eine Reihe von Anlaufstellen und Unterstützungsangeboten. Die Polizei sollte bei unmittelbarer Gefahr immer der erste Ansprechpartner sein – rufen Sie 110, wenn Sie oder jemand anderes sofortige Hilfe brauchen.
Es ist leider ein Fakt, dass viele Opfer von rassistischen, antisemitischen, queer-feindlichen, misogynen oder anderen Hassverbrechen der Polizei und Justiz nicht immer voll vertrauen, fürchten, nicht ernstgenommen zu werden, und vor einer Anzeige zurückschrecken. Bitte machen Sie sich bewusst, dass Hasskriminalität ein schweres Verbrechen mit gefährlichen gesellschaftlichen Folgen ist, und dass Sie entscheidend zur Bekämpfung beitragen können, wenn die Täter*innen zur Verantwortung gezogen werden. Es kann immens hilfreich sein, wenn Sie sich wenn Sie sich spezialisierte Unterstützung suchen – Sie sind nicht allein. So steht Ihnen zum Beispiel neben rechtlicher Beratung auch immer eine Begleitung bei Polizei- und Gerichtsterminen zu; und wenn nötig, wird Ihnen auch ein Übersetzer/eine Übersetzerin gestellt.
Es gibt eine Reihe von staatlichen und nichtstaatlichen Hilfsorganisationen, bei denen Sie sich informieren und praktisch unterstützen lassen können (und zwar auch, wenn Sie sich (noch) nicht für eine Anzeige entschieden haben). Dazu zählen Opferschutzorganisationen wie dem Weissen Ring, die psycho-soziale Unterstützung, rechtliche Beratung und Begleitung zu Behörden anbieten. Darüber hinaus gibt es auch eine Vielzahl von Beratungsstellen, die sich auf die Hilfe von Opfern rechtsextremer Gewalt bzw. von unterschiedlichen Hassverbrechen spezialisiert haben. Anti-Diskriminierungsstellen leisten ebenfalls wichtige Arbeit, indem sie Betroffenen helfen, ihre Situation zu bewerten und nächste Schritte einzuleiten. Neben der strafrechtlichen Verfolgung der Täter können unter Umständen Schutzmaßnahmen oder Schadensersatzansprüche relevant werden. Professionelle rechtliche Beratung spielt hierbei eine entscheidende Rolle und sollte frühzeitig in Anspruch genommen werden.
Weitere Stichworte zum Thema
Im Bereich ‚Opferrechte und Opferschutz‘ finden Sie neben den hier beschriebenen noch folgende Stichworte:
- Opfer von Stalking
- Opfer von Internet-Kriminalität
- Opfer von Cybermobbing
Auch diese Stichworte werden ausführlich beschrieben. Sie finden dazu, wie bei allen Stichworten, kurz kommentierte Links.