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Kriminalität und Opferschutz​ – Maßnahmen gegen Internetkriminalität

Dies ist ein Überblick, der Ihnen die Bandbreite des Themas „Maßnahmen gegen Internetkriminalität“ veranschaulichen soll. Wenn Sie aber gleich zum umfassenden Themenkreis Kriminalität und Opferschutz mit seinen vielen Stichworten gehen und dabei zusätzlich gute Links und Link- Beschreibungen mit Hilfe-Tipps und -Angeboten finden wollen, klicken Sie bitte hier

Ratgeber der Polizei zu Straftaten im Internet

Straftaten im Internet nehmen immer mehr zu. Im Wesentlichen sind es Delikte, die es in ähnlicher Form auch in der realen Welt gibt, z. B. Diebstahl oder Betrug, nur dass sie jetzt im Netz stattfinden. Das Landeskriminalamt Niedersachsen und die Polizei-Beratung haben hierzu gute Ratgeber herausgegeben, die unterschiedliche Schwerpunkte haben und sich teils überschneiden. Sie finden Beschreibungen von Internet-Straftaten, rechtliche Grundlagen sowie Infos darüber, was Sie tun können, wenn Sie Opfer geworden sind, und wo Sie Hilfe finden. Die folgenden Abschnitte bieten eine kurze Zusammenfassung, sie basieren auf diesen Artikeln, ohne dass weitere Quellenangaben gemacht werden.

Die Polizei-Beratung unterscheidet drei Hauptdeliktgruppen: Sexualisierte Gewalt, Gewaltkriminalität sowie Eigentumsdelikte. Bei der sexualisierten Gewalt wird einerseits das Cybergrooming genannt (Erwachsene nehmen über das Internet Kontakt zu Kindern und Jugendlichen auf, um sexuelle Handlungen anzubahnen, z. B. um pornografischer Aufnahmen zu erhalten), andererseits das Sexting (zumeist Jugendliche versenden Nachrichten und Bilder mit eindeutigen sexuellen Inhalten über digitale Kanäle wie SMS oder E-Mail). Bei der Gewaltkriminalität werden Cybermobbing und Cyberstalking genannt, also das digitale Beleidigen, Bloßstellen oder Herabsetzen von Menschen, bzw. das permanente Belästigen und Verfolgen im Netz.

Bei den Eigentumsdelikten wird das Phishing genannt, also das Stehlen persönlicher Daten wie Passwörtern, das mit erheblichen negativen Folgen verbunden sein kann. Andererseits werden Fake-Shops kurz beschrieben, also Geschäfte, die nicht existieren, bei denen Sie zwar die Ware bezahlen, sie aber nie erhalten. Zu weiteren Internetstraftaten finden Sie auf der Seite der Polizei-Beratung ebenfalls gute Informationen, allerdings nicht an dieser Stelle, z. B. wenn Sie ganz unten auf Gefahren im Internet klicken.

Im Beitrag des LKA Niedersachsen finden Sie bei den Delikten eine andere Systematik: Neben Phishing und Fake-Shops gibt es die umfangreichen Gruppen Betrug und Erpressung. Im Bereich Internetbetrug finden Sie zahlreiche Straftaten, z. B. Aspekte des Warenbetrugs, der Ähnlichkeiten mit Fake-Shops hat, z. B. dass Sie zwar bezahlen, aber keine oder minderwertige Ware erhalten. Des Weiteren gibt es den Dreiecksbetrug, eine Konstruktion, die bei Kleinanzeigen- oder Auktionsplattformen stattfindet. Auch hier bezahlen Sie die Ware, erhalten sie aber nicht. Weitere Delikte in dieser Gruppe sind z. B. der Vorauszahlungsbetrug, der Treuhandbetrug oder der Nigeria-Connection-Betrug (Ihnen werden meist von ausländischen Staatsangehörigen große Vermögenswerte versprochen, dafür müssen Sie eine hohe Vorausgebühr zahlen, das Geld erhalten Sie nie). Daneben gibt es in dem Beitrag zahlreiche andere Betrugsarten, z. B. Gewinnversprechen oder vielfältige Immobilien-Betrugsarten. In der Regel finden Sie auch Tipps, wie Sie sich gegen die entsprechende Betrugsart schützen können.

Bei Internet-Erpressung gibt es ebenfalls Varianten – allen gemein ist im Prinzip, dass Geld gezahlt werden muss, zum Teil in Bitcoins. Eine Variante ist, dass Sie beschuldigt werden, im Internet pornografisches Material angeschaut zu haben. Das mag wahr sein oder nicht, Ihr PC oder Smartphone ist gehackt oder nicht. Eine weitere Variante ist, dass Ihre Webseite gehackt, mit einer Schadsoftware infiziert wurde und gedroht wird, sie zu verändern, lahmzulegen oder zu löschen. Eine dritte Möglichkeit ist, Ihre Webseite oder Ihr Netzwerk mit Anfragen zu überfluten und zum Zusammenbruch zu bringen, so dass Sie keine Anfragen oder Aufträge mehr entgegennehmen können. Eine vierte Möglichkeit ist das sog. Sextortion, ein Kunstwort, zusammengesetzt aus Sex und extortion – Erpressung. Es funktioniert im Prinzip so: Der Täter / die Täterin schleicht sich mit einem falschen Profil unter falschem Namen in ein Dating-Portal / ein soziales Netzwerk oder ähnliches ein, nimmt Kontakt zum Opfer auf und veranlasst es im weiteren Verlauf der vermeintlichen Online-Liebesbeziehung dazu, pornografische Bilder / Videos von sich zu senden oder unzweideutig vor der Webcam zu posieren. Der Täter / die Täterin droht, die so erlangten Bilder / Videos z. B. in den sozialen Medien zu veröffentlichen.

Was Straftaten im Netz betrifft, so gibt es mittlerweile einige Paragraphen im Strafgesetzbuch (StGB), die sich direkt auf diese beziehen. Die sind z. B. die Paragraphen § 202a – Ausspähen von Daten (also Phishing), § 202b – Abfangen von Daten, § 263a – Computerbetrug, § 270 – Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung, § 303a – Datenveränderung oder § 303b Computersabotage. Hinzu kommen StGB-Paragraphen, die nicht nur, aber auch für Straftaten im Netz gelten wie z. B. der sexuelle Missbrauch von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen, Verbreitung gewalt- oder tierpornografischer Schriften, Besitz, Verbreitung und Erwerb kinderpornografischer Schriften, Beleidigung, Nötigung und Erpressung oder Verleumdung.

Daneben ist das Urheberrechtsgesetz für zahlreiche Faktoren im digitalen Raum relevant. Es ist interpretationsbedürftig, damit ist für Laien oft nicht klar, was erlaubt ist und was nicht, z. B.: Wie erkenne ich, ob ein Dienst legal oder illegal ist? Darf ich mein eigenes Video mit fremder Musik hinterlegen und bei YouTube oder vergleichbaren Portalen hochladen? Hinzu kommen weitere Urheberrechtsthemen wie Urheberrecht und Software.

Des Weiteren erhalten Sie eine Fülle an Informationen für den Fall, dass Sie Opfer einer Internet-Straftat geworden sind. Viele unterscheiden sich nicht von denen, die Sie auch bei Straftaten im realen Leben befolgen sollten, z. B. Anzeige zu erstatten und sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen. Es gibt aber einige, die internetspezifisch sind, z. B. Daten, Chatverläufe, Mails, Videos als Beweismittel zu sichern. Das sollten Sie nur tun, wenn Sie sich dazu technisch in der Lage fühlen, aber keinesfalls Daten löschen, die für Ihr Problem und für die Beweisführung relevant sind, auch wenn sie Ihnen peinlich sind. Ansonsten sollten Sie dies anderen überlassen. Zusätzlich erhalten Sie Infos über Rechte, Ansprüche und Hilfe-Möglichkeiten, die sich aber auch nicht wesentlich von Rechten bei Straftaten im realen Leben unterscheiden – hierzu gehört z. B. der Verweis auf Opferhilfe-Organisationen. Wenn Sie bisher nicht Opfer einer größeren Straftat waren, sind dies sehr wertvolle Infos.

Sicherheitslücken

Sicherheitslücken im privaten und beruflichen IT-Bereich können zu großem Ärger und massiven Schäden führen. Gegen einige kann man wenig tun – eine 100-prozentige Sicherheit kann es nicht geben, da Kriminelle immer neue Lücken finden oder aufreißen. Viele sind leicht zu vermeiden, wenn Sie relativ simple Regeln beachten. Einige davon finden Sie nachstehend:

Sie sollten regelmäßig und umgehend Sicherheitsupdates fahren, wenn diese Ihnen von Virenschutz- oder anderen Programmen angeboten werden. Besteht die Möglichkeit automatischer Updates, sollten Sie dies in Ihren Einstellungen zulassen. Halten Sie also Ihr Betriebssystem und Ihre Software immer aktuell.

Passwörter sollten mindestens acht Zeichen haben mit Groß- und Kleinschreibung, Sonderzeichen und Ziffern. Sie sollten keinen Bezug zu Ihren privaten und beruflichen Angelegenheiten haben, z. B. keine Geburtstage oder Namen der Kinder, und regelmäßig geändert werden. Für unterschiedliche Dienste, Online- und Benutzerkonten sollten Sie unterschiedliche Passwörter nutzen. Das führt zwar zu einer erheblichen Anzahl verschiedener Passwörter, aber damit müssen Sie leben, um sich Ärger zu ersparen. Ansonsten gibt es Passwort-Manager, mit denen es sich gut arbeiten lässt.

Sie sollten sich genau überlegen, welche Ihrer persönlichen Daten und Belange Sie im Internet / den sozialen Medien preisgeben (gerade jüngere Menschen sind in der Beziehung leichtsinnig) – Kriminelle könnten diese für ihre Zwecke nutzen, z. B. für den sog. Enkeltrick.

Seien Sie vorsichtig bei E-Mails und besonders beim Öffnen von Anhängen. Schadsoftware wird häufig über die Anhänge verbreitet. Klicken Sie auch nicht auf Links, wenn Sie die E-Mail-Absender nicht kennen – auf der Webseite der Verbraucherzentralen findet sich ein guter Beitrag, woran Sie betrügerische E-Mails erkennen und worauf Sie achten sollten. Seien Sie auch vorsichtig bei Downloads, wenn Sie die Internetseite, auf der dies angeboten wird, nicht kennen.

Erstellen Sie regelmäßig Sicherheitskopien, dies geht mit USB-Sticks sehr einfach. Machen Sie nie Online-Shopping oder Online-Banking in der Öffentlichkeit oder sonstigen allgemeinen WLAN-Netzen, Ihre Daten könnten abgefischt werden.

Dies sind nur einige sehr einfache Basistipps, die Sicherheitslücken bei Ihnen zumindest teilweise schließen. Sehr viel umfangreichere Infos erhalten Sie auf der Seite des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik BSI. Hier finden Sie Informationen z. B. zur Sicherheit beim Gaming, beim Online-Banking, zum Darknet, zu Checklisten, die für das Internet nützlich sind, sowie zu vielen anderen Punkten. Zahlreiche nützliche Infos zu Sicherheitslücken erhalten Sie u. a. auf den Webseiten der Bitkom und der Verbraucherzentralen.

Identitätsdiebstahl

Phishing, Daten- und Identitätsdiebstahl hören sich zunächst relativ harmlos an, eher wie ein schlechter Scherz. Oft folgt ein böses Erwachen: Kriminelle haben in Ihrem Namen und auf Ihre Kosten im Internet eingekauft, Verträge abgeschlossen, Gelder von Ihrem Konto abgezogen und vieles Unerfreuliches mehr. All das nur, weil sie an Ihre persönlichen Daten herangekommen sind.

Wie sind die Kriminellen an Ihre Daten gekommen? Oft ist es im Nachhinein schwer nachvollziehbar. Es kann an Datenlecks bei Unternehmen liegen, bei denen Sie eingekauft haben, es kann sein, dass Sie in der Öffentlichkeit sorglos mit Ihren Daten umgegangen sind. Denn Identitätsdiebstahl kann auch ohne Internet und Telefon geschehen. Einfache Beispiele sind z. B.: Jemand schaut Ihnen über die Schulter, wenn Sie den PIN Ihrer Karte beim Einkaufen oder am Bankautomaten eingeben, oder sieht Ihr Passwort beim Einloggen am PC. Sie lassen Ihre Kreditkarte offen auf dem Hotel-Tresen liegen. Jemand stiehlt einen Brief Ihrer Bank aus Ihrem Briefkasten und liest die Kontonummer. Das sind zwar nur einfache Daten, aber spätestens wenn diese mit Daten von Ihnen aus dem Internet kombiniert werden, haben Sie ein ernstes Problem.

Am häufigsten sind es Phishing-E-Mails und -Webseiten, auf die Sie arglos hereingefallen sind und Ihre persönlichen Daten wie Name, Adresse, Passwörter, Konto- und Kreditkartennummern und anderes eingegeben haben. Der Grund: Ihnen waren Merkmale, an denen Sie Phishing-Mails oft erkennen können, nicht geläufig. Dazu gehören: Seien Sie bei unbekannten Absendern besonders vorsichtig und verlieren Sie nicht die Besonnenheit, weil Sie ein Schnäppchen oder schwer zu findendes Produkt erspäht haben. Öffnen Sie dann unter keinen Umständen Links oder Anhänge. Andere Kriterien: Ist die Mail in gutem und fehlerfreiem Deutsch geschrieben? Wird Ihr Name genannt? Lassen Sie sich bei Mahnungen und Zahlungsaufforderungen durch kurze Fristen keinesfalls unter Druck setzen – wenn Ihnen das wichtig ist, rufen Sie unter der Ihnen bekannten Rufnummer bei dem Ihnen bekannten Anbieter an und fragen nach, die E-Mail-Adresse könnte gefälscht sein. Wenn ein Link Sie doch auf eine Webseite führt, seien Sie ebenfalls vorsichtig. Prüfen Sie, ob die Seite in gutem Deutsch geschrieben ist, ob sie mehrere Unterseiten hat, die verständlich sind und zu der Seite passen. Schauen Sie, ob das Impressum vollständig ist und ob der Anbieter telefonisch leicht zu erreichen ist. Zahlreiche weitere gute Vorschläge erhalten Sie auf den Webseiten der Verbraucherzentralen, des BITKOM sowie des BSI und der Polizei. Es gibt außerdem allgemeine gute Tipps: Geben Sie im Internet und in den sozialen Netzwerken keine Dinge preis, die Sie nicht auch Fremden auf der Straße erzählen würden. Sorgen Sie für regelmäßige Updates Ihres Systems und der Programme. Wechseln Sie regelmäßig Ihre Passwörter. Auch hierzu gibt es weitere gute Tipps auf den vorgenannten Webseiten.

Der Versuch, persönliche Daten zu stehlen, findet nicht nur im Internet, sondern auch am Telefon statt. Hier rufen Sie vermeintliche Microsoft-Mitarbeiter unter dem Vorwand an, etwas am System sei nicht in Ordnung. Um das zu beheben, bräuchten sie persönliche Daten von Ihnen. Microsoft und andere Telekommunikationsunternehmen würden niemals von sich aus bei Ihnen anrufen, sondern nur auf Anfrage. Die Kriminellen versuchen, Sie durch langes Reden mürbe zu machen. Reagieren Sie nicht darauf, sondern legen Sie sofort auf. Das sollten Sie auch tun, wenn die Betrüger noch einige Male anrufen. Wenn Sie Ihre Daten herausgeben, werden die Kriminellen Ihnen damit nicht nur im Internet schaden.

Was aber tun, wenn Sie doch Phishing-Opfer geworden sind? Zunächst einmal: Reagieren Sie schnell und sperren die betroffenen Konten. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Widersprechen Sie zügig eventuellen Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen. Setzen Sie sich mit den Unternehmen in Verbindung, bei denen die Kriminellen Waren eingekauft oder Verträge abgeschlossen haben. Nutzen Sie hierfür eventuell den kostenlosen Musterbrief der Verbraucherzentralen. Auch hierzu finden Sie weitere gute Tipps auf den oben genannten Webseiten.

Noch zwei kleine Infos: Konten sperren lassen können Sie einzeln bei Ihrer Bank tun oder zentral über die Sperrnotrufnummer 116116. Sie sollten dann die jeweilige IBAN zur Hand haben. Einige Kreditkartenunternehmen sind dem Verbund nicht angeschlossen, Sie müssen also jede separat sperren lassen. Dies ist bei Mastercard Tel.-Nr. 0800 071 3542, bei VISA-Card: 0800 811 8440, bei American Express 069 9797 1000, bei Diners Club 069 900 150 135 oder 069 900 150 136 (alles ohne Gewähr). Anzeige erstatten können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht. In vielen Bundesländern können Sie Strafanzeige auch online erstatten. Auf der Seite des Bundeskriminalamts ist aufgelistet, um welche Webseiten es sich bei den Ländern handelt.

Darstellung von Kindesmissbrauch und -pornographie im Internet

Die Verbreitung und der Handel mit Kinderpornographie ist eines der dunkelsten Kapitel des World Wide Webs. Es sind profitable internationale Netzwerke entstanden, die Kinder und Jugendliche grausamste Weise ausbeuten, oft mit lebenslangen Folgen für die Opfer. Das Wissen, dass der Missbrauch weltweit verbreitet wird, macht es diesen oft noch schwerer, die physischen und psychischen Auswirkungen zu verarbeiten.

Unter Kinderpornographie versteht man laut Gesetz die photorealistische Darstellung des Missbrauchs an Unter-14-jährigen Kindern, bei 14- bis 18-jährigen Opfern spricht man von Jugendpornographie. Auch die Darstellung unbekleideter Kinder in sexualisierten Posen gilt als kinderpornographischer Inhalt. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass dies auch für selbst-hergestellte Bilder gilt – es ist also z. B. auch illegal, entsprechende Selfies von Jugendlichen weiterzuleiten.

Wer kinderpornographische Inhalte im Netz entdeckt bzw. den sozialen Medien entdeckt, sollte diese auf jeden Fall melden. Jede Meldung kann helfen, Täterkreise zu ermitteln und Kinder zu schützen. Machen Sie sich bewusst, dass die abgebildeten Kinder real missbraucht wurden, und eventuell immer noch werden.

Sorgen Sie dabei aber unbedingt dafür, dass Sie sich nicht selbst strafbar machen: Schließlich ist schon der Besitz solcher Inhalte strafbar, auch wenn Sie eigentlich nur Beweismaterial „sicherstellen“ wollten. Speichern Sie daher die Bilder oder Videos (auch nicht als Screenshots) nicht auf Ihrem eigenen Computer oder Handy, und leiten Sie sie auf keinen Fall weiter.

Eine wichtige Anlaufstelle ist die Internetbeschwerdestelle. Hier können Sie fragwürdige Inhalte aus dem Internet, aus Foren, Chats, sozialen Medien oder Messengerdiensten melden – und zwar auch anonym. Jede Beschwerde wird geprüft, und gegebenenfalls an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet. Zudem werden die Anbieter der jeweiligen Dienste kontaktiert, um die Inhalte zu löschen.

Sie können Kinder- und Jugendpornographie auch bei jeder Polizeidienstelle in Ihrer Nähe zur Anzeige bringen. Hier können Sie auch erfragen, ob und wie Sie gegebenenfalls Beweise sichern könnten.

Wenn Sie die Inhalte in den sozialen Medien wie z. B. Facebook, Instagram oder X entdeckt haben, können Sie sie außerdem über einen Meldebutton direkt beim Betreiber der jeweiligen Plattform melden, damit diese schnellstmöglicht entfernt werden können.

Eine wichtige Säule der Prävention von Kindesmissbrauch und -pornographie ist die Aufklärung.

Dies betrifft zum einen Kinder und Jugendliche selbst: Nicht nur müssen sie lernen, sich selbst im Internet und den sozialen Medien zu schützen. Sie müssen auch wissen, dass sie sich selbst strafbar machen, wenn sie solche Inhalte produzieren, besitzen oder verbreiten. Es passiert nämlich leider gar nicht so selten, dass entsprechende Photos und Videos im Freundeskreis herumgereicht werden oder unaufgefordert im Posteingang landen.

Zum anderen ist natürlich auch Aufklärung der Eltern und anderer Bezugspersonen nötig. Informieren Sie sich über aktuelle Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Kinder vor Straftäter*innen zu schützen – und vergessen Sie dabei nicht, dass Heranwachsende notorisch neugierig sind und diese Barrieren manchmal erstaunlich schnell überwinden. Das wichtigste ist – sprechen Sie mit Ihren Kindern und versuchen Sie, einen Überblick über deren Internet- und Social-Media-Konsum zu behalten. Ermutigen Sie ihre Kinder, bei fragwürdigen Kontakten zu Ihnen zu kommen.

Manchmal kommen Kinder und Jugendliche über das Netz mit entsetzlichen Grausamkeiten in Kontakt. Dies kann zu einer Traumatisierung führen, die nicht immer leicht erkannt wird. Auch hier sind die Erwachsenen gefragt, die Augen offen zu halten, und einen offenen Dialog zu ermöglichen.

Kinder und Jugendliche, die nicht wissen, an wen sie sich in solchen Fällen wenden können, sollten mit einer entsprechenden Beratungsstelle Kontakt aufnehmen, z. B. der Nummer gegen Kummer.

Cyberstalking / Cybermobbing / Revengeporn

Im Zeitalter der sozialen Medien ist auch die Gewalt in der digitalen Welt ein großes Problem geworden, das lange Zeit von vielen unterschätzt und oft auch von den Strafverfolgungsbehörden nicht ernst genug genommen wurde. In der vermeintlichen Anonymität des Internets fühlen sich die Täter:innen offenbar sicher; Hemmschwellen fallen, wenn das Gegenüber nicht real vor einem steht.

Nahezu jede Nutzerin und jeder Nutzer digitaler Kommunikationsmittel kann Opfer digitaler Gewalt werden. Besonders betroffen sind Kinder und Jugendliche, für die die sozialen Medien ein zentraler Bestandteil ihres Lebens sind. Aber auch Erwachsene können massiv attackiert werden, ebenfalls mit zum Teil gravierenden Konsequenzen. Frauen und Mädchen werden überproportional häufig mit sexualisierter digitaler Gewalt konfrontiert – sei es z. B. durch sexuelle Belästigung via Email und Privatnachrichten, durch das Veröffentlichen intimer Bilder und Videos („revenge porn“) oder auch z. B. durch Vergewaltigungsdrohungen.

Weitere Formen der digitalen Gewalt sind u. a. Cybermobbing, also Beleidigungen und Anfeindungen, das Verbreiten von Gerüchten, das Lächerlichmachen einer Person in den sozialen Medien, welches dann von anderen Usern aufgegriffen und multipliziert wird.

Auch sogenannte „shitstorms“ in den sozialen Medien können zu digitaler Gewalt werden, wenn sie sich nicht gegen den Inhalt des Gesagten richten, sondern die Person selbst angreifen. Oft gehen diese auch mit unverhohlenen Drohungen und Gewaltfantasien einher.

Von Cyberstalking spricht man, wenn das Opfer immer wieder gegen seinen Willen kontaktiert und beobachtet wird, oft mit wechselnden Accounts, um Blockierungen zu umgehen. Dabei kann der Übergang zum „realen“ Stalking fließend sein – schließlich kann der Täter/die Täterin auf diesem Wege vieles über das Opfer erfahren. Ebenfalls sehr bedrohlich ist das sogenannte „Doxing“, bei dem Daten wie Realname, Adresse oder Arbeitsstelle des Opfers öffentlich gemacht werden. Beim „Cybergrooming“ versuchen die Täter, sich das Vertrauen der minderjährigen Opfer zu erschleichen, um sie entweder online oder auch in der realen Welt sexuell zu missbrauchen.

Es ist sehr wichtig, sich und andere vor digitaler Gewalt zu schützen. Ein Faktor ist dabei der umsichtige Umgang mit den digitalen Medien und den eigenen Daten. Informieren Sie sich, wie Sie Ihre Daten und Geräte schützen können, achten Sie auf „Privacy“-Einstellungen der unterschiedlichen Online-Plattformen.

Eine Standard-Regel ist außerdem, Angreifern niemals persönlich zu antworten, sich nicht auf Gespräche einzulassen und sie schnellstmöglich zu blockieren – schließlich geht es ihnen um Ihre Aufmerksamkeit. Das heißt allerdings nicht, dass Sie die Attacke ignorieren sollten: Informieren Sie Freundeskreis und Familie, suchen Sie sich Unterstützung, um die Belastung besser meistern zu können, dokumentieren und melden Sie die Angriffe bei den jeweiligen Plattform-Betreibern. Informieren Sie sich außerdem über Ihre rechtlichen Möglichkeiten; spätestens bei konkreten Bedrohungen sollten Sie unbedingt die Polizei informieren. Neben diversen Informations- und Beratungsseiten im Internet können Sie sich auch bei digitaler Gewalt an das Hilfetelefon Gewalt an Männern wenden.

Weitere Stichworte zum Thema

Im Bereich ‚Maßnahmen gegen Internetkriminalität‘ finden Sie neben den hier beschriebenen noch folgende Stichworte:

  • Anlaufstellen der Polizei
  • Bitkom-Umfragen
  • Phishing / Datendiebstahl und die Folgen
  • Digitale Erpressung
  • Fake Bewertungen
  • Fake Shops
  • Gefahren beim Online-Banking

Auch diese Stichworte werden ausführlich beschrieben. Sie finden dazu, wie bei allen Stichworten, kurz kommentierte Links.

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