Ich habe große Sorgen – wo finde ich vertrauenswürdigen Rat und Hilfe?

Kinder und Jugendliche – Jugendamt und Wohnalternativen

Gespräche und Probleme mit dem Jugendamt sowie betreutes Jugendwohnen, Pflegefamilien, Inobhutnahme sowie Wohnungslosigkeit sind zentrale Punkte des Beitrags Jugendamt und Wohnalternativen. Wenn du aber gleich zum umfassenden Themenkreis Kinder und Jugendliche mit seinen vielen Stichworten gehen und dabei zusätzlich gute Links und Link- Beschreibungen mit Hilfe-Tipps und -Angeboten finden willst, klicke bitte hier

Gesprächsangebote und Beratung durch das Jugendamt

Das Jugendamt hat den Auftrag, Kinder und Jugendliche zu schützen und zu beraten. Kinder und Jugendliche haben laut Sozialgesetzbuch das Recht, sich in allen Fragen, die ihre Entwicklung und Erziehung betreffen, an das Jugendamt zu wenden, und zwar auch ohne Wissen der Eltern. Wenn es dir guttut, kannst du auch eine Person deines Vertrauens zur Beratung mitnehmen.

Je nach Lage wird das Jugendamt dir Handlungsmöglichkeiten aufzeigen, dich über deine Rechte aufklären sowie eventuell mit deinen Eltern Kontakt aufnehmen, um zwischen euch zu vermitteln und/oder den Eltern Hilfs- und Beratungsangebote zu machen. In extremen Fällen, wenn du Schutz benötigst, kann dich das Jugendamt in Obhut nehmen, für eine sichere Unterbringung sorgen und gegebenenfalls das Familiengericht einschalten.

Wenn du von zu Hause weg musst: Inobhutnahme

Das Jugendamt hat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche zu schützen, und dabei zu helfen, dass sie gewaltfrei und sicher aufwachsen. In extremen Fällen kann dies heißen, dass Kinder aus ihren Familien herausgenommen werden müssen. Gründe für eine solche „Inobhutnahme“ sind zum Beispiel Misshandlungen, sexueller Missbrauch, Drogen- oder Alkoholsucht der Eltern, Kriminalität in der Familie oder Vernachlässigung der Kinder. Man spricht dann von einer „Gefährdung des Kindeswohls“. Außerdem können auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Obhut genommen werden.

Es ist wichtig zu wissen, dass Kinder und Jugendliche auch selbst um Inobhutnahme bitten können, wenn es zu Hause unerträglich ist; z. B. wenn sie misshandelt oder missbraucht werden, oder wenn sie Angst haben, dass ihnen etwas passiert. Das Jugendamt ist dann verpflichtet, sie sofort sicher unterzubringen und die Situation zu untersuchen. Es wird geschaut, ob die Krisensituation aufgelöst werden kann, ob die Eltern zur Mitarbeit bereit sind, oder ob eine langfristige Unterbringung nötig ist.

Du hast das Recht, dich auch ohne Wissen deiner Eltern vom Jugendamt beraten zu lassen, und du darfst auch eine Person deines Vertrauens zu diesen Gesprächen mitbringen. Es ist natürlich ein großer schwerer Schritt, zum Jugendamt zu gehen und darum zu bitten, von zu Hause weg zu dürfen, aber deine eigene Sicherheit ist das Wichtigste. Es geht dabei nicht um Bestrafung, oder darum „Eltern ihre Kinder wegzunehmen“. Die Inobhutnahme ist kein Dauerzustand; wenn die Eltern Hilfe annehmen, ist oft auch ein gemeinsamer neuer Start möglich. Wenn dies nicht der Fall ist, wird das Jugendamt sich bemühen, dir (und eventuell deinen Geschwistern) eine stabile sichere Umgebung zu schaffen und Menschen zu finden, die sich um dich oder euch kümmern. Für die Unterbringung kommen nicht nur Pflegefamilien, Kinder- und Jugendheime oder betreute Wohngemeinschaften in Frage, sondern auch andere Familienangehörige oder Bekannte, sofern diese vom Jugendamt überprüft und für geeignet befunden wurden.

Das für dich zuständige Jugendamt kannst du zum Beispiel auf der Seite des Familienportals finden. Leider ist es nicht immer einfach, einen konkreten Ansprechpartner auf diesen Seiten zu finden, lass dich davon aber nicht abschrecken. Jeder Behördenmitarbeiter wird dich weitervermitteln können, falls du noch nicht die passende Telefonnummer gefunden hast. Viele Städte und Landkreise haben auch sogenannte Bürgertelefone, bei denen man fragen kann. Außerdem kannst du dich auch an Hilfetelefone wie die Nummer gegen Kummer wenden.

Betreutes Jugendwohnen

Das betreute Jugendwohnen ist eine Möglichkeit der Unterbringung für Jugendliche (und auch Jungerwachsene), die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen wollen oder können bzw. vorher in einem Heim gewohnt haben. Die Altersgrenze liegt in der Regel bei 16 Jahren, in Ausnahmefällen können aber auch schon 14- bzw. 15jährige aufgenommen werden.

Es gibt unterschiedliche Wohnformen in Gruppen oder auch betreutes Einzelwohnen. Ausgebildete Betreuer und Betreuerinnen helfen bei den Problemen des Alltags, unterstützen die Jugendlichen beim Selbstständigwerden und sorgen für die Einhaltung von Regeln.

Das betreute Wohnen muss beim zuständigen Jugendamt bzw. beim Allgemeinen Sozialen Dienst beantragt werden. Hier wird auch entschieden, ob sich die Eltern, je nach Einkommen, an den Kosten beteiligen müssen. Du kannst dich auch ohne deine Eltern erst einmal beraten lassen; das für dich zuständige Jugendamt kannst du zum Beispiel auf der Seite des Familienportals finden.

Pflegefamilien

Manchmal werden Kinder und Jugendliche, die nicht bei ihren Eltern leben können oder wollen, in Pflegefamilien untergebracht. Es gibt verschiedene Formen der Familienpflege – je nachdem, ob die Unterbringung nur vorübergehend oder für einen längeren Zeitraum notwendig ist, oder ob das Ziel sogar eine eventuelle Adoption durch die Pflegeeltern ist. Anders als Adoptiveltern können Pflegeeltern zwar in Alltagssituationen für das Kind entscheiden, haben aber nicht das Sorgerecht – dies bleibt entweder bei den Eltern oder einem Vormund.

Das Jugendamt betreut und berät Pflegefamilien. Wie in jeder Familie kann es natürlich auch in Pflegefamilien zu Konflikten kommen. Diese sollten mit den zuständigen Jugendamtsmitarbeiter/-innen besprochen werden; du kannst dich aber natürlich auch an ein Sorgentelefon oder eine Beratungsstelle wenden.

Probleme mit dem Jugendamt

In den allermeisten Fällen wird dir im Jugendamt geholfen werden, wenn du um Beratung oder Schutz bittest. Allerdings gibt es manchmal auch Ausnahmen und du kommst vielleicht mit den für dich zuständigen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen nicht zurecht und hast das Gefühl, nicht ernstgenommen oder verstanden zu werden.

Hier kann es bereits helfen, eine Vertrauensperson mitzunehmen, die deine Lage kennt; zum Beispiel einen Lehrer/eine Lehrerin, deine Sporttrainerin oder auch Mutter oder Vater eines guten Freundes. Wenn das nicht hilft oder nicht in Frage kommt, gib nicht auf. Mittlerweile gibt es in vielen Bundesländern sogenannte ‚Ombudsstellen‘ – dies sind unabhängige Einrichtungen, die bei Konflikten mit dem Jugendamt vermitteln sollen. Hier kannst du dich kostenlos und vertraulich beraten lassen.

Du kannst dich auch an Beratungsstellen wie zum Beispiel den örtlichen Kinder- und Jugendnotdienst wenden (diesen findest du im Internet, wenn du ‚Kinder- und Jugendnotdienst‘ und deinen Wohnort/Landkreis eingibst). Die Kinder- und Jugendnotdienste sind übrigens auch erreichbar, wenn das Jugendamt geschlossen hat. Oder kontaktiere eine Beratungsstelle des Kinderschutzzbundes in deiner Nähe. Du kannst dich auch an eine Telefon- bzw. Online-Beratung wie die Nummer gegen Kummer oder die bke-Jugendberatung wenden. In akuten Notfällen, wenn du Angst hast und sofort Schutz brauchst, rufe die Polizei.

Wohnungslosigkeit / drohende Obdachlosigkeit

Wenn du es nicht mehr zu Hause aushältst, deine Eltern mit dem Rauswurf drohen oder dich schon rausgeworfen haben, oder wenn du vielleicht schon von zu Hause weggelaufen bist, suche dir unbedingt Hilfe und Unterstützung. Ohne festen Wohnsitz kann niemand gut leben, und du bringst dich über kurz oder lang in große Gefahr. Bei der Organisation sofahopper helfen dir Sozialarbeiter/-innen weiter, wenn du wohnungslos bist oder Wohnungslosigkeit droht. Du kannst dich auch an dein zuständiges Jugendamt wenden.

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