Ich habe große Sorgen – wo finde ich vertrauenswürdigen Rat und Hilfe?

Hilfe und Unterstützung für Männer – Krisenanlaufstellen, allgemeine Grundsätze

Die Stichwortbeschreibungen für Krisenanlaufstellen, Hilfetelefone, Männerschutznetz, Täterhilfe und Verpflichtung zur Toleranz sind nur ein kleiner Teil des Themas „Krisenanlaufstellen, allgemeine Grundsätze“. Wenn Sie aber gleich zum umfassenden Themenkreis Hilfe und Unterstützung für Männer mit seinen vielen Stichworten gehen und dabei zusätzlich gute Links und Link- Beschreibungen mit Hilfe-Tipps und -Angeboten finden wollen, klicken Sie bitte hier

Hilfetelefon Gewalt an Männern

Auch Männer sind Opfer von Gewalt – oder leiden an den Folgen von Gewalt und Vernachlässigung, die sie in ihrer Jugend erfahren haben.

Nicht nur physische und sexualisierte Gewalt verletzt – auch psychische Gewalt, wie z. B. Erniedrigung, Bedrohung, ständige Beleidigungen oder andere seelische Grausamkeiten hinterlassen oft tiefe seelische Spuren.

Vielen Männern fällt es schwer, Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen, viele bleiben mit ihren Ängsten, Verletzungen und Problemen alleine. Es ist kein Zeichen von Schwäche, Unterstützung zu suchen, vielmehr zeigt es Mut und den Willen, das Leben (wieder) in die eigene Hand zu nehmen. Eine fachkundige, vertrauliche Telefonberatung kann ein wichtiger erster Schritt sein. Hier wird Ihnen zugehört, Ihnen wird geglaubt, und wenn nötig, finden Sie hier auch Unterstützung dabei, eine passende Therapie oder eine Beratungsstelle in Ihrer Umgebung zu finden.

Beim Männerhilfetelefon beraten Fachleute Männer, die von psychischer, körperlicher bzw. sexualisierter Gewalt betroffen sind oder in ihrer Kindheit betroffen waren. Es ist auch Online-Beratung über Direkt-Chat oder Email möglich.

In akuten Bedrohungssituationen wählen Sie bitte die Notrufnummer 110.

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch

Sexueller Missbrauch an Kindern ist ein schweres Verbrechen, das nicht nur körperliche, sondern auch tiefe seelische Wunden hinterlassen kann. Die Opfer von sexuellem Missbrauch benötigen dringend Unterstützung und Hilfe, und zwar auch, wenn die Tat eventuell schon lange zurück liegt.

Oft fällt es den Opfern schwer, die ersten Schritte zu tun – z. B. weil sie bedroht werden und furchtbare Angst haben; weil sie sich schämen oder fälschlicherweise sich selbst die Schuld geben; weil sie fürchten, dass niemand ihnen glauben wird. Manche nehmen auch an, es sei bereits zu viel Zeit vergangen, um den Täter noch zu bestrafen, oder sind der Ansicht, es sei besser, das Geschehen ruhen zu lassen.

Eine gute erste Anlaufstelle kann eine spezialisierte Telefonberatung sein. Hier wird Ihnen zugehört und geglaubt. Es ist dabei nicht wichtig, welche Form der Missbrauch hat, ob Sie sich gewehrt haben oder ob die Tat schon lange zurück liegt. Wenn Sie spüren, dass Ihre Grenzen überschritten wurden, sind Sie hier richtig. Es werden Hilfsangebote vermittelt, und es können die notwendigen nächsten Schritte besprochen werden. Diese Gespräche sind immer streng vertraulich, die Anrufer/-innen können anonym bleiben. An diese Beratungsstellen kann man sich auch wenden, wenn man den Verdacht hat, dass ein Kind missbraucht wird.

Das Hilfetelefon Sexueller Missbrauch richtet sich an betroffene Kinder und Jugendliche und auch an Erwachsene, die in ihrer Jugend Missbrauch erlebt haben. Die Beratung erfolgt durch pädagogisch oder psychologisch ausgebildete Fachkräfte. Außerdem können sich hier Familiengehörige und Freunde/Freundinnen von Missbrauchsopfern beraten lassen, sowie Menschen, die den Verdacht haben, dass ein Kind oder Jugendlicher missbraucht wird.

Telefonseelsorge

Man braucht meist etwas Mut, um den ersten Schritt zu tun, aber wenn man nicht mehr weiter weiß, wenn die Gedanken kreisen oder man sich fürchtet und sich allein fühlt, kann es sehr helfen, wenn einfach mal jemand zuhört.

Egal, ob es sich um ein konkretes Problem handelt, oder ob man vielleicht gar nicht genau weiß, warum man sich so verzweifelt fühlt: Es hilft, mit jemandem zu sprechen, der einem glaubt und diese Sorgen und Gefühle ernstnimmt. Hierfür sind Hilfetelefone gut. Diese Gespräche sind anonym und vertraulich – niemand muss davon erfahren. Zwar können diese Gespräche keine Therapie, Arztbesuch oder Rechtsberatung ersetzen, aber es wird dabei geholfen, wenn nötig, weitergehende Hilfe zu finden.

In Lebenskrisen aller Art berät die Telefonseelsorge der Kirchen anonym und vertraulich, unabhängig von Religionszugehörigkeit oder Alter. Hier können Sie rund um die Uhr mit jemandem sprechen, der oder die zuhört, Ihre Sorgen und Nöte ernstnimmt, und dabei helfen kann, weitergehende Unterstützung zu finden. Unter anderem ist die Telefonseelsorge auch eine wichtige Anlaufstelle für Menschen mit Suizidgedanken,

Die Berater und Beraterinnen sind ausgebildete Ehrenamtliche. Wenn es Ihnen schwerfällt, am Telefon über Ihre Sorgen zu sprechen, können Sie auch per Email oder per Online-Chat Kontakt aufnehmen. Auf der Webseite findet sich außerdem eine Liste von Seelsorgezentren vor Ort.

Männerberatungsnetz

Das Männerberatungsnetz bietet unter anderem eine Suchmaschine für Männerberatungsstellen. Diese bieten Einzel- oder Gruppenberatungen sowie Selbsthilfegruppen für Männer, Jungen und Väter an, z. B. zu Themen wie Familenkonflikte, Erziehungsfragen, Gesundheit, Gewalterfahrung, Täterhilfe, Obdachlosigkeit, Trennung und Scheidung, Vaterschaft, LGBTIQ+ und vielem mehr. Auch Schutzunterkünfte können mithilfe der Suchmaschine gefunden werden – wenn sich keine in Ihrer Umgebung findet, sollten Sie bei einer der lokalen Beratungsstellen anfragen.

Männergewaltschutz

Auch Männer werden Opfer von häuslicher oder sexualisierter Gewalt. Dass es mittlerweile auch Notunterkünfte für Männer gibt, die Schutz vor ihrem gewaltätigen Partner oder ihrer gewalttätigen Partnerin suchen, ist in der Öffentlichkeit noch nicht sehr bekannt – und das Netz dieser Schutzeinrichtungen ist auch noch nicht sehr dicht.

DAJEB - Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung - Beratungssuchmaschine

Mit der Suchmaschine des Online-Beratungsführers der DAJEB lassen sich Beratungsangebote nach Postleitzahl und Schwerpunkt suchen, darunter z. B. Familien- und Partnerschaftsberatung, Alleinerziehenden-Beratung, psychosoziale Beratungsstellen, LGBTIQ+-Beratung und vieles mehr.

Krisenanlaufstellen bei psychischen Problemen

Zu erkennen und sich einzugestehen, dass man sich in einer Krise
befindet, ist ein großer Schritt – der nächste ist es, geignete Hilfe zu
finden und anzunehmen. Es gibt viele Beratungsstellen vor Ort, in denen
Fachkräfte Unterstützung anbieten. An diese können Sie sich auch
wenden, wenn Sie sich um jemandem aus ihrem Familien- oder Freundeskreis
Sorgen machen.

Opferhilfe

Wer Opfer eines Verbrechens wird, hat ein Recht auf Unterstützung und Beratung. Dabei geht es nicht nur darum, eine Straftat zur Anzeige zu bringen, sondern auch um die Bewältigung von Ängsten, um körperliche und seelische Folgen der Tat, um juristische Fragen, finanzielle Sorgen und mehr. Lokale Beratungsstellen und überregionale Telefonberatung können hier weiterhelfen. Diese Stellen beraten übrigens auch, wenn Sie die Straftat nicht anzeigen möchten.

Täterhilfe

Es gibt keine Rechtfertigung für häusliche oder sexualisierte Gewalt. Keine Provokation, keine schlechte Erfahrung, keine eigene Gewalterfahrung und kein emotionaler Aufruhr entschuldigt das Leid, das durch diese Gewalt verursacht wird.

Aber es gibt durchaus Wege aus den unkontrollierten Gewaltausbrüchen, die nicht nur das Leben der Opfer zur Hölle machen, sondern oft auch das Leben des Täters ruinieren. Indem Täter Verantwortung für das eigene Handeln übernehmen und aktiv Unterstützung suchen, um an sich zu arbeiten, können sie oft aus der Gewaltspirale ausbrechen.

Täterhilfe ist mittlerweile ein anerkannter Bestandteil der Gewaltprävention. Studien zufolge sinkt die Rückfallquote nach Absolvierung eines entsprechenden Programms erheblich. Zum Teil sind es Gerichts- bzw. Bewährungsauflagen, die die Täter in solche Kurse bringen, zum Teil folgen sie Empfehlungen z. B. von Therapeuten oder des Jugendamtes. Viele finden den Weg in diese Programme aber auch freiwillig, da sie erkennen, welchen zerstörerischen Einfluss ihre Gewaltausbrüche auf das eigene und auf das Leben anderer haben.

Wenn Sie selbst feststellen, dass Sie Ihre Aggressionen nicht kontrollieren können, wenn vielleicht Ihr Leben schon von Gewaltausbrüchen dominiert wird – aber auch wenn Sie feststellen, dass Sie sich zwar noch zurückhalten, aber oft kurz davor stehen, die Kontrolle zu verlieren, sollten Sie sich unbedingt Unterstützung und (therapeutische) Hilfe suchen.

Gleichberechtigung für Frauen und Männer / Diskriminierungsverbot

Artikel 3 des Grundgesetzes ist im Prinzip ein generelles Diskriminierungsverbot. Oder, wie im dritten Absatz des Artikels steht: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Was die Gleichberechtigung von Frauen und Männern betrifft, so wird im Artikel ausdrücklich festgeschrieben, dass der Staat dafür zu sorgen hat, dass bestehende Nachteile für die Frauen beseitigt werden.

Kulturelle Fragen

Jede Gesellschaft hat ihre eigene kulturelle Identität. Gesellschaft
kann man dabei enger oder weiter definieren. Es kann eine kleine Gruppe
sein, eine Regionsgemeinschaft, ein bestimmter abgegrenzter Raum (z. B.
Süddeutschland), ein ganzes Land oder auch ein großer Raum, z. B.
Skandinavien. Deshalb bestehen z.B. von Land zu Land andere kulturelle
Unterschiede. Man kann zum Beispiel nach den kulturellen Unterschieden
zwischen Deutschland und den USA oder Frankreich fragen.
Länderübergreifende Aussagen zu treffen ist problematisch.

Es gibt
allerdings auch grundlegende Fragen, die zu klären sind: Wie wird die
Menschenwürde geachtet, wie ist das Verhältnis zwischen Mann und Frau –
wie ist das akzeptierte Verhalten in der Realität? Wie sieht es mit der
Religionsfreiheit und der Toleranz aus? Wie ist die Stellung der
Familie, wie sieht es mit der freien Meinungsäußerung aus? Wie ist die
Sexualmoral? Funktioniert der Rechtsstaat, wie ist das Regierungssystem?
Haben alle Menschen gute Bildungschancen? Bei diesen und vielen anderen
Punkten kann man die Frage nach kulturellen Unterschieden stellen. In
Deutschland ist dieses Thema allerdings bisher wenig erforscht. Es
besteht dringend Nachholbedarf – dies vor allem vor dem Hintergrund
steigender Einwanderungszahlen, gleich, ob wegen Flucht oder wegen des
Mangels an qualifizierten Arbeitskräften.

Dass Menschen Neuem oft
zunächst mit Skepsis gegenüberstehen, ist zu verstehen. Aber Neugier und
die Bereitschaft, sich auf Neues einzulassen, sollten auch dabei sein.
Sind diese nicht vorhanden, kommt es zu den hinlänglich bekannten
Nachbarschaftsstreitigkeiten auch unter Einheimischen. Oder es passiert,
dass sich Norddeutsche und Bayern skeptisch gegenüberstehen. Das wäre
also nicht nur ein Problem zwischen Einheimischen und Flüchtlingen.

Wenn
Menschen aus unterschiedlichen Kulturen aufeinander treffen, ist der
Versuch, sich gegenseitig zu verstehen, umso wichtiger. Die Betonung
liegt hierbei auf dem Wort „gegenseitig“. Die Einheimischen müssen
gegenüber den Flüchtlingen tolerant sein. Das gilt aber auch für die
Flüchtlinge gegenüber den Einheimischen, auch wenn der Schock der neuen
Kultur zunächst groß ist. Mit Neugier und gutem Willen ist ein gutes
Miteinander möglich und sehr wünschenswert.

Verpflichtung zur Toleranz

In der Erklärung der UNESCO zu den Prinzipien der Toleranz heißt es: „Toleranz ist Harmonie über Unterschiede hinweg“.

Toleranz ist die Grundlage des friedlichen Zusammenlebens in demokratischen und freien Gesellschaften. Sie bedeutet die gegenseitige Bereitschaft, Unterschiede in der Lebensweise, der Kultur, des Aussehens, der Sprache, der Religion, der sexuellen Orientierung etc. zu akzeptieren und friedlich Zusammenzuleben.

Dass Menschen Neuem und „Anderem“ zunächst mit Skepsis gegenüberstehen, ist zu verstehen. Es braucht Neugier und die Bereitschaft, sich auf Neues einzulassen, um miteinander auszukommen, ohne einander die eigenen Überzeugungen aufzuzwingen. Das gilt keineswegs nur für Menschen aus unterschiedlichen Nationen – auch innerhalb der Einheimischen eines Landes gibt es viele regionale oder soziale Unterschiede. Schließlich geraten sogar Nachbar:innen miteinander in Streit, nur weil sich ihre Auffassungen darüber, wie man sich zu verhalten und zu wohnen hat, unterscheiden.

Toleranz bedeutet keineswegs, dass alle Verhaltensweisen unkritisch hingenommen werden. Sehr wichtig ist das Prinzip der Gegenseitigkeit: So kann intolerantes Verhalten nicht einfach als ‚kultureller Unterschied‘ toleriert werden. Es braucht Verständnis, die Bereitschaft, aufeinander zuzugehen, voneinander zu lernen und vor allem, einander zu akzeptieren, so wie man ist – und zwar von beiden Seiten.

Sexuelle Selbstbestimmung

Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung lässt sich aus dem Deutschen Grundgesetz ableiten – laut Artikel 2 hat jeder Mensch das Recht auf die freie Entwicklung der Persönlichkeit, sofern dies nicht die Rechte einer anderen Person verletzt oder gegen Gesetze verstößt.

Jeder Mensch hat das Recht, über seine/ihre sexuelle Orientierung, Sexualpartner:innen oder sexuelle Praktiken selbst zu entscheiden. Jeder Mensch hat das Recht, zu jeder Zeit sexuellen Kontakt abzulehnen und ’nein‘ zu sagen. Und niemand darf aufgrund von Geschlechtsidentität oder sexueller Orientierung diskriminiert werden.

Das Gewaltschutzgesetz

Das Gewaltschutzgesetz ist ein wichtiges Instrument, um sich vor Gewalt, sexualisierter Gewalt und Bedrohungen insbesondere durch den (Ehe-)Partner/ die (Ehe-)Partnerin, aber auch durch andere (z. B. Stalker/Stalkerin) zu schützen.

Das Gericht kann demnach z. B. anordnen, dass sich der Täter/die Täterin nicht mehr der Wohnung des Opfers nähern darf oder, wenn beide zusammen gewohnt haben, die Wohnung zumindest für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr betreten darf.

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