Ich habe große Sorgen – wo finde ich vertrauenswürdigen Rat und Hilfe?

Hilfe und Unterstützung für Männer – Ausgewählte Straftaten

Die Stichwörter Straftaten, Erpressung, Menschenhandel, Gewalt im Namen Gottes oder Stalking sind nur Beispiele für dss Themas „Ausgewählte Straftaten“. Wenn Sie aber gleich zum umfassenden Themenkreis Hilfe und Unterstützung für Männer mit seinen vielen Stichworten gehen und dabei zusätzlich gute Links und Link- Beschreibungen mit Hilfe-Tipps und -Angeboten finden wollen, klicken Sie bitte hier. Ein Tipp: Weitere Straftaten gibt es im Themenkreis Kriminalität und Opferschutz.

Probleme mit der Polizei

Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, muss Ihnen die Polizei genau erklären, was Sie getan haben sollen und Sie außerdem über Ihre Rechte aufklären. Zu diesen gehört, dass Sie die Aussage verweigern und darauf bestehen können, mit einem Anwalt/einer Anwältin zu sprechen – und von diesen Rechten sollten Sie auch Gebrauch machen, selbst wenn Sie sicher sind, dass Sie nichts verbrochen haben.

Minderjährigen steht eine kostenlose Rechtsberatung zu, und zwar je nach Wohnort z. B. über das zuständige Bezirksamt, den Kinderschutzbund oder örtliche Anwaltsvereine. Außerdem werden sie auch durch die Jugendgerichtshilfe beraten (dies ist ein sozialpädagogisches Angebot des Jugendamtes, das den anwaltlichen Beistand nicht ersetzt).

Erwachsene müssen hingegen für die außergerichtliche Beratung bezahlen, es sei denn, sie können nachweisen, dass sie sich dies nicht leisten können (Beachten Sie bitte, dass kostenlose Online-Beratungen nur eine grobe Ersteinschätzung des Falles bieten können, die im Falle eines drohenden Strafverfahrens nicht ausreichen dürfte). Wenn Sie kein Geld für die fachkundige und ausführliche Rechtsberatung in der Anwaltskanzlei Ihrer Wahl haben, können Sie einen Beratungshilfeschein beantragen – wird dieser bewilligt, trägt die Landeskasse den Hauptteil der Kosten und Ihnen dürfen nur noch höchstens 15 Euro berechnet werden. Hierzu müssen Sie sich in aller Regel an das für Ihren Wohnort zuständige Amtsgericht wenden.

Auch für die Kosten des Gerichtsverfahrens selbst gibt es Finanzhilfen für Menschen, die sich diese nicht leisten können, die sogenannte Prozesskostenhilfe. Näheres hierzu erfahren Sie u. a. auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer, Antragsformulare finden sich im Justizportal.

Es kommt vor, dass Polizeibeamte bei Verhaftungen oder Kontrollen unverhältnismäßige Gewalt anwenden, sich beleidigend äußern oder in anderer Weise Rechte der Betroffenen verletzen. Sollte Ihnen so etwas passieren, können Sie sich ebenfalls an einen Anwalt oder eine Anwältin bzw. eine Rechtsberatung wenden. Gut ist es natürlich, wenn es Zeugenaussagen gibt, die Ihre Aussage unterstützen; wenn möglich, sprechen Sie mit möglichen Augenzeugen oder Augenzeuginnen, vielleicht hat jemand das Geschehen sogar gefilmt. Sie haben außerdem das Recht, den Dienstausweis des Beamten oder der Beamtin zu verlangen. Ein weiterer Tip: Schreiben Sie so schnell wie möglich auf, was Sie erlebt haben, wer was gesagt hat, etc. Ein solches Gedächtnisprotokoll kann Ihnen sehr bei Ihren späteren Aussagen helfen, denn man vergisst wichtige Details schneller, als man denkt.

Mutprobe / Spaß oder Straftat

Manchmal möchte wohl jeder einmal andere beeindrucken und etwas tun, wovon alle reden und das sich nicht jeder trauen würde. Insbesondere Jungen und junge Männer neigen allerdings dazu, bei solchen Mutproben Grenzen zu überschreiten, und bringen nicht selten sich selbst oder andere in ernste, manchmal tödliche Gefahr. Sie suchen zu einem den Adrenalin-Kick und den Reiz des Verbotenen, zum anderen unterschätzen sie häufig das Risiko.

Hinzu kommt, dass sie dabei auch – wissentlich oder unwissentlich – manchmal Gesetze übertreten und auch die möglichen strafrechtlichen Folgen oft unterschätzen. So können z. B. gefährliche Körperverletzung oder gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr durchaus zu Gefängnisstrafen führen und damit Einfluss auf den gesamten Lebenslauf haben. Auch hohe Geldstrafen sind möglich. Und natürlich kann es auch passieren, dass man damit leben muss, aus Leichtsinn und Unvernunft einen anderen Menschen schwer oder sogar tödlich verletzt zu haben.

Mutproben verlangen zwar Überwindung, haben aber eigentlich meist nur wenig mit Mut zu tun. Oft sind es Unsicherheit und fehlendes Selbstbewusstsein, die Jugendliche und Jungerwachsene dazu treiben, gefährliche oder verbotene Dinge zu tun. Sie wollen „dazugehören“, ihrer Gruppe, ihrem Freundeskreis (oder auch einer Online-Community) imponieren, ihr „Image“ aufpolieren und sich und anderen beweisen, dass sie etwas Besonderes sind. Das besonders Männer und Jungen zu diesem Verhalten neigen, hat vermutlich mit tradierten Rollenvorstellungen zu tun.

Manche Cliquen und Zirkel, z. B. manche Jugendgangs oder auch manche rechtsextremistische Gruppen, verlangen Mutproben als Aufnahmeritual. In diesen Fällen wird die Person auch durch das gemeinsame Wissen um die Tat an die Gruppe gebunden. Auch Mobbingopfer werden unter Umständen von ihren Peinigern genötigt, etwas Gefährliches oder Illegales zu tun – wobei die Grenze zu strafbarer Nötigung oder Erpressung leicht überschritten wird.

In den sozialen Medien haben Mutproben eine eigene Dynamik entwickelt. Bei TikTok-Challenges und ähnlichen Social Media-Wettbewerben filmen sich die User bei oft lustigen und harmlosen, aber immer häufiger auch bei gefährlichen und manchmal illegalen Aktionen. Die vermeintliche Anerkennung der internationalen Community bei vielen Clicks auf das eigene Video wirkt als zusätzlicher Motivationsschub.

Machen Sie sich bewusst, dass echte Freundschaft keine „Bewährungsprobe“ braucht. Sich und andere zu gefährden, ist kein Mut und beweist auch keine „Männlichkeit“, sondern Dummheit und Rücksichtslosigkeit. Fragen Sie sich, ob Sie wirklich die Bestätigung einer Gruppe brauchen, der offensichtlich nichts an Ihrer Sicherheit und Ihrem Wohlergehen liegt. Und machen Sie sich klar, das Internet-„Ruhm“ etwas ausgesprochen Kurzlebiges ist, das sicherlich nicht die Gefährdung der eigenen Gesundheit wert ist.

Wenn Sie selbst oder jemand anderes zu etwas Illegalem oder Gefährlichem gedrängt werden, oder wenn Sie mitbekommen, dass andere etwas Gefährliches planen, sollten Sie sich an die Polizei wenden.

Wenn sich jemand akut in Gefahr bringt – rufen Sie bitte den Notruf 112.

Schwarzfahren

Schwarzfahren kann Folgen haben, und zwar schlimmere als das „erhöhte Beförderungsentgelt“, das die Verkehrsbetriebe verlangen, wenn man erwischt wird. Das „Erschleichen von Leistungen“ ist, anders als viele annehmen, nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern tatsächlich eine Straftat, die mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden kann. Die Verkehrsbetriebe können also einen Strafantrag stellen – was sie meist zwar erst nach wiederholten Vorfällen tun. Eine Garantie ist dies allerdings nicht.

Hooligans - Gewalt beim Fußball

Bei den Schlägereien von Hooligans kommen immer wieder Menschen schwer zu Schaden – sowohl Beteiligte als auch Unbeteiligte. Auch Todesopfer hat es schon gegeben. Vor allem junge Männer suchen sich über Gewalt im Umfeld von Fußballspielen Selbstbestätigung und „Gemeinschaftsgefühl“ – und begehen dabei zum Teil schwere Straftaten und gefährden sich selbst und andere. Oft kommt es in diesem Umfeld auch zu antisemitischen und rassistischen Straftaten; rechtsextreme Gruppen nutzen die Hooligan-Szene nicht selten zur Rekrutierung.

Stalking

Wenn Sie jemand verfolgt, beobachtet, belästigt, Ihnen auflauert, sich immer wieder aufdrängt, Tag und Nacht versucht, Kontakt aufzunehmen, dann nennt man das Stalking.

Stalking kann auch in den sozialen Medien vorkommen (Cyberstalking) – z. B. wenn jemand Sie immer wieder kontaktiert, vorgibt jemand anderes zu sein, um nicht geblockt zu werden, vielleicht auch Gerüchte über Sie verbreitet. Stalking und Cyberstalking sind Straftaten und können angezeigt werden.

Täter(-innen) können flüchtige Bekannte, Kolleg:innen, Ex-Beziehungen, aber auch völlig Unbekannte sein. Für die Betroffenen ist es oft sehr belastend und bedrohlich, gestalkt zu werden. Manche Stalker sind ernsthaft psychisch krank, und es kann durchaus die Gefahr bestehen, dass ein Stalker auch körperlich gewalttätig wird.

Betroffene sollten sich auf jeden Fall Hilfe und Unterstützung suchen und Familie und Freundeskreis informieren. Stellen Sie klar, dass Sie keinen Kontakt wollen, und lassen Sie sich auf keine weiteren Gespräche ein. In den sozialen Medien sollten Sie jede Kontaktaufnahme strikt ignorieren und versuchen, die Person zu blockieren. Es ist außerdem sehr hilfreich, wenn Sie alles so gut wie möglich dokumentieren, um im Falle einer Eskalation Beweise für schnelle polizeiliche und juristische Hilfe in der Hand zu haben.

Wichtig: Machen Sie sich klar, dass Sie das Opfer sind. Es trifft Sie keine Verantwortung, lassen Sie sich keine Schuldgefühle einreden – manche Stalker können sehr manipulativ sein, und auch im eigenen Umfeld erleben manche Opfer ungerechtfertigte Schuldzuweisungen.

Mehr Hinweise und konkrete Verhaltenstipps finden Sie unter anderem auf den Informationsseiten der Polizei oder bei einer der Beratungshotlines oder Online-Beratungen. In konkreten Gefahrensituationen rufen Sie bitte den Polizeinotruf 110.

Cyberstalking / Cybermobbing / Revenge Porn

Im Zeitalter der sozialen Medien ist auch die Gewalt in der digitalen Welt ein großes Problem geworden, das lange Zeit von vielen unterschätzt und oft. auch von den Strafverfolgungsbehörden nicht ernst genug genommen wurde. In der vermeintlichen Anonymität des Internets fühlen sich die Täter:innen offenbar sicher; Hemmschwellen fallen, wenn das Gegenüber nicht real vor einem steht.

Nahezu jede Nutzerin und jeder Nutzer digitaler Kommunikationsmittel kann Opfer digitaler Gewalt werden. Besonders betroffen sind Kinder und Jugendliche, für die die sozialen Medien ein zentraler Bestandteil ihres Lebens sind. Aber auch Erwachsene können massiv attackiert werden, ebenfalls mit zum Teil gravierenden Konsequenzen. Frauen und Mädchen werden überproportional häufig mit sexualisierter digitaler Gewalt konfrontiert – sei es z. B. durch sexuelle Belästigung via Email und Privatnachrichten, durch das Veröffentlichen intimer Bilder und Videos („revenge porn“) oder auch z. B. durch Vergewaltigungsdrohungen.

Weitere Formen der digitalen Gewalt sind u. a. Cybermobbing, also Beleidigungen und Anfeindungen, das Verbreiten von Gerüchten, das Lächerlichmachen einer Person in den sozialen Medien, welches dann von anderen Usern aufgegriffen und multipliziert wird.

Auch sogenannte „shitstorms“ in den sozialen Medien können zu digitaler Gewalt werden, wenn sie sich nicht gegen den Inhalt des Gesagten richten, sondern die Person selbst angreifen. Oft gehen diese auch mit unverhohlenen Drohungen und Gewaltfantasien einher.

Von Cyberstalking spricht man, wenn das Opfer immer wieder gegen seinen Willen kontaktiert und beobachtet wird, oft mit wechselnden Accounts, um Blockierungen zu umgehen. Dabei kann der Übergang zum „realen“ Stalking fließend sein – schließlich kann der Täter/die Täterin auf diesem Wege vieles über das Opfer erfahren. Ebenfalls sehr bedrohlich ist das sogenannte „Doxing“, bei dem Daten wie Realname, Adresse oder Arbeitsstelle des Opfers öffentlich gemacht werden. Beim „Cybergrooming“ versuchen die Täter, sich das Vertrauen der minderjährigen Opfer zu erschleichen, um sie entweder online oder auch in der realen Welt sexuell zu missbrauchen.

Es ist sehr wichtig, sich und andere vor digitaler Gewalt zu schützen. Ein Faktor ist dabei der umsichtige Umgang mit den digitalen Medien und den eigenen Daten. Informieren Sie sich, wie Sie Ihre Daten und Geräte schützen können, achten Sie auf „Privacy“-Einstellungen der unterschiedlichen Online-Plattformen.

Eine Standard-Regel ist außerdem, Angreifern niemals persönlich zu antworten, sich nicht auf Gespräche einzulassen und sie schnellstmöglich zu blockieren – schließlich geht es ihnen um Ihre Aufmerksamkeit. Das heißt allerdings nicht, dass Sie die Attacke ignorieren sollten: Informieren Sie Freundeskreis und Familie, suchen Sie sich Unterstützung, um die Belastung besser meistern zu können, dokumentieren und melden Sie die Angriffe bei den jeweiligen Plattform-Betreibern. Informieren Sie sich außerdem über Ihre rechtlichen Möglichkeiten; spätestens bei konkreten Bedrohungen sollten Sie unbedingt die Polizei informieren. Neben diversen Informations- und Beratungsseiten im Internet können Sie sich auch bei digitaler Gewalt an das Hilfetelefon Gewalt an Männern wenden.

Incel-Communities und Frauenhass

Der Begriff Incel steht für ‚involuntary celebate‘ – also ‚unfreiwillig zölibatär‘. Unter dieser Eigenbezeichnung finden sich zunehmend auch in Deutschland Männer vor allem in Internetforen zusammen, die für ihren mangelnden Erfolg bei der (Sexual-)partnerinnensuche vor allem ‚die Frauen‘ sowie die heutigen Gesellschaftstrukturen verantwortlich machen.

Die Mitglieder dieser Communities stacheln sich gegenseitig zu einem extremen Frauenhass und Gewaltphantasien an, wobei nicht selten auch die Grenzen zur Strafbarkeit übertreten werden. Das Spektrum reicht von konkreten Aufrufen zu Gewalt, der Androhung von Vergewaltigung und anderen Einschüchterungsversuchen gegenüber Frauen im Internet, über Beleidigungen, Cyberstalking und Revenge Porn bis hin zu tätlichen Angriffen und sogar Morden oder Amokläufen.

Die zerstörerische Dynamik in diesen Internetnetzwerken ist vielleicht mit denen von anderen extremistischen Communities z. B. aus dem rechtsextremen oder islamistischen Spektrum zu vergleichen. Insbesondere vereinsamte, psychisch instabile Mitglieder radikalisieren sich erschreckend schnell. Aus Minderwertigkeits- und Ohnmachtsgefühlen, Frustration und Ängsten werden übermächtige Wut und hasserfüllte Rachephantasien. Das vermeintliche Verständnis der Community schlägt dann nicht selten in eine klare Aufforderung um, diese Phantasien in die Tat umzusetzen. In manchen Fällen werden Mitglieder auch zum Selbstmord angestachelt, da sie angeblich keine Chance haben, in einer angeblich ‚männerfeindlichen‘ Gesellschaft zu bestehen.

Gewalt im Namen der Familienehre / Zwangsverheiratung

Die Wiederherstellung der „Familienehre“ wird in manchen Familien als Rechtfertigung für Gewalt angesehen, wenn ein Familienmitglied traditionelle Geschlechterrollen in Frage stellt, sich gegen patriarchale Strukturen auflehnt – oder auch nur in den Verdacht gerät, gegen bestimmte traditionelle Verhaltensregeln verstoßen zu haben. Die Gewalt kann über Bedrohung, Erpressung, Freiheitsberaubung, Verschleppung und Zwangsverheiratung bis zu schwerer Körperverletzung oder sogar Mord eskalieren.

Während die Täter fast ausschließlich Männer sind, sind die Opfer dieser Gewalt in den allermeisten Fällen Frauen und Mädchen. Manchmal sind aber auch Männer und Jungen akut gefährdet, z. B. nach einem Coming-Out, oder wenn sie sich gegen eine arrangierte Heirat wehren.

Gewalt verstößt -immer- gegen das Gesetz, auch innerhalb der eigenen Familie, und ist entsprechend strafbar. Eine wie auch immer geartete „Ehrverletzung“ gilt in keiner Weise als Rechtfertigung.

In Deutschland haben Männer und Frauen das Recht, selbst zu entscheiden, ob oder wen sie heiraten wollen, ob sie flirten oder auch Sex vor der Ehe haben wollen. Es ist Ihr Recht, Ihre sexuelle Identität zu leben und sich zu verlieben, in wen Sie wollen – oder auch, eine Ehe oder Partnerschaft aufzulösen. Spätestens mit der Volljährigkeit können Sie frei entscheiden, wo und mit wem Sie leben möchten. Auch über Ihren beruflichen Werdegang können Sie selber frei entscheiden.

Wenn Sie Angst haben, dass jemand aus Ihrer Familie Ihnen etwas antun könnte, steht Ihnen Schutz und Hilfe zu. Sie können sich an jede Polizeidienststelle wenden. Vielleicht können Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens begleiten lassen. Wenn Sie noch zur Schule gehen, könnte dies z. B. auch eine Lehrerkraft sein. Sprechen Sie offen über Ihre Ängste und Befürchtungen – Sie wissen selbst am besten, wie schnell gehandelt werden muss.

Sie können sich auch an Telefonberatungen wie das rund um die Uhr besetzte Hilfetelefon Gewalt an Männern wenden. Hier wird Ihnen zugehört und geglaubt, und die weiteren Schritte können gemeinsam erarbeitet werden. Wenn Sie schnell von zu Hause fliehen müssen, können Ihnen hier eventuell auch Notunterkünfte vermittelt werden – diese gibt es nämlich auch für Männer, wenn auch leider noch nicht in ausreichender Zahl. Die Beratung ist immer anonym und vertraulich, niemand muss davon erfahren.

Auch wenn Ihnen noch nicht konkret physische Gewalt angetan wurde, Sie aber massiv unter Druck gesetzt werden und befürchten müssen, über Ihr eigenes Leben nicht frei entscheiden zu können, sollten Sie sich unbedingt beraten lassen.

Dasselbe gilt natürlich auch, wenn Sie selbst unter Druck gesetzt werden, gegen ein Familienmitglied Gewalt auszuüben. Machen Sie sich klar, dass Sie ein schweres Verbrechen verüben würden. Wenden Sie sich unbedingt an die Polizei, wenn Sie befürchten, dass jemand aus Ihrem Familien- oder Freundeskreis bedroht ist.

In akuten Gefahrensituationen wählen Sie bitte den Polizeinotruf 110.

Menschenhandel und Zwangprostitution

Menschenhandel ist ein schweres Verbrechen, das gegen nationales Recht und die Menschenrechte verstößt. Unter Menschenhandel versteht man das Anwerben, den Transport, die Unterbringung von Menschen, um sie auszubeuten.

Eine Form der Ausbeutung ist die Zwangsprostitution – aber auch Ausbeutung durch andere Formen der (Zwangs-)arbeit, durch Bettelei oder durch erzwungene kriminelle Handlungen (z. B. Taschen- oder Ladendiebstahl) fallen unter den Begriff Menschenhandel. Die Opfer können sowohl aus dem Ausland als auch aus Deutschland stammen; besonders gefährdet sind Menschen in existenzieller Not, die für sich oder ihre Familie ein besseres Leben erhoffen. Fehlende Sprachkenntnisse, Fehlinformationen über das Aufenthaltsland und die Abnahme ihrer Papiere macht es Migranten/Migrantinnen oft besonders schwer, aus ihrer Zwangslage zu entkommen.

Die Opfer werden belogen und getäuscht und/oder durch Gewalt, Bedrohung, Isolation oder Erpressung gefügig gemacht. Zu den Täuschungsmanövern zählen u. a. falsche Jobangebote, das Versprechen von Aufenthaltsgenehmigungen, aber auch emotionale Ausbeutung wie „Liebesversprechen“ („Loverboy-Methode“).

Menschenhandel kann bei jeder Polizeidienststelle zur Anzeige gebracht werden – sowohl von Opfern, als auch von Zeugen*innen, die Menschenhandel vermuten. Wenn Opfer von Menschenhandel zu Straftaten gezwungen wurden, können die Gerichte von einer Bestrafung absehen.

Auch wenn Sie vielleicht (noch) vor dem Gang zur Polizei zurückscheuen: Ihnen steht kostenlose und vertrauliche Beratung zu. Und zwar unabhängig vom Aufenthaltsstatus, unabhängig davon, ob Sie mit den Strafverfolgungsbehörden kooperieren wollen oder nicht, und auch, wenn Sie sich selbst strafbar gemacht haben.

Die Beratungsstellen sorgen für Dolmetscher, helfen bei der Suche nach Rechtsbeistand und können Sie zu Polizei- und Gerichtsterminen begleiten. Außerdem leisten diese Beratungsstellen auch psychosoziale Hilfe, sorgen für medizinische und therapeutische Versorgung und helfen dabei, den Lebensunterhalt zu sichern und Unterkunft zu finden.

Verzeichnisse für Beratungsstellen findet sich u. a. auf der Seite des Bundesweiten Koordinierungskreises gegen Menschenhandel. Auch Telefonberatungen wie das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen können auf der Suche nach einer geeigneten Beratungsstelle helfen.


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