Ich habe große Sorgen – wo finde ich vertrauenswürdigen Rat und Hilfe?

Hilfe und Unterstützung für Frauen – Gewalt und Gewalterfahrung, Mobbing und Diskriminierung

Zentrale Punkte des Themas Gewalt und Gewalterfahrung, Mobbing und Diskriminierung sind Kindesmissbrauch und Missbrauchserfahrung als Kind,
Vergewaltigung in der Ehe, physische und psychische Misshandlung, aber auch Diskriminierung am Arbeitsplatz und Cybermobbing., Internetstalking und Revenge Porn, Gewalt im Namen der Familienehre,aber auch Genitalverstümmelung sowie Zwangsheirat und Zwangsprostitution.

Wenn Sie aber gleich zum umfassenden Themenkreis Hilfe und Unterstützung für Frauen mit seinen vielen Stichworten gehen und dabei zusätzlich gute Links und Link- Beschreibungen mit Hilfe-Tipps und -Angeboten finden wollen, klicken Sie bitte hier

Kindesmissbrauch/Missbrauchs- und Gewalterfahrung im Kindesalter

Kindesmissbrauch bzw. sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist ein schweres Verbrechen, das nicht nur körperliche Verletzungen, sondern auch tiefe seelische Wunden hinterlassen kann.

Jede sexuelle Handlung an Kindern und Jugendlichen, der diese nicht zugestimmt haben (oder aufgrund ihrer körperlichen, geistigen oder sprachlichen Unterlegenheit nicht zustimmen konnten), gilt als sexualisierte Gewalt. Sexuelle Handlungen an Kindern unter 14 Jahren gelten grundsätzlich als Kindesmissbrauch, unabhängig davon, ob das Kind sich gewehrt oder nein gesagt hat.

Nicht immer beinhaltet Kindesmissbrauch körperliche Gewalt oder Körperkontakt – es gilt z. B. auch als Missbrauch, wenn das Kind dazu gezwungen wird, den sexuellen Handlungen anderer zuzuschauen.

Sexualisierte Gewalt kann Traumata hinterlassen, die die Betroffenen noch Jahrzehnte später belasten. Wenn Sie Opfer sexuellen Missbrauchs sind oder waren, sollten Sie sich professionelle Beratung und eventuell therapeutische Hilfe suchen – und zwar auch, wenn der Missbrauch vielleicht schon lange zurückliegt.

Dies gilt auch und gerade, wenn Sie schon die schlimme Erfahrung machen mussten, dass Ihnen nicht geglaubt oder Ihre Erlebnisse heruntergespielt wurden. Und auch, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das Vorgefallene einen Straftatbestand erfüllt oder vielleicht schon verjährt sein könnte – hören Sie auf Ihr Gefühl. Sie wissen selbst am besten, dass Ihnen etwas angetan wurde. Niemand sollte die Folgen eines solchen Übergriffes alleine ertragen müssen.

Es gibt eine Reihe von Anlaufstellen, wo Sie ernstgenommen werden und wo Ihnen psychologische und gegebenenfalls auch juristische Hilfe vermittelt werden kann. Diese Beratungen sind immer vertraulich und auf Wunsch anonym; niemand muss davon erfahren, wenn Sie es nicht wollen, und nichts passiert ohne Ihr Einverständnis.

Beratungsstellen beraten auch Angehörige und Freunde/Freundinnen von Betroffenen. Beim Hilfetelefon Sexueller Missbrauch können Sie außerdem anrufen, wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Missbrauch stattfindet. In akuten Notfallsituationen rufen Sie bitte den Polizeiruf 110.

Vergewaltigung - sexuelle Nötigung

Vergewaltigung und sexuelle Nötigung sind schwere Straftaten, die nicht nur körperliche sondern auch seelische Verletzungen hinterlassen. Jemanden zu einer sexuellen Handlung zu zwingen, ist strafbar – dabei ist es unabhängig, ob Sie den Angreifer kennen oder nicht, ob es sich um Ihren (Ehe-)Partner handelt oder um einen Fremden; ob der Tat ein Flirt vorausging; ob Sie sich heftig gewehrt haben, nein gesagt oder vor Angst stumm und wie erstarrt waren. Bitte machen Sie sich klar, dass die Verantwortung immer beim Täter liegt. Sie haben sich nichts vorzuwerfen, nichts rechtfertigt eine Vergewaltigung.

Sie können bei jeder Polizeidienststelle Anzeige stellen. In einer akuten Gefahrensituation wählen Sie bitte den Polizeiruf 110.

Auch wenn Sie sich noch nicht zur Anzeige entschieden haben, sollten Sie möglichst schnell handeln und Beweise sichern, um eine spätere Strafverfolgung nicht zu gefährden. Begeben Sie sich umgehend in ärztliche Behandlung und lassen Sie Ihre Verletzungen dokumentieren. In vielen Städten gibt es Opferambulanzen und rechtsmedizinische Kliniken, die eine „anzeigenunabhängige Spurensicherung“ anbieten – d. h., die Polizei wird nicht automatisch informiert, wenn Sie dies nicht wünschen.

Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen ist rund um die Uhr erreichbar und kann Sie zu allen Fragen beraten. Hier wird man Ihnen zuhören, und man wird Ihnen glauben. Außerdem gibt es in vielen Städten eigene Notfallberatungen und Anlaufstellen.

Auch wenn die Vergewaltigung schon lange zurück liegt, können Sie sich beraten lassen. Viele Opfer leiden noch nach Jahren unter der Tat, manchmal brechen die seelischen Wunden noch nach Jahrzehnten auf. Um das Trauma zu bewältigen, kann eine Therapie oder auch eine Selbsthilfegruppe sehr sinnvoll sein. Die Beratungsstellen helfen bei der Suche nach geeigneten Hilfsangeboten.

Ich werde geschlagen / misshandelt

Gewalt ist nie akzeptabel. Niemand hat es „verdient“, geschlagen oder misshandelt zu werden. Kein Streit und keine Stresssituation rechtfertigen, jemanden zu verletzen oder mit Gewalt zu drohen: Dies sind Straftaten, die angezeigt werden können.

Die Opfer häuslicher Gewalt werden ausgerechnet dort angegriffen, wo sich ein Mensch eigentlich sicher und aufgehoben fühlen sollte: Im eigenen Zuhause. Sie verlieren jeglichen Schutz- und Rückzugsraum – dies ist eine enorme zusätzliche Belastung.

Häusliche Gewalt (auch: Partnerschaftsgewalt) ist nicht immer nur körperliche Gewalt – oft geht sie einher mit psychischen Formen der Gewalt: z. B. Bedrohung, Erpressung, Manipulation, Isolation oder Demütigung.

Häusliche Gewalt findet in allen sozialen Schichten und Altersgruppen statt. Und die Dunkelziffer ist sehr hoch. Viele Opfer scheuen vor einer Anzeige zurück und verschweigen ihre Notlage viel zu lange. Gründe hierfür sind z. B. Angst, Scham, das Gefühl, „selber Schuld“ zu sein oder finanzielle Abhängigkeit. Je länger eine solche Beziehung dauert, umso schwerer kann es werden, der Gewaltspirale zu entkommen. Und umso größer ist die Gefahr, dass die Gewalt noch weiter eskaliert – auch wenn manche Täter immer wieder Besserung versprechen,

Sie haben ein Recht auf ein gewaltfreies Leben. Sollten Sie Kinder haben, gilt das auch für diese: Kinder haben ein Recht auf ein gewalt- und angstfreies Zuhause, und sie leiden sehr unter gewaltsamen Konflikten zwischen ihren Eltern. Finanzielle und soziale Abhängigkeiten lassen sich durchbrechen – lassen Sie sich unbedingt beraten.

Es gibt Hilfe und Unterstützung. Vielleicht haben Sie eine Person Ihres Vertrauens, gegenüber der Sie sich öffnen können und die Sie bei den notwendigen Schritten unterstützt. Aber auch wenn Sie sich isoliert fühlen oder keine Unterstützung aus der Familie erwarten können, gibt es Menschen, die Ihnen helfen werden. Das gilt auch, wenn Sie sich noch nicht bereit fühlen, sich zu trennen oder Anzeige zu erstatten. Beratungsstellen und Hilfstelefone arbeiten immer vertraulich – niemand muss davon erfahren, wenn Sie es nicht wünschen, und nichts geschieht ohne Ihre Zustimmung.

Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen ist rund um die Uhr erreichbar. Außerdem gibt es eine Vielzahl von Beratungsstellen für Frauen. Hier wird Ihnen zugehört und auch geglaubt. Wenn Sie sich schnell in Sicherheit bringen müssen, kann Ihnen hier auch eine Notunterkunft bzw. ein Platz in einem Frauenhaus vermittelt werden. Wenn Sie Anzeige erstatten, kann das Gewaltschutzgesetz angewendet werden – d. h. das Gericht kann verfügen, dass der Täter die gemeinsame Wohnung zumindest für eine gewisse Zeit verlassen muss und sich Ihnen nicht nähern darf.

Psychische Misshandlung/Bedrohung

Häusliche Gewalt (auch: Partnerschaftsgewalt) ist nicht immer nur körperliche Gewalt. Auch psychische Formen der Gewalt richten großen seelischen Schaden, machen das Leben vieler Opfer nahezu unerträglich und können Menschen für das ganze Leben traumatisieren. Hierzu gehören u. a. Bedrohung, Erpressung, Manipulation, Isolation oder Demütigung.

Den Tätern geht es meist um Kontrolle und Macht. Manchmal setzen sie auch körperliche bzw. sexualisierte Gewalt ein – oder drohen damit. Die Opfer verspüren oft große Angst, ihr Selbstwertgefühl wird zerstört, die Situation wird als ausweglos empfunden.

Gewalt ist nie akzeptabel. Niemand hat es „verdient“, körperlich oder seelisch misshandelt zu werden, Kein Streit und keine Stresssituation rechtfertigen, jemanden zu verletzen oder mit Gewalt zu drohen. Viele Formen der psychischen Gewalt sind genauso wie Körperverletzungen strafbar.

Die Opfer häuslicher Gewalt werden ausgerechnet dort angegriffen, wo sich ein Mensch eigentlich sicher und aufgehoben fühlen sollte: Im eigenen Zuhause. Sie verlieren jeglichen Schutz- und Rückzugsraum – dies ist eine enorme zusätzliche Belastung.

Häusliche Gewalt – psychisch und körperlich – findet in allen sozialen Schichten und Altersgruppen statt. Und die Dunkelziffer ist sehr hoch. Viele Opfer verschweigen ihre Notlage viel zu lange. Gründe hierfür sind z. B. Angst, Scham, das Gefühl, „selber Schuld“ zu sein oder finanzielle Abhängigkeit. Je länger eine solche Beziehung dauert, umso schwerer kann es werden, der Gewaltspirale zu entkommen.

Sie haben ein Recht auf ein gewaltfreies Leben. Sollten Sie Kinder haben, gilt das auch für diese: Kinder haben ein Recht auf ein gewalt- und angstfreies Zuhause, und sie leiden sehr unter den Konflikten zwischen ihren Eltern. Finanzielle und soziale Abhängigkeiten lassen sich durchbrechen – lassen Sie sich unbedingt beraten.

Es gibt Hilfe und Unterstützung. Vielleicht haben Sie eine Person Ihres Vertrauens, gegenüber der Sie sich öffnen können und die Sie bei den notwendigen Schritten unterstützt. Aber auch wenn Sie sich isoliert fühlen oder keine Unterstützung aus der Familie erwarten können, gibt es Menschen, die Ihnen helfen werden. Das gilt auch, wenn Sie sich noch nicht bereit fühlen, sich zu trennen oder Anzeige zu erstatten. Und auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Gewalt, die Sie erfahren, einen Straftatsbestand erfüllt. Vertrauen Sie auf Ihr Gefühl – Sie wissen selbst am Besten, was Ihnen angetan wird. Beratungsstellen und Hilfstelefone arbeiten immer vertraulich – niemand muss davon erfahren, wenn Sie es nicht wünschen, und nichts geschieht ohne Ihre Zustimmung.

Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen ist rund um die Uhr erreichbar. Außerdem gibt es eine Vielzahl von Beratungsstellen für Frauen. Hier wird Ihnen zugehört und auch geglaubt. Wenn Sie sich schnell in Sicherheit bringen müssen, kann Ihnen hier auch eine Notunterkunft bzw. ein Platz in einem Frauenhaus vermittelt werden.

In akuten Gefahrensituationen wählen Sie bitte den Notruf 110.

Diskriminierung am Arbeitsplatz

Diskriminierung ist jede Form der ungerechtfertigten Benachteiligung oder Ungleichbehandlung von einzelnen Personen oder Gruppen aufgrund verschiedener wahrnehmbarer beziehungsweise nicht unmittelbar wahrnehmbarer Merkmale, wie zum Beispiel ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Die Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz ist ein wichtiges und gleichzeitig schwieriges Thema. Immer noch zu häufig werden Frauen im Beruf benachteiligt und erhalten im Schnitt weniger Lohn als Männer (Gender Pay Gap). Diskriminierung äußert sich auf vielfältige Weise; am Arbeitsplatz sind es insbesondere Sachen, wie z.B.: Einstellungen und Entlassungen, Beförderungen, Arbeitsbedingungen, Arbeitsentgelt, Mitgliedschaft in Gewerkschaften etc. In solchen Fällen können Sie sich an eine Vertrauensperson Ihrer Wahl wenden, mit der Sie dann über Ihre Probleme sprechen und dadurch eine neue Perspektive bzw. Lösungsansätze erhalten können. Ebenso empfiehlt es sich, den/die Arbeitgeber/-in auf das eigene Problem aufmerksam zu machen und dadurch Unterstützung von ihm/ihr zu holen (das bietet sich natürlich nur an, wenn es nicht die Person ist, die Sie diskriminiert). Weiterhin gibt es auch die Möglichkeit, sich an den Betriebsrat oder Gewerkschaften zu wenden, die entsprechend die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertreten. Falls diese Möglichkeiten nicht vorhanden sind/nicht geholfen haben, können folgende Stellen Unterstützung bei Diskriminierung am Arbeitsplatz bieten:

Mobbing

Wenn jemand ständig von anderen ausgegrenzt, geärgert, gedemütigt, niedergemacht und/oder geschlagen und erpresst wird, spricht man von „Mobbing“ (oder auch „Bullying“). Oft geht das Mobbing von einem Anführer oder einer Anführerin aus, und andere schließen sich an – meist, weil sie selber nicht zur Zielscheibe werden wollen. Vielleicht sind sie sich gar nicht bewusst, was für einen Schaden sie anrichten, sondern halten das Ganze nur für einen Spaß.

Oft werden auch in den sozialen Medien Gerüchte verbreitet; der oder die Betroffene wird lächerlich gemacht, beschimpft oder bedroht – dann spricht man von „Cyber-Mobbing“. Gemobbt werden ist für jeden sehr schlimm. Wer gemobbt wird, entwickelt meist große Angst, fühlt sich allein und hilflos, schämt sich vielleicht sogar oder gibt sich selbst die Schuld, nicht richtig „dazuzugehören“.

Es gibt nach Belieben viele vermeintliche Anlässe für Mobbing: Mal ist man zu dünn, mal ist man zu dick, mal hat man die falsche Haarfarbe, trägt die falsch Kleidung, hat nicht das neueste Handy, ist ein Streber oder sowieso doof und so weiter und so fort.

Es ist ganz wichtig, in einer solchen Situation Hilfe zu suchen, denn Mobbing hört meist nicht einfach so von alleine auf, sondern muss – und kann – gestoppt werden. Mobbing ist nie okay, und die Betroffenen sind niemals „selber schuld“; es kann praktisch jeden und jede treffen.

Viele Mobbingopfer sind noch sehr jung, die Schule ist zum Beispiel ein häufiger „Tatort“. Und Erwachsene bekommen davon oft erst sehr spät oder gar nicht mit, was so zwischen Kindern und Jugendlichen passiert. Sie können also nur helfen, wenn die Kinder mit ihnen sprechen.

Aber auch Erwachsene können durchaus Mobbing zum Opfer fallen. Wo bekommen Erwachsene Unterstützung und Hilfe? Zunächst hoffentlich bei der Familie und Freunden. Hausärzte/-ärztinnen, Krankenkassen und Psychotherapeuten/-therapeutinnen sind ebenfalls gute Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner. Außerdem können Sie auch bei der Telefonseelsorge oder anderen Beratungsportalen Ihr Herz erleichtern. Auch das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ berät Mobbing- und Cybermobbingopfer.

Wenn das Mobbing bei der Arbeit stattfindet, sollten Sie sich an Ihre Vorgesetzten, den Betriebsrat, die zuständige Kammer oder zertifizierte Konflikt- und Mobbingberater/-innen wenden.

Sexuelle Belästigung

Sexuelle Belästigung ist die Bezeichnung für alle sexualisierten Handlungen, mit denen eine Person gegen ihren Willen bedrängt wird. Das reicht von anzüglichen Bemerkungen und „Witzen“, Hinterherpfeifen oder -rufen („Catcalling“), aufdringlichen Blicken, Emails und Briefen mit sexuellem oder pornografischem Inhalt, über unerwünschten Umarmungen und Berührungen, „Antanzen“, bis hin zu Beleidigungen, Erpressung, Androhung von sexualisierter Gewalt und körperlichen Angriffen.

Sexuelle Belästigung kann am Arbeitsplatz, aber auch an allen anderen Orten in der Öffentlichkeit, wie z. B. in Bussen und Bahnen, auf der Straße, beim Ausgehen – oder auch im Privaten stattfinden. Es kann buchstäblich jede Frau (und leider auch schon sehr junge Mädchen) treffen – unabhängig vom Alter, äußerem Erscheinungsbild oder sozialem/beruflichem Status.

Leider werden die Folgen sexueller Belästigung immer noch oft unterschätzt oder sogar verharmlost. Je nach Situation kann sexuelle Belästigung und die daraus resultierende Hilflosigkeit durchaus traumatisierend sein. Auch rein verbale Attacken sind für die betroffenen Frauen und Mädchen oft sehr bedrohlich und erniedrigend.

In Abhängigkeitssituationen wie z.B. am Arbeits- oder Ausbildungsplatz oder in der Schule fällt es den Betroffenen oft besonders schwer, sich zur Wehr zu setzen. Viele reagieren geschockt, es fällt ihnen schwer, das Geschehene einzuordnen und Abwehrstrategien zu entwickeln, da sie Nachteile für sich befürchten müssen. Oder sie haben Angst, dass man sie nicht ernstnimmt oder ihnen nicht glaubt, denn nicht selten sind die Täter (seltener auch Täterinnen) ansonsten unauffällig oder sogar beliebt. Der Alltag wird zur andauernden Stresssituation, der man kaum ausweichen kann.

Suchen Sie sich unbedingt Unterstützung, sprechen Sie über das Erlebte. Dies hilft oft auch, wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie bestimmte Handlungen einordnen sollen. Fast jede Frau hat schon Vergleichbares erlebt.

Wenn Sie in der Öffentlichkeit belästigt werden, sollten Sie sich, wenn möglich, Unterstützung von anderen sichern – sprechen Sie Zeug:innen, Passant:innen, Mitreisende etc. direkt an; wenden Sie sich an den oder die Busfahrer:in, Gastwirt:in oder Ladenbesitzer:in etc., machen Sie auf sich selbst und den oder die Täter aufmerksam.

Machen Sie sich bewusst, dass die Verantwortung stets bei den Tätern liegt und nicht bei Ihnen. Sie haben niemanden „provoziert“ oder „eingeladen“, Sie zu belästigen und zu bedrängen. Und auch, wenn Sie sich beim ersten Mal nicht getraut haben, den oder die Täter direkt zu konfrontieren, ist dies kein Freibrief für weitere Belästigungen. Vertrauen Sie auf Ihr Gefühl. Sie wissen selbst sehr gut, wann Ihre Grenzen überschritten werden, und Sie haben ein Recht darauf, dass diese Grenzen respektiert werden.

Hilfetelefone und Beratungsstellen helfen Ihnen weiter, wenn Sie gegen sexuelle Belästigung vorgehen wollen oder mit den Folgen zu kämpfen haben.

Viele Formen der sexuellen Belästigung sind ebenso wie sexuelle Übergriffe strafbar und können bzw. sollten zur Anzeige gebracht werden. Die rechtliche Abgrenzung ist aber für Laien nicht immer einfach. Auch hierzu können Sie sich bei einer Beratungsstelle, einer Anwält:in oder direkt bei der Polizei beraten lassen.

Digitale Gewalt: Cyberstalking / Cybermobbing / Revenge Porn

Im Zeitalter der sozialen Medien ist leider auch die Gewalt in der digitalen Welt ein großes Problem geworden, das lange Zeit von vielen unterschätzt und u. a. auch von den Strafverfolgungsbehörden oft nicht ernst genug genommen wurde. In der vermeintlichen Anonymität des Internets fühlen sich die Täter:Innen offenbar sicher; Hemmschwellen fallen, wenn das Gegenüber nicht real vor einem steht.

Nahezu jede und jeder Nutzer/Nutzerin digitaler Kommunikationsmittel kann Opfer digitaler Gewalt werden. Besonders betroffen sind oft Kinder und Jugendliche, für die die sozialen Medien ein zentraler Bestandteil ihres Lebens geworden sind. Aber auch Erwachsene können massiv attackiert werden, ebenfalls mit zum Teil gravierenden Konsequenzen. Frauen und Mädchen werden überproportional häufig mit sexualisierter digitaler Gewalt konfrontiert – sei es z. B. durch sexuelle Belästigung via Email und Privatnachrichten, durch das Veröffentlichen intimer Bilder und Videos („revenge porn“) oder auch z. B. durch Vergewaltigungsdrohungen.

Weitere Formen der digitalen Gewalt sind u. a. Cybermobbing, also Beleidigungen und Anfeindungen, das Verbreiten von Gerüchten, das Lächerlichmachen einer Person in den sozialen Medien, welches dann von anderen Usern aufgegriffen und multipliziert wird.

Auch sogenannte „shitstorms“ in den sozialen Medien können zu digitaler Gewalt werden, wenn sie sich nicht gegen den Inhalt des Gesagten richten, sondern die Person selbst angreifen. Oft gehen diese auch mit unverholenen Drohungen und Gewaltfantasien einher.

Von Cyberstalking spricht man, wenn das Opfer immer wieder gegen seinen Willen kontaktiert und beobachtet wird, oft mit wechselnden Accounts, um Blockierungen zu umgehen. Dabei kann der Übergang zum „realen“ Stalking fließend sein – schließlich kann der Täter auf diesem Wege vieles über sein Opfer erfahren. Ebenfalls sehr bedrohlich ist das sogenannte „Doxing“, bei dem Daten wie Realname, Adresse oder Arbeitsstelle des Opfers öffentlich gemacht werden. Beim „Cybergrooming“ versuchen die Täter, sich das Vertrauen der minderjährigen Opfer zu erschleichen, um sie entweder online oder auch in der realen Welt sexuell zu missbrauchen.

Es ist sehr wichtig, sich und andere vor digitaler Gewalt zu schützen. Ein Faktor ist dabei der umsichtige Umgang mit den digitalen Medien und den eigenen Daten. Informieren Sie sich, wie Sie Ihre Daten und Geräte schützen können, achten Sie auf „Privacy“-Einstellungen der unterschiedlichen Online-Plattformen.

Eine Standard-Regel ist außerdem, Angreifern niemals persönlich zu antworten, sich nicht auf Gespräche einzulassen und sie schnellstmöglich zu blockieren – schließlich geht es ihnen um Ihre Aufmerksamkeit. Das heißt allerdings nicht, dass Sie die Attacke ignorieren sollten: Informieren Sie Freundeskreis und Familie, suchen Sie sich Unterstützung, um die Belastung besser meistern zu können, dokumentieren und melden Sie die Angriffe bei den jeweiligen Plattform-Betreibern. Informieren Sie sich außerdem über Ihre rechtlichen Möglichkeiten; spätestens bei konkreten Bedrohungen sollten Sie unbedingt die Polizei informieren. Neben diversen Informations- und Beratungsseiten im Internet können Sie sich auch bei digitaler Gewalt an das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen wenden.

Gewalt im Namen der "Familienehre"

Die Wiederherstellung der „Familienehre“ wird in manchen Familien als Rechtfertigung für Gewalt angesehen, wenn ein Familienmitglied traditionelle Geschlechterrollen in Frage stellt, sich gegen patriarchale Strukturen auflehnt – oder auch nur in den Verdacht gerät, gegen bestimmte traditionelle Verhaltensregeln verstoßen zu haben. Die Gewalt kann über Bedrohung, Erpressung, Freiheitsberaubung, Verschleppung und Zwangsverheiratung bis zu schwerer Körperverletzung oder sogar Mord eskalieren.

Die Opfer dieser Gewalt sind in den allermeisten Fällen Frauen und Mädchen, manchmal aber auch Männer und Jungen, z. B. nach einem Coming-Out, oder wenn sie sich gegen eine arrangierte Heirat wehren.

Gewalt verstößt -immer- gegen das Gesetz, auch innerhalb der eigenen Familie, und ist entsprechend strafbar. Eine wie auch immer geartete „Ehrverletzung“ gilt in keiner Weise als Rechtfertigung.

In Deutschland haben Frauen genau wie Männer das Recht, selbst zu entscheiden, ob oder wen sie heiraten wollen, ob sie flirten oder auch Sex vor der Ehe haben wollen. Es ist Ihr Recht, Ihre sexuelle Identität zu leben und sich zu verlieben, in wen sie wollen – oder auch, eine Ehe oder Partnerschaft aufzulösen. Spätestens mit der Volljährigkeit können Sie frei entscheiden, wo und mit wem Sie leben möchten. Auch über Ihren beruflichen Werdegang können Sie selber frei entscheiden.

Wenn Sie Angst haben, dass jemand aus Ihrer Familie Ihnen etwas antun könnte, steht Ihnen Schutz und Hilfe zu. Sie können sich an jede Polizeidienststelle wenden. Vielleicht können Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens begleiten lassen. Wenn Sie noch zur Schule gehen, könnte dies z. B. auch eine Lehrerin sein. Sprechen Sie offen über Ihre Ängste und Befürchtungen – Sie wissen selbst am besten, wie schnell gehandelt werden muss.

Sie können sich auch an Telefonberatungen wie das rund um die Uhr besetzte Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen wenden, oder eine Frauenberatungsstelle aufsuchen. Hier wird Ihnen zugehört und geglaubt, und die weiteren Schritte können gemeinsam erarbeitet werden. Wenn Sie schnell von zu Hause fliehen müssen, können Ihnen hier auch Notunterkünfte/Frauenhäuser vermittelt werden. Die Beratung ist immer anonym und vertraulich, niemand muss davon erfahren.

Wenden Sie sich auch an eine Beratungsstelle, wenn Ihnen noch nicht konkret physische Gewalt angetan wurde, Sie aber massiv unter Druck gesetzt werden und befürchten müssen, über Ihr eigenes Leben nicht frei entscheiden zu können.

In akuten Gefahrensituationen wählen Sie bitte den Polizeinotruf 110.

Zwangsheirat

Eine Eheschließung ist immer die freie Entscheidung zwischen zwei Menschen – niemand anders darf darüber bestimmen. Zwangsverheiratungen sind gegen das Gesetz und damit strafbar. Auch die Vorbereitung einer Zwangsheirat im Ausland ist verboten. Wenn Sie Angst haben, verschleppt und/oder gegen Ihren Willen verheiratet zu werden, wenn Sie bereits zwangsverheiratet wurden, oder wenn Ihre Familie versucht, Ihnen vorzuschreiben, wen Sie lieben dürfen und wen nicht, dann wenden Sie sich an das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen, die Onlineberatung Sibel oder eine Beratungsstelle für Frauen in Ihrer Umgebung. Diese können Ihnen auch sichere Unterbringungsmöglichkeiten nennen, wenn Sie bedroht werden und sich verstecken müssen. Wichtig zu wissen: Die Beratungsstellen unternehmen nichts ohne Ihre Zustimmung, und die Beratung ist immer vertraulich.

Wenn Sie in akuter Gefahr sind, wählen Sie bitte den Polizeinotruf 110.

Beschneidung/Genitalverstümmelung/FGM

Genitalverstümmelung, also die Beschneidung der Geschlechtsorgane von Frauen und Mädchen (auch FGM – female genital mutilation oder FGC – female genital cutting), ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte und in Deutschland bei Strafe verboten. Strafbar macht sich auch, wer im Ausland eine solche Prozedur veranlasst bzw. dabei hilft.

Genitalverstümmelung ist ein brutaler, schmerzhafter Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung einer Frau und eine schwere Körperverletzung, die lebenslange Beschwerden bedeutet und sogar zum Tode führen kann. Oft wird die Prozedur unter mangelnden hygienischen Bedingungen von Menschen ohne medizinischer Ausbildung ausgeführt – Komplikationen sind daher häufig.

Wenn Sie selbst von Genitalvertümmelung betroffen sind, oder befürchten, dass in Ihrer oder einer Ihnen bekannten Familie Mädchen beschnitten werden sollen, wenden Sie sich bitte an eine Beratungsstelle oder gehen Sie direkt zur Polizei. Auch wenn es Ihnen schwerfällt, über ein so intimes Thema zu sprechen – Ihre Gesundheit und Lebensqualität bzw. die Ihrer Töchter sind es wert.

Beratungstelefone wie das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen und Frauenberatungsstellen können Auskunft über spezialisierte Hilfsnetzwerke und Selbsthilfegruppen geben. Hier wird man Ihnen zuhören. Sie sind nicht allein, in Deutschland gibt es viele betroffene Frauen und Mädchen. Und es gibt keinen Grund, sich für etwas zu schämen, das Ihnen angetan wurde.

Eine rekonstruktive Operation ist oft möglich. Sprechen Sie mit Ihrer Frauenärztin/Ihrem Frauenarzt oder informieren Sie sich bei einer Beratungsstelle oder im Internet über spezialisierte Kliniken oder Praxen in Ihrer Umgebung. Beratungsstellen können auch dabei helfen, die Kostenübernahme durch die Krankenkassen zu beantragen.

Um Eltern eine Argumentationshilfe gegen familiären oder sozialen Druck zu geben, wenn sie mit ihren Töchtern ins Heimatland reisen, hat das Bundesfamilienministerium einen sogenannten Schutzbrief gegen Genitalverstümmelung formuliert, der die Rechtslage in Deutschland erklärt.

Menschenhandel/Zwangsprostitution

Menschenhandel ist ein schweres Verbrechen, das gegen nationales Recht und die Menschenrechte verstößt. Unter Menschenhandel versteht man das Anwerben, den Transport, die Unterbringung von Menschen, um sie auszubeuten.

Eine Form der Ausbeutung ist die Zwangsprostitution – aber auch Ausbeutung durch andere Formen der (Zwangs-)arbeit, durch Bettelei oder durch erzwungene kriminelle Handlungen (z. B. Taschen- oder Ladendiebstahl) fallen unter den Begriff Menschenhandel. Die Opfer können sowohl aus dem Ausland als auch aus Deutschland stammen; besonders gefährdet sind Menschen in existenzieller Not, die für sich oder ihre Familie ein besseres Leben erhoffen. Fehlende Sprachkenntnisse, Fehlinformationen über das Aufenthaltsland und die Abnahme ihrer Papiere macht es Migrant*innen oft besonders schwer, aus ihrer Zwangslage zu entkommen.

Die Opfer werden belogen und getäuscht und/oder durch Gewalt, Bedrohung, Isolation oder Erpressung gefügig gemacht. Zu den Täuschungsmanövern zählen u. a. falsche Jobangebote, das Versprechen von Aufenthaltsgenehmigungen, aber auch emotionale Ausbeutung wie „Liebesversprechen“ („Loverboy-Methode“).

Menschenhandel kann bei jeder Polizeidienststelle zur Anzeige gebracht werden – sowohl von Opfern, als auch von Zeug*innen, die Menschenhandel vermuten. Wenn Opfer von Menschenhandel zu Straftaten gezwungen wurden, können die Gerichte von einer Bestrafung absehen.

Auch wenn Sie vielleicht (noch) vor dem Gang zur Polizei zurückscheuen: Ihnen steht kostenlose und vertrauliche Beratung zu. Und zwar unabhängig vom Aufenthaltsstatus, unabhängig davon, ob Sie mit den Strafverfolgungsbehörden kooperieren wollen oder nicht, und auch, wenn Sie sich selbst strafbar gemacht haben.

Die Beratungsstellen sorgen für Dolmetscher, helfen bei der Suche nach Rechtsbeistand und können Sie zu Polizei- und Gerichtsterminen begleiten. Außerdem leisten diese Beratungsstellen auch psychosoziale Hilfe, sorgen für medizinische und therapeutische Versorgung und helfen dabei, den Lebensunterhalt zu sichern und Unterkunft zu finden.

Verzeichnisse für Beratungsstellen findet sich u. a. auf der Seite des Bundesweiten Koordinierungskreises gegen Menschenhandel. Auch Telefonberatungen wie das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen können auf der Suche nach einer geeigneten Beratungsstelle helfen.

Weitere Stichworte zum Thema

In den Bereichen Sexualisierte Gewalt – Vergewaltigung/Missbrauch und Andere Straftaten/Gewalterfahrungen finden Sie neben den hier beschriebenen noch folgende Stichworte:

  • Vergewaltigung in der Ehe
  • Stalking

Auch diese Stichworte werden ausführlich beschrieben. Sie finden dazu, wie bei allen Stichworten, kurz kommentierte Links.

Nach oben scrollen