Ich habe große Sorgen – wo finde ich vertrauenswürdigen Rat und Hilfe?

Hilfe und Unterstützung für Frauen – Allgemeine Rechte, Notfallkontakte, Frauenhäuser

Dies ist ein kurzer Überblick für dss Thema Allgemeine Rechte, Notfallkontakte und Frauenhäuser. Zu den Rechten gehören vor allem die Gleichberechtigung von Frau und Mann, das Verbot der Diskriminierung, das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung sowie körperliche Unversehrtheit, aber auch das Gewaltschutzgesetz insgesamt. An Notfallkontakten sind neben den Frauenhäusern und -portalen z. B. das Hilfetelefon sexueller Missbrauch und das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen sowie die Telefonseelsorge zu nennen.

Wenn Sie aber gleich zum umfassenden Themenkreis Hilfe und Unterstützung für Frauen mit seinen vielen Stichworten gehen und dabei zusätzlich gute Links und Link- Beschreibungen mit Hilfe-Tipps und -Angeboten finden wollen, klicken Sie bitte hier

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit

Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist ein Grundrecht und gilt für alle Menschen. Niemand darf einen anderen Menschen verletzen, und das gilt natürlich auch innerhalb der Familie.

Die Gleichberechtigung/Verbot der Diskriminierung

Artikel 3 des Grundgesetzes ist im Prinzip ein generelles Diskriminierungsverbot. Oder, wie im dritten Absatz des Artikels steht: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Was die Gleichberechtigung von Frauen und Männern betrifft, so wird im Artikel ausdrücklich festgeschrieben, dass der Staat dafür zu sorgen hat, dass bestehende Nachteile für die Frauen beseitigt werden.

Das Gewaltschutzgesetz/Schutzanordnungen

Das Gewaltschutzgesetz ist ein wichtiges Instrument, um sich vor Gewalt, sexualisierter Gewalt und Bedrohungen insbesondere durch den (Ehe-)Partner, aber auch durch andere (z. B. Stalker) zu schützen.

Das Gericht kann demnach z. B. anordnen, dass sich der Täter nicht mehr der Wohnung des Opfers nähern darf oder, wenn Täter und Opfer zusammen gewohnt haben, die Wohnung zumindest für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr betreten darf.

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

Gewalt gegen Frauen kann viele Formen annehmen. Das Spektrum reicht u. a. von Gewalt in der Partnerschaft über Vergewaltigung und Missbrauch, Stalking, digitale Gewalt, Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz oder in der Schule bis hin zu Menschenhandel oder Zwangsverheiratung. Nicht nur körperliche Gewalt, auch seelische Gewalt ist extrem belastend und verletzend. Hierzu gehören z. B. Erniedrigung, Bedrohung oder Erpressung.

Viele Opfer scheuen vor dem Gang zur Polizei zurück; sie wissen nicht, an wen sie sich wenden können oder welche Hilfsangebote es überhaupt gibt. Eine fachkundige Telefonberatung hilft, die ersten Schritte zu tun, um aus einer unerträglichen, oft auch gefährlichen Situation herauszukommen bzw. das Erlebte zu bewältigen. Diese Gespräche sind immer streng vertraulich, niemand braucht davon zu erfahren.

In akuten Gefahrensituationen wählen Sie bitte die Notrufnummer 110.

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch

Das Hilfetelefon Sexueller Missbrauch richtet sich an betroffene Kinder und Jugendliche und auch an Erwachsene, die in ihrer Jugend Missbrauch erlebt haben. Außerdem können sich hier Familiengehörige und Freunde/Freundinnen von Missbrauchsopfern beraten lassen, sowie Menschen, die den Verdacht haben, dass ein Kind oder Jugendlicher missbraucht wird.

Frauenhäuser

Frauenhäuser bieten Schutz für alle Frauen und ihre Kinder, die von Gewalt jeglicher Art betroffen sind. Unabhängig von finanzieller Situation, Religionszugehörigkeit oder Aufenthaltsstatus können Sie hier Unterkunft und Hilfe finden, wenn Sie körperliche, sexualisierte oder seelische Gewalt erlebt haben bzw. bedroht werden. Ein Frauenhaus in Ihrer Nähe können Sie mit Hilfe von Online-Suchmaschinen direkt finden und kontaktieren, oder aber Sie lassen sich von einem Hilfetelefon oder einer Beratungsstelle bei der Suche helfen.

bff Frauen gegen Gewalt: Hilfe und Beratung

Zu erkennen und sich einzugestehen, dass man sich in einer Krise befindet, ist ein großer Schritt – der nächste ist es, geignete Hilfe zu finden und anzunehmen. Es gibt viele Beratungsstellen vor Ort, in denen Fachkräfte Unterstützung anbieten. An diese können Sie sich auch wenden, wenn Sie sich um jemandem aus ihrem Familien- oder Freundeskreis Sorgen machen.

Weitere Stichworte zum Thema

In den Bereichen ‚Allgemeine Rechte und Grundsätze‘ sowie ‚Notfallkontakte und Frauenhäuser‘ finden Sie neben den hier beschriebenen noch folgende Stichworte:

  • Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung
  • Telefonseelsorge
  • DAJEB Beratungsstellen

Auch diese Stichworte werden ausführlich beschrieben. Sie finden dazu, wie bei allen Stichworten, kurz kommentierte Links.

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