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Hilfe bei existentiellen Gesundheitsfragen – Vor- und Nachsorge
Die Stichwörter Vorsorge, Patientenverfügung, Prävention, Reha oder Physiotherapie sind nur Beispiele für die Bandbreite des Themas „Vor- und Nachsorge“. Wenn Sie aber gleich zum umfassenden Themenkreis Hilfe bei existentiellen Gesundheitsfragen mit seinen vielen Stichworten gehen und dabei zusätzlich gute Links und Link- Beschreibungen mit Hilfe-Tipps und -Angeboten finden wollen, klicken Sie bitte hier
Gesundheitliche Prävention - Übersicht
Prävention besteht nicht nur aus der Inanspruchnahme medizinischer Maßnahmen, die natürlich einen Schwerpunkt bilden. Sie können auch durch eine gesunde Lebensweise vielen Krankheiten vorbeugen und durch andere kleine Maßnahmen dafür sorgen, dass Ihr Leben im Fall einer schweren Krankheit jedenfalls teilweise Ihren Wünschen entsprechend verlaufen kann.
Zur medizinischen Vorsorge: Sie besteht im Wesentlichen aus vier Punkten – regelmäßigen Arztbesuchen, Impfungen, den Gesundheits-Check-ups sowie Krebsvorsorgeuntersuchungen. Zu den regelmäßigen Arztbesuchen zählen z. B. der halbjährliche Zahnarzttermin, im Fall einer bekannten Krankheit der regelmäßige Besuch einer entsprechenden Facharztpraxis sowie im Alter häufige Augenarztbesuche.
Impfungen sind in Deutschland, abgesehen von äußerst seltenen Ausnahmen, freiwillig. Standardmäßig wird geimpft gegen die Krankheiten Diphtherie, Wundstarrkrampf, Röteln, Masern, Keuchhusten, Hepatitis B, Gürtelrose, Windpocken, Kinderlähmung, Grippe, Mumps, Hirnhautentzündung sowie andere Infektionskrankheiten, z. B. Lungenentzündung oder Herzbeutelentzündung. Daneben gibt es Regionen und Risikogruppen, für die spezieller Impfschutz empfohlen wird. Die Impfungen sollten möglichst im frühen Kindesalter erfolgen. Teils sind Auffrischungsimpfungen erforderlich oder regelmäßige wie z. B. Grippeimpfungen.
Die Vorsorgeuntersuchungen beginnen bei den Kleinsten schon kurz nach der Geburt. Bis zum 18. Lebensjahr stehen gesetzlich Krankenversicherten 11 kostenlose Untersuchungen zu, in denen die Entwicklung überwacht und auf Auffälligkeiten getestet wird. Falls bei Auffälligkeiten zusätzliche Untersuchungen nötig sind, werden auch diese von der Krankenkasse bezahlt. Es schließen sich an die Gesundheits-Check-up. Hierbei werden Sie im Wesentlichen auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenleiden und Diabetes mellitus untersucht. Die kostenlose Untersuchung steht Ihnen bis zum 35. Lebensjahr einmal zu, ab 35 alle drei Jahre. Die Untersuchungen umfassen immer ein ausführliches Informations- und Beratungsgespräch, Ganzkörperuntersuchung sowie umfangreiche Laboruntersuchungen z. B. auf Zucker, Mineralstoffversorgung oder Cholesterin sowie gegebenenfalls weitere Untersuchungen.
Ziel der Schwangerschaftsvorsorge ist, die Gesundheit der werdenden Mutter und des ungeborenen Kindes regelmäßig zu beobachten, Auffälligkeiten und ungewohnte Veränderungen in der Entwicklung und Risiken festzustellen und gegebenenfalls umgehend Maßnahmen einzuleiten, um gegenzusteuern. Schwangerschaftsuntersuchungen sind bis zur 32. Schwangerschaftswoche alle 4 Wochen vorgesehen, danach alle 14 Tage. Dazu gehören drei Ultraschalluntersuchungen. Verzögert sich die Geburt über den geplanten Geburtstermin hinaus, so erfolgen alle zwei Tage Kontrolluntersuchungen. Finden sich im Verlauf der Untersuchungen Auffälligkeiten, die abgeklärt werden müssen, so werden die notwendigen Untersuchungen ebenfalls von der Krankenkasse bezahlt, dann z. B. auch zusätzliche Ultraschalluntersuchungen.
Bei den Krebsvorsorgeuntersuchungen hängt es von der Krebsart ab, wer in welchem Alter und in welchen zeitlichen Abständen einen kostenlosen Anspruch auf welche Vorsorgeuntersuchung hat. Zur Verdeutlichung zwei Beispiele: Eine Hautkrebsuntersuchung können Frauen und Männer ab dem 35 Lebensjahr alle zwei Jahre machen, eine Prostatakrebsuntersuchung Männer ab dem 45. Lebensjahr jedes Jahr. Sie sollten sich über Einzelheiten gründlich informieren. Es gibt hierzu zahlreiche Infoseiten im Netz, z. B. die Seite des Gesundheitsministeriums. Manche gesetzlichen Krankenkassen zahlen als freiwillige Leistung auch für weitere Untersuchungen oder für kürzere Zeitabstände bei den Untersuchungen. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.
Neben der medizinischen Vorsorge gehört auch ein gesundes Leben zur Prävention. Dies umfasst neben einer ausgewogenen, gesunden Ernährung und viel Bewegung auch eine gesunde Seele und einen gesunden Geist. Sie helfen bei der Vermeidung oder Behandlung z. B. von Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes. Es muss nicht immer gleich eine radikale Umstellung der Ernährungsgewohnheiten sein, ein kleines bisschen kann oft schon helfen, z. B. weniger Fett, Zucker oder etwas kleinere Portionen, wenn Sie deutliches Übergewicht haben. Dass man den Alkoholkonsum einschränken und nicht rauchen sollte, nervt zwar gelegentlich, wäre aber trotzdem gut. Mehr Bewegung kann einfach sein, z. B. Treppe steigen statt den Lift nehmen, oder auch unterhaltsam oder vergnüglich sein, wenn Sie sich z. B. einer Walking-Gruppe anschließen. Wenn Sie auf dem Hometrainer üben, können Sie z. B. auch Musik hören, den Fernseher anstellen oder sich an einem Hörbuch erfreuen. Tipps für mehr Bewegung und eine gesunde Ernährung gibt es auf zahlreichen Webseiten. Viele gesetzliche Krankenkassen bieten hierzu ebenfalls Kurse und Programme an.
Neben Ernährung und Bewegung gibt es weitere Faktoren, die für ein gesundes Leben relevant sind, z. B. Entspannung und Schlaf. Der Weg dahin ist von Mensch zu Mensch verschieden, es kann z. B. Yoga oder Sport sein, eine Psychotherapie, Diskussionen in der Gruppe oder auch Musik und Theater. Auch hierzu gibt es viele gute Tipps im Netz.
Weitere Punkte, die indirekt zu einer guten Vorsorge beitragen können, sind die Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht. Die Patientenverfügung ist, grob gesprochen, eine Vorsichtsmaßnahme für den Fall, dass man seinen Willen gegenüber Gesundheits- und Pflegepersonal nicht mehr wirksam äußern kann. Das mag in jungen Jahren unnötig erscheinen, aber es kann immer ein schwerer Unfall passieren, und dann stehen Angehörige hilflos da. In der Verfügung werden ernste Punkte behandelt, z. B. ob man gegebenenfalls künstlich ernährt werden will oder ob man lebensverlängernde Maßnahmen wünscht. Eine Vorsorgevollmacht ist etwas, von dem man hofft, sie niemals zu brauchen. Nur gibt es Situationen, in denen sie einfach notwendig ist: Z. B. wenn man im Krankenhaus ist oder wenn man wegen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht in der Lage ist, zur Bank zu gehen. Es ist sinnvoll, sich zu überlegen, welche Person des Vertrauens im Notfall Auskünfte einholen und bestimmte Geschäfte erledigen darf – und vor allem, das auch schriftlich festzulegen.
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Impfungen
Bei zahlreichen Infektionserkrankungen können durch Impfungen schwere Verläufe meist vermieden werden bzw. die Krankheiten werden gänzlich verhindert. In Europa betraf dies zuletzt die Covid 19-Infektion.
Das Grundprinzip von Impfungen ist relativ einfach: Wesentlich für die Gesundheit ist ein gesundes Immunsystem, das gegen viele Infektionskrankheiten schützen kann. Gegen manche Erreger ist es machtlos, es kann zu schweren Erkrankungen kommen. Dann können Impfungen das Immunsystem unterstützen und aktivieren, unter anderem zur Bildung von Antikörpern führen, die sich an die Erreger anheften und damit für die körpereigenen Abwehrzellen erkennbar machen. Diese bekämpfen die Erreger und tun dies zumeist erfolgreich. Es gibt unterschiedliche Impfstoffarten, die in ihrer Wirkung ähnlich sind: Zum einen Lebendimpfstoffe (lebende, stark abgeschwächte und nicht vermehrungsfähige Erreger), andererseits Totimpfstoffe (abgetötete Erreger oder deren Bestandteile) und schließlich genbasierte Impfstoffe (Genmaterial des Erregers oder von Erregerbestandteilen). Daneben gibt es andere Klassifizierungen der Impfstoffe. Da Begriffe wie lebend, tot oder genbasiert vielen Menschen unheimlich sind und eher Bedrohliches signalisieren, gibt es trotz der positiven Auswirkungen eine große Anzahl von Verschwörungstheorien. Sie stehen im Gegensatz zur Tatsache, dass die Impfstoffe als sehr sicher gelten.
In Deutschland gibt die Ständige Impfkommission eine Liste mit Empfehlungen für Standardimpfungen heraus. Die Impfungen sind freiwillig, abgesehen von gewissen Einschränkungen für Masernimpfungen. Es ist also Ihnen überlassen, ob Sie sich bzw. Ihr Kind impfen lassen. Standardmäßig wird geimpft gegen die Krankheiten Diphtherie, Wundstarrkrampf, Röteln, Masern, Keuchhusten, Hepatitis B, Gürtelrose, Windpocken, Kinderlähmung, Grippe, Mumps, Hirnhautentzündung sowie zahlreiche andere Infektionskrankheiten, z. B. Lungenentzündung oder Herzbeutelentzündung. Daneben gibt es Regionen und Risikogruppen, für die spezieller Impfschutz empfohlen wird. So wird z. B. bei Seniorinnen und Senioren das Immunsystem schwächer, und es kommt öfter zu Gürtelrose und anderen Infektionskrankheiten. Ein Beispiel für Risikogebiete: In von Zecken bevölkerten Gebieten wird eine Impfung gegen die sogenannte Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), empfohlen, die zu Hirnhaut- und Rückenmarksentzündungen führen kann. Daneben sollten bei Reisen in Risikogebiete in außereuropäischen Regionen spezielle Impfungen erfolgen, die auf diese Gebiete zugeschnitten sind, z. B. gegen Gelbfieber, Typhus oder Hepatitis A.
Die Standardimpfungen sollten möglichst im frühen Kindesalter erfolgen. Manchmal ist eine einzige Impfung ausreichend, bei vielen sind Auffrischungsimpfungen nötig. Es kann auch sein, dass eine Impfung jedes Jahr wiederholt werden sollte, z. B. Grippeimpfungen. Fragen Sie am besten Ihre Ärztin / Ihren Arzt, welche Impfungen nötig sind, in welchen Abständen sie gegebenenfalls wiederholt werden müssen. Bei den Impfungen können Risiken und Nebenwirkungen bestehen, die aber meist im Vergleich zu der positiven Wirkung und dem Schutz relativ gering sind – anders sieht es mit Unverträglichkeiten aus. Fragen Sie auch hier in Ihrer Arztpraxis nach, wie die Punkte eingeschätzt werden – wenn Ihnen etwas unklar ist, lassen Sie sich bitte nicht mit einem Faltblatt abspeisen, Sie haben ein Recht, gut informiert zu werden.
Schwangere und Frauen mit Kinderwunsch sollten die empfohlenen Impfungen möglichst schon vor Beginn der Schwangerschaft erhalten haben – der Verlauf von Infektionskrankheiten ist bei Schwangeren in der Regel schwerer. Dies gilt insbesondere für Masern, Windpocken und Röteln, für diese Krankheiten ist eine Impfung während der Schwangerschaft nicht möglich.
Die Suche nach möglichst guten Informationen betrifft auch Erreger und Übertragungswege der Krankheiten. Erreger bei den ansteckenden Erkrankungen sind meist Bakterien oder Viren, es gibt daneben Pilze, Einzeller und anderes. Durch Impfungen kann auch die Verbreitung der Erreger verhindert oder zumindest eingeschränkt werden. Die Übertragung der Erreger erfolgt – von Krankheit zu Krankheit verschieden – auf unterschiedlichen Wegen: Durch direkten Körperkontakt mit Menschen oder Tieren, durch die Luft z. B. durch Niesen, Husten oder Reden, durch gemeinsames Nutzen von Gegenständen des Alltags, z. B. von Handläufen oder Bargeld. Fragen Sie am besten in Ihrer Arztpraxis nach den Übertragungswegen, wenn eine Krankheit aktuell ist und die Übertragung Ihnen nicht geläufig ist. Eines sollten Sie beherzigen: Nutzen Sie alle Hygienemaßnahmen, die Ihnen zur Verfügung stehen.
Vorsorgeuntersuchungen / Früherkennung
Vorsorgeuntersuchungen tragen viel dazu bei, dass Krankheiten rechtzeitig erkannt werden – je früher eine Krankheit diagnostiziert wird, desto besser sind die Behandlungsmöglichkeiten und desto größer gegebenenfalls die Heilungschancen. Mögliche Vorsorgeuntersuchungen sollte man deshalb unbedingt in Anspruch nehmen – es gibt eine Vielzahl davon. Bei den gesetzlichen Krankenkassen hat sich der GKV- Spitzenverband auf ein Bündel von Untersuchungen geeinigt, die immer von der Krankenkasse erstattet werden. Die Kassen haben aber die Möglichkeit, im Rahmen von freiwilligen Zusatzleistungen auch Untersuchungen zu übernehmen, die Sie im Prinzip bezahlen müssten. Wenn Ihnen eine solche Untersuchung vorgeschlagen wird, sollten Sie auf jeden Fall bei der Kasse nachfragen, ob sie die Kosten erstattet. Ähnlich ist es bei dem privaten Krankenversicherungen, hier hängt es aber vom von Ihnen gewählten Tarif ab, ob sie die Kosten übernehmen. Die weiteren Angaben beziehen sich deshalb auf gesetzlich Krankenversicherte.
Die Vorsorgeuntersuchungen beginnen bei den Kleinsten schon kurz nach der Geburt. Bis zum 18. Lebensjahr stehen ihnen 11 kostenlose Untersuchungen zu, in denen die Entwicklung überwacht und auf Auffälligkeiten getestet wird. Es kann, wenn Sie es wünschen, gegebenenfalls weitere dann kostenpflichtige Untersuchungen geben. Falls Sie bei Auffälligkeiten in der Zwischenzeit eine Kinderarztpraxis aufsuchen und sich herausstellt, dass zusätzliche Untersuchungen nötig sind, wird die Krankenkasse die Kosten vermutlich auch übernehmen.
Das Immunsystem ist bei jungen Erwachsenen zumeist stark und wird erst im Verlauf des Lebens schwächer. Deshalb wird in den jüngeren Jahren zunächst auf Vorsorgeuntersuchungen verzichtet, danach gibt es die regelmäßigen Gesundheits-Check-ups und Krebsvorsorgeuntersuchen. Wenn Sie schwanger werden, erhalten Sie die Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen natürlich schon früher.
Beim Gesundheits-Check-up werden Sie im Wesentlichen auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenleiden und Diabetes mellitus untersucht. Die kostenlose Untersuchung steht Ihnen bis zum 35. Lebensjahr einmal zu, ab 35 alle drei Jahre. Die Untersuchungen umfassen immer ein ausführliches Informationsgespräch mit Beratung, Ganzkörperuntersuchung sowie umfangreiche Laboruntersuchungen z. B. auf Zucker, Mineralstoffversorgung oder Cholesterin sowie gegebenenfalls weitere Untersuchungen.
Bei den Krebsvorsorgeuntersuchungen ist die Lage etwas unübersichtlich. Ein Bundesausschuss der Krankenkassen entscheidet bei den Krebsarten, wer in welchem Alter und in welchen zeitlichen Abständen einen Anspruch auf welche Vorsorgeuntersuchung hat. Zur Verdeutlichung zwei Beispiele: Eine Hautkrebsuntersuchung können Frauen und Männer ab dem 35 Lebensjahr alle zwei Jahre machen, eine Prostatakrebsuntersuchung Männer ab dem 45. Lebensjahr jedes Jahr. Sie sollten sich über Einzelheiten gründlich informieren. Es gibt hierzu zahlreiche Infoseiten im Netz, z. B. die Seite des Gesundheitsministeriums. Manche gesetzlichen Krankenkassen zahlen als freiwillige Leistung aber auch für weitere Untersuchungen oder für kürzere Zeitabstände bei den Untersuchungen. Wenn Sie weitere Untersuchungen haben möchten, fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.
Zu Vorsorgeuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten: Babys und Kleinkinder sollten bis zum 6. Lebensjahr sechs Untersuchungen erhalten, danach sollten die Untersuchungen generell jedes halbe Jahr stattfinden, auch für Erwachsene. Eine Überprüfung der Augen ist in den vorgenannten Untersuchungen nicht enthalten, dabei ist bei einigen Augenkrankheiten wie dem Glaukom ohne Früherkennung Erblindung möglich. Vereinbaren Sie deshalb spätestens, wenn Sie mehr als 50 Jahre alt sind, regelmäßig einen Augenarzttermin. Sich alle drei Jahre in einer Augenarztpraxis untersuchen zu lassen, ist auch für jüngere Menschen ratsam.
Ziel der Schwangerschaftsvorsorge ist, die Gesundheit der werdenden Mutter und des ungeborenen Kindes regelmäßig zu beobachten, Auffälligkeiten und ungewohnte Veränderungen in der Entwicklung und Risiken festzustellen und gegebenenfalls umgehend Maßnahmen einzuleiten, um gegenzusteuern. Schwangerschaftsuntersuchungen sind bis zur 32. Schwangerschaftswoche alle 4 Wochen vorgesehen, danach alle 14 Tage. Dazu gehören drei Ultraschalluntersuchungen. Verzögert sich die Geburt über den geplanten Geburtstermin hinaus, so erfolgen alle zwei Tage Kontrolluntersuchungen. Finden sich im Verlauf der Untersuchungen Auffälligkeiten, die abgeklärt werden müssen, so werden die notwendigen Untersuchungen ebenfalls von der Krankenkasse bezahlt, dann z. B. auch zusätzliche Ultraschalluntersuchungen.
Nicht-medizinische Prävention / Vorsorgeangebote der Krankenkassen
Es gibt viel, was man für seine Gesundheit tun kann. Die
Krankenkassen zahlen nicht erst dann, wenn Sie krank sind. Auch
Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen werden bezahlt, ebenso wie
zahlreiche Impfungen.
Aber Prävention besteht nicht nur aus der
Inanspruchnahme medizinischer Maßnahmen, die natürlich einen Schwerpunkt
bilden. Sie können auch durch eine gesunde Lebensweise vielen
Krankheiten vorbeugen.
Ein gesundes Leben umfasst neben einer
ausgewogenen, gesunden Ernährung und viel Bewegung auch eine gesunde
Seele und einen gesunden Geist. Sie helfen bei der Vermeidung oder
Behandlung z. B. von Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes. Es muss
nicht immer gleich eine radikale Umstellung der Ernährungsgewohnheiten
sein, ein kleines bisschen kann oft schon helfen, z. B. weniger Fett,
Zucker oder etwas kleinere Portionen, wenn Sie deutliches Übergewicht
haben. Dass man den Alkoholkonsum einschränken und nicht rauchen sollte,
nervt zwar gelegentlich, wäre aber trotzdem gut. Mehr Bewegung kann
einfach sein, z. B. Treppe steigen statt den Lift nehmen, oder auch
unterhaltsam oder vergnüglich sein, wenn Sie sich z. B. einer
Walking-Gruppe anschließen. Wenn Sie auf dem Hometrainer üben, können
Sie z. B. auch Musik hören, den Fernseher anstellen oder sich an einem
Hörbuch erfreuen. Tipps für mehr Bewegung und eine gesunde Ernährung
gibt es auf zahlreichen Webseiten. Zudem gibt es eine Reihe von Kursen /
Bonusprogrammen der Krankenkassen zu diesen Themen, die sie teils
aufgrund gesetzlicher Vorgaben anbieten müssen. Wenden Sie sich bitte an
Ihre Krankenkasse, wenn Sie wissen möchten, welche Angebote diese im
Einzelnen macht.
Neben Ernährung und Bewegung gibt es weitere
Faktoren, die für ein gesundes Leben relevant sind, z. B. Entspannung
und Schlaf. Der Weg dahin ist von Mensch zu Mensch verschieden, es kann
z. B. Yoga oder Sport sein, eine Psychotherapie, Diskussionen in der
Gruppe oder auch Musik und Theater. Auch hierzu gibt es viele gute Tipps
im Netz.
Patientenrechte / Ansprüche gegen Krankenkassen
Was ihre Gesundheit betrifft, so haben die Menschen in Deutschland eine Vielzahl an Rechten. Vieles davon ist im Patientenrechtegesetz geregelt, das im Wesentlichen behandelnde Personen wie Ärztinnen und Ärzte, Physiotherapeuten und Physiotherapeuten oder Hebammen sowie Krankenkassen betrifft. Manches, was umgangssprachlich als Patientenrecht gilt, ist nicht im Gesetz verankert, z. B. Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung.
Zu den wichtigsten Patientenrechten gehören das Recht auf ausführliche Information und Aufklärung (Sie haben gegebenenfalls ein Recht auf eine zweite Fachmeinung), das Recht auf angemessene fachgemäße Behandlung, das Recht auf Selbstbestimmung bei den Behandlungsmaßnahmen sowie das Recht auf ordnungsgemäße Dokumentation und Einsicht in die Behandlungsakte. Es gibt ebenfalls das Recht auf Schadensersatz bei Behandlungs- und Aufklärungsfehlern. Allerdings ist dies ein komplexes Problem, das häufig nur durch die Hinzuziehung von Anwältinnen / Anwälten gelöst werden kann. Sie sollten aber im Zweifel nicht zu schnell klein beigeben. Ausführliche und gute Infos zu den Patientenrechten finden Sie u. a. auf den Seiten des Gesundheitsministeriums.
Privat und gesetzlich Krankenversicherten stehen teils unterschiedliche Rechte bei den Behandlungsmaßnahmen zu. Bei den privaten Krankenversicherungen ist im jeweiligen Vertrag geregelt, was Ihnen gemäß dem gewählten Tarif zusteht. Bei den gesetzlichen Krankenkassen wird zumeist vom GKV-Spitzenverband für alle gesetzlichen Krankenkassen verbindlich festgelegt, auf welche Behandlungen und Hilfsmittel Sie ein Anrecht haben. Darüber hinaus können die gesetzlichen Krankenkassen freiwillige Zusatzleistungen anbieten, die in ihrer Satzung geregelt sind (die meisten Satzungen sind im Internet einsehbar). Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Zusatzleistungen bei Vorsorgeuntersuchungen für Erwachsene und Kinder sowie spezielle Heilmittel. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach und sehen Sie sich gegebenenfalls die Satzung an. Etwas anders sieht es bei den Hilfsmitteln aus – hier sind sowohl die Kassen als auch die Ärzteschaft nicht immer auf dem neuesten Stand, schauen Sie also im Zweifel bei unbefriedigenden Auskünften ins verbindliche Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands.
Bei der Pflege ist vor allem der Pflegegrad von großer Bedeutung, von dem die Höhe der Leistungen abhängt. Scheuen Sie sich gegebenenfalls nicht, gegen den Pflegegrad-Bescheid Widerspruch einzulegen. Gute Informationen über Leistungen, die Ihnen eventuell zustehen könnten, haben die Pflegedienste – deren Verdienst könnte bei zusätzlichen, bisher nicht in Anspruch genommenen Leistungen steigen.
Ein weiteres Recht, das Ihnen unter gewissen Voraussetzungen zusteht, ist die berufliche Rehabilitation. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren alten Beruf nicht mehr ausüben können und weiter am Arbeitsleben teilnehmen wollen, fördert die Rentenversicherung die notwendigen Maßnahmen deutlich.
Physiotherapie
Physiotherapie kann bei zahlreichen ganz unterschiedlichen Beschwerden, Erkrankungen und anderen Gesundheitsproblemen helfen, z. B. nach Unfällen, bei Schmerzen, Durchblutungsstörungen, Rückenbeschwerden, Arthrose, Skoliose, Schlaganfall, Muskel-, Gelenk- und Sehnenverletzungen, Diabetes, Rheuma, Erkrankungen des zentralen Nervensystems und vielen anderen Beschwerden. Sie kann, je nach der aktuellen Situation, im Krankenhaus, in der Reha, in einer Praxis oder zu Hause stattfinden.
Physiotherapie ist ein Sammelbegriff für unterschiedliche Therapien. Zum Spektrum gehören im Sinne des Sozialgesetzbuchs die Bewegungstherapie in zahlreichen Formen wie Krankengymnastik in Varianten (z. B. allgemeine KG, mit und ohne Gerät) oder manuelle Therapie (Einzeltherapie z. B. zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit von Gelenken und der Bewegungsfähigkeit), Massagen in unterschiedlichen Ausprägungen (z. B. die klassische Massagetherapie oder die manuelle Lymphdrainage),die Traktionsbehandlung (Maßnahme zur Entlastung komprimierter Nervenwurzeln und Gelenkstrukturen), Inhalationstherapie, Elektrotherapie, Wärme- oder Kältetherapie sowie die standardisierte Kombination verschiedener der vorgenannten Therapien, z. B. der Kombination von Krankengymnastik und Wärmetherapie.
Wird die Physiotherapie von einer Ärztin / einem Arzt verordnet, übernehmen die Krankenkassen abgesehen von einer eventuellen Zuzahlung die Kosten. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von einer Zuzahlung befreit, Erwachsene, die gesetzlich krankenversichert sind, zahlen i.d.R. je Verordnung 10 € sowie 10% des Verordnungsbetrags. Art, Dauer, Häufigkeit, Umfang und Ziel der Therapie wird in der Verordnung festgelegt. Die Behandlung erfolgt je nach Verordnung und Art der Therapie einzeln oder in Gruppen. Die Wahl einer passenden Praxis kann mühsam sein. Die großen Verbände (es gibt mehrere) bieten die Möglichkeit einer Praxissuche, gelistet sind in der Regel nur die eigenen Mitglieder – Sie sollten also gegebenenfalls weitersuchen. Es gibt auch Praxen, die auf Physiotherapie für Kinder und Jugendliche spezialisiert sind, größere Praxen haben manchmal eine Therapeutin / einen Therapeuten nur für diese Gruppe.
Bei einigen Therapieformen, z. B. Krankengymnastik, können Sie einige Übungen nach Beendigung der eigentlichen Therapie weiterführen, Sie sollte bei der Therapie fragen, welche Übungen Sie wie am besten zu Hause durchführen können. Das sollten Sie um Ihrer Gesundheit Willen tun. Es mag sein, dass Sie dafür z. B. kleine Bälle oder Bänder benötigen, aber diese sind oft für wenige Euros zu haben – fragen Sie auch in Ihrer Praxis danach.
Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege
Es kann immer sein, dass bei Pflegebedürftigen, die im Prinzip zu Hause gepflegt werden oder werden sollen, die häusliche Pflege für eine Übergangszeit / einige Wochen nicht möglich und eine vollstationäre Pflege notwendig ist (zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die eigene Wohnung altersgerecht umgebaut wird). Man spricht dann von Kurzzeitpflege, die zum Teil von der Pflegekasse bezahlt wird. Wenn es nach einem Krankenhausaufenthalt notwendig ist, hilft Ihnen bei der Platzsuche sicher der Sozialdienst des Krankenhauses, andernfalls können Sie sich auch an die Pflegekasse / ein Pflegezentrum wenden.
Die Kurzzeitpflege ist auf maximal 8 Wochen im Kalenderjahr beschränkt, die unterbrochen werden können. Sie muss vor Antritt bei der Pflegekasse beantragt werden.
Der Höchstbetrag, den die Pflegekasse im Jahr erstattet, liegt bei insgesamt 1774€ (Stand 2022), wenn Sie mindestens den Pflegegrad 2 haben. Ist dies nicht der Fall, ist der Betrag etwas niedriger – sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse.
Ersatz- / Verhinderungspflege ist dann nötig, wenn die häusliche Pflege zwar weiter möglich, die angestammte Pflegeperson aber für einige Wochen ausfällt, zum Beispiel wegen Urlaub, Krankheit oder totaler Erschöpfung. Diese Vertretung, die in der Regel im häuslichen Umfeld stattfindet, ist auf 6 Wochen im Kalenderjahr beschränkt, es werden maximal etwa 1600€ von der Pflegekasse erstattet (der Berechnungsmodus ist etwas kompliziert, frag Sie Ihre Pflegekasse, die Ihnen wahrscheinlich auch beim Finden einer Ersatzkraft behilflich ist). Voraussetzung ist, dass Sie seit mindestens 6 Monaten pflegebedürftig sind und die Person, die Sie sonst pflegt, dies seit mindestens 6 Monaten tut.
Falls Sie nur geringe oder keine Ersatzpflege in Anspruch genommen haben, kann der übrig gebliebene Betrag zum Kurzzeitpflegebudget zugeschlagen werden (auch darüber sprechen Sie bitte mit Ihrer Pflegekasse).
Weitere Stichworte zum Thema
In den Bereichen ‚Prävention / Vorsorge‘ und ‚Nachsorge / Reha‘ finden Sie neben den hier beschriebenen noch folgende Stichworte:
- Schwangerschaftsvorsorge
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht
- Gesundheitsfürsorgeangebote der Krankenkassen
- Angebote der Sozialdienste der Krankenhäuser vor der Entlassung
- Nachsorge
- Reha
Auch diese Stichworte werden ausführlich beschrieben. Sie finden dazu, wie bei allen Stichworten, kurz kommentierte Links.