Ich habe große Sorgen – wo finde ich vertrauenswürdigen Rat und Hilfe?

Hilfe bei existentiellen Gesundheitsfragen – Pflege zuhause und in Einrichtungen

Dieser Überblick soll Ihnen die Bandbreite des Themas „Pflege zu Hause und in Einrichtungen“ mit Stichwörtern wie Pflege in Heimen, Pflegeheim-Suche, Hausnotruf, Beschwerde über Pflegedienste oder Kurzzeitpflege veranschaulichen. Wenn Sie aber gleich zum umfassenden Themenkreis Hilfe bei existentiellen Gesundheitsfragen mit seinen vielen Stichworten gehen und dabei zusätzlich gute Links und Link- Beschreibungen mit Hilfe-Tipps und -Angeboten finden wollen, klicken Sie bitte hier

Seniorengerechte Wohnung

Viele Seniorinnen und Senioren leben in Wohnungen, die in Teilbereichen nicht altersgerecht sind – häufig, weil sie schon seit Jahren in der Wohnung leben und nicht an das Alter gedacht haben oder sie in älteren Mehrfamilienhäusern wohnen, die über keinen Aufzug verfügen.

Anhand einer Checkliste lässt sich gut prüfen, welche Dinge eventuell verbessert werden könnten. Manches ist einfach und unaufwändig, z. B. die Erhöhung des Toilettensitzes oder das Umräumen, um mehr Platz für einfache Rollator-Wege zu schaffen. Dazu gehört auch die bessere Erreichbarkeit von Kleidung und Geräten in Schränken. Manches geht auch, ist aber mit Kosten verbunden, zum Beispiel die altersgerechte Umgestaltung des Bades. Wenn Sie Mieter sind und größere Maßnahmen planen, sollten Sie das Einverständnis des Vermieters einholen. Manches geht allerdings überhaupt nicht: Falls Sie z. B. ein Mehrfamilienhaus ohne Aufzug bewohnen, ist kaum eine Besserung in Sicht, wenn Sie nicht im Erdgeschoss wohnen.

Sie sollten die Checkliste gelassen durchsehen und überlegen, was im Rahmen Ihrer finanziellen Möglichkeiten machbar ist. Sie sollten auch daran denken, dass es Menschen gibt, die Ihnen bei einer Umgestaltung gerne helfen. Wenn die Schwachpunkte unüberwindbar erscheinen, sollten Sie nicht verzweifeln, das Machbare tun, aber mittelfristig einen Umzug in eine andere Bleibe ins Auge fassen.

Wenn Sie einen Pflegegrad haben, können Sie unter Umständen für die Anpassungsmodernisierung einen Antrag für einen Zuschuss bei der Pflegekasse stellen. Dies gilt z. B. für eine Verbreiterung der Türen und eine pflegegerechte Umgestaltung des Bades. Einen guten Überblick erhalten Sie auf der Webseite des Gesundheitsministeriums, Details erfragen Sie bitte bei der Pflegekasse.

Eine gut ausgestattete und gut erreichbare seniorengerechte Wohnung verliert an Reiz, wenn die Umgebung nicht entsprechend ist. Daran sollten Sie bei einem ins Auge gefassten Umzug denken und die neue Bleibe unter diesem Aspekt prüfen. Z. B. sollten die öffentlichen Nahverkehrsmittel sowie die Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf gut erreichbar sein. Die medizinische Versorgung muss auch für den Fall gewährleistet sein, dass ein Auto nicht mehr zur Verfügung steht. Eine gute Nachbarschaft ist wünschenswert ebenso die Möglichkeit, alte Freizeitaktivitäten weiter auszuüben.

Betreutes Wohnen / Service-Wohnen

Wenn Sie keine seniorengerechte Wohnung haben und / oder sich zukünftig das Leben etwas erleichtern wollen, ist betreutes Wohnen eine gute Alternative. Beim betreuten Wohnen leben Sie selbstbestimmt und so selbstständig wie möglich in der eigenen Wohnung und erhalten je nach Vertrag mit dem Betreiber unterschiedliche Dienstleistungen wie Reinigung der Wohnung, Hausmeisterdienste, Wäsche- und Einkaufsservice. Bei der Wohnung kann es eine Miet- oder Ihre Eigentumswohnung sein. Meist handelt es sich beim betreuten Wohnen um eigenständige Anlagen, vielfach sind sie aber auch mit Pflegeheimen eng verbunden.

Der Begriff Betreutes Wohnen ist nicht gesetzlich geschützt, es gibt also keinen Mindeststandard für den Service und die Ausstattung. Es gibt meist keine Alltagsbetreuung, der Begriff Service-Wohnen ist also deutlich treffender.

Die Angebote und Preise der Anbieter für betreutes Wohnen unterscheiden sich sehr stark (ein gutes Bild können Sie sich im Internet oder durch das Anfordern von Broschüren machen): Ist es eine Miet- oder eine Eigentumswohnung? Wie groß ist sie, wie ist sie ausgestattet? In welcher Umgebung liegt sie? Sind Zuschnitt und Ausstattung wirklich seniorengerecht? Wie sind die Grundservices (Hausmeister, Notruf, Ansprechpartner/in vor Ort etc.). Diese Fragen sind zunächst genau zu prüfen. Oft gibt es dafür zwei Verträge, einen für die Miete (bei Eigentumswohnungen Nebenkosten) und einen für die Grundservices, bei denen man auch das Kleingedruckte sorgfältig lesen sollte – manchmal unterscheiden sich Vertragstext und Broschürentext. Bei den Grunddienstleistungen ist es in der Regel so: Je kleiner das Paket, desto billiger ist es. Auf jeden Fall sollte darauf geachtet werden, dass die Grundleistungen auch Ansprechpartner vor Ort enthalten.

Hinzu kommen die Wahlleistungen: Das kann z. B. der Wäschedienst sein, aber auch aufwändige Dinge wie Saunanutzung. Die Bandbreite ist also groß. Manchmal werden zu den Wahlleistungen auch Dienste wie Notruf gerechnet, die eigentlich zu den Grundleistungen zählen sollten. Schließlich ist zu prüfen, ob die angebotenen Leistungen in vollem Umfang den eigenen Wünschen entsprechen bzw. welche Abstriche man machen muss. Ein Vergleich der Leistungen und Preise verschiedener Anbieter ist also mühsam und sehr zeitaufwändig, aber die Zeit sollte man sich nehmen.

Es empfiehlt sich, eine Anlage, die man ins Auge gefasst hat, persönlich zu besuchen – Papier und Internet sind geduldig. Ein zusätzlicher Tipp: Die Wartelisten ansprechender Anlagen für Betreutes Wohnen sind oft lang. Warten Sie also nicht zu lang mit der Entscheidung, sich auf die Warteliste setzen zu lassen – verschieben können Sie den Umzug immer noch.

Pflege zu Hause

Die weitaus überwiegende Zahl pflegebedürftiger Menschen wird im eigenen Haushalt gepflegt. Die Pflege erfolgt vielfach durch Angehörige, oft von Pflegediensten unterstützt. Einen erheblichen Teil der Pflegekosten trägt die Pflegekasse in Form von Geld- oder Sachleistungen. Die Höhe der Leistungen hängt vom Pflegegrad ab. Die Sachleistungen werden zumeist von ambulanten Pflegediensten erbracht, z. B. Unterstützung bei der Körperpflege, beim Ankleiden, Umbetten oder Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Die Geldleistungen erfolgen als Pflegegeld, das direkt an die Pflegebedürftigen ausgezahlt wird, damit sie die Möglichkeit haben, ihr Leben mithilfe Angehöriger oder von Freunden selbstständig zu organisieren.

Eine Kombination von Geld- und Sachleistungen ist möglich. Was insgesamt an Pflege benötigt wird, hängt naturgemäß stark von der Art der Pflegebedürftigkeit ab. Häufig sind die Gesamtleistungen der Pflegeversicherung für alle Hilfen nicht ausreichend. Die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen müssen entscheidend, welche Leistungen der ambulanten Pflegedienste sie in Anspruch nehmen und welche sie selbst übernehmen. Einen guten Überblick über die Leistungen der Pflegedienste erhalten Sie u.a. auf der Webseite des beta Instituts.

Viele Angehörige Pflegebedürftiger möchten die Pflege ihrer Liebsten möglichst weitgehend selbst übernehmen. Zumindest am Anfang werden die körperlichen und seelischen Belastungen, die damit verbunden sind, oft deutlich unterschätzt und die ihnen zustehenden Hilfen nicht genutzt. Eine Hilfsmöglichkeit wäre die Inanspruchnahme von Tages- oder Nachtpflege, deren Kosten zum Teil von der Pflegekasse getragen werden. Sie können für die Angehörigen einige Stunden Entlastung bringen und den Pflegebedürftigen eine stärkere Teilnahme am sozialen Leben ermöglichen. Wenn sich diese Überlastung über längere Zeit fortsetzt, besteht die Gefahr des totalen Zusammenbruchs oder zumindest von starken körperlichen und seelischen Störungen wie Rückenschmerzen, Angstzuständen und Schlaflosigkeit. Es wird übersehen, dass nur gesunde Angehörige gut pflegen können.

Viele Hilfsmöglichkeiten werden nicht genutzt, oft, weil sie unbekannt sind. Dazu gehören zum Beispiel die kostenlosen Pflegekurse, die Ihnen als Angehörigen zustehen – Sie erfahren dort u.a., wie Sie mit der Situation richtig umgehen und gegebenenfalls z. B., wie Sie Angehörige richtig heben können. Wenn Sie berufstätig sind, können Sie für die Pflege teilweise oder ganz eine Auszeit nehmen – Infos darüber erhalten Sie u.a. auf der Webseite wege-zur-pflege des Familienministeriums. Wenn Sie einen Urlaub oder eine Kur benötigen, ist auch dies möglich. Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach Verhinderungspflege. Falls ein Umbau in eine pflegegerechte Wohnung notwendig ist, können Sie einen Zuschuss der Pflegekasse erhalten.

Wenn Sie sich einfach mit Menschen in einer ähnlichen Situation austauschen möchten, suchen Sie am besten im Internet unter Selbsthilfegruppe für pflegende Angehörige (eine gute Adresse ist die Webseite nakos.de). Falls Sie weitere Fragen zur Pflege haben, rufen Sie beim Pflegetelefon des BMFSFJ unter der Nummer 030-20179131 an, Sie werden dort von kompetenten Fachleuten beraten.

Pflegebedürftigkeit / Feststellung des Pflegegrades

„Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen … aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen“, so eine verkürzte Definition des Gesundheitsministeriums. Die Einschränkungen müssen zudem die Selbstständigkeit und wesentliche Fähigkeiten beeinträchtigen. Wenn dies der Fall ist, können die Betroffenen Leistungen aus der Pflegekasse erhalten. Hierfür müssen sie einen Antrag stellen.

Als nächstes erfolgt eine Begutachtung durch den medizinischen Dienst (meist vom MDK). Gefragt wird zum Beispiel nach Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen oder Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Zusätzlich sollten Arztberichte vorhanden sein. Auf dieser Basis wird ein Gutachten erstellt (das passiert auch, wenn Sie eine Höherstufung des Grades möchten). Wenn Sie mit dem Ergebnis des Gutachtens nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen.

Wenn sich Ihr Gesundheitszustand massiv geändert hat, können Sie jederzeit einen Antrag auf Neueinstufung stellen.

Die Pflegegrade gehen von 1 – 5, also relativ differenziert. Eine allgemeine Aussage, was welcher Pflegegrad bedeutet, ist nicht möglich, dafür ist die Vielfalt der Einschränkungen zu groß. Je höher der Pflegegrad, desto höher die Leistung.

Wenn Sie einen Bescheid mit einem Pflegegrad erhalten haben, können Sie von der Pflegekasse Sachleistungen (z.B. durch einen Pflegedienst), Geldleistungen, eine Kombination aus beiden oder vollstationäre Leistungen erhalten.

Essen auf Rädern

Essen auf Rädern war früher eine Domäne der großen Wohlfahrtsverbände, heute gibt es daneben noch zahlreiche andere Anbieter. Die Adressen finden Sie meist, wenn Sie im Telefonbuch unter ‚Essen auf Rädern‘ nachschauen. Sie können auch in Ihrem lokalen Amt nachfragen.

Die Angebotspalette ist breit gefächert: Von einfach und gutbürgerlich über vegetarisch bis zu Luxusessen. Wenn man sich die Speisepläne der Anbieter genau anschaut und gezielt auswählt, ist auch für Menschen mit Unverträglichkeiten etwas dabei. Die Speisepläne für mehrere Wochen sehen Sie bei fast allen Anbietern auf deren Webseite im Internet.

Sie können bei fast allen Anbietern flexibel angeben, ob Sie an allen oder an welchen Tagen Sie beliefert werden möchten. Sie können zwischen den einzelnen Essenskategorien wechseln, z.B. am Montag gutbürgerlich und am Donnerstag vegetarisch. Wenn Sie Lust haben, können Sie an den anderen Tagen selbst kochen oder mit Bekannten essen gehen. Bevor Sie einen Vertrag abschließen, sollten Sie allerdings prüfen, ob der jeweilige Anbieter dies auch anbietet – sonst sollten Sie jemand anders wählen. Eine gute Checkliste für die Auswahl des Anbieters finden Sie auf der Webseite der Verbraucherzentralen – besonders in Großstädten ist die Anbieterzahl oft groß und die Wahl schwierig.

Essen auf Rädern ist nicht ganz billig. Das sollte Sie nicht abschrecken – gegebenenfalls haben Sie einen Anspruch auf einen Zuschuss. Das sieht das Sozialgesetzbuch vor, Sie müssen sich an das Sozialamt wenden.

Ein kleiner Tipp noch: Aus den Speiseplänen eines Anbieters kann man nicht ersehen, ob es einem wirklich schmeckt – das soll es ja. Lassen Sie sich also auf keine lange Kündigungsfrist ein, denn wenn es nicht schmeckt, sollte ein Wechsel einfach sein.

Hausnotruf

Der Hausnotruf besteht aus einem kleinen Sender, der an einem Armband oder am Band um den Hals getragen wird, und einer Notrufzentrale, die schnelle Hilfe veranlasst, wenn sie nach einem Notruf benötigt wird. Hierfür reicht ein Druck auf einen Knopf am Sender. Der Sender befindet sich in einem wassergeschützten Gehäuse, Sie müssen ihn deshalb z. B. für ein kurzes Duschen nicht ablegen.

Früher wurde der Hausnotruf nur von den großen Wohlfahrtsverbänden angeboten, heute gibt es daneben eine Anzahlt anderer Anbieter – die richtige Wahl ist teils kompliziert.

Für Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Beeinträchtigungen, die trotz eventueller Unsicherheit ihre Selbstständigkeit zuhause bewahren möchten, ist der Hausnotruf ausgesprochen geeignet. Er beruhigt auch die Angehörigen, die sich Sorgen um die ihnen Nahestehenden machen.

Beschwerden über Pflegepersonal / Pflegeeinrichtungen

In Deutschland herrscht sowohl bei den ambulanten Pflegediensten als auch bei den stationieren Pflegeeinrichtungen ein großer Mangel an Pflegekräften. Es kommt deshalb durchaus zu Problemen bei der Pflegeversorgung.

Typische Verfehlungen sind z. B. Unaufmerksamkeit bei der Körperpflege, mangelhafte Hilfe beim Ankleiden und bei der Essensaufnahme oder ungenügende Mobilisierung. Bei Pflegeeinrichtungen kann zum Beispiel noch ungenügendes Saubermachen hinzukommen. Zunächst sollte geprüft werden, ob dies regelmäßig der Fall ist. Wenn ja, sollten Sie die Vorfälle sorgfältig dokumentieren. Wenn es nur selten passiert: Auch Pflegekräfte sind nur Menschen und häufig überlastet.

Bei regelmäßigen Vorfällen sollten Sie zunächst mit den betroffenen Pflegekräften selbst sprechen und Besserung erwarten. Ist dies nicht der Fall, sprechen Sie mit den Vorgesetzten, also den Heimleitungen oder Leitungen der Pflegedienste. Tritt immer noch keine Besserung ein, wenden Sie sich an die Aufsichtsstellen, also die Pflegekasse oder den medizinischen Dienst. Als letztes Mittel bleibt Ihnen eine Entgeltkürzung (problematisch, dafür müssen Sie die richtigen Nerven haben) oder der Wechsel des Pflegeheims oder des Pflegedienstes. Aber dazu muss es nicht kommen, wenn Sie selbst aktiv werden und zeitnah und sachlich handeln.

Ein gravierendes Problem kann noch hinzukommen: Die Chemie zwischen den Pflegebedürftigen und der Pflegekraft stimmt nicht. Ob es dann mit dem Wechsel der Pflegekraft getan ist, steht in den Sternen. Gegebenenfalls muss unter Respektierung der Würde des pflegebedürftigen Menschen ein Wechsel der Einrichtung oder des Pflegedienstes stattfinden.

Hospize, ambulante Hospizdienste und Palliativmedizin

Hospize, ambulante Hospizdienste und Palliativmedizin sind Einrichtungen oder Maßnahmen, die bei Schwerstkranken mit nur noch sehr kurzer Restlebenszeit nicht primär auf die Heilung abzielen, sondern durch eine ganzheitliche Behandlung die Symptome der schweren Erkrankung möglichst lindern sollen.

Hospize sind freundliche Einrichtungen, die schwerst- und sterbenskranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase begleiten, pflegen und betreuen. Es handelt sich um familienfreundliche Häuser, die meist weniger als 25 Betten haben und eine friedliche Atmosphäre verbreiten.

Voraussetzung ist im Prinzip, dass – abgesehen von Kindern, für die es spezielle Kinderhospize gibt – die Kranken nur noch eine Lebenserwartung von sehr wenigen Wochen haben. Die Behandlung ist ganzheitlich, umfasst also neben den rein medizinischen Anforderungen auch andere Aspekte, z. B. psychologische. Sie ist vorwiegend auf die Bedürfnisse der Kranken und ihrer Angehörigen zugeschnitten und umfasst auch die Trauerbegleitung. Die Belegschaft besteht meist aus einem interdisziplinären Team.

Kosten fallen in der Regel nicht an, sie werden von der Kranken- und Pflegekasse sowie vom Hospizträger getragen.

Tageshospize, in denen Schwerstkranke tagsüber betreut werden, findet man Deutschland nur selten. In den zahlreichen ambulanten Hospizdiensten arbeiten unter Leitung einer Fachkraft vorwiegend Ehrenamtliche. Sie unterstützen Familien von Schwerstkranken in starkem Maße. Die Sterbebegleitung und palliativ- pflegerische Betreuung erfolgt meist bei den Kranken zu Hause.

Für unheilbar kranke Kinder und Jugendliche mit einer deutlich verkürzten Lebenserwartung gibt es spezialisierte Kinderhospize. Sie bieten eine familienfreundliche Atmosphäre, Eltern oder Geschwister werden noch stärker als bei den Hospizen für Erwachsene einbezogen und können für kurze Zeit mit wohnen. Ein wesentliches Ziel ist, die Eltern bei der oft jahrelangen Pflege für eine kurze Zeit zu entlasten und die Geschwister auf das Sterben ihres Bruders oder ihrer Schwester vorzubereiten. Der Aufenthalt in einem Kinderhospiz ist zunächst auf 4 Wochen beschränkt; da die Krankheit sich oft über mehrere Jahre erstreckt, werden die Aufenthalte meist wiederholt – nicht zuletzt, um den Eltern die Möglichkeit zu geben, sich von der aufreibenden Pflege zu erholen. Einen guten Überblick über die verschiedenen Aspekte der Kinderhospize erhalten Sie auf der Seite des beta-Instituts.

Die mitfühlende und ganzheitliche Versorgung von schwerstkranken Menschen und Sterbenden (Palliativversorgung) beschränkt sich nicht auf Hospize und ambulante Hospizdienste. Zu Hause erhalten die Kranken eine ambulante Palliativversorgung, die sowohl die medizinische als auch die pflegerische Betreuung umfasst. Pflegeheime sollten zwar in dieser Hinsicht aktiv sein. Es ist aber gut, bei der Wahl des Heimes oder spätestens im Verlauf des Aufenthalts intensiv nach der Palliativversorgung zu fragen.

Krankenhäuser haben teils eigene Palliativteams oder -stationen. Sie können aber auch mit externen Palliativdiensten zusammenarbeiten.

Pflege in Heimen / Residenzen

Häufig ist die Pflegebedürftigkeit im Alter nicht so ausgeprägt, dass eine unmittelbare Übersiedlung in ein Pflegeheim erfolgen muss – die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst im Seniorenheim ist ausreichend. Da hier die Selbstständigkeit gewahrt bleibt und der Komfort meist größer ist, ist dies ein Pluspunkt.

Einige Seniorenheime haben eine Pflegeabteilung / – einrichtung, in die Menschen bei wachsender Pflegebedürftigkeit umziehen können – eine große Erleichterung, da die Seniorinnen und Senioren ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen.

In letzter Zeit haben zahlreiche Seniorenheime die Pflegeabteilung aufgegeben und überlassen die Pflegeleistungen ausschließlich Pflegediensten, die bei Bedarf schon die nicht so pflegebedürftigen Heimbewohner und -bewohnerinnen betreut hatten. Für die Menschen, die so pflegebedürftig geworden sind, dass sie tatsächlich in ein Pflegeheim umziehen müssen, ist dies eine große Belastung, da sie in dieser schwierigen Lage die gewohnte Umgebung verlieren.

Vollstationäre Pflege / Pflegeheime

Der Umzug in ein Pflegeheim wird dann notwendig, wenn die Pflege zu Hause nicht mehr ausreicht oder überhaupt nicht gewährleistet ist, weil zum Beispiel eine Pflegeperson ausfällt. Häufig ist das nach einer vorhergehenden schweren Erkrankung der Fall, wenn auch eine Kurzzeitpflege nicht mehr ausreicht. Oft besteht dann ein immenser Zeitdruck – schnell, gut und ausführlich beraten lassen können Sie sich dann auf der Seite des betanets oder in einer Pflegeberatungsstelle in Ihrer Nähe. Vergessen werden sollte auch nicht, dass, wenn der Zeitdruck zu groß und die Heimwahl nicht optimal war, ein späterer Wechsel des Heims möglich ist.

Die von der Pflegekasse erstatteten Pflegeleistungen hängen vom Pflegegrad ab (2: gut 750€, 5: gut 2.000€). Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und die sogenannten Investitionskosten (das sind zum Beispiel Kosten für die Instandhaltung des Gebäudes oder Modernisierungsmaßnahmen) müssen die Pflegebedürftigen selber zahlen. Da der Komfort in den Einrichtungen unterschiedlich ist (er geht von Zweibettzimmern bis zu komfortablen Wohnungen), unterscheiden sich die Kosten für den Eigenanteil stark. Bei den Pflegeleistungen ist ebenfalls ein gewisser Eigenanteil zu leisten – hierüber können Sie sich bei der Pflegekasse oder der Einrichtung informieren.

Wenn die eigenen Mittel für die Leistung des Eigenanteils nicht ausreichen, können gegebenenfalls die engsten Angehörigen herangezogen werden. Dies setzt voraus, dass Kinder mindestens über ein Bruttoeinkommen von 100.000 Euro im Jahr verfügen. Daneben gibt es andere Zuschussmöglichkeiten, über die Sie sich am besten bei einer Pflegeberatungsstelle informieren. Dies gilt auch für andere formale Regelungen (z. B. für pflegebedürftige Menschen mit Behinderung), die manchmal nicht leicht zu durchschauen sind.

Pflegeheim-Suche

Die Entscheidung, die eigenen vier Wände zu verlassen und in ein Pflegeheim umzuziehen, ist sehr schwierig, oft durch Krankheit erzwungen und unter großem Zeitdruck. Häufig müssen Angehörige in starkem Maße mithelfen, teils liegt die gesamte Last auf ihnen. Die Belastung ist massiv, sowohl seelisch als auch praktisch.

Die praktische Suche wird mittlerweile durch Internetrecherchen stark erleichtert und kann notfalls sehr kurzfristig durchgeführt werden: Sie können sich die Häuser von Zuhause aus ansehen. Gute Checklisten im Internet geben Hinweise, auf welche Punkte Sie besonders achten sollten. Die Checklisten überschneiden sich vielfach, haben aber auch unterschiedliche Schwerpunkte. Es empfiehlt sich, aus verschiedenen Checklisten eine eigene zu erstellen, die den eigenen Möglichkeiten, Ansprüchen und Neigungen entspricht. Vielfach ist allerdings der Zeitdruck groß. Wenn ein Krankenhausaufenthalt vorangegangen ist, hilft meist der Sozialdienst des Krankenhauses.

Allgemeine Ratschläge sind kaum möglich: Wie sind z. B. die finanziellen Möglichkeiten, wie soll die Lage sein, wie ist Ihre körperliche Konstitution, wie sind die gesundheitlichen Prognosen, möchten Sie Möbel mitnehmen (vielfach nur in geringem Maße möglich), hängen Sie stark an Ihrem bisherigen sozialen Umfeld – das sind nur einige Punkte von vielen. Die Checklisten sind auch wichtig, damit Sie nicht Punkte vergessen, die Sie nachher bereuen. Eins ist aber wichtig: Sie können immer umziehen, wenn es Ihnen im neuen Pflegeheim nicht gefällt. Das ist bei den unter großem Zeitdruck entstandenen Entscheidungen immer eine Option.

Einige Punkte aber sollten Sie unbedingt beachten: Sehen Sie sich möglichst mehrere Häuser an, lassen Sie sich mit der Abwicklung Zeit (bei der Wohnungsauflösung kann das für Verwerten oder Entsorgen liebgewordener Dinge schmerzlich und zeitaufwändig sein), lassen Sie sich für den Vertrag viel Zeit und sehen Sie sich ihn gründlich durch, Fehler könnten später fatal sein. Aber das ist leicht gesagt und kaum durchzuhalten, wenn ein Notfall vorliegt. Darüber sollten Sie dann später auch nicht hadern.

Eine Bitte an Angehörige, die ihre Eltern oder Verwandten bei der Suche, der Entscheidung und dem Umzug unterstützen, oft auch allein: Auch wenn Sie vieles schneller erledigen könnten, denken Sie daran, dass es für alte Menschen meist eine riesige Belastung und bitter ist, das alte Zuhause aufzugeben, in dem sie oft viele Jahre gelebt haben. Wenn die Entscheidung unter riesigem Zeitdruck gefallen ist, besteht vielleicht später auch die Möglichkeit, in aller Ruhe nach einer besseren Lösung zu suchen.

Weitere Stichworte zum Thema

In den Bereichen ‚Pflege zu Hause/ambulante Pflege‘ und ‚Voll- und teilstationäre Pflege‘ finden Sie neben den hier beschriebenen noch folgende Stichworte:

  • Das Pflege-Hilfetelefon für Angehörige und andere Pflegende
  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege
  • Beratung / Hilfen bei Trennung und Scheidung
  • Urlaub / Kürzerer Ausfall von Angehörigen bei häuslicher Pflege

Auch diese Stichworte werden ausführlich beschrieben. Sie finden dazu, wie bei allen Stichworten, kurz kommentierte Links.

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