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Eltern – Paare – Mütter – Väter – Große Veränderungen in der Familie, finanzielle Probleme
Dieser Überblick soll Ihnen die Bandbreite des Themas „Große Veränderungen in der Familie, finanzielle Probleme“ mit Stichwörtern wie Armut, Überschuldung, Aufnahme von Angehörigen oder Coming-Out eines Kindes veranschaulichen. Wenn Sie aber gleich zum umfassenden Themenkreis Eltern – Paare – Mütter – Väter mit seinen vielen Stichworten gehen und dabei zusätzlich gute Links und Link- Beschreibungen mit Hilfe-Tipps und -Angeboten finden wollen, klicken Sie bitte hier
Beratung und Hilfe bei Trennung und Scheidung
Die meisten Menschen machen in ihrem Leben mindestens einmal die Erfahrung einer mehr oder weniger dramatischen Trennung oder Scheidung. Abgesehen vom emotionalen Stress, dem Schmerz, dem Liebeskummer, den Verlustängsten oder auch der Wut, bringt eine Trennung oft auch einschneidende Veränderungen in der Lebensplanung mit sich. Haushalte müssen auseinanderdividiert werden, das gemeinsame Vermögen geteilt, Unterhaltsfragen geklärt werden und vieles mehr – und alles wird noch komplizierter, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind.
Oft fällt es schwer, die anstehenden Entscheidungen weitgehend konfliktfrei zu regeln. Wenn die Ruhe fehlt und die Gefühle immer wieder hochkochen, oder wenn Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin sich übervorteilt fühlen, kann es helfen, sich Beratung bzw. Mediation zu suchen. Bei einer Mediation geht es nicht darum, die Trennung eventuell wieder rückgängig zu machen, sondern darum, mit der Hilfe einer neutralen Person Regelungen und Einigungen auszuhandeln, die für alle fair sind, und bestmögliche Lösungen für den zukünftigen Umgang miteinander und insbesondere mit den Kindern zu finden.
Bei einer Scheidung muss immer auch ein Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin eingeschaltet werden, um die entsprechenden Anträge einzureichen – also auch bei einer weitgehend konfliktfreien, einvernehmlichen Scheidung. Es fallen also immer Anwalts- und Gerichtskosten an. Wenn Sie sich diese nicht leisten können, kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.
Pflege/Aufnahme von Angehörigen
Die Entscheidung, die Pflege eines Familienmitglieds zu übernehmen, oder aber doch auf eine Pflegeinstitution zu vertrauen, kann herzzerreißend schwer sein. Wenn Sie sich für die Pflege zu Hause entscheiden, holen Sie sich bitte Beratung und Unterstützung. Einen nahestehenden Menschen zu pflegen, ist oft eine erfüllende Aufgabe, kann aber, wenn man sich überfordert, zu einer eigenen schweren Krise führen.
Pflegebedürftigkeit kann schleichend entstehen, z. B. durch fortschreitendes Alter. Dann beginnt die Pflege mit kleineren Dingen, z. B. mit Einkaufen, steigert sich immer mehr und kann dann zu Überforderung führen. Oder sie wird von einem Tag auf den anderen notwendig und erfordert schnelles Eingreifen (z. B. nach schwerem Schlaganfall oder Unfall). Sie kann ein Leben lang währen oder nur eine kürzere Zeit, wenn z. B. Reha oder Therapien erfolgreich sind. Sie kann den Geist, die Seele und den Körper betreffen, oft in einer Kombination.
Unabhängig davon, ob sich die Pflegebedürftigkeit schon angedeutet hat oder akut entsteht, sollten Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten der Pflege gründlich informieren – wenn zunächst die Zeit nicht reicht, sollten Sie es unbedingt später nachholen. Dies ist im Internet u.a. auf zahlreichen guten Seiten des Gesundheitsministeriums sowie der Verbraucherzentralen möglich. Diese Infos sollten Sie oder eine Vertrauensperson in einem Gespräch in einer Pflege-Beratungsstelle in Ihrer Nähe vertiefen. Es kann Alternativen geben, die Sie bisher nicht kannten, z. B. Pflege-WGs oder kostenlose Pflegekurse für Angehörige. Wenn Sie feststellen, dass eine Entscheidung nicht optimal war, z. B. die Unterbringung in einem Pflegeheim: Für eine Änderung ist es nie zu spät, Sie sollten aber, wenn möglich, mit der zu pflegenden Person darüber sprechen.
Es mag auch sein, dass Sie über die Situation verzweifelt sind und darüber mit Unbeteiligten sprechen möchten. Hier bieten sich Hilfetelefone wie die Telefonseelsorge und das Pflegehilfe-Telefon des BMFSFJ oder Selbsthilfegruppen an. Eine gute Übersicht über Selbsthilfegruppen finden Sie z. B. auf den NAKOS- und BAG-Selbsthilfe-Webseiten.
Was die konkrete Pflege betrifft, so bieten die Leistungen der Pflegeversicherung neben anderen Hilfsmöglichkeiten einen erheblichen Beitrag zur Linderung der Krise. Es gibt zum einen Geldleistungen, das Pflegegeld, mit dem die Betroffenen und ihre Angehörigen die Pflege selbstbestimmt und in eigener Verantwortung organisieren können. Daneben gibt es die Sachleistungen, die zum Teil z. B. für die Leistungen der ambulanten Pflegedienste, die Pflege in Einrichtungen und Hilfsmittel aufkommen.
Zusätzlich gibt es – vielfach unbekannt – Zuschüsse zur Anpassung der Wohnung an die Pflegebedürftigkeit sowie Leistungen, die indirekt pflegenden Angehörigen nützen, z. B. Geld für Verhinderungspflege, wenn diese einige Zeit nicht zur Verfügung stehen, z. B. Urlaub oder eine Kur machen oder für längere Zeit auswärts beschäftigt sind. Die Kombination von Geld- und Sachleistungen ist möglich.
Die Angehörigen wollen ihre Lieben meist möglichst im eigenen Haushalt selbst pflegen, oft unterstützt von Pflegediensten. Sie und die zu pflegende Person erbringen einen Teil der Pflegeleistungen selbst und erhalten dafür Pflegegeld, andere Dinge werden durch die Pflegedienste erledigt. Wie hoch die Leistungen der Pflegeversicherung sind, hängt vom Pflegegrad ab. Oft reicht die Summe für die gesamte Pflege nicht aus, Sie und die pflegebedürftige Person müssen entscheiden, was sie selbst und was die Pflegedienste machen.
Mit dieser Entscheidung beginnt für Sie das Dilemma: Sie möchten einerseits viel selbst machen, laufen andererseits Gefahr, auf Dauer ihre psychischen und körperlichen Kräfte zu überschätzen. Die Überforderung entwickelt sich meist schleichend. Eine gute Idee ist es, zu prüfen, ob nicht andere Personen bereit sind, bei kleineren Pflegeleistungen zu helfen, z. B. andere Verwandte oder Nachbarn. Allerdings sollten Sie dabei vor allem Kinder nicht überfordern – die helfen im Zweifel gerne, kennen aber ihre Grenzen nicht. Kleinere Auszeiten brauchen Sie, schon um sich zu entspannen und wieder einen klaren Kopf zu bekommen.
Sie sollten die Ihnen zustehenden Hilfsmöglichkeiten im eigenen Interesse nutzen. Indirekt kann ein altengerechter Umbau der Wohnung helfen – dafür gibt es meist einen Zuschuss der Pflegekasse. Sie sollten auch darauf bestehen, dass die pflegebedürftige Person alle ihr zustehenden Hilfsmittel hat – auch das entlastet Sie. Andere Möglichkeiten wären z. B. die Inanspruchnahme der Familienzeit, die kostenlose Teilnahme an Pflegekursen oder ein Urlaub / eine Kur (die Pflegekasse zahlt für die Verhinderungspflege). Eine Entlastung bringt auch die Tages- oder Nachtpflege. Sie kann für Sie als Angehörige einige Stunden Entlastung bringen und der pflegebedürftigen Person eine stärkere Teilnahme am sozialen Leben ermöglichen.
Wenn Sie solche Angebote nicht in Anspruch nehmen, übersehen Sie, dass nur möglichst fitte Angehörige Pflegebedürftige gut betreuen können. Allerdings hängt die Inanspruchnahme solcher Leistungen häufig von der jeweiligen finanzieren Situation ab, ob Sie z. B. auf Einkommensanteile verzichten oder Eigenanteile tragen können.
Psychische Belastungen wie Depressionen und Einsamkeit erschweren vielen Pflegebedürftigen das Leben. Hier sind Sie als Pflegende/r aufgerufen, dies zu bemerken und nach Möglichkeit gegenzusteuern. Einen guten Beitrag hierzu finden Sie auf der Webseite der Unfallkasse NRW.
Ein anderes großes Problem ist: Wie mit der Scham der Pflegebedürftigen umgehen? Es gibt viele Faktoren, aufgrund derer sich die Pflegebedürftigen theoretisch schämen könnten: Zunehmender Verfall der Kräfte, beginnende Demenz, Probleme bei der Nahrungsaufnahme und ähnliches. Pflege ist oft auch mit der Behandlung sensibler Körperteile verbunden. Hier kommt es darauf an, ob Sie und die Pflegebedürftigen hierbei Scham empfinden – das ist von Mensch zu Mensch verschieden. Sie sollten sich nur bemühen, den Pflegebedürftigen das Leben durch Ihre Haltung nicht zusätzlich zu erschweren. Hilfreiche Beiträge hierzu finden Sie auf den Webseiten der AWO und des ZQP.
Für die psychische Gesundheit und künftige Lebensqualität der zu pflegenden Person können Sie viel tun – vorausgesetzt, Sie erkennen Ihre eigenen psychischen und körperlichen Belastungen und gehen sorgsam damit um. Wertvolle Infos und Tipps erhalten Sie auf der Webseite gesund.bund.de.
Es kann sein, dass irgendwann der Umzug in ein Heim notwendig ist – sei es, dass z. B. Ihre Kräfte erschöpft sind oder dass Sie sich gemeinsam entschlossen haben umzuziehen, weil dort die Versorgung gut ist und die sozialen Kontakte besser sind. Häufig wird der Heimaufenthalt auch nach einer schweren Erkrankung nötig, wenn selbst eine Kurzzeitpflege nicht mehr ausreicht. Sie können der pflegebedürftigen Person sehr helfen, indem Sie sich intensiv an der Heimsuche beteiligen, die Interessen berücksichtigen, vorab Heimbesuche vor Ort machen und Formalitäten erledigen (z. B. bei einer Patientenverfügung mithelfen, wenn diese nicht schon existiert). Sie sollten auch alternative Wohnformen einbeziehen, z. B. Pflege-WGs.
Die Suche erfordert viel Kraft, Sie sollten sich nicht überfordern und vor allen nicht unter unnötigen Zeitdruck setzen lassen. Manchmal muss die Entscheidung allerdings zügig getroffen werden. Schnell, gut und ausführlich beraten lassen können Sie und die pflegebedürftige Person sich auf der Seite der Caritas, oder Sie informieren sich in einer Pflegeberatungsstelle in Ihrer Nähe. Vergessen Sie nicht, dass, wenn die Heimwahl in Bezug auf Lage, Ausstattung und der Freizeitinteressen nicht optimal war, ein späterer Wechsel des Heims möglich ist.
Die von der Pflegekasse erstatteten Pflegeleistungen hängen vom Pflegegrad ab (2: gut 750€, 5: gut 2.000€). Es ist ein erheblicher Eigenanteil zu leisten. Wenn die eigenen Mittel dafür nicht reichen, können unter bestimmten Voraussetzungen die engsten Angehörigen herangezogen werden. Daneben gibt es andere Zuschussmöglichkeiten, über die Sie sich am besten bei einer Pflegeberatungsstelle informieren. Dies gilt auch für andere formale Regelungen (z. B. für pflegebedürftige Menschen mit Behinderung), die manchmal nicht leicht zu durchschauen sind.
Möglicherweise werden die pflegebedürftigen Menschen unter diesen finanziellen Gesichtspunkten den bisherigen Standard der Wohnqualität in Heimen nicht erreichen. Ein Vorteil im Heim kann allerdings sein, dass dort mehr soziale Kontakte bestehen als in der eigenen Wohnung.
Wenn Sie aber zu große Heim-Unzulänglichkeiten empfinden, sollten Sie dies auch deutlich ansprechen. Geeignete Stellen finden Sie auf der Webseite beschwerdestellen-pflege.de.
Tod eines nahen Angehörigen
Ein Tod in der Familie bedeutet immer eine große Veränderung, verbunden mit oft überwältigend starken Gefühlen.
Wenn Sie der oder diejenige sind, die sich um das Organisatorische kümmern müssen, fühlen Sie sich jetzt vielleicht zusätzlich hilflos und überfordert. Diese Situation ist aber zu bewältigen. Oft hilft es sogar, jetzt etwas Praktisches zu tun zu haben, so stressig es auch ist, sich mit Formalien, Terminen und rechtlichen Fragen auseinandersetzen zu müssen.
Bei einem Bestattungsunternehmen können Sie sich ausführlich beraten lassen. Diese Unternehmen übernehmen viele Aufgaben und wissen genau, was jetzt notwendig ist und welche Termine einzuhalten sind – und was noch warten kann. Lassen Sie sich eine Checkliste geben, damit Sie nichts vergessen. Lassen Sie sich zu allen Gesprächen begleiten, vielleicht sogar von mehreren Familienmitgliedern, damit alle gemeinsam entscheiden und Aufgaben übernehmen können. Trauen Sie sich, immer auch nach den Kosten zu fragen. Das ist keineswegs peinlich und wirkt auch nicht geizig; Sie kaufen eine Dienstleistung, es ist selbstverständlich und verantwortlich, dass Sie sich umfassend informieren und die Kosten im Blick behalten. Oft können Ihnen Bestattungsunternehmen auch Selbsthilfegruppen für Trauerarbeit oder andere Therapieangebote in Ihrer Umgebung nennen.
Nicht selten fühlen sich trauernde Menschen von ihrer Umwelt nicht verstanden oder allein gelassen. Zu der Traurigkeit kommen oft auch Gefühle der Einsamkeit und Verzweiflung, manchmal sogar Wut. All diese Gefühle sind normal, aber dennoch nicht immer leicht zu ertragen. Es kann helfen, sich mit Menschen auszutauschen, die Ähnliches erlebt haben.
Jeder Mensch hat seine eigene Art, zu trauern. Es ist wichtig, sich die Zeit zu lassen, die Sie brauchen. Wenn Trauer allerdings über einen sehr langen Zeitraum anhält und Ihr Leben bestimmt oder wenn Sie sich über einen langen Zeitraum wie „taub“, vom Leben abgekapselt fühlen, sollten Sie sich professionelle Beratung und eventuell therapeutische Hilfe suchen. Beratungsstellen und Hilfstelefone können bei der Suche nach geeigneter Therapie behilflich sein.
Natürlich sind Kinder in der Familie des oder der Verstorbenen auf ihre eigene Weise betroffenen. Sie müssen das Geschehene verstehen und verarbeiten lernen. Versuchen Sie nicht, Kinder „von allem“, inklusive Ihrer eigenen Trauer, abzuschirmen – Kinder wissen immer, wenn etwas vor ihnen verborgen wird, und das macht meistens noch mehr Angst als die Realität. Sprechen Sie über den Verlust und das Traurigsein. Und auch darüber, das es im Leben immer noch Schönes gibt, und dass man immer noch Lachen darf und sollte. Sie können Kinder auch durchaus in die Planung und Vorbereitung der Trauerfeier einbinden, viele Bestattungsunternehmen sind dafür offen. Auch für Kinder gibt es spezielle Trauerarbeitsangebote und therapeutische Hilfe.
Tod eines Kindes
Wenn ein Kind stirbt, brechen Welten zusammen. Oft fühlen sich Eltern, Geschwister und auch Großeltern allein in ihrer Trauer; es fühlt sich an, als könnte niemand auf der Welt ihren Schmerz in seiner Tiefe verstehen. Das eigene Umfeld mag sich bemühen und ehrliche Unterstützung anbieten, reagiert aber oft auch sprach- und hilflos.
Jeder Mensch trauert auf seine eigene Weise und braucht seine eigene Zeit, um wieder ins Leben zurückzufinden. Auch wenn nichts wieder so sein wird, wie zuvor – es kann sehr helfen, sich mit Menschen auszutauschen, die Ähnliches erlebt und empfunden haben, zum Beispiel in Selbsthilfegruppen. Professionelle Hilfe bei der Trauerarbeit bieten unter anderem Beratungsstellen und Therapeut:innen. Diese kann insbesondere auch für trauernde Geschwisterkinder sehr wichtig sein.
Schwangerschaft einer minderjährigen Tochter
Wenn die eigene minderjährige Tochter schwanger wird, ist das für die meisten Eltern erst einmal ein Schock. In der Regel ist eine solch frühe Schwangerschaft ungeplant, es müssen wichtige Entscheidungen in relativ kurzer Zeit getroffen werden, die eventuell die Zukunftsplanung völlig auf den Kopf stellen – die Sorgen und Ängste aller Beteiligten sind oft groß.
Versuchen Sie dennoch, Ruhe zu bewahren. Alle Probleme sind gemeinschaftlich lösbar. Es ist entscheidend, dass Sie Ihrer Tochter zeigen, dass Sie ihr mit Rat und Tat zur Seite stehen wollen, aber auch, dass Sie ihre Entscheidungen respektieren werden. Eins steht fest: Mit Vorwürfen oder Moralpredigten werden Sie nichts erreichen.
Sehr wichtig: Ihre Tochter sollte jetzt keine Zeit verlieren – falls noch nicht geschehen, muss der Schwangerschaftsverdacht umgehend ärztlich abgeklärt werden. Auch bei Minderjährigen ist ein eventueller Abbruch in den meisten Fällen nur bis zur zwölften Woche straffrei.
Beraten Sie sich untereinander, in welchem Umfang Sie Ihre Tochter unterstützen können, sollte sie sich für die Mutterschaft entscheiden. Informieren Sie sich gemeinsam mit Ihrer Tochter über finanzielle und soziale Hilfen und die Möglichkeiten, die schulische oder die Berufsausbildung bzw. ein Studium trotz Familiengründung abzuschließen. Helfen Sie Ihrer Tochter bei der Suche nach Beratung und Informationen, und begleiten Sie sie bei Beratungs- oder Arzt-Terminen – aber nur, sofern sie dies auch ausdrücklich wünscht. Bitte machen Sie sich bewusst, dass es Ihre Tochter ist, die über ihren eigenen Körper und ihre eigene Zukunft entscheidet.
Übrigens können Sie sich auch als Eltern z. B. beim Hilfetelefon für Schwangere anonym und vertraulich beraten lassen.
Coming-Out eines Kindes
Auch für weltoffene Eltern kann es erst einmal verunsichernd sein, wenn das eigene Kind sich als schwul oder lesbisch outet. Auch wenn Sie selbst kein Problem mit der sexuellen Identität und Orientierung ihres Kindes haben, befürchten Sie vielleicht, dass Ihr Kind mit Ausgrenzung und Homophobie zu kämpfen haben wird, oder Sie stellen sich die Frage, wie offen innerhalb und außerhalb der Familie damit umgegangen werden sollte.
Zu allererst sollten Sie es als einen großen Vertrauensbeweis begreifen, wenn Ihr Kind offen mit Ihnen über die eigene Sexualität spricht. Den meisten Jugendlichen fällt dies keineswegs leicht. Es kann durchaus auch passieren, dass sich Ihr Sohn oder Ihre Tochter trotz einer engen Beziehung zu Ihnen zuerst im eigenen Freundeskreis offenbart.
Wichtig ist, dass Sie gesprächsbereit sind und zuhören. Und dass Sie Ihrem Kind vermitteln, dass sich nichts an Ihren Gefühlen und an Ihrer Unterstützung ändern wird. Sie können sich selbst Unterstützung und Beratung suchen – z. B. in Selbsthilfegruppen oder Beratungsstellen. Machen Sie auch Ihr Kind auf Beratungsangebote oder auch auf Treffpunkte für queere Jugendliche aufmerksam. In jedem Falle sollten Sie es Ihrem Kind überlassen, ob und wann es sich anderen gegenüber outen möchten – dies ist eine sehr persönliche Entscheidung.
Einige Eltern ahnen bereits vor dem Coming-Out, dass ein solches anstehen könnte. Sie können versuchen, Vertrauen zu schaffen, indem sie die Vielfalt sexueller Orientierungen zum Gesprächsthema machen und Ihre eigene Offenheit äußern.
Schwieriger gestaltet sich die Situation natürlich, wenn Sie negative, eventuelle sogar gewalttätige Reaktionen in der Familie und im nahen Umfeld befürchten müssen. Informieren Sie sich bitte, eventuell auch zusammen mit Ihrem Kind, und versuchen Sie, Ihre eigenen Vorurteile hinter sich zu lassen. In Beratungsstellen oder bei Hilfetelefonen können Sie anonym und kostenlos über Ihre Sorgen sprechen, ohne dass irgendjemand davon erfahren muss. Ihr Kind bleibt derselbe Mensch, egal wen es liebt oder später einmal lieben wird. Machen Sie sich bewusst, dass Ihr Kind eben so ist, wie es ist – daran kann niemand etwas ändern, es ist gut so. Ihr Sohn oder Ihre Tochter verdient es, glücklich zu werden, und hat ein Recht darauf, die eigene Sexualität so auszuleben, wie er oder sie es möchte. In einer zunehmend offenen und toleranten Gesellschaft hat Ihr Kind nach wie vor alle Chancen auf ein erfülltes und erfolgreiches Leben.
Arbeitslosigkeit / drohende Arbeitslosigkeit
Heute ist es nicht mehr so, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihr gesamtes Leben für ein einziges Unternehmen arbeiten und so von Arbeitslosigkeit verschont bleiben. Ein Wechsel des Arbeitsplatzes ist verbreitet, aber auch immer mehr Menschen werden für kürzere oder längere Zeit arbeitslos.
Arbeitslosigkeit kann einen plötzlich und wie ein Blitz treffen, häufig gibt es eine Vorlaufzeit, in der man sich eine neue Stelle suchen kann. Gelingt dies nicht, sind zumindest die psychischen Folgen ähnlich schlimm wie bei einem plötzlichen Arbeitsplatzverlust. Fatal ist auch die Furcht vor der Arbeitslosigkeit, z B. wegen des Strukturwandels der Wirtschaft, Rationalisierung oder wegen des möglichen Verkaufs des Unternehmens.
Viele Menschen kommen mit diesen Dingen einigermaßen zurecht, bei anderen führen sie zu massiven psychischen und / oder finanziellen Lebenskrisen. Zumindest die Gedanken an die potentielle oder reale Arbeitslosigkeit sind auch nach Jahren noch präsent und belastend, auch wenn die Arbeitslosigkeit nur kurze Zeit dauerte.
Mit dem Bürgergeld (statt Arbeitslosengeld II) wurde ein positives Element geschaffen: Statt der bevorzugten Maßnahme, Menschen möglichst schnell in meist schlecht bezahlte und oft kurzlebige Arbeitsverhältnisse zu bringen, nun der Versuch, durch Fortbildung und Eingliederungsmaßnahmen die Menschen dauerhaft in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Das Bürgergeld deckt das Existenzminimum ab, nicht mehr und nicht weniger, und kann so zumindest ein wenig zur Milderung der finanziellen Lebenskrise beitragen, aber nicht zur psycho-sozialen und gesundheitlichen. Allerdings können die Einschränkungen finanzieller Art, die auch schon bei Arbeitslosengeld 1 auftreten, zur Verschärfung dieser gesundheitlichen und psycho-sozialen Lebenskrisen führen.
Verhaltensänderungen, Sucht oder auch Gewalt (oft in der Familie) und – vor allem bei längerer Arbeitslosigkeit -gesundheitliche Schädigungen können u. a. die Folge sein. Gegen vieles Einzelfaktoren der Lebenskrise kann man sich wehren, wenn man sich wehren will.
Dazu zählen Gesprächen mit Vertrauenspersonen, die vielleicht arbeitslos sind und Verständnis haben, Gespräche mit Menschen, die pragmatischen Rat geben können (hoffentlich gehören die Menschen bei der Arbeitsagentur dazu) sowie Hilfetelefone. Wichtig sind gegebenenfalls auch Therapien (z. B. Verhaltens- oder Suchttherapie) und vielleicht Selbsthilfegruppen (gute Adressen für Gruppen vor Ort auf der NAKOS-Seite).
Armut
Armut sollte in einem industrialisierten und wohlhabenden Land wie Deutschland nicht verbreitet sein – es gibt sie leider in einem erheblichen Ausmaß. Etwa jeder sechste Mensch hierzulande gilt als arm, das sind knapp 14 Mio. Menschen. Wenn Sie arm sind, brauchen Sie sich dessen meist nicht zu schämen, Sie sind nicht allein. Als arm gilt, wer ein Haushaltsnettoeinkommen von unter 60 Prozent des mittleren Einkommens hat. In Deutschland entspricht dies derzeit monatlich gut 1.000 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt und knapp 1.600 Euro für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen.
Was führt zu Armut? Gründe können u.a. sein: Unterbrechungen während des Arbeitslebens (z.B. Arbeitslosigkeit, Kindererziehung, Pflege von Angehörigen), Trennung / Scheidung, Tätigkeiten im Niedriglohnsektor, schlechte oder keine Berufsausbildung, geringere Bezahlung für Frauen als für Männern bei gleicher Tätigkeit, wenig erfolgreiche Selbstständigkeit und aus diesen und ähnlichen Faktoren resultierende geringe Renten.
Dies spiegelt sich auch im Armutsbericht des Paritätischen Gesamtverbandes wider: Frauen, Alleinerziehende, Familien mit 3 Kindern und mehr, Arbeitslose und Rentner und besonders Rentnerinnen sind deutlich stärker als die Gesamtbevölkerung von Armut betroffen. Eine Betrachtung nach Ländern (Bremen bildet hier mit Abstand das traurige Schlusslicht) würde wenig Sinn machen, da sich in den einzelnen Bundesländern regional starke Unterschiede ergeben.
Was also tun? Zunächst sollten Sie prüfen lassen, ob Sie alle Leistungen, die Ihnen gesetzlich zustehen, auch wirklich erhalten – Grundsicherung, Bürgergeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt sowie andere Unterstützungsmaßnahmen wie Zahlungen des Jugendamts (Unterhaltsvorschuss). Gute Adressen für solche Fragen sind das kommunale Sozialamt, Beratungsstellen sowie die Jobcenter. Solche Zahlungen reichen zwar gerade aus, das Existenzminimum in etwa zu decken, aber das ist immerhin etwas. Die Fragen müssen Ihnen nicht peinlich sein, es ist doch Ihr Leben.
Falls Sie noch fit sind und die Kraft haben, besteht auch die Möglichkeit, einen Minijob anzunehmen. Das kommunale Jobcenter wird Ihnen gerne weiterhelfen.
Falls Sie wegen Überschuldung arm sind, sollten Sie über eine Privatinsolvenz nachdenken. Das wäre zwar für wenige Jahre bitter, aber danach wären Sie schuldenfrei.
Große Geldknappheit
Oft fehlt bei Geldknappheit der Überblick, woran es denn wohl liegen kann.
Dafür, dass das Geld nicht mehr reicht, kann es viele Gründe geben. Auf der Ausgabenseite sind es unter anderem die allgemeine Inflation, Mieterhöhungen, Zinserhöhungen bei Krediten, teure Hobbys und unvorhergesehene Ausgaben. Es kann auch sein, dass Sie nur die laufenden Ausgaben im Auge haben und nicht berücksichtigen, dass manche Geräte oder auch das Auto alle paar Jahre ersetzt werden müssen. Dazu kommt, dass vermehrt nicht mehr bar bezahlt wird, sondern mit Karte oder Handy. Der Überblick geht dadurch schneller verloren.
Auf der Einnahmenseite kann es sein, dass Sie arbeitslos oder krank geworden oder in Rente gegangen sind. Dadurch ist weniger Geld in der Tasche. Es kann auch sein, dass Ihre Geldanlagen unvermutet weniger wert sind oder die Rentenerhöhungen oder Gehälter nicht mit der allgemeinen Inflation Schritt halten.
Was also tun? Zunächst müssen Sie und Ihre Familienmitglieder die Ausgaben und Einnahmen vollständig und ungeschönt aufschreiben und dabei nichts, aber auch überhaupt nichts vergessen. Denken Sie dabei auch an die Ausgaben, die nur alle paar Jahre oder nicht jeden Monat anfallen. Legen Sie diese auf das Jahr oder, besser noch, auf den Monat um. Dann überlegen Sie, welche Einsparungen Sie vornehmen können oder wie Sie die Einnahmen z. B. mit zusätzlicher Arbeit steigern können – das hängt von Ihrer jeweiligen Situation ab (haben Sie schon daran gedacht, dass Sie mit Weiterbildungen mittelfristig Ihr Gehalt steigern könnten?). Vielleicht sind auch staatliche Unterstützungsleistungen möglich, die Sie bisher nicht in Anspruch genommen haben.
Das Wichtigste ist, dass Sie sich bei diesen Überlegungen und Berechnungen nichts schönreden oder vorlügen. Das würde nicht helfen, sondern schaden.
Auch wenn Sie noch nicht tief in den Schulden stecken, sich aber über die Maßnahmen im Unklaren sind, gehen Sie ruhig zu einer seriösen Schuldnerberatungsstelle – dort sitzen Profis mit guten Ideen, die Ihnen sicher weiterhelfen können (aber vergessen Sie Ihre vollständigen Unterlagen nicht). Allerdings sind nicht alle Schuldnerberatungsstellen seriös. Einen guten Kriterienkatalog für die richtige Wahl finden Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentralen.
Überschuldung, Schuldenberatung und Privatinsolvenz
Es kann sein, dass einem die Schulden über den Kopf wachsen. Dafür kann es viele Gründe geben: Einige davon sind (aber längst nicht alle) Arbeitslosigkeit, lang andauernde Krankheit, Trennung, unerwartet eingeforderte Bürgschaften, ein insgesamt überzogener Lebenswandel, Spielsucht oder Kaufsucht.
Was also tun? Zunächst müssen Sie und Ihre Familienmitglieder eine vollständige und ungeschönte Liste der Schulden, Vermögenswerte, Ausgaben und Einnahmen erstellen und dabei nichts, aber auch überhaupt nichts vergessen. Denken Sie auch an die Ausgaben, die nur alle paar Jahre oder nicht jeden Monat anfallen.
Dann überlegen Sie, welche Einsparungen Sie vornehmen oder wie Sie die Einnahmen steigern können. Das Wichtigste ist, dass Sie sich bei diesen Überlegungen und Berechnungen nichts schönreden oder vorlügen. Es mag sein, dass Sie zu dem Schluss kommen, dass Sie auch ohne weitere Beratung aus den Schulden herauskommen. Wahrscheinlich ist es eine bessere Idee, sich an eine Schuldnerberatung zu wenden. Das muss Ihnen nicht peinlich sein, die Menschen dort verstehen Ihre Situation. Allerdings sind nicht alle Schuldnerberatungsstellen seriös. Einen guten Kriterienkatalog für die richtige Wahl finden Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentralen. Zu einer Liste mit anerkannten Beratungsstellen kommen Sie über die Webseite der gemeinnützigen ADN Schuldner- und Insolvenzberatung. Als Faustregel für die Wahl kann gelten: Nehmen Sie gemeinnützige, kommunale oder den großen Wohlfahrtsorganisationen angegliederte Beratungsstellen. .
In den seriösen Schuldnerberatungsstellen sitzen Profis mit guten Ideen, die vielleicht auch schmerzliche Lücken in Ihren Aufstellungen finden (vergessen Sie bitte Ihre vollständigen Unterlagen samt Kontoauszügen nicht). Die Vorschläge der Beraterinnen und Berater mögen für Sie bitter sein, aber sie werden Ihnen weiterhelfen.
Wenn Sie Klarheit über Ihre Lage haben, sollten Sie versuchen, sich mit Ihren Gläubigern auf einen Forderungsverzicht zu einigen. Das kann gelingen, oft bleibt aber nur der Weg in die Privatinsolvenz (umgangssprachlich für Verbraucherinsolvenz). Die gesetzlichen Grundlagen für die Verbraucherinsolvenz finden Sie in der Insolvenzverordnung. Diese ist aus einem Grund für Laien schwer zu lesen: Es gibt zwar einen speziellen Teil für die Verbraucherinsolvenz (Teil 10 mit § 304 und den darauffolgenden Paragraphen). Diese Paragraphen beschäftigen sich aber nur mit Sachverhalten, die speziell und ausschließlich für die Verbraucherinsolvenz gelten. Andere Bestimmungen, die für Insolvenzverfahren generell gelten, aber eben auch für die Verbraucherinsolvenz, finden Sie überall in der Verordnung, z. B. die Arbeitspflicht des Schuldners in § 295 oder Auskunfts- und Mitwirkungspflicht des Schuldners in § 97. Da Sie in Beratungsstellen ohnehin auf Ihren speziellen Fall zugeschnittene Auskünfte erhalten werden, soll hier nur das eigentlich einfache Prinzip der Verbraucherinsolvenz dargestellt werden – ohne Anspruch auf Vollständigkeit und juristische Richtigkeit und Feinheiten:
Das Prinzip der Privatinsolvenz: Ziel ist es, dass Sie nach einigen Jahren schuldenfrei sind. Zum Ablauf: Sie stellen beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens und den Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung. Damit ist das Verfahren noch nicht eröffnet. Ihnen wird eine Insolvenzverwaltung an die Seite gestellt. Sie machen den oben beschriebenen Versuch, sich mit den Gläubigern zu einigen. Wenn das scheitert, wird Ihr vorhandenes Vermögen unter die Gläubiger verteilt. Sie sind verpflichtet, nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu arbeiten bzw. zumutbare Arbeit anzunehmen. Was Sie dabei verdienen, wird bis auf das Existenzminimum gepfändet und unter die Gläubiger verteilt. Das machen Sie einige Jahre (wenn Sie den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens heute stellen, sind es nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens meist 3 Jahre, früher waren es deutlich mehr). Dann sind Sie schuldenfrei, wenn Sie nicht gegen Pflichten verstoßen, die jedem verständigen Menschen einleuchten (z. B. dass Sie das Insolvenzgericht nicht belügen dürfen, in der Regel zumutbare Arbeit annehmen müssen – etwas anderes wäre für die Gläubiger nicht zumutbar). Eine schwere Zeit, aber angesichts der Höhe der Schulden durchaus zu ertragen.
Dies ist – wie erwähnt – nur eine Skizze zum Thema Privatinsolvenz. In der Insolvenzverordnung finden sich dazu noch zahlreiche Modifikationen und Ausnahmen. Es ist zum Beispiel so, dass Rentnerinnen und Rentner nicht verpflichtet sind zu arbeiten, wenn sie das gesetzlich vorgesehene Regel-Renteneintrittsalter erreicht haben.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erfolgt auf Basis der Paragraphen 41 – 46 des 4. Kapitels des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII). Einige Paragraphen aus anderen Kapiteln sind ebenfalls maßgebend. Sie haben also einen gesetzlichen Anspruch auf die Grundsicherung – davon sollten Sie gegebenenfalls auch Gebrauch machen.
Das SGB XII ist überschrieben mit dem Titel Sozialhilfe und hat neben dem Kapitel über Grundsicherung noch andere, z. B. die Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Hilfe zur Gesundheit oder Hilfe zur Pflege.
Die Grundsätze der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind relativ klar definiert, sie werden hier etwas vereinfacht und verkürzt dargestellt: „Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll sie so weit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben; darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten….“ (§ 1 SGB XII). Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gilt: Leistungsberechtigt sind Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen bestreiten können, wenn sie die die Regelaltersgrenze für die Rente erreicht haben (die Regelaltersgrenze liegt für die Jahrgänge ab 1964 bei 67 Jahren, für jedes früher geborenes Lebensjahr sinkt sie in den kommenden Jahren um ein bis zwei Jahre). Leistungsberechtigt sind auch Personen wegen einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage (die letzten beiden Sätze in Anlehnung an § 41 SGB XII).
Die Leistungen sollen im Prinzip für das Existenzminimum ausreichen. Grundsicherung soll den Menschen nur gewährt werden, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind: „Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält ….“ (§ 2 SGB XII). Wer z. B. Bürgergeld oder Wohngeld erhält oder erhalten könnte, sollte keine Grundsicherung beantragen. Ähnliches gilt für Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben (meist ein Haushalt), die über hinreichend Geld verfügt (eine Ausnahme bilden voll erwerbsgeminderte Menschen, die zusammen mit ihren Eltern leben und weniger als 25 Jahre alt sind. Dann dürfen die Eltern ein Bruttojahreseinkommen von maximal 100.000€ haben). Die Grundsicherung ist also ein Auffangnetz.
Welche Leistungen kann es bei der Grundsicherung geben? Es gibt einerseits den Regelbedarf, aus dem die Regelsätze in Euro abgeleitet werde. Der Regelbedarf umfasst die für das tägliche Leben notwendigen Dinge, z.B. Ernährung,
Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, persönliche Bedürfnisse sowie Bildung und Teilhabe. Weitere Aufgliederungen erhalten Sie u.a. auf der Webseite des beta-Instituts. Der Regelbedarf wird aus statistischen Verbraucherdaten in einem komplizierten mathematischen Verfahren ermittelt, nicht ohne dass es kritische Stimmen gibt. Dieser Regelbedarf wird durch einen Pauschalbetrag abgedeckt, der 6 Stufen hat, die Regelbedarfsstufen (RBS), 3 für Erwachsene, 3 für Kinder: RBS 1- Alleinstehende oder alleinerziehende erwachsene Leistungsberechtigte, die in einer Wohnung oder Wohngemeinschaft leben; RBS 2 – Erwachsene Leistungsberechtigte, die in einer Wohnung mit einem Partner oder einer Partnerin zusammenleben, Menschen mit Behinderungen, die in einer besonderen Wohnform leben; RBS 3 – Erwachsene Leistungsberechtigte unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern (sofern die leistungsberechtigt sind), Erwachsene in einer stationären Einrichtung; RBS 4 – Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren; RBS 5 – Kinder von 6 bis unter 14Jahren; RBS 6 – Kinder unter 6 Jahren. Der derzeitige Regelsatz, der den Bedarf abdecken soll, liegt bei etwa 500€ in der RBS 1 , für ein kleines Kind – RBS 6 – bei knapp 320€. Ein Problem besteht darin, dass bei diesen knapp bemessenen Bedarfssätzen vorausgesetzt wird, dass Vorsorge für Anschaffungen getroffen wird, die nur alle paar Jahre anfallen, z. B. für einen Kühlschrank.
Es kann zusätzlich zum Regelbedarf individueller Mehrbedarf bestehen, z. B. für krankheitsbedingten oder behindertenbedingten Mehrbedarf oder in bestimmten Schwangerschaftsphasen. Eingliederungshilfen für Behinderte sind ebenfalls möglich Mehr dazu finden Sie u.a. auf der Webseite des Sozialministeriums. Oder fragen Sie einfach beim Sozialamt nach – das ist Ihr gutes Recht.
Die Leistungen für Wohnung und Heizung sind nicht bundeseinheitlich geregelt, da sich diese je nach Einzelfall und von Ort zu Ort unterscheiden. Es gilt, dass in den ersten 12 Monaten in der Regel die aktuellen Kosten für Wohnungsmiete und Heizung übernommen werden. Nach dieser Zeit müssen die Betroffenen in eine angemessene, meist kleinere Wohnung umziehen – wenn eine solche denn verfügbar und deutlich billiger als die alte ist.
Von dem Gesamtbedarf (also Regelbedarf plus Mehrbedarf plus Aufwendungen für Wohnung und Heizung) wird dann das Einkommen (z. B. Rente) und Vermögen abgezogen, wenn überhaupt vorhanden.
Bürgergeld
Seit Anfang 2023 ersetzt das Bürgergeld das alte Hartz IV und das Sozialgeld aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Arbeitslosengeld II ). Voraussetzung ist, dass die Menschen erwerbsfähig sind, d. h. mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können. Eine Ausnahme bilden Menschen, die zwar erwerbstätig sind, aber Einkommen beziehen oder Vermögen haben, die unter den für das Bürgergeld festgelegten Grenzen liegen – die sogenannten Aufstocker (in der Regel überschneiden sich Bürgergeld und Grundsicherung aber nicht). Das Bürgergeld kann bis zum Erreichen der Altersgrenze der Regelaltersrente bezogen werden. Die Menschen müssen in der Regel in Deutschland wohnen und für das Jobcenter erreichbar sein.
Ein wesentliches Ziel des Bürgergelds ist, die Menschen dauerhaft in Erwerbstätigkeit zu bringen und den Fachkräftemangel zu verringern. Hierfür ist die Aus- und Weiterbildung in zukunftsfähige Berufe mindestens so wichtig wie Maßnahmen, Menschen kurzfristig in Arbeit zu vermitteln, die nach kurzer Zeit wieder endet. Für die Aus- und Weiterbildung gibt es ein breites Bündel von Programmen, Prämien und Zuschüssen. Es existieren allerdings weiterhin Sanktionen, wenn Sie gegen bestimmte Regeln verstoßen. Diese Sanktionen können zu Kürzungen des Bürgergelds bis zu 30% führen Da sich hier die Bestimmungen deutlich verändert haben, erkundigen Sie sich am besten beim Jobcenter.
Das Bürgergeld soll dem Menschen ein Minimum an menschenwürdigem Leben ermöglichen und sichern. Die Höhe ist von Fall zu Fall unterschiedlich, sie hängt wesentlich von der Zahl der Menschen in der sogenannten Bedarfsgemeinschaft ab (meist ist das der Haushalt). Eine Rolle spielen aber auch Einkommen und Vermögen, die relevant sind, wenn sie bestimmte Höchstbeträge übersteigen. Der Bürgergeld-Regelsatz für Alleinlebende beträgt momentan gut 500€. Für Erwerbseinkommen neben dem Bürgergeld gibt es bestimmte Freibeträge, die sich je nach Situation unterscheiden. Sie erkundigen sich am besten bei Ihrem Jobcenter. Eine Arbeit aufzunehmen, lohnt sich allerdings immer.
Das erste Jahr, in dem Sie Bürgergeld beziehen, ist das sogenannte Karenzjahr. Allerdings gibt es für die Karenzzeit auch einige Sonderregelungen. Im Prinzip ist es so, dass Sie in den ersten 12 Monaten in Ihrer Wohnung bleiben können und die Miete und die Nebenkosten erstattet werden. Danach werden nur die sogenannten angemessenen Kosten erstattet, die sich von Stadt zu Stadt unterscheiden. Gegebenenfalls müssen Sie umziehen, was in Zeiten der Wohnungsknappheit nicht leicht sein dürfte. In der Karenzzeit beträgt das Schonvermögen, auf das nicht zugegriffen werden kann und muss, für die erste Person einer Bedarfsgemeinschaft 40000€, für jede weitere Person 15000€, wenn die Beträge leicht überschritten werden, dürfte dies auch keine Rolle spielen. Danach liegt das Schonvermögen für jede Person bei 15000€.
Betreuung in Finanzangelegenheiten
Die Betreuung von Menschen, die aus welchen Gründen auch immer nicht oder nicht mehr in der Lage sind, bestimmte Dinge des Alltags eigenständig zu erledigen oder zu entscheiden, ist auf unterschiedliche Weisen möglich. Einerseits kann die Betreuung formlos durch Angehörige oder Freunde durchgeführt werden, meist mit einer Vollmacht für den entsprechenden Bereich, der bereits in einer Vorsorgevollmacht festgelegt wurde. Eine solche Betreuung gemäß den Vorgaben einer Vorsorgevollmacht ist in der Regel problemlos und einvernehmlich.
Die gesetzliche Betreuung, die vom Betreuungsgericht entschieden wird, erfolgt auf eigenen Antrag, teilweise auf Antrag von Angehörigen oder von Amts wegen. Sie wird in § 1896 und den folgenden Paragraphen des BGB geregelt. Das eigentliche Betreuungsgesetz wurde vor einigen Jahren überarbeitet und ist seit Anfang 2023 in Kraft. Es hat das Ziel, den betreuten Menschen mehr Eigenständigkeit, Mitverantwortung und Selbstständigkeit zu belassen.
Der große Vorteil einer Vorsorgevollmacht ist, dass der / die Betroffene dort regeln kann, wen er / sie sich gegebenenfalls als Betreuungsperson wünscht und für welche Belange. Diesem Wunsch folgt das Betreuungsgericht nur in Ausnahmefällen nicht.
Die gesetzliche Betreuung ist meist auf Teilbereiche wie Finanzen, Gesundheit, Wohnen oder den Umgang mit Behörden beschränkt. Vor allem Finanzfragen nehmen hier einen breiten Raum ein: Das beginnt mit der einfachen Kontoeröffnung und dem Bezahlen von Rechnungen, setzt sich fort mit der Vermögensanlage und -verwaltung sowie Krediten und geht bis zur Beantragung von Sozialleistungen und Grundsicherung. In den letzten Jahren sind auch andere Angelegenheiten zum Fall für die gesetzliche Betreuung in Vermögensfragen geworden, zum Beispiel Spielsucht und Kaufsucht. Über alle Aktivtäten muss die Betreuungsperson Rechenschaft ablegen. Grundsätzlich gilt, dass auch in diesen Fällen der Wunsch des / der Betroffenen erste Priorität genießt und die Aktivität nach Möglichkeit selbst ausgeführt werden sollte, es sei denn, es wird ihm oder ihr damit geschadet. Bei größeren Dingen sollte mit den Betroffenen auf jeden Fall geredet werden. Streitigkeiten mit der Betreuungsperson sind möglichst gütlich zu regeln – gegebenenfalls entscheidet das Betreuungsgericht. Es ist auch für einen eventuellen Austausch der Betreuungsperson zuständig.
Weitere Stichworte zum Thema
In den Bereichen ‚Probleme bei finanziellen Fragen‘ und ‚Andere große Veränderungen in der Familie’Umzug in ein neues Zuhause finden Sie neben den hier beschriebenen noch folgende Stichworte:
- Wiedereinstieg in den Beruf nach Elternzeit
- Coming Out des Partners / der Partnerin
- Trans*-sein eines Kindes
- Hilfe zum Lebensunterhalt, Sozialhilfe
- Hinzuverdienst
- Wer soll das Studium bezahlen
Auch diese Stichworte werden ausführlich beschrieben. Sie finden dazu, wie bei allen Stichworten, kurz kommentierte Links.