Ich habe große Sorgen – wo finde ich vertrauenswürdigen Rat und Hilfe?

Eltern – Paare – Mütter – Väter – Gewalt in der Familie, Straftaten

Dieser Überblick soll Ihnen die Bandbreite des Themas „Gewalt in der Familie, Straftaten“ mit Stichwörtern wie Missbrauch, Vergewaltigung, Kind begeht Straftaten, Partner ist kriminell oder Straftaten in der Familie veranschaulichen. Wenn Sie aber gleich zum umfassenden Themenkreis Eltern – Paare – Mütter – Väter mit seinen vielen Stichworten gehen und dabei zusätzlich gute Links und Link- Beschreibungen mit Hilfe-Tipps und -Angeboten finden wollen, klicken Sie bitte hier

Gewalt gegen ein Kind

„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ – so heißt es im BGB.

Es gibt keine Rechtfertigung für Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Gewalt ist kein Erziehungsmittel, sondern ein Missbrauch von Macht und nicht selten ein Ausdruck von Hilflosigkeit und Überforderung. Gewalt richtet bei Kindern und Jugendlichen großen Schaden an – und zwar nicht nur körperlich, sondern auch psychisch. Menschen, die in ihrer Jugend Gewalt erlebt haben, werden dadurch oft für ihr Leben geprägt.

Kindesmisshandlung hat viele Formen. Dazu gehört auch psychische Gewalt, zum Beispiel in Form von Erniedrigung, Bedrohung und Angstmachen, Einsperren oder Beleidigen. Und auch Vernachlässigung ist Gewalt.

Wohl alle Eltern kommen manchmal an einen Punkt, an dem sie sich überfordert fühlen. Kindererziehung ist nicht einfach. Trotzanfälle, Provokationen und Pubertätskonflikte gehören zur normalen Entwicklung von Kindern. Hinzu kommen all die familiären Probleme wie Arbeits- oder Schulstress, Schlafmangel, finanzielle Sorgen und anderer Kummer, die normale Meinungsverschiedenheiten leicht eskalieren lassen.

Natürlich ist es am besten, vorbeugend nach gewaltfreien Lösungen zu suchen. Bleiben Sie im Gespräch mit Ihren Kindern und Ihrem Partner/Ihrer Partnerin. Versuchen Sie, nach einem Streit in Ruhe darüber zu sprechen. Gestehen Sie dabei auch ruhig ein, wenn Sie einmal überreagiert haben – alle Eltern machen auch mal Fehler. Informieren Sie sich über Erziehungsratgeber oder lassen Sie sich bei Hilfetelefonen oder Beratungsstellen beraten – das Wissen über die Entwicklungsschritte von Kindern und Jugendlichen kann dabei helfen, mit schwierigen Situationen gelassener umzugehen. Halten Sie Kontakt zu anderen Eltern, um Tipps und Erfahrungen auszutauschen – oder auch, um sich einfach einmal auszusprechen. Oft hilft es schon, zu erkennen, dass andere ähnliche Probleme haben, man also keineswegs „alles falsch gemacht hat“. Wenn es Ihnen an persönlichen Kontakten fehlt, bieten zum Beispiel lokale Elternschulen Treffpunkte und Kurse an. Über den Kinderschutzbund können Sie u. a. am Elternkurs „Starke Eltern – Starke Kinder“ teilnehmen – vor Ort oder auch online.

Wenn Sie spüren, dass Sie nicht mehr weiterwissen, wenn es schwer ist, die Kontrolle zu behalten, wenn Sie sehr wütend werden oder wenn Sie vielleicht sogar schon einmal zugeschlagen haben, suchen Sie sich bitte unbedingt Beratung und Hilfe.

Dies gilt natürlich auch, wenn die Gewalt von Ihrem Partner/Ihrer Partnerin ausgeht. Wenden Sie sich an eine Eltern-, Erziehungs- bzw. Familienberatung – zusammen oder auch vorerst alleine. Ihr Kind braucht Schutz, und zwar so schnell wie möglich. Wenn Sie das Gefühl haben, diesen Schutz nicht gewährleisten zu können, und/oder um Ihre eigene Sicherheit fürchten, ist es um so dringender, dass Sie sich Hilfe suchen. In akuten Bedrohungssituationen rufen Sie bitte die Polizei (110).

Missbrauch eines Kindes

Kindesmissbrauch bzw. sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist ein schweres Verbrechen, das nicht nur körperliche Verletzungen, sondern auch tiefe seelische Wunden hinterlassen kann.

Jede sexuelle Handlung an Kindern und Jugendlichen, der diese nicht zugestimmt haben (oder aufgrund ihrer körperlichen, geistigen oder sprachlichen Unterlegenheit nicht zustimmen konnten), gilt als sexualisierte Gewalt. Sexuelle Handlungen an Kindern unter 14 Jahren gelten grundsätzlich als Kindesmissbrauch, unabhängig davon, ob das Kind sich gewehrt oder nein gesagt hat.

Nicht immer beinhaltet Kindesmissbrauch körperliche Gewalt oder Körperkontakt – es gilt z. B. auch als Missbrauch, wenn das Kind dazu aufgefordert oder gezwungen wird, den sexuellen Handlungen anderer zuzuschauen.

Sexualisierte Gewalt kann Traumata hinterlassen, die die Betroffenen noch Jahrzehnte später schwer belasten. Kinder, die missbraucht werden, brauchen unbedingt Schutz und Hilfe – sie können die Gewalt, die ihnen angetan wird, nicht allein beenden, sie brauchen die Hilfe von Erwachsenen.

Schweigen Sie nicht, wenn Sie den Verdacht haben, dass in Ihrer Familie ein Kind, womöglich Ihr eigenes, missbraucht wird. Nehmen Sie Verdachtsmomente oder Aussagen und Hinweise des Kindes in jedem Fall ernst, wiegeln Sie nicht ab und verlangen Sie auf keinen Fall, dass das Kind den Missbrauch verheimlichen soll. Machen Sie sich nicht zum Mittäter/zur Mittäterin.

Wichtige Hinweise zum Umgang mit den Kindern finden Sie z. B. auf den Seiten der Kampagne gegen sexuelle Gewalt ‚Missbrauch verhindern!“: U.a. sollten Sie das Kind nicht bedrängen und ausfragen, sondern nur soviel erzählen lassen, wie es auch erzählen will. Sie sollten versuchen, ruhig zu bleiben, und dem Kind vermitteln, dass Sie ihm glauben und dass es selbst keine Schuld am Geschehenen trägt; nur der Täter/die Täterin ist für die Tat verantwortlich.

Vielleicht fällt es Ihnen schwer, zu glauben, dass ein nahestehender Mensch zu solchen Gewalttaten fähig ist. Oder Sie möchten sich nicht eingestehen, dass Sie sich zu jemanden hingezogen fühlen, der „so etwas“ tut. Oder Sie machen sich Vorwürfe, den Missbrauch nicht früher bemerkt zu haben, und wünschten, es wäre einfach nicht wahr. Vielleicht haben Sie aber auch selbst Angst, zum Opfer zu werden. Machen Sie sich bitte bewusst, dass Ihr Schweigen oder die Weigerung zu helfen das betroffene Kind noch viel mehr verletzen wird. Suchen Sie sich unbedingt Beratung und Hilfe, und zwar bevor noch mehr geschieht. Jetzt ist nicht die Zeit für Erklärungsversuche und erst recht nicht für Entschuldigungen – das Missbrauchsopfer braucht sofort fachkundige Hilfe und Schutz.

Es gibt eine Reihe von Anlaufstellen, wo Sie ernstgenommen werden, wo Sie auch über Ihre Zweifel und Ängste sprechen können, und wo Ihnen bzw. dem Opfer psychologische und juristische Hilfe vermittelt werden kann. Beratungsstellen für die Opfer sexuellen Missbrauchs beraten auch Angehörige und Freunde/Freundinnen von Betroffenen. Auch beim Hilfetelefon Sexueller Missbrauch können Sie in Verdachtsfällen anrufen. Wenn Sie sich selbst nicht sicher fühlen bzw. dem Kind zu Hause keinen Schutz gewähren können, können Sie sich z. B. an ein Kinderschutzzentrum wenden oder gegebenenfalls in einem Frauenhaus unterkommen.

In akuten Notfallsituationen rufen Sie bitte den Polizeiruf 110.

Vergewaltigung / sexuelle Nötigung in der Partnerschaft

Vergewaltigung und sexuelle Nötigung sind schwere Straftaten – unabhängig davon, ob Sie mit dem Täter verheiratet sind oder nicht. Niemand hat das Recht, Sie zu einer sexuellen Handlung zu zwingen, auch nicht der eigene Ehemann. Jede Frau hat zu jedem Zeitpunkt das Recht, nein zu sagen.

Sie können die Vergewaltigung bei jeder Polizeidienststelle zur Anzeige bringen, unabhängig davon, ob Sie sich heftig gewehrt haben, nein gesagt oder vor Angst stumm und wie erstarrt waren. In einer akuten Gefahrensituation wählen Sie bitte den Polizeiruf 110. Bitte machen Sie sich klar, dass die Verantwortung immer beim Täter liegt. Sie haben sich nichts vorzuwerfen, nichts rechtfertigt eine Vergewaltigung. Sie haben das Recht, sich zu schützen und Unterstützung zu suchen.

Auch wenn Sie (noch) davor zurückscheuen, Anzeige zu erheben, suchen Sie sich unbedingt Hilfe und Beratung. Sprechen Sie mit einer Person Ihres Vertrauens, und lassen Sie, wenn möglich, Ihre Verletzungen von einem Arzt/einer Ärztin dokumentieren. Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen ist rund um die Uhr zu erreichen, außerdem gibt es in vielen Städten und Kommunen auch eigene Frauen-Notrufe und Anlaufstellen. Die Beratung ist immer vertraulich – niemand muss davon erfahren. Außerdem können diese Beraterinnen Ihnen auch Notunterkünfte und Frauenhäuser vermitteln, wenn Sie sich schnell in Sicherheit bringen müssen. Es ist außerdem wichtig zu wissen, dass bei einer Anzeige das Gewaltschutzgesetz in Anwendung gebracht werden kann – d. h., das Gericht kann verfügen, dass der Täter die gemeinsame Wohnung verlassen muss und sich Ihnen nicht nähern darf.

Gewalt gegen Partnerin oder Partner

Gewalt ist nie akzeptabel. Niemand hat es „verdient“, geschlagen oder misshandelt zu werden. Kein Streit und keine Stresssituation rechtfertigen, jemanden zu verletzen oder mit Gewalt zu drohen: Dies sind Straftaten, die angezeigt werden können.

Die Opfer häuslicher Gewalt werden ausgerechnet dort angegriffen, wo sich ein Mensch eigentlich sicher und aufgehoben fühlen sollte: Im eigenen Zuhause. Sie verlieren jeglichen Schutz- und Rückzugsraum – dies ist eine enorme zusätzliche Belastung.

Häusliche Gewalt (auch: Partnerschaftsgewalt) ist nicht immer nur körperliche Gewalt – oft geht sie einher mit psychischen Formen der Gewalt: z. B. Bedrohung, Erpressung, Manipulation, Isolation oder Demütigung.

Häusliche Gewalt findet in allen sozialen Schichten und Altersgruppen statt. Und die Dunkelziffer ist sehr hoch. Viele Opfer scheuen vor einer Anzeige zurück und verschweigen ihre Notlage viel zu lange. Gründe hierfür sind z. B. Angst, Scham, das Gefühl, „selber Schuld“ zu sein oder finanzielle Abhängigkeit. Je länger eine solche Beziehung dauert, umso schwerer kann es werden, der Gewaltspirale zu entkommen. Und umso größer ist die Gefahr, dass die Gewalt noch weiter eskaliert – auch wenn manche Täter/-innen immer wieder Besserung versprechen.

Nicht nur physische und sexualisierte Gewalt verletzt – auch psychische Gewalt, wie z. B. Erniedrigung, Bedrohung, ständige Beleidigungen oder andere seelische Grausamkeiten hinterlassen oft tiefe seelische Spuren.

Sie haben ein Recht auf ein gewaltfreies Leben. Sollten Sie Kinder haben, gilt das auch für diese: Kinder haben ein Recht auf ein gewalt- und angstfreies Zuhause, und sie leiden sehr unter gewaltsamen Konflikten zwischen ihren Eltern. Finanzielle und soziale Abhängigkeiten lassen sich durchbrechen – lassen Sie sich unbedingt beraten.

Es gibt Hilfe und Unterstützung. Vielleicht haben Sie eine Person Ihres Vertrauens, gegenüber der Sie sich öffnen können und die Sie bei den notwendigen Schritten unterstützt. Aber auch wenn Sie sich isoliert fühlen oder keine Unterstützung aus der Familie erwarten können, gibt es Menschen, die Ihnen helfen werden. Das gilt auch, wenn Sie sich noch nicht bereit fühlen, sich zu trennen oder Anzeige zu erstatten. Beratungsstellen und Hilfstelefone arbeiten immer vertraulich – niemand muss davon erfahren, wenn Sie es nicht wünschen, und nichts geschieht ohne Ihre Zustimmung.

Bei der häuslichen Gewalt sind statistisch Männer zwar sehr viel häufiger Täter. Umso schwerer fällt es allerdings betroffenen Männern, sich selbst und anderen gegenüber einzugestehen, dass sie zum Opfer geworden sind und unter der Situation schwer leiden.

Auch wenn es Ihnen vielleicht schwerfällt, Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen, oder wenn Sie sich noch nicht entschieden haben, ob Sie die Gewalt zur Anzeige bringen wollen – bleiben Sie nicht mit ihren Ängsten, Verletzungen und Problemen alleine. Es ist kein Zeichen von Schwäche, Unterstützung zu suchen, vielmehr zeigt es Mut und den Willen, das Leben (wieder) in die eigene Hand zu nehmen.

Für Frauen ist das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen rund um die Uhr erreichbar. Außerdem gibt es eine Vielzahl von Beratungsstellen speziell für Frauen. Hier wird Ihnen zugehört und auch geglaubt. Wenn Sie sich schnell in Sicherheit bringen müssen, kann Ihnen hier auch eine Notunterkunft bzw. ein Platz in einem Frauenhaus vermittelt werden.

Speziell für Männer steht u. a. das Hilfetelefon Gewalt an Männern zur Verfügung. Auf der zugehörigen Webseite finden Sie u. a. auch eine Reihe von regionalen Anlaufstellen für männliche Gewaltopfer.

Wenn Sie Anzeige erstatten, kann das Gewaltschutzgesetz angewendet werden – d. h. das Gericht kann verfügen, dass der Täter die gemeinsame Wohnung zumindest für eine gewisse Zeit verlassen muss und sich Ihnen nicht nähern darf.

In akuten Gefahrensituationen wählen Sie bitte den Notruf 110.

Auch wenn Sie selbst gewalttätig geworden sind, oder fürchten, die Kontrolle über sich zu verlieren, gibt es Hilfe! Täterberatungsstellen bieten fachkundige Beratung für Täter und Täterinnen, die Verantwortung für ihr Handeln übernehmen und lernen wollen, gewaltfrei mit Emotionen und Konflikten umzugehen.

Mein Kind begeht Straftaten

Wenn Ihr Kind straffällig geworden ist, sollte Sie dies als Eltern aufschrecken. War dies nur eine kleinere Straftat wie z. B. das Stehlen eines Kaugummis, das Einschmeißen einer Fensterscheibe, ein Graffiti oder Schwarzfahren, ist dies nicht dramatisch. So etwas zu tun, gehört im Prinzip zur Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, kann z. B. eine Mutprobe sein oder der Versuch, anderen zu imponieren. Dies als kriminell zu bezeichnen, ist maßlos übertrieben. Es sollte Ihnen aber zu denken geben, ob Sie vielleicht in Ihrer Erziehung etwas nicht richtig gemacht oder das Kind vernachlässigt haben. Zu dieser Frage können Sie sich auch mit geeigneten Beratungsstellen in Verbindung setzen, z. B. der bke-Elternberatung, dem Jugendamt oder großen Wohlfahrtsorganisationen.

Eines aber sollten Sie umgehend tun: Sich sehr ernsthaft mit Ihrem Kind unterhalten und nach Gründen fragen, warum es so etwas gemacht hat. Bei dieser Gelegenheit kann es passieren, dass Sie etwas Unangenehmes hören, z. B. dass das Kind meint, zu wenig Taschengeld zu erhalten – wie Sie darauf reagieren, hängt vom Einzelfall und Ihrer persönlichen Situation ab (beim angesprochenen Fall können Sie, wenn das Kind alt genug ist. z. B. vorschlagen, sich einen Job zu suchen). Ob Sie es bestrafen oder es bei einer Ermahnung belassen, hängt vom Einzelfall ab. Sie sollten Ihrem Kind klarmachen, dass es einen eventuell entstandenen Schaden, wenn möglich, selbst bezahlen muss (speziell bei Graffiti kann dies sehr teuer werden).

Wenn Ihr Kind größere Straftaten begeht, z. B. Körperverletzung, Taschen- oder Einbruchsdiebstahl, Raub, Erpressung oder Sexualstraftaten, haben Sie ein großes Problem. Ausführliche Gespräche sollten Sie auch hier suchen, aber mit einer Ermahnung allein ist es nicht getan. Wenn das Kind schon strafmündig ist, also das 14. Lebensjahr vollendet hat, kommt es vermutlich zu einem Verfahren vor dem Jugendgericht. Ist es noch nicht strafmündig, wird das Jugendamt eingeschaltet, eventuell kommt das Kind in ein Heim.

Kommt es zu einem Jugendgerichtsverfahren, sollten Sie Ihr Kind unbedingt begleiten und moralisch unterstützen, auch wenn es eine üble Straftat begangen hat – es soll spüren und sehen, dass die Familie es nicht fallen lässt. Jugendgerichtsverfahren können gut und nützlich sein, um den Jugendlichen vor Augen zu führen, dass sie etwas getan haben, was Unrecht war und nicht wiederholt werden sollte. Das Problem bei vielen Jugendgerichtsverfahren ist, dass sie vielfach viele Monate nach der Tat stattfinden. Mehrere Monate sind in der Entwicklung eines / einer Jugendlichen eine Ewigkeit, in der unendlich viel passiert ist, z. B. die erste Liebe oder der Schulabschluss. Die Tat ist meist nur noch schwach in Erinnerung – ein direkter Zusammenhang zwischen Tat und Sanktion besteht nur schwach. Der Erziehungsgedanke, der das Jugendstrafrecht im Wesentlichen prägt, ist damit in Frage gestellt. Wenn es tatsächlich zu einer Gefängnisstrafe kommt, die verbüßt werden muss, sollten Sie Ihr Kind oft besuchen.

Mobbing und Cybermobbing sind keine Straftaten, können aber zu großen seelischen Verletzungen führen, die schlimmer sind als eine kleine Prügelei auf dem Schulhof. Ihr Kind könnte Ihnen dankbar sein, wenn Sie es auf dieses Thema ansprechen.

Weitere Stichworte zum Thema

Im Bereich Straftaten in der Familie / Gewalt finden Sie neben den hier beschriebenen noch folgendes Stichwort:

  • Mein Partner / Meine Partnerin ist kriminell

Auch diese Stichworte werden ausführlich beschrieben. Sie finden dazu, wie bei allen Stichworten, kurz kommentierte Links.

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