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Einwanderung und Integration – Rechtliche Aspekte

Dieser Überblick soll Ihnen die Bandbreite des Themas „Rechtliche Aspekte“ mit Stichwörtern wie Rechtsberatung für Flüchlinge, Asylrecht, illegal in Deutschland, Grundgesetz, Grundrechte oder Meinungsfreiheit und Demonstrationsfreiheit veranschaulichen. Wenn Sie aber gleich zum umfassenden Themenkreis Einwanderung und Integration mit seinen vielen Stichworten gehen und dabei zusätzlich gute Links und Link- Beschreibungen mit Hilfe-Tipps und -Angeboten finden wollen, klicken Sie bitte hier

Vorbemerkung und Inhalt der Seite

Die Stichwortbeschreibungen sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Webseite. Mindestens ebenso wichtig sind die sorgfältig ausgewählten, seriösen Links mit den Linkzusammenfassungen. Wenn Sie sich umfangreicher informieren wollen, wäre es besser, wenn Sie gleich auf die Seite Einwanderung und Integration gehen würden. Hierfür klicken Sie oben bitte auf hier.

Hier eine Liste der beschriebenen Stichworte:

  • Rechtsberatung zu Einwanderung / Flucht / Asyl
  • Soziale Rechte
  • Illegal in Deutschland
  • Freiwillige Rückkehr
  • Informationen zum Grundgesetz in leichter Sprache
  • Die Grundrechte
  • Art. 3 GG: Gleichberechtigung, Diskriminierungsverbot
  • Art. 5 GG: Meinungsfreiheit
  • Art. 8 GG: Demonstrations- und Versammlungsfreiheit
  • Art. 16a GG: Asylrecht
  • Das Grundgesetz in türkischer Sprache – Federal Almanya Cumhuriyeti Anayasasi
  • Das Grundgesetz in französischer Sprache – Loi Fondamentale pour la République fédérale d’Allemagne
  • Das Grundgesetz in englischer Sprache – Basic Law for the Federal Republic of Germany.

Neben diesen gibt es einige Stichworte, die hier nicht beschrieben werden:

  • Beratung für jüdische Zugewanderte
  • Kirchenasyl
  • sowie jeweils das Grundgesetz in spanischer, arabischer und russischer Sprache.

Rechtsberatung zu Einwanderung / Flucht / Asyl

Rechtsberatung zu Einwanderung / Flucht / Asyl
Migration, Flucht, die Hoffnung auf Asyl und einen Arbeitsplatz sowie ein besseres Leben sind physisch und psychisch schon anstrengend genug. Die zahlreichen Gesetze und Verordnungen in einem fremden Land tun ein Übriges. In Deutschland sind es besonders das Asylgesetz und das Aufenthaltsgesetz und zahlreiche Verordnungen, die das Leben zusätzlich erschweren. Hinzu kommt, dass die Auslegung dieser Gesetze und Verordnungen in den Bundesländern und bei den Behörden nicht einheitlich ist. Die Gesetze und Verordnungen ändern sich zudem von Zeit zu Zeit – ein Beispiel ist die massive Ausweitung der Gruppe der sicheren Herkunftsländer. Die Gesetzeslage wird sich in Zukunft vermutlich weiter ändern, zum Beispiel bei der Duldungs-Frage. Deshalb wäre im Prinzip eine Rechtsberatung angeraten, und zwar möglichst kostenlos. Eine Erstberatung wäre bei einer örtlichen Flüchtlingsorganisation möglich – sie wird Ihnen auf jeden Fall sagen können, wo eine Rechtsberatung möglich ist. Wenn Sie keine lokale Flüchtlingsorganisationen kennen, können Sie auch bei den unten genannten Webseiten gut suchen und finden bestimmt etwas. Sie können aber auch im Internet unter „Flüchtlingsrat“ plus Ihrem Bundesland suchen (also z. B. „Flüchtlingsrat Niedersachsen“). Auch da wird Ihnen weitergeholfen. Bei der Beratung kann es ein großes Problem geben: Viele Flüchtlinge verschweigen wichtige Fakten. Es kann z. B. sein, dass sie traumatisiert sind und über bestimmte Dinge nicht mehr reden wollen. Oder es geschieht aus Scham, weil sie vielleicht sexuell missbraucht worden sind. Ohne vollständige Offenlegung der Fakten können Sie aber von nicht-staatlichen Stellen nicht gut beraten werden. Sie gefährden damit unter Umständen die Erfolgsaussichten Ihres Anerkennungsverfahrens.

Soziale Rechte

Die sozialen Rechte der Flüchtlinge sind in starkem Maße vom Aufenthaltsstatus abhängig. Der Paritätische Wohlfahrtsverband schätzt in einer Publikation die Zahl der möglichen Status-Situationen auf etwa 80. Diese haben erheblichen Einfluss auf das jeweilige soziale Recht. Maßgebliche Gesetze sind das Aufenthaltsgesetz, das Asylbewerberleistungsgesetz sowie das Sozialgesetzbuch II. Hinzu kommen zahlreiche Verordnungen. Zu den sozialen Rechten gehören z. B. Fragen des Zugangs zum Arbeitsmarkt, Versorgung im Krankheitsfall, Wohnsitzregelung, Jugendhilfe, die Frage, wann das Sozialgesetzbuch II und wann das Asylbewerberleistungsgesetz greift, regelmäßige und einmalige Leistungen zum Lebensunterhalt oder auch Leistungskürzungen. In den vergangenen Jahren gab es in diesem Bereich viele Gesetzesänderungen. Die Materie ist für Flüchtlinge, aber auch für die Beraterinnen und Berater in Behörden, Flüchtlingsorganisationen, Wohlfahrtsverbänden und andere in der Sozialberatung tätige Personen sehr komplex. Auch wenn Sie als Flüchtling Ihre sozialen Rechte selbst gut wahrnehmen können, sollten Sie angesichts der raschen und oft unübersichtlichen Veränderungen vielleicht eine Beratung in Anspruch nehmen. Wenn Sie keine Beratungsstelle vor Ort haben und auch keine auf den unten stehenden Webseiten finden, sollten Sie beim Flüchtlingsrat Ihres Bundeslandes oder Wohlfahrtsverbänden wie Caritas, DRK, AWO oder ASB nach einer geeigneten Beratungsstelle fragen.

Illegal in Deutschland

Es gibt viele illegal in Deutschland lebende Menschen. Hierzu zählen vor allem Personen, deren Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde, Kriegsflüchtlinge, deren Duldung abgelaufen ist, Personen, deren Aufenthaltserlaubnis oder Visum nicht verlängert wurde, die nicht bei einer Meldebehörde registriert sind, sowie Menschen, die mit gefälschten Papieren nach Deutschland eingereist sind. Eine genaue Zahl ist nicht bekannt, die Schätzungen liegen zwischen 500.000 und 1,8 Mio. Menschen. Sie haben nur wenige Rechte und müssen ständig fürchten, angeschwärzt und dann abgeschoben zu werden. Öffentliche Stellen sind verpflichtet, sie der Ausländerbehörde zu melden, wenn sie zum Beispiel nach Sozialleistungen fragen. Keine Meldepflicht gegenüber den Ausländerbehörden haben nur Erziehungs- und Bildungseinrichtungen (z. B. Kitas und Schulen) sowie Krankenhäuser. Arbeiten können sie nur schwarz und bei Firmen, die ihre Zwangslage ausnutzen und Hungerlöhne zahlen. Eine Amnestie für Illegale hat es in Deutschland anders als in zahlreichen Ländern nie gegeben.

Freiwillige Rückkehr

Deutschland fördert die freiwillige Rückkehr von Migrantinnen und Migranten in ihre Herkunftsländer bzw. die Weiterreise in Länder, die sie aufnehmen wollen. Die Förderung ist möglich, wenn die Menschen finanziell nicht in der Lage sind, die Rückkehr bzw. die Weiterreise zu bezahlen. Die Förderung kann sowohl finanzieller als auch organisatorischer Natur sein und hängt vom Einzelfall ab. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht. Finanzielle Förderung kann Reisekosten und bei bestimmten Staaten auch eine kleine Starthilfe für ein neues Leben enthalten. Die Zahl der geförderten freiwilligen Rückkehrerinnen und Rückkehrer ist in den vergangenen Jahren nicht zuletzt wegen der Covid-Krise gesunken und liegt bei etwa 7.000. Haupt-Rückkehrstaaten sind der Irak, Pakistan, Russische Föderation, Iran, Serbien, Nordmazedonien, Albanien, Georgien, Armenien und Aserbeidschan. Sie können sich sehr gut und detailliert auf der Webseite returningfromgermany.de informieren. Wenn Sie ernsthaft mit dem Gedanken an eine Rückkehr spielen, sollten Sie sich aber unbedingt bei einer Beratungsstelle persönlich beraten lassen. Die Adresse einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe erhalten Sie, wenn Sie bei der genannten Webseite auf den Menüpunkt Beratungsstellen klicken.

Informationen zum Grundgesetz in leichter Sprache

Das Grundgesetz ist nicht immer leicht zu verstehen. Deshalb ist es gut, dass es einige Artikel auch in einfacher Sprache gibt. Das gilt im Wesentlichen aber nur für die Grundrechte wie z. B. die Achtung der Menschenwürde, die Gleichberechtigung von Mann und Frau, die Meinungs-, Religions- und Versammlungsfreiheit. Die restlichen Artikel werden allenfalls sehr kurz beschrieben. Hier könnte noch mehr geschehen, da einfache Sprache beim Grundgesetz nicht nur für Einwanderinnen und Einwanderer interessant ist.

Das Grundgesetz in türkischer Sprache

Nachfolgend findet sich ein Link mit der Übersetzung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ins Türkische. Da das Grundgesetz einschließlich der Unterartikel mehr als 200 Artikel umfasst, nachfolgend einige zusammenfassende Bemerkungen: Die Grundrechte wie Unantastbarkeit der Menschenwürde, Gleichberechtigung von Mann und Frau, Meinungsfreiheit, Asylrecht, Versammlungsfreiheit, Religionsfreiheit sind in den Artikeln 1 bis 19 festgelegt. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderalistisch strukturierter Rechtsstaat mit 16 Bundesländern. Die Länder verfügen teilweise über weitreichende Kompetenzen, z. B. in den Bereichen Bildung und Gesundheit. Die Justiz ist unabhängig. Das oberste Gericht ist das Bundesverfassungsgericht, das auch über Gesetze urteilen kann.

Das Grundgesetz in französischer Sprache - Loi Fondamentale pour la République fédérale d'Allemagne

Nachfolgend findet sich ein Link mit der Übersetzung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ins Französische. Da das Grundgesetz einschließlich der Unterartikel mehr als 200 Artikel umfasst, nachfolgend einige zusammenfassende Bemerkungen: Die Grundrechte wie Unantastbarkeit der Menschenwürde, Gleichberechtigung von Mann und Frau, Meinungsfreiheit, Asylrecht, Versammlungsfreiheit, Religionsfreiheit sind in den Artikeln 1 bis 19 festgelegt. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderalistisch strukturierter Rechtsstaat mit 16 Bundesländern. Die Länder verfügen teilweise über weitreichende Kompetenzen, z. B. in den Bereichen Bildung und Gesundheit. Die Justiz ist unabhängig. Das oberste Gericht ist das Bundesverfassungsgericht, das auch über Gesetze urteilen kann.

Das Grundgesetz in englischer Sprache - Basic Law for the Federal Republic of Germany

Nachfolgend findet sich ein Link mit der Übersetzung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ins Englische. Da das Grundgesetz einschließlich der Unterartikel mehr als 200 Artikel umfasst, nachfolgend einige zusammenfassende Bemerkungen: Die Grundrechte wie Unantastbarkeit der Menschenwürde, Gleichberechtigung von Mann und Frau, Meinungsfreiheit, Asylrecht, Versammlungsfreiheit, Religionsfreiheit sind in den Artikeln 1 bis 19 festgelegt. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderalistisch strukturierter Rechtsstaat mit 16 Bundesländern. Die Länder verfügen teilweise über weitreichende Kompetenzen, z. B. in den Bereichen Bildung und Gesundheit. Die Justiz ist unabhängig. Das oberste Gericht ist das Bundesverfassungsgericht, das auch über Gesetze urteilen kann.

Die Grundrechte

Die Grundrechte sind im deutschen Grundgesetz in den Artikeln 1 – 19 und an einigen anderen Stellen festgelegt. Es handelt sich um unveräußerliche und dauerhafte Rechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat. Diese Rechte sind einklagbar, in der höchsten Instanz beim Bundesverfassungsgericht. Zu den Grundrechten zählen Schutz der Menschenwürde, Persönlichkeitsschutz, Meinungs- und Pressefreiheit, Glaubensfreiheit, Gleichberechtigung vom Mann und Frau, Verbot der Diskriminierung, Demonstrationsfreiheit, Schutz der Familie, Asylrecht und andere mehr. Die Grundrechte sind auslegbar und interpretierbar. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt werden, z. B. beim Vorliegen einer Freiheitsstrafe (Einschränkung der persönlichen Freiheit). Die Einschränkungen dürfen nur durch den Bundestag oder die Landesparlamente per Gesetz erfolgen und nicht den Kern eines anderen Grundrechts verletzen. Deutschland ist eine Demokratie. Abgesehen vom Schutz der Menschenwürde können deshalb die Grundrechte geändert werden. Die Hürden für Veränderungen sind allerdings immens hoch. Im folgenden Link der Bundeszentrale für politische Bildung werden die Grundrechte systematisch aufgelistet. Dazu gibt es gute und ausführliche Erläuterungen.

Art. 3 GG: Gleichberechtigung, Diskriminierungsverbot

Artikel 3 GG ist im Prinzip ein generelles Diskriminierungsverbot. Oder, wie im dritten Absatz des Artikels steht: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Was die Gleichberechtigung von Frauen und Männern betrifft, so wird im Artikel ausdrücklich festgeschrieben, dass der Staat dafür zu sorgen hat, dass bestehende Nachteile für die Frauen beseitigt werden.

Art. 5 GG: Meinungsfreiheit

Der Artikel 5 GG ist die Grundlage für die Meinungs-, Presse- und generelle Informationsfreiheit in Deutschland. Das schließt Funk, Fernsehen, Internet und die sozialen Medien ein. Es gibt für die Freiheit aber auch Grenzen, z. B. Beleidigungen oder Volksverhetzung. Das ist allerdings im Zweifel ein problematischer Bereich: Was ist schon eine Beleidigung, was eine Satire? Im Artikel 5 GG wird ebenfalls festgelegt, dass Kunst und Kultur, Wissenschaft, Forschung und Lehre frei sind und dass das gewährleistet werden muss.

Art. 8 GG: Demonstrations- und Versammlungsfreiheit

Der Artikel 8 GG regelt die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit in Deutschland. Versammlungen sollen grundsätzlich friedlich und ohne Waffen stattfinden. Ob eine Versammlung friedlich und gewaltfrei ist, führt häufig zu Diskussion. Dieses Freiheitsrecht kann durch Gesetze oder Verordnungen eingeschränkt werden. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, gerichtlich dagegen vorzugehen. Manches Mal wird erst sehr kurzfristig darüber entschieden, ob und unter welchen Auflagen eine Versammlung stattfinden darf.

Art. 16a GG: Asylrecht

„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Das sagt Absatz 1 des Artikel 16 a des Grundgesetzes. Die folgenden Absätze relativieren diesen Satz in starkem Maße. Zusätzliche Relativierung erfährt der Satz durch das Asylgesetz, andere Gesetze und Verordnungen sowie Abkommen mit anderen Staaten. Die Rechtslage ändert sich sehr schnell und ist kaum nachzuverfolgen. Ein Beispiel ist die „Sichere Drittstaaten“-Regelung – unter diese fielen in den vergangenen Jahren immer mehr Staaten. Wegen der rapiden Veränderungen wird an dieser Stelle auf eine Beschreibung des Artikel 16 a GG verzichtet. Wir verweisen vielmehr auf einen Link mit Anmerkungen der Bundeszentrale für politische Bildung sowie Flüchtlingsorganisationen, die eher den Finger am Puls der aktuellen Entwicklung haben. Bei diesem sensiblen Thema falsche Angaben zu machen, wäre fatal.

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