Ich habe große Sorgen – wo finde ich vertrauenswürdigen Rat und Hilfe?

Einwanderung und Integration – Gewalterfahrung, Diskriminierung und Straftaten

Dieser Überblick soll Ihnen die Bandbreite des Themas „Gewalterfahrung, Diskriminierung und Straftaten“ mit Stichwörtern wie Trauma-Behandlung, Rechtsextremismus, Ausstieg aus dem Islamismus, Straftaten gegen Flüchtlinge oder Rassismus veranschaulichen . Wenn Sie aber gleich zum umfassenden Themenkreis Einwanderung und Integration mit seinen vielen Stichworten gehen und dabei zusätzlich gute Links und Link- Beschreibungen mit Hilfe-Tipps und -Angeboten finden wollen, klicken Sie bitte hier

Vorbemerkung und Inhalt der Seite

Die Stichwortbeschreibungen sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Webseite. Mindestens ebenso wichtig sind die sorgfältig ausgewählten, seriösen Links mit den Linkzusammenfassungen. Wenn Sie sich umfangreicher informieren wollen, wäre es besser, wenn Sie gleich auf die Seite Einwanderung und Integration gehen würden. Hierfür klicken Sie oben bitte auf hier.

Hier eine Liste der beschriebenen Stichworte:

  • Trauma-Behandlung und psycho-soziale Beratung für Flüchtlinge
  • Diskriminierung von Flüchtlingen und Menschen mit Migrationshintergrund
  • Rassismus
  • Antisemitismus
  • Rechtsextremismus
  • Islam- und Muslimfeindlichkeit
  • Generelles zum Strafrecht in Deutschland
  • Straftaten gegen Flüchtlinge und Menschen mit Migrationshintergrund
  • Illegal in Deutschland.

Trauma-Behandlung und psycho-soziale Beratung für Flüchtlinge

Trauma-Behandlung und psycho-soziale Beratung für Flüchtlinge
Unabhängig davon, ob Krieg, Bürgerkrieg, politische Verfolgung, Terror, Naturkatastrophen oder Hunger und extreme Armut Menschen in die Flucht treiben – Flucht bedeutet Angst um sich selbst und andere, Gefahr, Schrecken, Verlust, Entwurzelung und Perspektivlosigkeit. Nicht selten ist die Flucht selbst lebensgefährlich und/oder mit Gewalterfahrungen verbunden. Flüchtlinge sind auf ihrem Weg extrem schutzlos.

Viele Flüchtlinge und Asylsuchende sind schwer traumatisiert, oft sogar mehrfach. Unter den Betroffenen sind auch viele Kinder. Und auch wenn sie Leib und Leben vorerst in Sicherheit gebracht haben, fällt es oft schwer, die nötige Ruhe und Unterstützung zu finden, um das Erlebte zu verarbeiten. Das oft beengte, provisorische Leben in Flüchtlingsunterkünften, Sorgen um Aufenthaltsstatus oder Asylverfahren, Integrations- und Sprachprobleme, die Angst um nahestehende Menschen im Herkunftsland und massive Zukunftssorgen stehen oft der Bewältigung des Traumas entgegen.

Dass Körper und Seele auf Extremsituationen reagieren, ist normal. Typische Symptome sind z. B. intensives Wiedererleben der Krisensituationen, Schlaflosigkeit, Albträume, Panikreaktionen, Rückzug von anderen Menschen, aber auch depressive Stimmungen, Wut oder Schuldgefühle. Einige Menschen schaffen es, auch stark belastende Erfahrungen mit der Zeit zu verkraften, wobei ein stabiles, unterstützendes soziales Umfeld meist eine große Rolle spielt. Wenn die Symptome jedoch anhalten oder wiederkehren, sich vielleicht sogar verstärken, ist eine psychosoziale Beratung bzw. therapeutische Hilfe nötig. Unbewältigte Traumata können zu schweren psychischen Erkrankungen führen.

Leider ist es gerade für Geflüchtete oft nicht einfach, professionelle Hilfe zu finden. So haben z. B. Asylsuchende in den ersten 18 Monaten ihres Aufenthalts nur eingeschränkten Anspruch auf Gesundheitsleistungen – die Notwendigkeit einer Behandlung muss erst festgestellt und die Therapie bewilligt werden. Außerdem fehlt es an Therapieplätzen, die Wartezeiten sind oft lang. Anlaufstellen sind unter anderem die in vielen Orten vorhandenen spezialisierten Beratungs- und Behandlungszentren für traumatisierte Flüchtlinge. Lokale Angebote z. B. der psychiatrischen Kliniken lassen sich mit einer Internet-Suche unter Eingabe des Wohnortes mit Stichworten wie „Fluchttrauma“, „Flüchtlinge“ und „Traumabehandlung“ finden. Auskunft können auch die Sozialpsychiatrischen Dienste oder Hilfsorganisationen für Flüchtlinge und Kriegsopfer geben.

Auch wenn Sie ehrenamtlich traumatisierten Geflüchteten helfen möchten, ist es sehr sinnvoll, sich über Fluchttraumata zu informieren und sich eventuell beraten zu lassen – nicht nur, damit Sie bestmögliche Unterstützung bieten können, sondern um auch einer eigenen psychischen Überlastung vorzubeugen. Nehmen Sie eventuell geäußerte Selbstmordabsichten immer ernst, und verständigen Sie im Notfall den Notruf 112.

Diskriminierung von Flüchtlingen und Menschen mit Migrationshintergrund

Mit dem Wort „Diskriminierung“ verbindet man meist die ungerechtfertigte Benachteiligung oder Herabwürdigung von Gruppen oder einzelner Menschen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG legt in § 1 wesentliche Diskriminierungstatbestände fest: Die Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.

Daneben gibt es viele andere Diskriminierungen: Wenn ein Kind aufgrund seiner sozialen Herkunft schlechte Bildungschancen hat, wenn Jugendliche mangels finanzieller Mittel nicht in die gewünschte Gruppe aufgenommen werden, wenn Menschen wegen vermeintlicher Hässlichkeit geschnitten werden, sowie viele andere Diskriminierungen mehr. Es sind Sachverhalte, die kaum gesetzlich geregelt werden können, aber weh tun. Diskriminierung ist also nicht allein Sache des Staates, sondern fällt auch in die Verantwortung der Zivilgesellschaft, der Unternehmen, der Institutionen und Privatpersonen. In starkem Maße sind die Vermeidung und Beseitigung von Diskriminierung aber eine Frage der Erziehung – und da müssen neben der Schule auch die Eltern einen erheblichen Teil beitragen.

Diskriminierung findet in vielfältiger Weise und bei unterschiedlichen Situationen statt. Sie beginnt im Kopf mit Vor- und Pauschalurteilen sowie einem diskriminierungsreichen Sprachgebrauch, setzt sich fort mit Provokationen, Beleidigungen und ungerechter, abwertender Behandlung bis hin zu körperlicher Gewalt. Diskriminierung kann im Prinzip überall stattfinden: In der Familie, in der Schule, bei der Arbeit, im Sportverein und bei vielen anderen Gelegenheiten.

Diskriminierung ist im Prinzip verboten. Es gibt aber immer Menschen – ob jung oder alt, Mann oder Frau, gebildet oder nicht gebildet, mit oder ohne Migrationshintergrund, reich oder arm, homosexuell oder nicht -, die sich von Vorurteilen und Hass leiten lassen und andere Menschen beleidigen, demütigen oder körperlich angreifen. Wenn Ihnen so etwas widerfährt, verschweigen Sie es nicht, sprechen Sie darüber – mit der Familie und anderen Vertrauenspersonen. Es wird Sie erleichtern, wahrscheinlich erhalten Sie Anregungen, wie Sie am besten reagieren. Wenn es eine verbale Attacke war, sprechen Sie Ihren Widerpart direkt an, vielleicht war es eine unbedacht hingeplapperte Äußerung, und Sie erhalten eine Entschuldigung.

Wenn die Diskriminierung ernster war, hängt die richtige Reaktion von der jeweiligen Situation ab: War es in der Schule, im Sportverein, bei der Arbeit, in einer Behörde, im Krankenhaus usw.? Schon allein deshalb ist es gut, wenn Sie bei Vertrauenspersonen Rat suchen. Beschwerdestellen wären je nach Fall zum Beispiel die Schulleitung, die Übungs- oder Vereinsleitung, der Betriebsrat, die Ausbildungsaufsicht, die Beschwerdestelle der Behörde oder eine sonstige Stelle.

Wenn Sie so nicht weiterkommen, sollten Sie eine Beratungsstelle in Anspruch nehmen. Das wären zum einen die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und die Antidiskriminierungsstellen der Länder (im Internet zu finden, wenn Sie „Antidiskriminierungsstelle“ mit Ihrem Bundesland eingeben). Andererseits können Sie sich z. B. auch gut beim advd informieren, dem Dachverband unabhängiger Antidiskriminierungsbüros und -beratungsstellen.

Rassismus

Jeder Mensch hat ein Recht auf Gleichbehandlung und Respekt, unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion oder auch Geschlecht und sexueller Orientierung. In Deutschland sind Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung zwar verboten, aber es gibt trotzdem Menschen, auch Kinder und Jugendliche, die sich von Vorurteilen und Hass leiten lassen und andere Menschen herabsetzen, beleidigen, demütigen oder sogar körperlich angreifen. Das ist verwerflich, auch nicht, wenn die Täter/-innen selbst einen Migrationshintergrund haben. Wenn Ihnen so etwas passiert, sprechen Sie bitte drüber und suchen Sie sich Unterstützung! Sprechen Sie mit Ihren Freunden/Freundinnen, Ihren Bekannten, der Familie sowie mit Kolleginnen und Kollegen. Wenn Sie noch zur Schule gehen, sollten Sie auch mit Erwachsenen reden, die eingreifen können. In der Schule sollten Sie Ihre Lehrer/-innen informieren, damit sie das Thema in der Klasse ansprechen, Manchmal sind es auch Erwachsene wie z. B. Lehrer/-innen, Trainer/-innen oder Ausbildungsleiter/-innen, die sich beleidigend äußern oder unfair bewerten. In solchen Fällen können Sie z. B. die Schulleitung, den Sportverein, die Unternehmensleitung oder den Betriebsrat informieren. Es gibt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das im Prinzip Diskriminierung verhindern soll. Es hat allerdings noch Lücken, was die Beweislage betrifft, die oft schwierig ist. Hier gibt es noch deutlichen Verbesserungsbedarf. Seit 2021 gibt es zudem den neuen Paragraphen 192a des Strafgesetzbuches, der verhetzende Beleidigungen unter Strafe stellt. Es gibt Beratungsstellen, die speziell bei rechter, rassistischer oder antisemitischer Gewalt helfen, z. B. indem sie Menschen zu Terminen bei der Polizei oder dem Gericht begleiten. Wenn Sie akut bedroht werden, rufen Sie die 110 an.

Antisemitismus

Vereinfacht gesagt ist Antisemitismus die pauschale Verunglimpfung und / oder Diskriminierung von Jüdinnen und Juden bis zu Hass, Gewalt und Vernichtung. Dass jeder Mensch viele individuelle Eigenschaften hat, wird nicht gesehen. Es gibt viele Formen von Antisemitismus, manche offen, manche verdeckt, z. B. dadurch, dass das Wort Jude in Witzen umschrieben wird und somit nicht judenfeindlich erscheint. Die Erscheinungsformen der pauschalen Judenfeindlichkeit haben sich im Lauf der Zeit verändert – zum Beispiel gibt es heute antisemitische Hetztiraden in den sozialen Medien oder lose Koalitionen von Rechtsextremisten und Islamisten. In Deutschland ist der Anteil der Menschen mit zumindest teilweise antisemitischen Einstellungen immer noch hoch: Schätzungen zufolge liegt er in etwa bei einem Viertel. Antisemitismus steht in krassem Widerspruch dazu, dass jeder Mensch ein Recht auf Gleichbehandlung und Respekt hat, unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion und Geschlecht. In Deutschland werden diese Rechte im Grundgesetz garantiert, Aktivitäten, die dagegen verstoßen, sind verboten. Trotzdem gibt es Menschen, auch mit Migrationshintergrund, die sich von Vorurteilen und Hass leiten lassen, andere Menschen beleidigen, demütigen oder körperlich angreifen. Wenn Ihnen so etwas passiert, sollten Sie mit Ihrer jüdischen Gemeinde darüber sprechen oder – situationsbezogen – zum Beispiel mit Ihrem Betrieb oder Ihrem Sportverein. Sie können natürlich auch die Beratungsangebote z. B. der Antidiskriminierungsstelle oder OFEK e.V. in Anspruch nehmen. Flüchtlinge, Menschen mit Migrationshintergrund und Jüdinnen und Juden sind besonders Rechtsextremisten ein Dorn im Auge. Wenn Sie von diesen beleidigt, diskriminiert oder verleumdet werden, wenden Sie sich ebenfalls an die genannten Beratungsstellen. Wenn Sie antisemitisch attackiert worden sind – insbesondere auch, wenn es zu körperlicher Gewalt gekommen ist – gehen Sie zur Polizei. Wenn akute Gefahr droht, wählen Sie bitte den Polizei-Notruf 110.

Rechtsextremismus

Rechtsextremismus hat zahlreiche Formen, Verhaltensmuster und Ziele. Den einheitlichen Rechtsextremismus gibt es also nicht. Eines wird aber immer wieder deutlich: Er ist jahrzehntelang grob unterschätzt worden, Gegenmaßnahmen waren allenfalls halbherzig.

Die Formen reichen von bundesweiten straff organisierten Parteien über regionale Gruppen bis hin zu Einzelpersonen. Bestandteil der Ziele sind in unterschiedlicher Kombination Antisemitismus, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Demokratiefeindlichkeit, Menschenverachtung. Die Verhaltensweisen reichen von Beleidigung über Sachbeschädigung bis zu Gewalt gegen Menschen und Terrorismus. Gute Zusammenfassungen finden Sie auf den Webseiten des Verfassungsschutzes und der Bundeszentrale für politische Bildung.

In letzter Zeit werden rechtsextremistische Ideen zunehmend im Internet, über Messenger-Dienste und die sozialen Medien verbreitet. Sie stoßen damit neben der älteren Gefolgschaft auch bei jungen Menschen auf Gehör.

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, aus dem Rechtsextremismus auszusteigen, können Sie Beratungsstellen in der Nähe finden, wenn Sie im Internet unter „Ausstieg Rechtsextremismus Beratung“ suchen und Ihr Bundesland hinzufügen. Wenn Sie Opfer rechtsextremer Gewalt geworden sind, sollten Sie auf jeden Fall bei der Polizei Anzeige erstatten. Im Notfall wählen Sie bitte die 110.

Islam- und Muslimfeindlichkeit

Muslimfeindlichkeit ist in unterschiedlicher Kombination und Gewichtung eine Mischung aus Unkenntnis des Islam, der Vermischung der Religion des Islam und politischem Islam, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Angst vor allem Fremdem sowie Falschinformationen. Hinzu kommt oft die mangelnde Bereitschaft, sich mit fremder Kultur und anderen Lebensgewohnheiten auseinanderzusetzen – aber das beruht häufig auf Gegenseitigkeit.

Die Grenzen zwischen Islam-/Muslimfeindlichkeit und Islamkritik sind fließend. Auffällig ist, dass Islamfeindlichkeit bei Menschen, die wenig Kontakt mit Muslimen haben, stärker ausgeprägt ist als in der Gesamtbevölkerung. Folgt man einer Bertelsmann-Studie, so ist etwa die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland islamskeptisch eingestellt, etwa ein Zehntel ist islamfeindlich. Die hohe Zahl der islamskeptischen Personen macht sie naturgemäß anfällig für Falschinformationen durch Rechtsextremisten.

Pauschale Muslimfeindlichkeit steht in krassem Widerspruch dazu, dass jeder Mensch ein Recht auf Gleichbehandlung und Respekt hat, unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion und Geschlecht. In Deutschland werden diese Rechte im Grundgesetz garantiert, Aktivitäten, die dagegen verstoßen, sind verboten. Trotzdem gibt es Menschen, auch mit Migrationshintergrund, die sich von Vorurteilen und Hass leiten lassen, andere Menschen beleidigen, herabwürdigen oder körperlich angreifen. Wenn Ihnen so etwas passiert, sollten Sie mit Ihrer muslimischen Gemeinde darüber sprechen oder – situationsbezogen – zum Beispiel mit Ihrem Betrieb oder Ihrem Sportverein. Sie können natürlich auch die Beratungsangebote z. B. der Antidiskriminierungsstelle in Anspruch nehmen oder nach anderen Beratungsstellen suchen. Diese finden Sie, wenn Sie z. B. im Internet unter „Beratungsstelle Islamfeindlichkeit“ suchen und Ihr Bundesland dazusetzen.

Flüchtlinge und Menschen mit Migrationshintergrund islamischen Glaubens sind besonders Rechtsextremisten ein Dorn im Auge. Wenn Sie von diesen beleidigt, diskriminiert oder verleumdet werden, wenden Sie sich ebenfalls an die genannten Beratungsstellen. Wenn Sie aber körperlich attackiert worden sind, gehen Sie zur Polizei und erstatten Anzeige. Wenn akute Gefahr droht, wählen Sie bitte den Polizei-Notruf 110.

Generelles zum Strafrecht in Deutschland

Das deutsche Strafrecht unterscheidet sich in vielen, oft zentralen Punkten von dem anderer Staaten. Das gilt nicht nur für die Scharia, sondern z. B. auch für das US-amerikanische Strafrecht.

In Deutschland ist laut Grundgesetz die rechtsprechende Gewalt den Richterinnen und Richtern anvertraut; sie sind unabhängig und unterliegen keinen Weisungen, auch nicht durch die Politik. Sie urteilen ausschließlich nach dem Gesetz. Ein Grundsatz lautet: Im Zweifel für den Angeklagten, d.h. dass niemand verurteilt werden kann, wenn die Tat nicht zweifelsfrei bewiesen wurde.

Grundlage der Strafgerichtsbarkeit ist das deutsche Strafgesetzbuch (StGB). Einige nennenswerte Punkte sind zum Beispiel, dass die Todesstrafe abgeschafft ist, dass Homosexualität nicht strafbar ist und dass ein weitaus liberaleres Abtreibungsrecht gilt als in den USA.

Kinder unter 14 Jahren können in Deutschland nicht strafrechtlich verfolgt werden. Für Jugendliche und Heranwachsende gelten im Prinzip dieselben Regeln wie für Erwachsene, es gibt aber ein spezielles Jugendgerichtsgesetz, das dem Erziehungsaspekt stärker Rechnung trägt, zum Beispiel durch die Verhängung von Sozialstunden, Weisungen und kurzen Arresten.

Eines ist aber sehr wichtig: Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, müssen Sie unbedingt und möglichst schnell eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten – ohne Strafanzeige passiert nichts. Wenn Sie erst kurz in Deutschland und noch unsicher sind, nehmen Sie eine Vertrauenspersonen mit, die sich schon besser auskennt. Lassen Sie sich auf keinen Fall von einer Anzeige abhalten.

Straftaten gegen Flüchtlinge und Menschen mit Migrationshintergrund

Straftaten gegen Flüchtlinge und Menschen mit Migrationshintergrund werden nur sehr unvollkommen und unvollständig erfasst. Das hat zum einen Datenschutzgründe, zum anderen sind Flüchtlinge oft nur schwer in der Lage, eine Anzeige zu erstatten oder trauen sich nicht. Es bleibt nur ein Appell an Menschen, die ihnen nahestehen und schon länger in Deutschland sind, dies für sie zu tun. Eine Anzeige ist unbedingt notwendig.

Die Zahlen wären noch höher, wenn Menschen mitgezählt würden, die illegal in Deutschland sind beziehungsweise eingeschleust wurden. Hier sind Zwangsprostitution und Schwarzarbeit verbunden mit Ausbeutung an der Tagesordnung.

Illegal in Deutschland

Es gibt viele illegal in Deutschland lebende Menschen. Hierzu zählen vor allem Personen, deren Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde, Kriegsflüchtlinge, deren Duldung abgelaufen ist, Personen, deren Aufenthaltserlaubnis oder Visum nicht verlängert wurde, die nicht bei einer Meldebehörde registriert sind sowie Menschen, die mit gefälschten Papieren nach Deutschland eingereist sind. Eine genaue Zahl ist nicht bekannt, die Schätzungen liegen zwischen 500.000 und 1,8 Mio. Menschen. Sie haben nur wenige Rechte und müssen ständig fürchten, angeschwärzt und dann abgeschoben zu werden. Öffentliche Stellen sind verpflichtet, sie der Ausländerbehörde zu melden, wenn sie zum Beispiel nach Sozialleistungen fragen. Keine Meldepflicht gegenüber den Ausländerbehörden haben nur Erziehungs- und Bildungseinrichtungen (z. B. Kitas und Schulen) sowie Krankenhäuser. Arbeiten können sie nur schwarz und bei Firmen, die ihre Zwangslage ausnutzen und Hungerlöhne zahlen. Eine Amnestie für Illegale hat es in Deutschland anders als in zahlreichen Ländern nie gegeben.

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