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Beratung und Unterstützung im Alter – Relevante Straftaten im Alter

Dieser Überblick soll Ihnen die Bandbreite des Themas „Relevante Straftaten im Alter“ mit Stichwörtern wie Haustürbetrug, Enkeltrick, Handtaschendiebstahl, Vorbeugung oder Betrug am Geldautomaten veranschaulichen. Wenn Sie aber gleich zum umfassenden Themenkreis Beratung und Unterstützung im Alter mit seinen vielen Stichworten gehen und dabei zusätzlich gute Links und Link- Beschreibungen mit Hilfe-Tipps und -Angeboten finden wollen, klicken Sie bitte hier

Vorbeugung

Die Vorbeugung gegen Straftaten ist oft mühsam – der Schwerpunkt der notwendigen Maßnahmenhängt stark von der Lebenssituation und dem Wohnumfeld ab. Die Situation ist bei jüngeren Menschen anders als bei Älteren, in Brennpunkten anders als in ruhigen Wohngegenden oder auf dem Lande.

Einige Punkte aber gelten für alle: Niemals jemanden Fremden wegen fadenscheidiger Gründe in die eigene Wohnung zu lassen, vorsichtig mit den eigenen Daten und eventuell Konto- oder PIN-Nummern umzugehen, nicht den Helden spielen zu wollen (das ist etwas anderes als begrüßenswerte Zivilcourage), misstrauisch bei Anrufen zu sein, wenn dabei um Geld gebeten wird. Dazu gehört auch, nicht mit Geld oder Wertsachen in der Öffentlichkeit zu protzen, nicht zu viel Geld oder Wertgegenstände in der eigenen Wohnung zu haben und wenn doch, diese für den Fall der Fälle sorgfältig aufzulisten. Sie sollten im Internet und am Bankautomaten sehr vorsichtig sein. Ebenso wird empfohlen, dunkle und einsame Wege zu meiden und dafür lieber einen kleinen Umweg in Kauf zu nehmen.

Für Seniorinnen und Senioren ist die Vorbeugung bei speziellen Straftaten besonders empfehlenswert. Es handelt sich um Varianten der Betrugsdelikte sowohl an der Wohnungstür als auch am Telefon. An der Wohnungstür versucht ein falscher Amtsträger, meist ein angeblicher Polizist, sich in Ihr Vertrauen einzuschleichen und in die Wohnung zu gelangen. Wenn das gelingt, werden Sie vermutlich ausgeraubt. Lassen Sie auch ansonsten keine Fremden in die Wohnung, auch wenn diese noch so sehr darum bitten, es sich um eine Frau handelt und sie vielleicht nur das WC nutzen möchte. Auch dann kann Ihnen Übles passieren. Öffnen Sie vor allen Dingen nie einem Unbekannten die Wohnungstür, sprechen Sie immer durch die verschlossene Tür, die Unbekannten sind meist stärker und schieben Sie beiseite. Wenn doch Unbekannte in die Wohnung gelangt sind, wehren Sie sich nicht – Sie könnten sonst verletzt werden.

Was das Telefon betrifft, so sollten Sie sofort auflegen und die Polizei benachrigen, wenn das Gespräch bei Leuten, die Sie nicht kennen, auf das Thema Geld oder Wertsachen kommt. Die Kriminellen geben sich meist fälschlich als Enkel, Polizisten oder sonstige Amtsträger aus. Unter dem Vorwand, sie befänden sich in einer Notlage oder sie wollten Ihr Geld vor Verbrechern in Sicherheit bringen, üben sie Druck auf Sie aus. Wenn Sie ihnen das Geld geben, sehen Sie es nie wieder.

Ein Wort zum Handtaschendiebstahl. Er wird meist von jungen Menschen ausgeführt, die schnell und kräftig sind. Nehmen Sie möglichst nicht viel Geld mit und halten Sie die Handtaschen nicht krampfhaft fest – wenn sie Ihnen entrissen wird, könnten Sie sonst stürzen. Andere gute Tipps und Details können Sie den Webseiten der Polizei entnehmen.

Für Menschen, die im eigenen Haus oder in einer Erdgeschosswohnung leben, empfiehlt es sich, sich mit der örtlichen Polizei in Verbindung zu setzen und zu fragen, was man gegen Einbruch tun kann. Bei der Polizei erhalten Sie oft nicht nur abstrakte Ratschläge, sondern Sie können einen Termin in der eigenen Wohnung vereinbaren. Hier wird Ihnen erklärt, wie Sie zielgenau die Sicherung der Wohnung erhöhen könnten, z, B. durch verstärkten Fenster- oder Eingangstürschutz.

Diebstahl rund ums Auto

Diebstähle rund ums Auto umfassen einerseits die reinen Fahrzeugdiebstähle, andererseits die Fahrzeugaufbrüche. Die Aufbrüche werden teils von Profis mit ausgefeilter Technik durchgeführt, z.B. Funkschlüsselblockern, teils von Laien, die eher Scheiben einschlagen, Türen aufheben, Schlösser mechanisch knacken oder mit der Unvorsichtigkeit der Fahrerinnen und Fahrer rechnen. Gestohlen werden z.B. Navigationsgeräte, Autoradios, Handys, Laptops, Koffer, Handtaschen oder andere Wertgegenstände.

Die gestohlenen PKWs werden zum Teil für kurze Zeit für Spritztouren oder als Fahrzeuge für weitere Straftaten genutzt, um nicht das eigene Fahrzeug nutzen zu müssen und möglichst unerkannt zu bleiben. Absatzmärkte für in Deutschland gestohlene und auf Dauer verschwundene PKWs liegen primär in Osteuropa, aber auch in Zentralasien und Afrika. Ein Teil verbleibt in Deutschland, wird ausgeschlachtet und in Einzelteilen weiterverkauft. Bevorzugt werden hochwertige PKWs und SUVs / Geländewagen. Die Täter der für den Export bestimmten gestohlenen PKWs sind meist hochprofessionell und gehen arbeitsteilig vor: Ermittlung des Bedarfs – Ausspähung – der tatsächliche Diebstahl – Außerlandesbringung des PKW.

Was aber gegen Autodiebstähle und -aufbrüche tun? Durch vorsichtiges Verhalten und die richtigen technischen Sicherungsmaßnahmen können Sie viel erreichen. Gegen professionelle Kriminelle sind Sie aber manchmal machtlos. Zu den einfachen Vorsichtsmaßnahmen zählen z.B.: Keine Wertsachen wie Handtaschen, Handys, Laptops im Auto liegen zu lassen, die Autotüren, Fenster und Dach zu verschließen, auch wenn Sie nur kurz aussteigen, beim Einkaufen die Autoschlüssel nicht oben auf dem Einkaufskorb liegen zu lassen, die Autoschlüssel nicht so in die Tasche zu stecken, dass sie für Taschendiebe leicht erreichbar sind, nicht zu vergessen, vorhandene technische Vorrichtungen wie elektronische Diebstahlwarnanlagen auch zu aktivieren. Bedenken Sie immer, dass Ihre Versicherung bei mangelnder Vorsicht eventuell die Leistungen kürzen oder verweigern könnte. Vergewissern Sie sich bei Fernbedienungen immer, dass die Türen wirklich verschlossen sind – professionelle Diebe verfügen oft über Funkblocker, die den Funkbetrieb stören und so das Verschließen der Türen verhindern.

Technische Diebstahlsicherungen, die auch professionellen Dieben das Leben erschweren, sind möglicherweise bereits in Ihrem Fahrzeug eingebaut. Wenn nicht, hängt eine eventuelle technische Nachrüstung von den Kosten, Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis und vom Alter und Wert des Wagens ab. Über das Für und Wider sollten Sie sich gegebenenfalls von der Polizei beraten lassen. Die technischen Möglichkeiten reichen von schlüssellosen Zugangssystemen, optischen und akustischen Alarmsystemen über Gangschaltungs- und Lenkradsperren, Parkkrallen, Sicherung der Dachlast und elektronischen Diebstahlwarnanlagen bis zu Zusatzsicherungen für Autoradios und Navigationssysteme. Zu diesen und zahlreichen weiteren Punkten der Diebstahlsicherung für Ihren Wagen finden Sie exzellente Informationen und Tipps auf den Webseiten der Polizei-Beratung.

Taschen- und Handtaschendiebstahl

Taschendiebstahl kann im Prinzip jede/n treffen, Handtaschendiebstahl vorwiegend Frauen. Die Kriminellen sind sehr erfindungsreich und flexibel. 2022 wurden knapp 100.000 Fälle angezeigt. Die tatsächliche Zahl dürfte höher liegen, da viele Taschendiebstähle darauf zurückgeführt werden, dass man sein Portemonnaie verloren oder irgendwo liegengelassen hat. Die Aufklärungsquote ist sehr gering, da die Opfer den Diebstahl oft erst sehr viel später bemerken.

Die Orte, an denen die Diebstähle stattfinden, sind vielfältig: In Bus oder Bahn, im Konzert, beim Spazierengehen, auf der Rolltreppe, beim Ausverkauf und an vielen anderen Orten. Die Polizei-Beratung zeigt auf ihrer Webseite sehr viele unterschiedliche konkrete Situationen und erklärt die Tricks, die die Kriminellen hierbei verwenden – die Tricks passen sich der jeweiligen Situation an.

Oft sind es Gedränge und unübersichtliche Situationen, in denen Sie bestohlen werden (z. B. Bahnhöfe, Bus und Bahn, Großveranstaltungen, Demonstrationen, Konzerte, Rolltreppen, Ausverkauf). Es kann auch sein, dass Sie abgelenkt werden und so nicht merken, dass man Sie bestiehlt (z. B. wenn ein angeblicher Tourist nach dem Weg fragt, Sie von Unbekannten begrüßt werden, dass Sie angerempelt werden). Es kann auch etwas anderes sein, z. B dass man Sie bittet, Geld zu wechseln. Es sind unterschiedliche Situationen, und so sind auch unterschiedliche Vorsichtsmaßnahmen nötig.

Einige Vorsichtsmaßnahmen sind relativ leicht zu befolgen: Halten Sie Hand- und Einkaufstasche immer verschlossen. Tragen Sie die Einkaufs- und Handtasche nicht auf dem Rücken, sondern vorne am Körper, oder klemmen Sie diese unter den Arm. Halten Sie die Tasche immer auf der Seite, die der Straße abgewandt ist. Legen Sie die Geldbörse nicht oben auf den Einkaufswagen oder die Einkaufstasche, hängen Sie weder im Restaurant noch im Geschäft Ihre Handtasche über die Stuhllehne. Seien Sie in Situationen, die Ihnen fremd sind, besonders vorsichtig und aufmerksam. Diese und weitere Tipps finden Sie auch auf der Webseite der Polizei.

Wenn Sie nicht mehr so kräftig sind und der Versuch gemacht wird, Ihnen die Tasche zu entreißen, sollten Sie überlegen, ob Sie heftigen Widerstand leisten – Sie könnten gegebenenfalls stürzen.

Wenn Sie Opfer von Taschendieben oder Zeuge / Zeugin einer solchen Straftat geworden sind, sollten Sie Anzeige erstatten. Das können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht tun. In vielen Bundesländern können Sie Strafanzeige auch online erstatten. Auf der Seite des Bundeskriminalamts ist aufgelistet, um welche Webseiten es sich bei den Ländern handelt.

Wenn eine Bank- oder Kreditkarte in der Tasche war, sollten Sie diese umgehend sperren lassen, entweder direkt bei Ihrer Bank oder bei der zentralen Sperr-Notrufnummer 116 116, die rund um die Uhr besetzt ist.

Haus- / Wohnungseinbruch

Wenn ins Haus oder in die Wohnung eingebrochen wird, ist es meist nicht nur ein materieller Schaden – der kann oft jedenfalls zum Teil durch die Versicherung abgedeckt werden. Vielfach stört ebenfalls, dass liebgewonnene Gegenstände entwendet wurden oder dass in die Privatsphäre eingegriffen wurde, ein oft lang andauerndes belastendes Gefühl. Wenn Bank- oder Kreditkarten gestohlen wurden, sollten Sie diese schleunigst bei Ihrer Bank sperren lassen. Das können Sie auch über den zentralen Sperr-Notruf 116116 machen. Gegen Einbrüche kann man sich allerdings vielfach mit relativ einfachen Mitteln schützen.

Einbrüche werden zum weitaus überwiegenden Teil von Gelegenheitstätern und -täterinnen ausgeübt, die meist nur kleine und unauffällige Einbruchswerkzeuge mit sich führen, z. B. einen Schraubenzieher. Professionelle Banden, die meist arbeitsteilig operieren und bei denen sich die eigentlichen Einbrecher kurz nach dem Einbruch wieder ins Ausland absetzen, sind nur zu knapp einem Viertel an den Delikten beteiligt.

Was also tun zum Schutz? Sie sollten vorsichtig und misstrauisch sein, wenn Sie unbekannte Personen in Ihrem Treppenhaus, vor dem Haus oder auf dem Nachbargrundstück sehen. Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen und keinen Besuch erwarten, sollten Sie, wenn jemand an der Haustür klingelt, nicht sofort auf den Türöffnerknopf drücken – vielleicht dringen sonst Kriminelle in eine Nachbarwohnung ein.

Daneben gibt es viele Möglichkeiten, die Sicherheit der Wohnung oder des Hauses durch mechanische Schutzmaßnahmen wie Rollläden, Gitter oder Videoüberwachung zu verbessern. Einen sehr guten, umfangreichen und ins Detail gehenden Überblick dazu finden Sie auf der Webseite des Netzwerks Zuhause sicher e. V. Der Verein weist darauf hin, dass Sie möglichst Sicherheitsaspekte in die Überlegungen einbeziehen sollten, wenn Sie einen Um- oder Neubau beginnen.

Es empfiehlt sich in vielen Fällen, sich mit der örtlichen Polizei in Verbindung zu setzen, bevor Sie mit den Schutzmaßnahmen beginnen. Bei der Polizei erhalten Sie oft nicht nur abstrakte Ratschläge, sondern einen Termin in der eigenen Wohnung. Hier wird Ihnen erklärt, wie Sie zielgenau die Sicherung der Wohnung erhöhen können, z, B. durch verstärkten Fenster- oder Eingangstürschutz. Die Polizei sorgt durch ihre Infos auch dafür, dass die Schutzmaßnahmen ineinandergreifen, dass Sie z. B. nicht nur das Türschloss austauschen, wenn das Türblatt schwach ist.

EC- und Kreditkartenbetrug

EC- und Kreditkarten sind eine populäre Alternative zum Bargeld und haben als Zahlungsmittel mittlerweile eine hohe Akzeptanz; sie ist in der Corona-Krise im Zuge des verstärkten Onlineshoppings noch deutlich gewachsen und lockt damit auch viele Kriminelle an. Der Missbrauch hat viele andere Varianten, im Internet z. B. die sogenannten Fake Shops – gefälschte Internet-Verkaufsplattformen -, bei denen Sie bestellen und bezahlen, aber Ihre Ware niemals erhalten.

Ein kleiner Einschub, um sprachliche Missverständnisse zu vermeiden: Unter dem Begriff Zahlungskarten fasst das Bundeskriminalamt (BKA) Debit- und Kreditkarten zusammen. Debit-Karten, früher als EC- Karten geläufig, sind Bankkarten, bei denen der Umsatz im Gegensatz zu Kreditkarten – abgesehen von Visa und Mastercard – sofort abgebucht wird.

Tipps, sich gegen den ungerechtfertigten Einsatz der Karte zu schützen, gibt es viele. Um den Missbrauch Ihrer Karten nicht zu einfach werden zu lassen, sollten Sie Ihre gestohlenen oder verlorenen Karten sofort unterer der Telefonnummer 116 116 (Sperr-Notruf) sperren lassen – dies auch, wenn nur der Verdacht besteht.

Sie sollten regelmäßig und möglichst zeitnah Ihre Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen auf Ungereimtheiten prüfen und sich umgehend mit dem zuständigen Institut in Verbindung setzen, wenn Sie etwas nicht verstehen.

Wie kommen die Kriminellen an Ihre Karten oder Ihre Daten? Wenn Ihnen die Karte gestohlen wird, ist es eindeutig. Der Datendiebstahl kann mehrere Gründe haben: Es kann sein, dass Sie in der Öffentlichkeit sorglos mit Ihren Daten umgegangen sind. Einfache Beispiele sind z. B.: Jemand schaut Ihnen über die Schulter, wenn Sie den PIN Ihrer Karte beim Einkaufen oder am Bankautomaten eingeben, oder sieht Ihr Passwort beim Einloggen am PC. Sie lassen Ihre Kreditkarte offen auf dem Hotel-Tresen liegen.

Am häufigsten sind es Phishing-E-Mails und -Webseiten, auf die Sie arglos hereingefallen sind und Ihre persönlichen Daten wie Name, Adresse, Passwörter, Konto- und Kreditkartennummern und anderes eingegeben haben. Der Grund: Ihnen waren Merkmale, an denen Sie Phishing-Mails oft erkennen können, nicht geläufig. Dazu gehören: Seien Sie bei unbekannten Absendern besonders vorsichtig und verlieren Sie die Besonnenheit nicht, weil Sie ein Schnäppchen oder schwer zu findendes Produkt erspäht haben. Öffnen Sie unter keinen Umständen Links oder Anhänge. Andere Kriterien: Ist die Mail in gutem und fehlerfreiem Deutsch geschrieben? Wird Ihr Name genannt? Lassen Sie sich bei Mahnungen und Zahlungsaufforderungen durch kurze Fristen keinesfalls unter Druck setzen – wenn Ihnen das wichtig ist, rufen Sie unter der Ihnen bekannten Rufnummer bei dem Ihnen bekannten Anbieter an und fragen nach, die E-Mail-Adresse könnte gefälscht sein. Wenn ein Link Sie doch auf eine Webseite führt, seien Sie ebenfalls vorsichtig. Prüfen Sie, ob die Seite in gutem Deutsch geschrieben ist, ob sie mehrere Unterseiten hat, die verständlich sind und zu der Seite passen. Schauen Sie, ob das Impressum vollständig ist und ob der Anbieter telefonisch leicht zu erreichen ist. Zahlreiche weitere gute Vorschläge erhalten Sie auf den Webseiten der Verbraucherzentralen, des BITKOM sowie des BSI und der Polizei. Es gibt außerdem allgemeine gute Tipps: Geben Sie im Internet und in den sozialen Netzwerken keine Dinge preis, die Sie nicht auch Fremden auf der Straße erzählen würden. Sorgen Sie für regelmäßige Updates Ihres Systems und der Programme. Wechseln Sie regelmäßig Ihre Passwörter. Auch hierzu gibt es weitere gute Tipps auf den vorgenannten Webseiten.

Wenn Sie doch Opfer von EC- / Kreditkartenbetrug geworden sind, sollten Sie Anzeige erstatten. Das können Sie bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht tun. In vielen Bundesländern können Sie Strafanzeige auch online erstatten. Auf der Seite des Bundeskriminalamts ist aufgelistet, um welche Webseiten es sich bei den Ländern handelt.

Betrug am Geldautomaten

Betrug am Geldautomaten gibt es in zwei Varianten: Einerseits das sogenannte Cash-Trapping (englisch, etwa für Geld-Falle stellen), bei dem Sie direkt Bargeld verlieren, andererseits das sogenannte Skimming (englisch für Abschöpfen, Ausspähen), bei dem Ihre Kartendaten gestohlen werden und Sie den Schaden meist erst später bemerken. Die Betrügerinnen und Betrüger gehen hierbei oft äußerst professionell vor.

Cash-Trapping funktioniert folgendermaßen: Über den Geldausgabeschacht wird ein vom Original nicht zu unterscheidender und mit einer Klebefolie versehener Verschluss geklebt. Sie schieben die Karte ein, geben die PIN ein, aber nichts passiert, Sie erhalten kein Geld. Nach einer Weile sehen Sie auf dem Display des Automaten die Meldung: Störung. Sie gehen frustriert, um sich an einem anderen Automaten Geld zu holen. Kurz darauf erscheint der Betrüger, demontiert den Aufsatz und verschwindet mit Ihrem Geld. Sie haben einen Fehler gemacht: Verlassen Sie in einer solchen Situation möglichst nie den Automaten, auch wenn ein vermeintlich wohlmeinender Mensch Ihnen dazu rät. Bitten Sie jemanden, einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Bank zu holen. Außerhalb der Geschäftszeiten rufen Sie die Polizei.

Was können Sie darüber hinaus tun, um sich gegen Cash-Trapping zu schützen? Im Prinzip nicht viel. Sie können Automaten, die außen an Gebäuden angebracht sind, meiden. Die Kriminellen haben es hier besonders leicht, die Verschlüsse anzukleben oder bei Gefahr zu verschwinden. Sie können sich fragen, ob Ihnen etwas an der Leiste oder am Schacht merkwürdig vorkommt – wenn ja, rütteln Sie leicht daran, da sie meist nur angeklebt sind und sich gegebenenfalls leicht lösen.

Die andere Variante: Skimming funktioniert im Prinzip sehr einfach: Die Kriminellen bringen vor dem eigentlichen Karteneinschubschacht des Geldautomaten ein täuschend ähnliches zusätzliches Kartenlesegerät oder eine zusätzliche Front an. Dieses Lesegerät liest Ihre Kartendaten aus und leitet die Karte an das Originallesegerät weiter. Sie merken also nichts. Damit haben die Betrügerinnen und Betrügen Ihre Kartendaten, aber noch nicht die PIN. Diese erhalten die Kriminellen durch das Anbringen von Minikameras oder Fotohandys an verschiedenen Stellen des Geldautomaten. Möglich ist auch das Anbringen einer vollständigen Tastatur. Die Daten werden ebenso wie die durch die Lesegeräte gestohlenen Kartendaten gespeichert. Die Zahl der Skimmingattacken ist zwar durch die Antiskimming-Maßnahmen der Geldinstitute in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen, aber immer noch beträchtlich. Genutzt werden die Daten einerseits für betrügerische Geschäfte im Internet, andererseits, um Kartenrohlinge mit diesen Daten zu versehen. Eines fehlt den gefälschten Karten aber: Der in den Originalkarten vorhandene Chip, der nicht kopiert oder eingesetzt werden kann. Die Folge: Die Kriminellen können in Deutschland sowie den meisten Ländern Europas kein Geld abheben und nicht mit der Karte einkaufen. Dies ist vor allem in außereuropäischen Staaten oft möglich.

Wie sich also gegen Skimming schützen? Zunächst die normalen Vorsichtsmaßnahmen: Dass niemand bei der PIN-Eingabe zusehen kann, bei der PIN-Eingabe das Feld mit der anderen Hand abzudecken, so dass nicht fotografiert werden kann, die PIN separat von der Karte aufzubewahren. Es folgt die Bitte, bei der Zugangstür zum Geldautomaten nie die PIN einzugeben und, wenn Sie mehrere Karten haben, eine andere Karte für die Geldabhebung zu nutzen als für die Türöffnung zum Geldautomaten. Zusätzlich gilt Ähnliches wie für das Cash-Trapping: Seien Sie misstrauisch, wenn Sie etwas Merkwürdiges am Automaten entdecken. Wenn es während der Öffnungszeit des Geldinstituts der Fall ist, fragen Sie beim Personal nach. Ansonsten rütteln Sie leicht an der Leiste / am Schacht oder suchen Sie sich einen anderen Automaten.

Prüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge. Wenn Sie eine Ungereimtheit entdecken, setzen Sie sich mit Ihrem Geldinstitut in Verbindung. Wenn Sie einen Schaden erlitten haben und nicht grob fahrlässig gewesen sind, zeigen sich die meisten Institute kulant. Weitere Infos und Tipps zum Thema erhalten Sie auf den Webseiten der Polizei sowie des Verbraucherportals des Landes Baden-Württemberg.

Eine Aussage des Verbraucherportals trifft aber – abgesehen von den genannten Vorsichtsmaßnahmen – wohl leider zu: Die Methoden, mit denen die Kartendaten mittels Skimming beim Geldabheben abgefischt werden, sind so subtil, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher selbst nur schwer schützen können.

Haustürbetrug

Haustür-Betrüger und -Betrügerinnen sind meist hochprofessionell, kreativ, sprachgewandt, können sich auf ihre Opfer einstellen und passen sich der jeweiligen Situation an. Sie nutzen die Arglosigkeit, die Gutmütigkeit und oft das Mitleid der Opfer aus, um deren Geld oder Wertsachen zu stehlen oder ihnen Waren oder Dienstleistungen zu einem weit überhöhten Preis zu verkaufen. Es gibt eine so große Anzahl an Varianten des Haustürbetrugs, dass allgemeine Tipps, wie man sich gegen alle schützen kann, kaum möglich sind. Zwei Regeln gelten aber für alles: Seien Sie extrem vorsichtig, wenn eine Ihnen unbekannte Person an der Haus- / Wohnungstür klingelt, und überlegen Sie es sich dreimal, bevor Sie diese in Ihre Wohnung eintreten lassen. .

Bei diesem Betrugsdelikt gibt es zwei Hauptvarianten: Einerseits versuchen Kriminelle mit Tricks und Vorwänden, sich in Ihr Vertrauen einzuschleichen, in die Wohnung zu gelangen, um Ihnen Geld oder Wertsachen zu stehlen. Die Kreativität der Vorwände kennt keine Grenzen – einige Beispiele: Der falsche Amtsträger, meist Polizist, der Auskünfte haben muss oder warnen will – der Handwerker, angeblich von der Hausverwaltung geschickt, der Rohre oder Heizungen prüfen muss – der Mensch, der dringend die Toilette oder telefonieren will – die Mutter, die ihr Baby stillen oder Windeln wechseln muss – der Mensch, der etwas zum Schreiben braucht, der Geld wechseln will, ein Glas Wasser für eine Tablette braucht, etwas für Nachbarn abgeben will – usw. Sie sind im Prinzip hilfsbereit, also was tun?

Einige Tipps: Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen und keinen Besuch erwarten, öffnen Sie niemals automatisch die Haustür, wenn geklingelt wird – wenn Fremde an Ihrer Wohnungstür klingeln, schauen Sie durch den Türspion und fragen gegebenenfalls durch die geschlossene Tür oder bei geschlossener Türkette , was ihr Anliegen ist – wenn Aussehen und Auskunft unbefriedigend sind, lassen Sie die Fremden keinesfalls in Ihre Wohnung – wenn Hilfe auch außerhalb Ihrer Wohnung möglich ist, z. B. die Bitte nach einem Glas Wasser oder Schreibgerät, bieten Sie dies an und stellen Sie dies vor die Tür oder bieten an, eventuell telefonisch Hilfe zu holen. Wenn Sie doch Fremde in Ihre Wohnung lassen wollen, sollten Sie Folgendes beachten: Lassen Sie nie mehr als eine Person ein, eine zweite könnte Sie ablenken und die andere dann nach Wertsachen suchen. Lassen Sie die Wohnungstür nicht offen, ein Zweiter könnte hereinkommen und die Wohnung durchstöbern. Seien Sie nicht schamvoll, auch wenn Sie sonst diskret sind: Wenn jemand telefonieren will, bleiben Sie im Raum, wenn eine Mutter ihr Kind stillen will, ebenfalls. Bitten Sie dafür um Verständnis. Gleiches gilt, wenn Handwerker Geräte prüfen wollen. Wenn Sie angegriffen werden, rufen Sie möglichst laut um Hilfe, und erstatten Sie bitte später Anzeige bei der Polizei.,

Weitere gute Tipps, wie Sie sich bei dieser Hauptvariante schützen können, finden Sie auf den Webseiten der Polizei.

Die andere Hauptvariante: Die Betrügerinnen und Betrüger wollen Ihnen ein Produkt, ein Abo verkaufen oder werben für eine Spende. Dafür benötigen sie Ihre Unterschrift unter einen rechtsgültigen Vertrag. Sie nutzen besonders zwei Faktoren: Einerseits das Überraschungsmoment, weil Sie bei dem Angebot völlig unvorbereitet sind, andererseits, dass Sie keine Möglichkeit haben, Preis oder Qualität des Produkts mit anderen zu vergleichen (oder bei einer Spende zu prüfen, wofür die Organisation das Geld ausgibt). Auch bei diesen sogenannten Haustürgeschäften gibt es zahlreiche Möglichkeit: Sie können ein Abo abschließen, ein Produkt oder eine Dienstleistung kaufen, einen Handwerker beauftragen, der gerade Zeit hat, oder eine Spende machen.

Hören Sie sich zunächst durch die geschlossene Wohnungstür oder die Gegensprechanlage an, worum es sich handelt. Lassen Sie die Anbieter keinesfalls in Ihre Wohnung, Sie könnten sie sonst kaum wieder loswerden. Wenn Sie nicht interessiert sind, hat sich die Angelegenheit ohnehin erledigt. Wenn doch, sollten Sie weitere Schutzmaßnahmen für sich treffen: Handwerker, die gerade Zeit haben, sind völlig unglaubwürdig und vermutlich Betrüger – bei der herrschenden Handwerkerknappheit hat jeder Handwerker eine lange Warteliste, die er abarbeiten muss. Bei anderen Anbietern und Anbieterinnen sollten Sie bitten, später oder zu einem bestimmten Termin wiederzukommen, da Sie erst beim Unternehmen / bei der Behörde nachfragen wollten, ob die Identität echt sei, und Sie gegebenenfalls eine Vertrauensperson zu dem Termin hinzuziehen wollten (das sollten Sie ohnehin tun, wenn Ihr Interesse stark und der Anbieter fremd ist). Wenn Sie mit dem Argument unter Druck gesetzt werden, es sei eilig und ein Schnäppchen, sollten Sie vom Angebot Abstand nehmen.

Die Kriminellen werden Ihnen sagen, die Unterschrift unter den Vertrag sei eine reine Formalität – das stimmt nicht: Sie schließen damit ein rechtsverbindliches Geschäft ab (Flüchtlinge sind oft aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse von dieser Tatsache besonders betroffen). Sie können den Vertrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen (die Frist beginnt aber erst mit dem Erhalt der Ware). Ihre Kündigung sollte per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Bevor Sie die Unterschrift unter den Vertrag setzen, sollten Sie darauf achten, dass vor Ihrem Namen das richtige Datum steht – ansonsten haben Sie später bei einer eventuellen Kündigung Schwierigkeiten nachzuweisen, wann die Frist begann. Die Kriminellen werden das Datum im Zweifel fälschen.

Wenn Sie bei einem Haustürgeschäft etwas überrumpelt wurden und das Produkt / die Dienstleistung nicht so genau geprüft haben, sollten Sie die Überprüfung umgehend vornehmen und sich gegebenenfalls nicht scheuen, vom Vertrag in der oben genannten Form zurückzutreten.

Weitere gute Tipps, wie Sie sich bei dieser Hauptvariante schützen können, finden Sie auf den Webseiten der Polizei-Beratung und der Verbraucherzentralen.

Enkeltrick

Die Grundidee des Enkeltricks ist einfach: Die Kriminellen spekulieren auf die Gutmütigkeit, den Großmut und den Familien- und Gemeinschaftssinn meist älterer Menschen. Sie gaukeln ihren Opfern eine Notlage vor, z. B. eine Krankheit, einen Unfall oder den Verlust der Papiere und des Geldes im Ausland. Dafür bräuchten sie dringend Geld, meist Bargeld. Das Geld würden die Opfer natürlich baldmöglichst zurückerhalten. Die Kontaktaufnahme erfolgt überwiegend telefonisch, manchmal auch per E-Mail.

Bei der telefonischen Kontaktaufnahme wird manchmal auch das Call-ID-Spoofing genutzt, mit dem auf dem Display angezeigte Telefonnummern manipuliert werden. Sie sehen nicht die tatsächliche Telefonnummer des Anrufenden, sondern eine beliebige andere, z. B. statt 089-61xxxx die Nummer 040-48yyyy, die vertrauenswürdiger ist.

Die ersten Sätze sind unverfänglich: Rat mal, wer hier ist, lange nichts mehr voneinander gehört oder ähnliches – die Kriminellen sind kreativ. Sie sollten misstrauisch sein und höflich nach Details aus dem Leben anderer Verwandter oder Bekannter fragen. Falls Sie keine befriedigende Antwort erhalten, sollten Sie auflegen. Falls doch, werden Sie trotzdem nicht leichtgläubig. Spätestens wenn das Gespräch das Thema Geld erreicht, sollten Sie auflegen. Tun Sie das nicht, sollten Sie unbedingt sofort die Polizei benachrichtigen. Spielen Sie nicht den Helden und öffnen Sie keinesfalls die Wohnungstür, wenn Sie nicht durch den Tür-Spion eine vertraute Person erblickt haben.

Diese Vorsichtsmaßnahmen sind vielleicht in seltenen Ausnahmefällen nicht gut. Aber richtige Enkel und Bekannte werden Sie verstehen, wenn Sie ihnen dies freundlich und umfassend erklären.

Weitere gute Detail-Tipps erhalten Sie z. B. auf der Webseite der Malteser.

Straftaten in der Pflege

Bei einigen Vorkommnissen in der Pflege handelt es sich eindeutig um Straftaten: Diebstähle, Unterschlagungen, Schläge, Beleidigungen, Flüssigkeitsentzug und ähnliches mehr. Bei anderen ist die Grenze nicht so klar: Wann und wie ist eine Fixierung ans Bett aus medizinischen oder anderen Gründen notwendig, wann ist sie Freiheitsberaubung? Wann ist die Körperpflege noch ausreichend, wann Vernachlässigung?

Wie in solchen Fällen reagieren? Bei Straftaten ist das Vorgehen einfach: Sie müssen Strafanzeige erstatten und gegebenenfalls die zuständige Aufsichtsbehörde und die Pflegeleitung benachrichtigen. Anders sieht es bei den Grenzfällen aus – gerade diese sind schwierig, also bitte zunächst miteinander reden. Wenn Sie in einem Heim leben oder Angehörige dort untergebracht sind, sollten Sie auch bei Zweifelsfällen die Heimleitung sowie gegebenenfalls die Heimaufsicht benachrichtigen, bei ambulanten Pflegediensten zu Hause die Pflegeleitung und gegebenenfalls die zuständige Aufsichtsbehörde.

Sowohl Pflegebedürftige als auch Pflegende können in körperlicher, psychischer, sozialer oder kommerzieller Hinsicht Opfer von Straftaten oder Unzulänglichkeiten werden. Wichtig ist, dass die Pflegebedürftigen und Pflegenden miteinander sprechen, dass die Pflegenden aufmerksam zuhören und die Pflegebedürftigen ernst nehmen. Sie müssen ihre Wünsche und Gefühle mitteilen, darüber diskutieren und gegebenenfalls auch akzeptieren, dass diese übertrieben sind. Es kann durchaus sein, dass die pflegenden Angehörigen aggressiv reagieren. Ein großes Problem liegt oft darin, dass Angehörigen ihre Liebsten zu Hause pflegen wollen. Am Anfang geht es relativ leicht, später werden sie schleichend überfordert und sehen nicht, dass manche Wünsche der Pflegebedürftigen gerechtfertigt sind und erfüllt werden könnten, wenn die Überforderung der pflegenden Angehörigen durch Entlastung zumindest verringert wird. Dies wäre z. B. durch das Hinzuziehen professioneller Hilfe möglich – sei es durch zusätzliche ambulante Pflegedienste, Hilfsmittel oder Pflegekurse.

Weitere gute Infos und Tipps zu diesem Thema erhalten Sie auf den Webseiten der Polizei und der Stiftung ZQP – Zentrum für Qualität in der Pflege.

Gewalt gegen Ältere

In den Medien wird viel über Gewalt berichtet. Die gute Nachricht für Seniorinnen und Senioren: Diese Art von Gewalt findet ganz überwiegend in den jüngeren Altersgruppen statt, ältere Menschen sind davon nur selten betroffen. Andererseits sind die Folgen bei älteren Opfern von Straftaten und Gewalt oft viel ausgeprägter als bei Jüngeren: Angst und Unsicherheit sind stärker und bleiben länger bestehen. Andere Arten von körperlicher Gewalt gegen Ältere wie Schlagen, Schütteln, grob Hinsetzen, Bespucken sind meist keinen Bericht wert, schmerzen aber trotzdem.

Die Polizei-Beratung bietet auf ihrer Webseite eine sehr gute Zusammenfassung situationsbezogener Gewalt gegen Ältere: Gefahren an der Haustür – Gefahren unterwegs – Gewalt in der Pflege. Hierzu erhalten Sie gute lebensnahe Tipps und Verhaltensratschläge. Sie sollten zum Beispiel, wenn Unbekannte unangemeldet an Ihrer Wohnungstür klingeln, äußerst misstrauisch sein, nie die Wohnungstür ohne vorgelegte Kette öffnen und gegebenenfalls durch die geschlossene Wohnungstür sprechen.

Gewalt gegen ältere Menschen kann man gut in vier Gruppen einteilen: Zum einen körperliche Gewalt, die mit zunehmendem Alter oft in psychische Gewalt umschlägt, aber auch ihr Gesicht verändert. Zu ihr gehören neben Schlagen, Niederstoßen und Misshandlungen z. B. pharmakologische Gewalt (u. a. unrechtmäßige Verabreichung oder Entzug von Medikamenten) sowie Nahrungs- und Flüssigkeitsentzug. Psychische Gewalt wie Beschimpfen, Drohen, Schweigen als Strafe, Erniedrigen, hygienische Verwahrlosung.

Zur sozialen Gewalt gehört vor allem Isolation im weitesten Sinne, z. B. Entzug / Zerstörung von Kommunikationsmitteln wie Fernseher oder Handy, Verbot von Besuchen, Unterschlagung von Briefen. Zur ökonomischen Gewalt gehören z. B. der Entzug oder widerrechtliche Gebrauch von Bank- oder Kreditkarten, der Entzug von Eigentum, aber auch der widerrechtliche Einbehalt des Pflegegeldes durch Pflegebedürftige im Fall der häuslichen Pflege.

Die Grenzen zwischen den Gruppen sind fließend, ebenso die Frage, ob die Tatbestände schon eine Straftat darstellen. Wann und wie ist in der Pflege eine Fixierung ans Bett aus medizinischen oder anderen Gründen notwendig, wann ist sie Freiheitsberaubung? Wann ist die Körperpflege noch ausreichend, wann Vernachlässigung? Im Prinzip stellt sich diese Frage aber nicht: Die Betroffenen empfinden die Tat als Gewalt. Eines gilt aber auch: Wenn Sie eine Straftat vermuten, sollten Sie Anzeige erstatten.

In der Pflege können sowohl Pflegebedürftige als auch Pflegende Opfer von Gewalt oder Unzulänglichkeiten werden. Beide Seiten können sich beschimpfen, bedrohen, ungerechtfertigte Forderungen stellen und sich auch sonst das Leben schwer machen. Wichtig ist, dass die Pflegebedürftigen und Pflegenden miteinander sprechen, dass die Pflegenden aufmerksam zuhören und die Pflegebedürftigen ernst nehmen. Sie müssen ihre Wünsche und Gefühle mitteilen, darüber diskutieren und gegebenenfalls auch akzeptieren, dass diese übertrieben sind.

Weitere Stichworte zum Thema

Neben den vorstehend beschriebenen gibt es auf unserer Seite noch folgende Stichworte zum Thema Straftaten gegen ältere Menschen:

  • Straftaten anzeigen
  • Diebstahl im Urlaub / Ausland
  • Polizisten-Trick
  • Datendiebstahl und die Folgen
  • Fake Shops
  • Fake Bewertungen
  • Opferschutz
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