Ich habe große Sorgen – wo finde ich vertrauenswürdigen Rat und Hilfe?

Beratung und Unterstützung im Alter – Nützliches Formelles und Behörden

Punkte wie Patientenverfügung, Vorschriften für ein Testament, Vorsorgevollmacht oder gesetzliche Betreuung sind die Schwerpunkte des Themas „Nützliches Formelles und Behörden“. Wenn Sie aber gleich zum umfassenden Themenkreis Beratung und Unterstützung im Alter mit seinen vielen Stichworten gehen und dabei zusätzlich gute Links und Link- Beschreibungen mit Hilfe-Tipps und -Angeboten finden wollen, klicken Sie bitte hier

Vorbemerkung und Inhalt der Seite

Die Stichwortbeschreibungen sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Webseite. Mindestens ebenso wichtig sind die sorgfältig ausgewählten, seriösen Links mit den Linkzusammenfassungen. Wenn Sie sich umfangreicher informieren wollen, wäre es besser, wenn Sie gleich auf die Seite Beratung und Unterstützung im Alter gehen würden. Hierfür klicken Sie oben bitte auf hier.

Hier eine Liste der Stichworte:

  • Keine Angst vor Behörden
  • Umfangreiches Serviceportal des BMFSFJ
  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Vorschriften für ein Testament
  • Pflegebedürftigkeit / Feststellung des Pflegegrades
  • Gesetzliche Betreuung.

Keine Angst vor Behörden

Der Gang zu einer Behörde, zur Krankenkasse, Bank, einer anderen Institution oder auch zum Arzt/zur Ärztin ist meist lästig, manchmal auch unerfreulich. Aber Sie sollten keine Angst davor haben. Wenn Sie nicht allein gehen mögen, dürfen Sie eine Begleitperson Ihres Vertrauens mitnehmen. Daran darf Sie niemand hindern – dieses Recht ist in § 13 des Sozialgesetzbuches X festgeschrieben. Was die Formalitäten betrifft, brauchen Sie sich also keine Sorgen zu machen. Es ist ohnehin so, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden und anderen Institutionen meist sehr viel freundlicher und hilfsbereiter sind als vielfach vermutet.

Es kann aber sein, dass Sie niemanden kennen, die/der Sie begleiten könnte. Dann sollten Sie sich einen Ruck geben und aktiv suchen. Es gibt zum Beispiel viele Ehrenamtliche in den großen Wohlfahrtsorganisationen wie AWO, Caritas, Arbeiter-Samariter-Bund ASB, Rotes Kreuz oder lokalen Hilfeorganisationen. Daneben können Sie auch in der Nachbarschaft nachfragen, ob jemand bereit ist, Sie zu begleiten – Sie müssen nur über Ihren Schatten springen und fragen. Zusätzlich gibt es Nachbarschaftsportale wie nebenan.de. Letztlich ist es also nicht die Frage, ob es jemanden gibt, der oder die Sie begleitet, sondern ob Sie sich trauen, Kontakt aufzunehmen. Allerdings sollten Sie etwas vorsichtig sein, wenn Sie die Begleitperson erst kurz oder noch nicht so genau kennen. Dies gilt vor allen Dingen für Geld- und Finanzgeschäfte

Umfangreiches Service-Portal des BMFSFJ

Das Serviceportal-zuhause-im-alter.de des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beleuchtet in vier Abschnitten wesentliche Aspekte des Alltagslebens, wenn Seniorinnen und Senioren noch in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus leben.

In Punkt 1 „Programme“ haben neben Modellprogrammen besonders die Fördermöglichkeiten des Bundes für einen altersgerechten Umbau praktische Relevanz. In Punkt 2 „Wohnen“ finden Sie Infos und Tipps zum barrierefreien Wohnen, altersgerechte Musterwohnungen sowie hilfreiche Technik im Alter.

In Abschnitt 3 „Nachbarschaftshilfe und soziale Dienstleistungen“ finden sich Infos und Tipps zur Nachbarschaftshilfe sowie zum Ehrenamt. Die pflegerische Hilfe bildet einen Schwerpunkt bei den Hilfsmaßnahmen bei gesundheitlichen Einschränkungen.

Punkt 4 „Werkzeugkasten“ beschäftigt sich mit Beratung, Betreuung und Versorgung. Zusätzlich gibt es Tipps für Kontakte und Begegnungen. Die Qualifizierung und Begleitung von ehrenamtlichem Engagement findet hier ebenfalls Raum.

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist, grob gesprochen, eine Vorsichtsmaßnahme für den Fall, dass man seinen Willen gegenüber Gesundheits- und Pflegepersonal nicht mehr wirksam äußern kann. Das mag in jungen Jahren unnötig erscheinen, aber es kann immer ein schwerer Unfall passieren, und dann stehen Angehörige hilflos da. In der Verfügung werden ernste Punkte behandelt, z.B. ob man gegebenenfalls künstlich ernährt werden will oder ob man lebensverlängernde Maßnahmen wünscht. Im Alter schiebt man den Gedanken gerne vor sich her. Es besteht durchaus die Möglichkeit, eine solche Verfügung selbst zu erstellen. Auch die Beauftragung von Anwaltskanzleien oder Notariaten ist möglich. Die folgenden Webseiten ermöglichen es, sich sachkundig zu machen bzw. sich auf ein Gespräch vorzubereiten.

Vorschriften für ein Testament

Die meisten Menschen denken ungern ans Sterben. Wenn es etwas zu vererben gibt, ist eine Vorsorge allerdings sinnvoll. Das Erbrecht ist in Buch 5 des BGB mit mehr als 450 Paragraphen geregelt, also ein sehr komplexes Gebiet, das viele Bücher und Juristinnen und Juristen beschäftigt.

Die gesetzliche Erbfolge wird im BGB ab § 1922 geregelt – sie ist dort relativ leicht nachzulesen. Es kann aber sein, dass der Erblasser oder die Erblasserin mit dieser Regelung nicht einverstanden ist. Dann sollte ein Testament gemacht werden. Über die allermeisten Details soll hier nichts gesagt werden – darüber sollten Sie mit Ihnen vertrauten Fachleuten reden. Wir machen allerdings zwei Ausnahmen: Formvorschriften und Fristen, da das sehr bitter werden kann.

Formvorschriften: Wenn Sie ein Testament machen und Sie dies nicht in einem Notariat machen möchten (es kostet ja auch etwas), ist das in Ordnung. Aber wenn Sie es selbst verfassen möchten, müssen Sie es im wahrsten Sinne des Wortes vom ersten bis zum letzten Buchstaben ohne Ausnahme mit der Hand schreiben – sonst ist es ungültig. Stichwort Fristen – das gilt für Ihre Angehörigen. Es gibt für die Anfechtung und das Ausschlagen eines Testaments Fristen (das gilt auch, wenn kein Testament gemacht wurde. Erkundigen Sie sich bei Fachleuten nach dem aktuellen Stand, die Frist ist vor allem für das Ausschlagen sehr kurz). Sonst kann es sein, dass Sie, wenn Sie Schulden geerbt und die Frist versäumt haben, auf diesen Schulden sitzen bleiben.

Gesetzliche Betreuung

Die Betreuung von Menschen, die aus welchen Gründen auch immer nicht oder nicht mehr in der Lage sind, bestimmte Dinge des Alltags eigenständig zu erledigen oder zu entscheiden, ist auf unterschiedliche Weisen möglich. Betreutes Wohnen, formlose Betreuung durch Angehörige oder Freunde, Betreuung gemäß den Vorgaben einer Vorsorgevollmacht.

Die gesetzliche Betreuung, die vom Betreuungsgericht entschieden wird, erfolgt auf eigenen Antrag oder von Amts wegen. Sie wird in § 1896 und den folgenden Paragraphen des BGB geregelt. Das eigentliche Betreuungsgesetz wurde vor einigen Jahren überarbeitet und ist seit Anfang 2023 in Kraft. Es hat das Ziel, den betreuten Menschen mehr Eigenständigkeit, Mitverantwortung und Selbstständigkeit zu belassen.

Der große Vorteil einer Vorsorgevollmacht ist, dass der / die Betroffene dort regeln kann, wen er / sie sich gegebenenfalls als Betreuungsperson wünscht und für welche Belange. Diesem Wunsch folgt das Betreuungsgericht nur in Ausnahmefällen nicht.

Die gesetzliche Betreuung ist meist auf Teilbereiche wie Finanzen, Gesundheit, Wohnen oder den Umgang mit Behörden beschränkt. Vor allem bei Finanzangelegenheiten hat die Betreuungsperson auch Rechenschaft abzulegen. Grundsätzlich gilt, dass auch in diesen Fällen der Wunsch des / der Betroffenen erste Priorität genießt, es sei denn, es wird ihm oder ihr damit geschadet. Streitigkeiten mit der Betreuungsperson sind möglichst gütlich zu regeln – gegebenenfalls entscheidet das Betreuungsgericht. Es ist auch für einen eventuellen Austausch der Betreuungsperson zuständig.

Weitere Stichworte zum Thema

Neben den vorstehend beschriebenen gibt es auf unserer Seite noch folgende Stichworte zum Thema Behörden und anderes nützliches Formelles:

  • Vorsorgevollmacht
  • Pflegebedürftigkeit / Feststellung des Pflegegrades.
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