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Kinder und Jugendliche – Gewalterfahrung und Verstöße gegen das Gesetz
Dieser Überblick soll Ihnen die Bandbreite des Themas Gewalterfahrung und Verstöße gegen das Gesetz veranschaulichen. Bei der Gewalterfahrung finden Sie Punkte wie Ich werde geschlagen / gequält / missbraucht oder meine Eltern schlagen sich, bei den Verstößen gegen das Gesetz Punkte wie Täter-Opfer-Ausgleich, Mutprobe oder Ladendiebstahl. Zahlreiche andere Straftaten finden Sie im Themenkreis Kriminalität und Opferschutz.
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Ich werde zuhause geschlagen / misshandelt
Schläge und alle andere Formen von Gewalt sind nie okay. Jedes Kind und jeder Jugendliche hat ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung; übrigens gilt das auch für psychische Gewalt wie Demütigungen oder Drohungen.
Wenn du zuhause Gewalt erfährst, hol dir Hilfe und Unterstützung. Vielleicht fällt es dir schwer, den ersten Schritt zu tun, weil es dir unangenehm ist, oder weil du denkst, dass dir niemand helfen kann. Aber es gibt Menschen, die dir zuhören, glauben und helfen werden. Wichtig: Du bist nicht schuld daran, dass dir Gewalt angetan wird. Auch wenn es Streit gab oder du etwas angestellt hast – es gibt keine Rechtfertigung für Schläge.
Ein erster Schritt kann sein, mit jemandem zu sprechen, dem du vertraust, und der/die dich vielleicht auch bei Gesprächen mit Beratungsstellen oder dem Jugendamt begleiten kann. Du kannst dich zum Beispiel an einen netten Lehrer oder die Vertrauenslehrerin wenden, oder an befreundete Eltern. Zu allen Gesprächen kannst du auch einen Freund oder eine Freundin mitbringen, wenn es dir so leichter fällt. Wenn du nicht weißt, an wen du dich wenden sollst, rufe die Nummer gegen Kummer an oder kontaktiere eine Online-Beratung; dort wird man dir auch eine Beratungsstelle in deiner Nähe nennen können. Alle Beratungen sind vertraulich und auf Wunsch anonym. Du kannst dich auch direkt ans Jugendamt wenden. In dringenden Fällen bietet der Kinder- und Jugendnotdienst rund um die Uhr Hilfe (suche im Netz unter Angabe deines Wohnorts/Landkreises). Wenn du in Gefahr bist, rufe die Polizei (110).
Meine Eltern schlagen sich
Kinder haben ein Recht auf ein Leben ohne Gewalt. Dein Zuhause sollte ein Ort sein, wo du dich sicher fühlst. Es tut sehr weh zu sehen, wenn Menschen, die man eigentlich lieb hat, sich verletzen. Und es macht auch große Angst. Suche dir jemanden, mit dem du über alles sprechen kannst! Du musst dich nicht schämen, dich trifft keine Schuld an dem, was bei dir zu Hause passiert. Und zwar auch nicht, wenn deine Eltern sich anscheinend über deine Erziehung streiten. Erwachsene können und sollten lernen, Konflikte ohne Gewalt auszutragen, das ist nicht deine Verantwortung. Wenn du nicht weißt, an wen du dich wenden sollst, oder wenn du dich erst einmal aussprechen willst, wende dich an eine Telefon- oder Onlineberatung. Du kannst auch nach einer Beratungsstelle in deiner Umgebung suchen. Beratungen sind immer vertraulich; deine Eltern werden nicht informiert, wenn du dem nicht zustimmst. In akuten Gefahrensituationen wähle den Polizeiruf 110.
Ich werde / wurde missbraucht
Kindesmissbrauch ist ein schweres Verbrechen. Keiner hat das Recht, dich gegen deinen Willen anzufassen oder dich zu sexuellen Handlungen zu zwingen. Das gilt auch, wenn du dich aus Angst oder Unwissenheit nicht gewehrt hast. Und auch, wenn du denjenigen vielleicht eigentlich magst. Auch wenn dir jemand Pornografie zeigt, oder dich drängt, bei sexuellen Handlungen zuzugucken, gilt das als Missbrauch.
Missbrauch kann nicht nur körperlich verletzen, sondern hinterlässt auch tiefe seelische Wunden. Du hast ein Recht darauf, dass der Missbrauch aufhört. Auch wenn es schwerfällt, und auch wenn dir gesagt wurde, alles müsse ein Geheimnis bleiben – suche dir unbedingt Hilfe und sprich mit jemandem, dem oder der du vertraust. Auch wenn du Angst hast, oder vielleicht schon mal die schlechte Erfahrung gemacht hast, dass dir jemand nicht geglaubt hat – gib nicht auf. Es gibt Anlaufstellen, wo man dir auf jeden Fall zuhört, dich ernstnimmt und dir helfen wird. Alle Beratungen sind vertraulich, d. h. niemand erfährt etwas davon, wenn du es nicht willst. Auch wenn der Missbrauch schon länger zurückliegt, kann es gut tun, sich Beratung und eventuell therapeutische Hilfe zu holen. In akuten Notfallsituation wähle den Polizeinotruf 110.
Ich wurde vergewaltigt
Egal, ob dir jemand nahesteht oder nicht – niemand darf dich zum Sex zu zwingen, und du hast immer und zu jedem Zeitpunkt das Recht, nein zu sagen. Vergewaltigung ist ein schweres Verbrechen. Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen steht rund um die Uhr zu Verfügung, wenn du Rat und Hilfe brauchst. Außerdem gibt es in vielen Städten eigene Notberatungen und Anlaufstellen, diese findest du zum Beispiel mit der Suchmaschine der DAJEB. Bei den Beratungsstellen kannst du auch um Beistand bei Polizei- und Gerichtsterminen bitten. Ob du Anzeige erstattest, ist übrigens deine Entscheidung. Am besten lässt du dich auch hierzu beraten. Wenn du Anzeige erstatten willst, ist es sehr wichtig, dass du dich möglichst kurz nach der Tat ärztlich untersuchen lässt, um Beweise zu sichern – das solltest du auch deiner Gesundheit zur Liebe in jedem Fall tun. Auch wenn eine Vergewaltigung schon länger zurück liegt, kann es helfen, sich auszusprechen und sich eventuell therapeutische Hilfe zu holen. Wenn du in einer akuten Notsituation bzw. in Gefahr bist, wähle den Polizeinotruf 110.
Ich werde von anderen Kindern/Jugendlichen gequält, bedroht oder erpresst
Es ist furchtbar, sich hilflos zu fühlen. Egal ob körperliche Gewalt oder Gewalt mit Worten – du solltest dir unbedingt Beratung und Hilfe holen. Niemand sollte mit Angst leben müssen, und Erpressung, Raub, Körperverletzung etc. sind Straftaten, die bei der Polizei angezeigt werden können. Suche dir Erwachsene, mit denen du sprechen kannst – das können z. B. deine Eltern, deine (Vertrauens-) Lehrer/-innen oder deine Sporttrainer/-in sein. Es ist kein Petzen und auch kein Zeichen von Schwäche, wenn man sich Hilfe holt – es ist im Gegenteil klug und mutig. Informiere dich über deine Rechte, zum Beispiel auf der Webseite des Justizministeriums oder bei einem Beratungstelefon oder einer Online-Beratung. Du kannst dich hier auch einfach erstmal aussprechen und gemeinsam mit den Beratenden nach einer Lösung suchen, besonders wenn du noch große Angst davor hast, etwas zu unternehmen.
Ich will nicht angefasst/betatscht werden
Dein Körper gehört dir, und niemand darf dich anfassen, wenn du das nicht willst. Dabei ist egal, ob du denjenigen, der oder die dich anfassen will, gut kennst, oder ob es sich um eine/n Fremde/n handelt. Du darfst laut und deutlich „nein“ sagen und dich wehren. Auch wenn du dir nicht sicher bist, wie eine Berührung gemeint war – wenn du dich unwohl fühlst, ist es nicht okay. Wenn jemand dein „nein“ nicht respektiert, also nicht aufhört, oder wenn du Angst hast, dich zu wehren, sprich mit jemandem darüber, dem du vertraust. Das können deine Eltern sein, andere Verwandte, ein Lehrer oder eine Lehrerin oder auch die Eltern von Freunden. Dir muss das nicht peinlich sein, es ist nicht deine Schuld, wenn jemand deine Grenzen verletzt. Wenn du nicht weißt, an wen du dich wenden sollst, oder wenn dir nicht geholfen wird, kannst du auch ein Hilfetelefon anrufen oder eine Online-Beratung nutzen.
Altersgrenzen bei Straftaten
Volljährigkeit und Strafmündigkeit sind nicht das gleiche. Auch wenn man noch nicht 18 ist, kann man für begangene Straftaten verantwortlich gemacht werden. Im Alter von 14 bis 18 gilt das Jugendstrafrecht, unter Umständen auch noch bis 21 Jahre. Bei Jugendstrafen steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Unter 14 Jahren sind Kinder nicht strafmündig. Allerdings heißt das nicht, das nichts passiert, wenn sie Straftaten begehen – z. B. kann das Familiengericht bestimmen, dass das Jugendamt eingeschaltet wird. Näheres erfährst du u. a. auf den Seiten der Polizei, des Bundesjustizministeriums oder der Bundeszentrale für politische Aufklärung.
Krawalle / Gewalt in der Gruppe
In der Gruppe fühlt man sich stärker – diese Erfahrung haben viele bereits gemacht. Was in bestimmten Situationen hilfreich ist, z. B. wenn man sich Verstärkung gegen unfaire Behandlung oder Bedrohung holt, kann aber auch zu einer gefährlichen Dynamik führen – nämlich dann, wenn Gewalt ins Spiel kommt. Man feuert sich gegeneinander an, bekommt „Anerkennung“ für besonders riskante Taten, und anderen, inklusive der Polizei, fällt es schwer, die Gruppe aufzuhalten, wodurch man sich dann noch „stärker“ fühlt.
Die Gewalt richtet sich oft gegen Sachen – aber manchmal auch gegen andere Menschen. Das können Unbeteiligte sein, oder eine „gegnerische“ Gruppe, Menschen die als Feindbild ausgemacht werden wie z. B. eben auch die Polizei.
Insbesondere männliche Jugendliche und junge Männer werden oft zu Straftätern, wenn aus einer Gruppe heraus Gewalt ausgeübt oder randaliert wird. Fast immer ist dabei auch Alkohol im Spiel – Alkohol enthemmt und bewirkt, dass man Risiken falsch einschätzt und Grenzen überschreitet, die man im normalen Alltag einhalten würde.
Woher die Aggressionen kommen, die zu Krawallen führen, ist ein komplexes Thema, viele Faktoren spielen dabei eine Rolle. Natürlich gibt es zum einen Krawalle als Protestaktion, aber heutzutage häufen sich die Berichte über Krawalle ohne erkennbaren ‚Grund‘ oder ‚Ziel‘, von meist „unpolitischen“ Party-Gängern oder anderen Cliquen.
Nicht selten trägt der Frust über das eigene Leben zur Gewaltbereitschaft bei: Ausgrenzung, Perspektivlosigkeit, das Gefühl, niemals sozialen oder finanziellen Erfolg haben zu können oder gesellschaftliche Anerkennung zu erlangen – wer sich schwach fühlt, genießt einen Moment der Stärke um so mehr. Und wer in den Medien auftaucht, fühlt sich zwar vielleicht nicht anerkannt, aber doch „gesehen“. Allerdings gehören keineswegs nur sozial Schwache zu den Tätern.
Auch eine Rolle spielen dürfte ein besonders unter jungen Männern immer noch verbreitetes ‚Imponiergehabe‘, durch das sich die Beteiligten gegenseitig anstacheln.
Wenn du oder Freunde von dir Krawalle unterhaltsam finden, mache dir klar, dass es kein Zeichen von Stärke oder Männlichkeit ist, in einer entfesselten Gruppe Gewalt auszuüben.
Es ist wichtig, dass du dir die möglichen Konsequenzen dieser Art von Gewalt klarmachst. Immer wieder werden Menschen bei diesen Aktionen gefährlich verletzt.
Oft sind diese Taten nicht wirklich geplant, es kann extrem schwierig sein, sich der Gruppengewalt zu entziehen. Also glaube nicht, dass du dich ja kontrollieren kannst.
Vandalismus, Landfriedensbruch und Sachbeschädigung können bereits zu empfindlichen Strafen führen – und gefährliche Körperverletzung oder Brandstiftung sind schwerwiegende Straftaten. Von (versuchtem) Todschlag oder gar Mord gar nicht erst zu sprechen.
Täter-Opfer-Ausgleich
Beim Täter-Opfer-Ausgleich geht es nicht um Strafe, sondern darum, dass Täter und Opfer sich verständigen und, im Idealfall, den Konflikt hinter sich lassen können. Zum Beispiel kann der Täter/die Täterin sich entschuldigen und den entstandenen Schaden ersetzen. Besonders wichtig kann ein Täter-Opfer-Ausgleich sein, wenn klar ist, dass man sich nicht völlig aus dem Weg gehen kann, zum Beispiel, weil beide die selbe Schule besuchen.
Rolle des Jugendamtes
Das Jugendamt ist über die sogenannte Jugendgerichtshilfe (oder auch „Jugendhilfe“ im Strafverfahren) an Strafverfahren gegen Jugendliche beteiligt und wird sich in der Regel bei dir melden, um einen Beratungstermin auszumachen. Unter anderem berät die Jugendgerichtshilfe dich und deine Familie, informiert das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft über deine Lebensumstände und gibt Empfehlungen, welche erzieherischen Maßnahmen geeignet sind, um zu verhindern, dass du wieder straffällig wirst. Wichtig: Die Jugendgerichtshilfe ersetzt nicht die Rechtsberatung bzw. den Beistand durch einen Anwalt/eine Anwältin. Weitere Informationen erhältst du zum Beispiel auf der Seite des Bundesjustizministeriums oder bei deinem zuständigen Jugendamt.
Probleme mit der Polizei
Wenn dir eine Straftat vorgeworfen wird, muss dir die Polizei genau erklären, was du verbrochen haben sollst und auch, was deine Rechte sind. Sehr wichtig ist, dass du die Aussage verweigern kannst, und dass du darauf bestehen kannst, mit einem Anwalt/einer Anwältin zu sprechen. Auf der Seite Recht Relaxed des Bundesjustizministerium erfährst du genaueres über deine Rechte und den Verlauf eines Verfahrens.
Außerdem ist die Jugendgerichtshilfe für dich zuständig; diese wird sich in der Regel bei dir melden und einen Beratungstermin vorschlagen. Die Jugendgerichtshilfe ist ein sozialpädagogisches Angebot des Jugendamtes, sie ersetzt nicht die Rechtsberatung durch eine Beratungsstelle oder den Beistand durch einen Anwalt oder eine Anwältin. Es gibt kostenlose Rechtsberatungen für Jugendliche, und zwar je nach Wohnort z. B. über das zuständige Bezirksamt, den Kinderschutzbund oder örtliche Anwaltsvereine. Am besten suchst du im Internet mit Angabe deines Heimatorts nach ‚kostenloser Rechtsberatung für Jugendliche‘. Es kommt auch vor, dass Polizeibeamte bei Verhaftungen oder Kontrollen unverhältnismäßige Gewalt anwenden, sich beleidigend äußern oder in anderer Weise deine Rechte verletzen. Sollte dir so etwas passieren, kannst du dich ebenfalls an einen Anwalt oder eine Anwältin bzw. eine Rechtsberatung wenden. Gut ist es natürlich, wenn es Zeugenaussagen gibt, die deine Aussage unterstützen; wenn möglich, sprich mit Passant/-innen, vielleicht hat jemand das Geschehen sogar gefilmt. Du hast außerdem das Recht, den Dienstausweis des Beamten/der Beamtin zu verlangen, um dir seinen/ihren Namen aufzuschreiben.
Beratung für die Opfer von Straftaten
Wenn man das Opfer einer Straftat geworden ist, ist man oft unter Schock und weiß nicht so genau, was man tun soll. Im akuten Notfall wähle den Polizeinotruf 110. Aber meist gibt es mehr zu bewältigen, als die Notfallversorgung. Eventuell stehen Polizei- und Gerichtstermine an, Schäden und auch Verletzungen müssen dokumentiert werden. Vielleicht weißt du aber auch noch gar nicht so genau, ob du die Straftat anzeigen willst. Außerdem haben Straftaten oft auch längerfristige Folgen wie Angst, Schlaflosigkeit oder Depressionen. Es kann helfen und Sicherheit geben, sich professionell beraten zu lassen. Eine bekannte Opferschutz-Organisation ist zum Beispiel der Weisse Ring, aber es bieten auch viele andere Beratungsstellen Hilfe für Opfer von Straftaten an. Du kannst dich auch an die Nummer gegen Kummer wenden, um eine geeignete Beratung für Kinder und Jugendliche zu finden.
Mutprobe/Streich - Spaß oder Straftat
Manchmal möchte wohl jede/r einmal andere beeindrucken und etwas tun, wovon alle reden und das sich nicht jeder trauen würde. Manche dieser Streiche sind harmlos und tatsächlich witzig. Aber leider bringen Kinder und Jugendliche nicht selten dabei sich selbst oder andere in Gefahr. Oder sie übertreten – manchmal unwissentlich – Gesetze, was ernsthafte Folgen wie Gerichtsverfahren oder Ärger mit dem Jugendamt nach sich ziehen kann. Oft sind es Unsicherheit und fehlendes Selbstbewusstsein, die Kinder und Jugendliche dazu treiben, bei Mutproben oder gefährlichen Streichen mitzumachen – sie wollen dazugehören und anderen gefallen; sie wollen beweisen, dass sie sich etwas trauen. Mach dir bewusst, dass echte Freundschaft keine „Bewährungsprobe“ braucht. Du musst dich niemandem beweisen. Sich und andere zu gefährden, ist kein Mut, sondern Dummheit und Rücksichtslosigkeit. Überleg dir, ob es nicht vielleicht etwas Positives gibt, mit dem du auffallen könntest. Wenn andere dich dazu drängen, etwas zu tun, das illegal ist bzw. vor dem du Angst hast, oder auch, wenn du mitkriegst, dass andere unter Druck gesetzt werden oder etwas Gefährliches planen, rede mit einem Menschen, dem du vertraust. Das können deine eigenen oder befreundete Eltern sein, Lehrer/-innen oder Trainer-/innen – oder du kannst dich auch an ein Beratungstelefon für Kinder und Jugendliche wenden. Wenn sich jemand akut in Gefahr bringt – rufe den Notruf 112.
Stalking / Cyberstalking
Wenn dich jemand verfolgt, beobachtet, belästigt, dir auflauert, sich immer wieder aufdrängt, Tag und Nacht versucht, Kontakt aufzunehmen, dann nennt man das Stalking. Stalking kann auch in den sozialen Medien vorkommen (Cyberstalking) – z. B. wenn jemand dich immer wieder kontaktiert, vorgibt jemand anderes zu sein, um nicht geblockt zu werden, vielleicht auch Gerüchte über dich verbreitet.
Stalking und Cyberstalking sind schwere Straftaten und können angezeigt werden. Für die Betroffenen ist es oft sehr belastend und bedrohlich, gestalkt zu werden. Suche dir auf jeden Fall Hilfe und Unterstützung. Informiere deine Familie und deinen Freundeskreis. Mache klar, dass du keinen Kontakt willst und lasse dich nicht auf weitere Gespräche ein. In den sozialen Medien solltest du jede Kontaktaufnahme strikt ignorieren und versuchen, die Person zu blockieren. Mehr Hinweise findest du unter anderem auf den Informationsseiten der Polizei oder bei einer der Beratungshotlines oder Online-Beratungen. In konkreten Gefahrensituationen rufe den Polizeinotruf 110.
Waffenbesitz und Nutzung
Es gibt eine Reihe von Vorschriften und Gesetzen, die das Mitführen von Waffen regeln. Du kannst dich also schnell strafbar machen, wenn du dich bewaffnest – auch wenn du meinst, dich damit nur selbst zu schützen. Die Polizei rät nicht nur Jugendlichen, sondern auch Erwachsenen davon ab, Waffen zu tragen, und zwar auch keine legalen: Sie erhöhen das Risiko, selbst verletzt zu werden, z. B. weil sie dir abgenommen werden könnten, oder weil du dich in einer Konfliktsituation überschätzt. Auf den Webseiten der Polizei kannst du dich über die Gefahren und die rechtlichen Vorschriften informieren.
Hooligans
Bei den Schlägereien von Hooligans kommen immer wieder Menschen schwer zu Schaden – sowohl Beteiligte als auch Unbeteiligte. Auch Todesopfer hat es schon gegeben. Auf den Seiten der Polizei kannst du dich über die Gewalt von Hooligans informieren und Verhaltenstipps finden, wenn du Opfer oder Zeuge dieser Gewalt wirst – und über die Konsequenzen, wenn du selbst an Ausschreitungen beteiligt bist. Wenn du merkst, dass die Gewalt dich immer wieder mitreißt, obwohl du es eigentlich nicht willst, solltest du dir Beratung suchen. Wende dich z. B. an eine Telefon- oder Onlineberatung, um eine Anlaufstelle in deiner Umgebung zu finden.
Amok
Es ist schwer zu erklären, was einen Menschen dazu bringt, etwas so Furchtbares wie einen Amoklauf zu verüben. Es gibt allerdings Gemeinsamkeiten: Die meisten jugendlichen Amokläufer haben sich vor der Tat zurückgezogen bzw. galten als Einzelgänger. Sie haben ihre Taten gut vorbereitet und auch angekündigt, zum Beispiel in den sozialen Medien oder im Freundeskreis. Oft wurden diese Ankündigungen leider nicht ernstgenommen.
Um solche schrecklichen Taten zu verhindern, ist es wichtig, auf einander aufzupassen. Es ist nie gut, wenn sich jemand aus eurer Klassengemeinschaft vollkommen isoliert – oder isoliert wird. Achte auf Alarmzeichen und mache andere darauf aufmerksam, wenn sich z. B. jemand aus deiner Klasse oder eine Online-Bekanntschaft besorgniserregend verhält. Wende dich an eine erwachsene Vertrauensperson (z. B. einen Lehrer/eine Lehrerin, Trainer/Trainerin, Schulpsychologe/Schulpsychologin). Wenn jemand Gewalttaten ankündigt und dir nicht geglaubt wird oder du dich nicht ernstgenommen fühlst, gib nicht auf; du kannst dich auch direkt an die Polizei wenden. Du kannst dich unter anderem auf der Webseite der Polizei informieren, auf was du achten kannst und wie du dich verhalten solltest. Wenn du selbst dich so verletzt von anderen fühlst oder so wütend auf andere wirst, dass du Gewaltfantasien entwickelst, suche dir dringend psychologische Beratung und Hilfe. Eine erste Anlaufstelle kann z. B. ein Hilfetelefon oder eine Online-Beratung sein, diese können dich an eine geeignete Beratungsstelle vermitteln.
Weitere Stichworte zum Thema:
Neben den genannten findest du in den Bereichen „Gewalterfahrung zuhause und anderswo“ und „Verstöße gegen das Gesetz – Ausgewählte Straftaten“ auch noch die folgenden Stichworte mit ausführlicher Beschreibung:
- Jugendgericht / Jugendgerichtsgesetz JGG
- Schwarzfahren
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