Ich habe große Sorgen – wo finde ich vertrauenswürdigen Rat und Hilfe?

Jugendgericht/Jugendgerichtsgesetz JGG

Das Jugendgericht ist zuständig für strafmündige Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren, manchmal wird auch noch bis zum Alter von 21 Jahren das Jugendstrafrecht (Jugendgerichtsgesetz JGG) angewendet. Anders als beim Strafrecht für Erwachsene steht beim Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke im Vordergrund – es geht also weniger um die Strafe als Abschreckung, sondern darum, wie dir beigebracht werden kann, dich in Zukunft besser zu verhalten. In leichten Fällen und bei Ersttätern/-täterinnen werden daher z. B. öfter Sozialstunden oder Verhaltenskurse anstelle von Gefängnisstrafen angeordnet.

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