Ich habe große Sorgen – wo finde ich vertrauenswürdigen Rat und Hilfe?

Eingliederungshilfen bei seelischer Behinderung

Kinder, Jugendliche und auch junge Erwachsene mit einer seelischen Behinderung haben unter Umständen Anspruch auf sogenannte Eingliederungshilfen, die sie an der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unterstützen sollen, und zwar sowohl im Kindergarten und in der Schule, in der Ausbildung und im Beruf als auch in ihrer Freizeit und in ihrem familiären Umfeld. Ziel ist es, Selbstständigkeit und Eigenverantwortung im Alltag zu fördern. Als seelische Behinderung gelten langfristige psychische Erkrankungen oder Verhaltensstörungen wie z. B. Autismus, Essstörungen, Depressionen, ADHS oder Psychosen. Anders als z. B. bei körperlichen Behinderungen ist für den Antrag auf diese Eingliederungshilfen das Jugendamt zuständig. Es ist sinnvoll, sich schon vor der Antragsstellung beraten zu lassen, und zwar bei einer sogenannten „Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung“ (EUTB).

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