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Gewalt- /Missbrauchserfahrung als Kind
Gewalterfahrungen im Kindesalter – körperliche Gewalt, sexueller Missbrauch, aber auch psychische Gewalt (z. B. Bedrohung, Erniedrigung, Isolation, Vernachlässigung) – können tiefe seelische Wunden hinterlassen, die noch im Erwachsenalter die Betroffenen schwer belasten. Manchmal ist den Opfern nicht einmal bewusst, wie sehr ihre Psyche leidet – sie versuchen, das Geschehene zu verdrängen, nicht darüber zu sprechen, um alte Wunden nicht aufzureißen, verharmlosen das Erfahrene – oder sie geben sich sogar selbst Schuld für das erlittene Leid.
Die möglichen Folgen unbewältigter Gewalterfahrungen sind vielfältig. Dazu gehören mangelndes Selbstwertgefühl, Beziehungs- und Vertrauensprobleme, Suchterkrankungen, psychische Erkrankungen wie PTBS (Posttraumatisches Belastungssyndrom), Depressionen oder dissoziative Störungen – um nur einige zu nennen.
Wenn Sie sexuellen Missbrauch oder andere Formen der Gewalt erfahren haben, sollten sie Beratung und eventuell auch therapeutische Hilfe in Erwägung ziehen. Und zwar auch, wenn die Taten schon lange zurückliegen.
Reden Sie sich bitte nicht ein, dass „andere Schlimmeres erlebt haben“. Das mag sein, aber Sie sollten Ihre eigenen Verletzungen ernstnehmen. Manchmal sind es vermeintlich „harmlosere“ Taten, die dennoch eine verletzliche Kinderseele tief prägen. Angst, das Gefühl von Hilflosigkeit, der Verlust von Kontrolle in einer unerklärlichen Welt – all das kann Traumata auslösen.
Bei sexuellem Missbrauch sollten Sie wissen, dass es nicht darauf ankommt, ob Sie sich gewehrt oder nein gesagt haben. Auch beinhaltet sexueller Missbrauch nicht immer körperlichen Kontakt. Es gilt z. B. auch als Missbrauch, wenn das Kind dazu gezwungen wird, den sexuellen Handlungen anderer zuzuschauen.
Auch wenn es schwerfällt – versuchen Sie über das erlebte zu reden und suchen Sie sich Beratung. Das gilt auch und gerade, wenn Sie schon die schlimme Erfahrung machen mussten, dass Ihnen nicht geglaubt oder Ihre Erlebnisse heruntergespielt wurden. Und auch, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das Vorgefallene einen Straftatbestand erfüllt oder schon verjährt sein könnte – hören Sie auf Ihr Gefühl. Sie wissen selbst am besten, dass Ihnen etwas angetan wurde. Niemand sollte die Folgen eines solchen Übergriffes alleine ertragen müssen.
Es gibt eine Reihe von Anlaufstellen, wo Sie ernstgenommen werden und wo Ihnen psychologische und gegebenenfalls auch juristische Hilfe vermittelt werden kann. Diese Beratungen sind immer vertraulich und auf Wunsch anonym; niemand muss davon erfahren, wenn Sie es nicht wollen, und nichts passiert ohne Ihr Einverständnis.
Beratungsstellen beraten auch Angehörige und Freunde/Freundinnen von Betroffenen. In akuten Notfallsituationen rufen Sie bitte den Polizeiruf 110.
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