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Das Transsexuellengesetz/Namens- und Personenstandswechsel

Die Änderung des Namens und Personenstands von trans*-Menschen wird gesetzlich durch das Transsexuellengesetz geregelt. Zudem gibt es die Möglichkeit des Personenstandswechsels für Menschen „mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ – dies bezieht sich in erster Linie auf intersexuelle Menschen, die den Personenstand „divers“ oder „offen“ beantragen können.

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