Ich habe große Sorgen – wo finde ich vertrauenswürdigen Rat und Hilfe?

Diskriminierung im Beruf

Die Gleichbehandlungsgebot der Geschlechter am Arbeitsplatz gilt auch für nicht-binäre, trans*- und inter*-Identitäten, und niemand darf aufgrund seiner/ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert werden. Nichtsdestotrotz scheuen viele Arbeitnehmer:innen vor dem Coming-out am Arbeitsplatz zurück, direkte und indirekte Diskriminierung ist nach wie vor ein Problem. Mittlerweile gibt es allerdings in vielen großen Unternehmen LGBTQ+-Netzwerke, an die Sie sich wenden können, sowie eine Reihe von branchen-spezifischen Interessenvertretungen. Auch die Betriebsräte sind Ansprechpartner bei Diskriminierung am Arbeitsplatz. Außerdem können Verstöße bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gemeldet werden. Dies bietet auch eine Rechtsberatung an.

Scroll to Top
Scroll to Top